• Keine Ergebnisse gefunden

Infektionsschutzkonzept des USV Erfurt e. V. während der Corona (SARS-CoV-2) - Pandemie

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Infektionsschutzkonzept des USV Erfurt e. V. während der Corona (SARS-CoV-2) - Pandemie"

Copied!
16
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 1 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 1

Stand: 1.5.2021

Auflage 3.0

Infektionsschutzkonzept des

USV Erfurt e. V.

während der Corona (SARS-CoV-2) -

Pandemie

(2)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 2 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 2

1. Allgemeine Schutzmaßnahmen zum Training im USV Erfurt e. V.

2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte

Der Universitätssportverein Erfurt e.V. als zweitgrößter Sportverein Erfurts nimmt seine

Pflichten im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes verantwortungsvoll wahr. Dabei hat er nicht nur seine Beschäftigten, sondern letztlich alle Studierenden der FHE und Uni Erfurt, die Vereinsmitglieder, Hochschulangehörige beider Hochschulen und Gäste im Blick.

Seit März 2020 befinden wir uns im Kampf gegen das Corona-Virus und das damit

verbundene Risiko für die Gesundheit aller. Nach den großen Einschnitten, die seit dieser Zeit das gesellschaftliche Leben und damit auch unseren Sportverein, massiv

eingeschränkt haben, erfolgt nun eine schrittweise Lockerung der Schutzmaßnahmen.

In einem ersten Schritt war dies die Wiederaufnahme eines abgesicherten Sportbetriebs auf den Sport-Außenanlagen im USV Erfurt e. V., welcher nach der dritten Thüringer SARS- CoV-2-Eindämmungsverordnung in der am 12.05.2020 geltenden Fassung, ab dem 13.05.2020 wieder möglich war.

In einem zweiten Schritt plante der USV Erfurt e. V. ab 8.06.2020 ausgewählte

Individualsportangebote in dem USV-Sporthallenanbau, der FHE und der Uni-Sporthalle entsprechend den Infektionsschutzregeln (§12 der Verordnung). Das

Infektionsschutzkonzept des USV Erfurt e. V. wird dazu ständig ergänzt bzw.

fortgeschrieben.

Dieses Infektionsschutzkonzept orientiert sich an den nachfolgenden gesetzlichen Richtlinien:

• Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der

Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO) vom 12.06.2020,

https://bildung.thueringen.de/ministerium/medienservice/detailseite/verordnung- ueber-die-infektionsschutzregeln-in-kindergaerten-schulen-und-im-sportbetrieb- erlassen/

• Nichtamtliche Lesefassung: Maßgeblich ist die im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt am 28.08.2020 verkündete Fassung,

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-09-04_ThuerSARS-CoV-2-KiJuSSp- VO_.pdf, https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

• Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur

Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, gültig ab dem 30.08.2020 https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung

• Thüringer Verordnung zur fortlaufenden Anpassung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-, alle wichtigen Regeln zum Infektionsschutz bleiben auch weiterhin gültig,

https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen trat am 30.08.2020 in Kraft

• die 3. Fortschreibung des Infektionsschutzkonzeptes des Erfurter Sportbetrieb, gültig ab 31.08.2020, https://erfurter-sportbetrieb.de/downloads/

(3)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 3 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 3

• die Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Vierte Thüringer

Quarantäneverordnung) https://www.tmasgff.de/covid-19/quarantaeneverordnung, wurde bis zum 30.09.2020 verlängert

• Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in

Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb vom 13. Februar 2021

• Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV 2 (Thüringer SARS CoV 2 Infektionsschutz Maßnahmenverordnung ThürSARS CoV 2 IfS MaßnV0 ) vom 31. März 2021

Die damit verbundene Verantwortung ist groß, da ein Wiederaufflammen des

Infektionsgeschehens unabsehbare Folgen haben würde. Dieser Verantwortung werden wir uns gemeinsam stellen. Unser Ziel ist eine Rückkehr zum normalen Trainings- und

Sportbetrieb unter Berücksichtigung der von Bund und Ländern geforderten Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19.

Dieses Infektionsschutzkonzept gilt ab dem 1.5.2021 bis auf weiteres.

Aktuelle Informationen erhalten Sie hier:

Corona-Beauftragte im Auftrag des geschäftsführenden Vorstandes:

Geschäftsführerin Christina Sonnenfeld Geschäftsstelle des USV Erfurt e. V.

Nordhäuser Str. 63, 99089 Erfurt, Tel.: +49 (0)361 737-1826 christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de

(4)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 4 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 4

3. Allgemeine Schutzmaßnahmen

3.1. Sportler*innen und Übungsleiter*innen im USV Erfurt e. V.

3.1.1. Wer darf trainieren?

3.1.1.1. Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel von bis zu zwei Personen unter Beachtung der Kontaktbeschränkung,

3.1.1.2. Medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation mit Vorlage eines ärztlich ausgestellten Rezepts,

3.1.1.3. Training für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Gruppen bis fünf Personen - draußen und kontaktlos, Übungsleiter*in legt vor Trainingsbeginn negatives Corona-Test-Ergebnis vor,

3.1.1.4. Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen, Kaderathleten der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics

Deutschland (auch in Innenräumen).

Allgemeine Verhaltens-

regeln

• Mindestabstand zu anderen Personen 2 m, kein Händeschütteln oder Körperkontakt

• Niesen/Husten ausschließlich in die Armbeuge oder in ein Einwegtaschentuch

• regelmäßiges Händewaschen und/oder Desinfizieren, Toilettenräume sind gekennzeichnet, Desinfektionsspender im Flur des USV-Haupteingangs und beim Training direkt vorhanden

• das Ampelsystem, vgl. Abschnitt 3.3., findet Anwendung Verhalten

bei typischen COVID-19 Symptomen

• Symptome können sein: Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/

Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html

• sofort das Trainingsgelände verlassen, eine*n Arzt/Ärztin kontaktieren

• schnellstmögliche Information an die Corona-Beauftragte +49 361 737-1826

• ggf. weitere Maßnahmen ergreifen

Corona-Test

• Übungsleiter*innen benötigen vor Ausübung der Bewegungsstunde ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 h vor Beginn des jeweiligen Trainings sein darf

• Selbsttest, Antigenschneltest oder einen PCR-Test möglich, durch Bestätigung eines Schnelltestzentrums, vom Arbeitgeber oder durch Selbsttestung direkt vor Trainingsausübung vor Ort (bezeugt durch zweite Person)

• Vorhaltung des Testergebnisses für mögliche Kontrolle Aufenthalt

auf Gelände

• Aufenthalt auf dem Sportgelände nur zum direkten Training, nach dem Training sofort Gelände verlassen

• Abholende und Bringende warten im Freien bzw. außerhalb des Sportgeländes und betreten die Sportanlage nicht

Regeln beim Training

• Training nur mit Anmeldung über Abteilungsleitung bei USV-Mitgliedern, Hochschulsport findet aktuell ausschließlich virtuell statt

• die Eintragung in eine Anwesenheitsliste (Kontaktnachverfolgung) bei der*m Übungsleiter*in ist zwingend notwendig

• selbstverständlich: Einhaltung des Mindestabstandes

(5)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 5 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 5 Regeln

beim Training

• vorzugsweise Einzeltraining, Verzicht auf Partnerübungen und Körperkontakt in der Gruppe und auf Hilfestellung oder Sicherung durch Trainer*innen und Mittrainierende, Verzicht auf (mannschafts-)sportliche Rituale wie Abklatschen, Jubel, etc.

• Achtung: besondere Regelungen für Trainingsgruppen und Sportarten variieren im Konzeptverlauf

• Trainingsgruppen sind so zu planen, dass Übungsleiter*innen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht je nach Altersgruppe und Art der sportlichen Übungen die Einhaltung der Abstandsregeln kontrollieren können, verantwortlich sind die jeweiligen Handlungsbevollmächtigten

• bei Gruppenwechseln ist ausreichend Zeit einzuplanen, um Begegnungen zu vermeiden, Nutzung verschiedener Ein- und Ausgänge, Anweisungen der Übungsleiter*innen folgen:

➔ Räumlichkeiten UNI: Eingang beim Indoorsport über USV-Haupteingang und Verlassen des Raumes über Notausgang (jeweilige Glastür) oder SPOWI-

Zugang als Ausgang nutzen, um Begegnungen zu vermeiden

➔Räumlichkeiten FHE: als Eingang Haupteingang benutzen und den Ausgang über den großen Gymnastikraum nutzen ➔Anweisungen Übungsleiter*in

• Sitzbänke im Mindestabstand von 2 m benutzen und mit Handtuch bedecken

• Geräte nach Nutzung mit Flächendesinfektion behandeln

Mund- Nasen- Schutz

• beim Betreten und Verlassen der Sportstätten ist das Tragen Pflicht, ebenso beim Verlassen der Sporträume und bei Toilettengängen

• während des Trainings als freiwillige Maßnahme, für Übungsleiter*innen wird das Tragen empfohlen

Umkleide- räume und

Sanitär- anlagen

• Toilettenräume sollten generell nur einzeln genutzt werden, Umkleideräume und Duschen sind gesperrt

• Wechselschuhe sind für den Innenbereich Pflicht!

• Verbandskasten und Desinfektionsmittel für alle Sportler*innen stehen an den gekennzeichneten Orten und beim Hallenwart bereit

Veranstal-

tungen Versammlungen dürfen ausschließlich virtuell stattfinden.

Corona-Beauftragte: Geschäftsführerin Christina Sonnenfeld, Geschäftsstelle des USV Erfurt e. V.

Nordhäuser Str. 63, 99089 Erfurt, Tel.: +49 (0)361 737-1826, christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de Alle Anwesenden von Vereinsaktivitäten (auch Training) werden nachvollziehbar durch die Handlungsbevollmächtigen des Vorstandes (siehe 3.5.) bzw. die beauftragten

Übungsleiter*innen dokumentiert. Die Anwesenheitslisten werden maximal vier Wochen in der Geschäftsstelle aufbewahrt, um evtl. Ansteckungsketten nachvollziehen zu können. Danach erfolgt umgehend die Vernichtung.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Empfehlungen im Gesamtschutzkonzept des

USV Erfurt e. V. unter www.usv-erfurt.de, die Aushänge und die regelmäßigen Informationen der Geschäftsstelle und der Abteilungen per Mail.

Der Vorstand Stand: 1.5.2021

(6)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 6 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 6

3.2. Barrierefreiheit

Menschen mit Beeinträchtigung wenden sich bitte vertrauensvoll an die Geschäftsstelle des USV Erfurt e. V.:

Frau Sonnenfeld

Nordhäuser Str. 63, 99089 Erfurt Tel.: +49 (0)361 737-1826

christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de

Wir helfen mit individuellen Absprachen, Unterstützung oder Materialien. Hinweise und Anregungen nehmen wir sehr gern entgegen.

3.3. Ampelsystem

Die neue Verordnung des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sieht ein Stufenmodell in drei Schritten vor, welches in diesem Konzept Anwendung findet.

rot

Ist das Infektionsgeschehen hoch, werden Sportstätten geschlossen und der Sportbetrieb mit wenigen Ausnahmen eingestellt.

gelb

Bei einem erhöhten Infektionsgeschehen können

Zuschauer bei Wettkämpfen in der Halle verboten werden.

Auch weitere Einschränkungen sind möglich.

grün

Ist das Infektionsgeschehen gering, ist in dem jeweiligen Landkreis ein Sportbetrieb ohne grundlegende

Einschränkungen und mit Zuschauern bei Wettkämpfen erlaubt.

Bildquelle: pixabay.com

Die jeweilige Ampelstufe regelt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsämtern.

(7)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 7 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 7

3.4. Maximale Nutzerzahlen laut Raumgröße

Raumbezeichnung Größe Höchstanzahl der Sportler*innen

Dojo 162 m² 8 Personen

Gymnastikraum 116 m² 6 Personen

Sporthalle (alle 4 Felder) 1100 m² 55 Personen

Feld 3 als Bsp. 280 m² 14 Personen

Hinweis: Angaben zu den kommunalen Sportanlagen unter https://erfurter- sportbetrieb.de/

3.5. Handlungsbevollmächtigte zu den Trainingsterminen der Abteilungen

Abteilung Abteilungsleitung

Vorname Nachname E-Mail

Aikido Thomas Kämmler aikido@usv-erfurt.de Basketball Sebastian Vogelsang basketball@usv-erfurt.de Calisthenics Katinka Clasen calisthenics@usv-erfurt.de Capoeira Stev Kirchhof capoeira@usv-erfurt.de

Floorball Peter Müller floorball-inlinehockey@usv-erfurt.de Fußball Holger Levie fussball@usv-erfurt.de

Hochschulsport Christina Sonnenfeld christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de

Judo Uwe Mosebach uwe.mosebach@uni-erfurt.de

Karate Andreas Kolleck karate@usv-erfurt.de Kindersport Jörg Eisenacher kindersport@usv-erfurt.de Krebsnachsorge Dagmar Braun rehasport@usv-erfurt.de Leichtathletik Frank Becker frank.becker@uni-erfurt.de

Schach Peter Löwe Peter-Loewe@t-online.de

Schwimmen Andrea Zink schwimmen@usv-erfurt.de Seniorengym./-tanz Gudrun Hoch seniorensport@usv-erfurt.de Ultimate Frisbee Hannah Göbel ultimate.frisbee@usv-erfurt.de Volleyball Alfred Teubert volleyball@usv-erfurt.de

Yoga Gudrun Hoch yoga@usv-erfurt.de

Die genannten Abteilungsleiter*innen sind automatisch die Handlungsbevollmächtigten zu den jeweiligen Trainingsterminen ihrer Abteilung und verantwortlich für die Umsetzung des aktuellen Infektionsschutzkonzeptes.

(8)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 8 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 8

3.5.1. Einordung Hochschulsportkurse

Die Hochschulsportkurse orientieren sich entsprechend der Sportart an den Vorgaben der Abteilungskonzepte, soweit in der Kursbeschreibung des Einschreibesystems nichts anders Lautendes genannt ist.

Zur Erläuterung: jeder Hochschulsportkurs Yoga hält sich an das Konzept laut Abschnitt 4.19.

Für die Umsetzung und Kontrolle ist die Abteilungsleitung Hochschulsport zuständig.

3.6. Beschilderung (Vorlagen)

3.6.1. Aushänge Türen

Alle Türen im Sportgelände werden entsprechend der Gegebenheiten mit der nachfolgenden Beschilderung ausgestattet.

3.6.2. MusterAnwesenheitsliste(Kontaktnachverfolgung)

Die Pflicht zum Dokumentieren einer Anwesenheitsliste der teilnehmenden Personen (Name, Adresse oder Telefonnummer, Zeit der Anwesenheit) zur Rückverfolgung möglicher Infektionsketten gilt zu jedem Trainingstermin.

Die

Anwesenheitslisten

liegen in ausreichender Zahl zur Abholung bereit.

Einzelbesucherlisten liegen ebenfalls aus. Ausgefüllte Dokumente können in den Briefkasten der Geschäftsstelle geworfen werden.

Siehe Anlage 1 - Anwesenheitsliste Trainingsteilnehmer*innen Siehe Anlage 2 - Besuchernachweis

3.6.3. Anwesenheitslisten- Handling und Verstöße

Die Anwesenheitslisten werden maximal vier Wochen in der Geschäftsstelle aufbewahrt und dann umgehend vernichtet. Die Anwesenden werden auf Seite 2 dieses Dokumentes über die Erhebung der Daten informiert (Datenschutzinformation).

Keine oder eine verspätete Abgabe der Anwesenheitsliste der*s

Handlungsbevollmächtigten führt, laut USV-Gesamtvorstandsbeschluss vom 2.09.2020, zur sofortigen Aussetzung des Trainings durch die Corona-Beauftragte.

(9)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 9 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 9

3.7. Mitarbeiter*innen im USV Erfurt e. V.

Die Mitarbeiter*innen des Sportvereins arbeiten in festen Teams bzw. im Homeoffice, die Einsätze der Mitarbeiter*in der Abteilung Kindersport und Hilfskräften werden so geplant, dass keine räumlichen Überschneidungen erzeugt werden. Weitere Regelungen:

• einmal wöchentlich werden für alle Mitarbeiterinnen kostenlose Corona-Tests angeboten, die Ausgabe wird dokumentiert

• Pausen werden im Strandburg-Flur durchgeführt, um die Mindestabstände einhalten zu können

• Mund-Nasen-Schutz muss auf den Fluren zwingend getragen werden, sitzend am Arbeitsplatz kann dieser abgenommen werden

• Mund-Nasen-Schutz, Einmal-/Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel für alle Beschäftigten und Übungsleiter*innen stehen jederzeit im Uni-Hallenwartbüro bereit

• regelmäßige Desinfektion in kurzen Abständen aller häufig zu berührenden Flächen (Griffe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen) durch den Hallenwart, auch Toilettenbereiche werden einbezogen

• stündliche Belüftung der genutzten Räume für mindestens 10 Minuten

• betriebliche Corona-Ansprechpartnerin ist Geschäftsführerin Christina Sonnenfeld

4. Sportspezifische Konzepte

Die unter Abschnitt 3. Allgemeine Schutzmaßnahmen aufgeführten Regelungen gelten für alle nachfolgend aufgeführten Abteilungen, Sportarten und Räume und müssen nicht nochmals separat aufgeführt werden.

Lediglich die Spezifik der einzelnen Sportarten oder die räumlichen Gegebenheiten werden unter den veränderten Vorgaben neu bewertet.

Abteilungen, welche laut LSB-Bestands Erhebung vom 1.1.2021 keine U18-

Bewegungsgruppen führen, werden für die Regung unter Abschnitt 3.1.1.3 aus praktischen Gründen nicht separat benannt. Die Regelung findet keine Anwendung.

Abteilungen, welche laut LSB-Bestands Erhebung vom 1.1.2021 keine Kaderathleten der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland in der Abteilung führen, werden für die Regung unter Abschnitt 3.1.1.4 ebenfalls aus praktischen Gründen nicht separat genannt.

Die Bezeichnung eines Profisportvereines trifft auf den USV Erfurt nicht zu. Und wird vernachlässigt.

(10)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 10 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 10

4.1. ERFURTER HOCHSCHULSPORT

Schutzmaßnahmen zum Group-Fitness-Training und Gesundheitssport (Indoor) im USV Erfurt e. V.

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung, siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte, nicht gestattet.

4.2. ERFURTER HOCHSCHULSPORT

Schutzmaßnahmen zum Group-Fitness-Training und Gesundheitssport (Outdoor) im USV Erfurt e. V.

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung, siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte, nicht gestattet.

4.3. ERFURTER HOCHSCHULSPORT

Schutzmaßnahmen zum Fitnessraum-Training (FHE und Uni)

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung, siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte, nicht gestattet.

4.4. Schutzmaßnahmen zur Nutzung der Calisthenics-Anlage

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung, siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte, nicht vollumfänglich gestattet. Das Training der Abteilung Calisthenics ist unter den Bedingungen siehe Abschnitt 3.1.1.1 als Individualsport ohne Körperkontakt, unter freiem Himmel von bis zu zwei Personen unter Beachtung der Kontaktbeschränkung gestattet.

Vor jedem Abteilungstraining sind alle Geräte zu desinfizieren. Weiterhin ist das bereit stehende Handgel regelmäßig zu benutzen.

Die Geschäftsstelle ist vor Trainingsstart einmalig über die regelmäßigen

Präsenztrainingszeiten über christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de in Kenntnis zu setzen.

Weiterhin werden die Anwesenheitslisten jeden Trainings umgehend nach Durchführung an christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de übersandt.

4.4.1. Trainingsablauf

Die Calisthenics-Anlage setzt sich aus mehreren (miteinander verbundenen) Turnbar- Elementen zusammen, bestehend aus Klimmzugstangen verschiedener Höhen, Snake-Bar, Sprossenwand, Dip-Barren sowie bodennahe Barren. Die Trainierenden halten ihr Training mit einem Abstand von mindestens 2 m und ohne jeglichen Körperkontakt ab.

4.4.2. Stationstraining

Alle verwendeten Hilfsmittel (Parallettes, Kettlebells, Langhanteln, Bänder, Ringe) werden vor jeder Verwendung und vor jedem Personenwechsel desinfiziert. Während des

Trainingsbetriebs können die Hilfsmittel von jeweils nur einer Person gleichzeitig benutzt werden.

(11)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 11 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 11 Die Nutzung des Parks ist vorher in der Abteilungs-WhatsApp-Gruppe anzumelden und wird in einer Tages-TN-Liste koordiniert, um die maximale TN-Zahl einhalten zu können. Bei Verlassen des Parks wird ebenfalls Bescheid gegeben, sodass der Platz für eine*n neue*n Teilnehmer*in freigegeben werden kann.

4.4.3. Aufenthalt

Die Trainingszeit pro Person ist auf maximal 2 h zu begrenzen, sodass zu den

Abteilungszeiten entsprechend viele Personen die Möglichkeit haben, ein Training zu absolvieren.

4.5. Schutzmaßnahmen zum Training der Abteilung Capoeira

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung, siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte, nicht gestattet.

Hier gilt die Ausnahme laut Abschnitt 3.1.1.3 Training für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Gruppen bis fünf Personen - draußen und kontaktlos, Übungsleiter*in legt vor Trainingsbeginn negatives Corona-Test-Ergebnis vor.

Die Geschäftsstelle ist vor Trainingsstart einmalig über die regelmäßigen

Kontakttrainingszeiten über christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de in Kenntnis zu setzen.

Weiterhin werden die Anwesenheitslisten des Trainings zusammen mit der Bestätigung über das negative Corona-Test-Ergebnis des/r Übungsleiter*in umgehend nach dem Training an christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de übersandt.

4.6. Schutzmaßnahmen zum Training der Abteilung Krebsnachsorge/Reha

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung, siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte, nicht gestattet. Hier gilt die Ausnahme laut Abschnitt 3.1.1.2 Medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation mit Vorlage eines ärztlich ausgestellten Rezepts.

Die Geschäftsstelle ist vor Trainingsstart einmalig über die regelmäßigen

Kontakttrainingszeiten über christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de in Kenntnis zu setzen.

Weiterhin werden die Anwesenheitslisten des Trainings umgehend nach dem Training an christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de übersandt.

4.7. Schutzmaßnahmen zum Lauf-Training (Outdoor) in der Abteilung Leichtathletik

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung, siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte, nicht erlaubt.

Hier gilt die Ausnahme laut Abschnitt 3.1.1.1 als Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel von bis zu zwei Personen unter Beachtung der Kontaktbeschränkung gestattet.

Die Geschäftsstelle ist vor Trainingsstart einmalig über die regelmäßigen

Kontakttrainingszeiten über christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de in Kenntnis zu setzen.

Weiterhin werden die Anwesenheitslisten des Trainings umgehend nach dem Training an christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de übersandt.

(12)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 12 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 12

4.8. Schutzmaßnahmen der Abteilung Floorball

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

4.9. Schutzmaßnahmen der Abteilung Volleyball

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

4.10. Schutzmaßnahmen zur Nutzung des Beachplatzes

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

4.11. Schutzmaßnahmen der Abteilung Karate

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

Hier gilt die Ausnahme laut Abschnitt 3.1.1.3 Training für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Gruppen bis fünf Personen - draußen und kontaktlos, Übungsleiter*in legt vor Trainingsbeginn negatives Corona-Test-Ergebnis vor.

Weiterhin gilt Ausnahme laut Abschnitt 3.1.1.4 Trainings- und Wettkampfbetrieb von

Profisportvereinen, Kaderathleten der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland (auch in Innenräumen). Das Training der Kaderathleten erfolgt nach dem Trainingsplan Karate in der Anlage 3 – indoor.

Die Geschäftsstelle ist vor Trainingsstart einmalig über die regelmäßigen

Kontakttrainingszeiten über christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de in Kenntnis zu setzen.

Weiterhin werden die Anwesenheitslisten des Trainings zusammen mit der Bestätigung über das negative Corona-Test-Ergebnis des/r Übungsleiter*in umgehend nach dem Training an christina.sonnenfeld@usv-erfurt.de übersandt.

Siehe Anlage 3 dem Trainingsplan Karate.

4.12. Schutzmaßnahmen der Abteilung Basketball

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

4.13. Schutzmaßnahmen der Abteilung Fußball

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung, siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte, nicht gestattet.

4.14. Schutzmaßnahmen der Abteilung Judo

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte) nicht

gestattet.

(13)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 13 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 13

4.15. Schutzmaßnahmen der Abteilung Kindersport

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

4.16. Schutzmaßnahmen der Abteilung Schach

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

Hier gilt die Ausnahme laut Abschnitt 3.1.1.3 Training für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Gruppen bis fünf Personen - draußen und kontaktlos, Übungsleiter*in legt vor Trainingsbeginn negatives Corona-Test-Ergebnis vor.

Das Training findet in der Waldschänke des Schulgartens statt.

4.17. Schutzmaßnahmen der Abteilung Schwimmen

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

4.18. Schutzmaßnahmen der Abteilung Seniorengym. /-tanz

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

4.19. Schutzmaßnahmen der Abteilung Yoga

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

4.20. Schutzmaßnahmen der Abteilung Ultimate Frisbee

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

4.21. Schutzmaßnahmen der Abteilung Aikido

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

4.22. Schutzmaßnahmen zum Tanztraining

Die Durchführung dieser Sportart ist nach der aktuell gültigen Sonderverordnung (siehe Abschnitt 2. Präambel und Kontakt USV-Corona-Beauftragte nicht gestattet.

Stand 30.4.2021

gez. Christina Sonnenfeld

Geschäftsführerin USV Erfurt e.V.

(14)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 14 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 14 Bearbeitungsstand:

1. Ausgabe (Grundkonzept): 3.6.2020 son

2. Ausgabe (Anpassung an die gesetzlichen Gegebenheiten): 23.9.2020 son 2.1 Ausgabe (Korrektur Abschnitt 3.4 Maximale Nutzerzahlen laut Raumgröße Schach von 7 auf 10 und

Ergänzung 4.14 Schutzmaßnahmen der Abteilung Judo) 15.10.2020 son 3. Anpassung an die gesetzlichen Gegebenheiten 30.4.2021

§35 Auszug der Verordnung vom 1.4.2021:

Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind

1. der Individualsport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel, insbesondere Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung,

2. der kontaktlose Sportbetrieb von Kindern bis zur Vollendung des

14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu fünf Kindern unter freiem Himmel auf allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen,

3. der Trainingsbetrieb von Schülern in den Spezialgymnasien für Sport in Trägerschaft des Landes,

4. der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profisportvereinen,

Kaderathleten der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland sowie

5. der Sportunterricht nach den Lehr-, Ausbildungs- und Studienplänen.

Wie die Testung erfolgen soll, wird in § 10 erläutert - u.a. muss im Fall der

Durchführung eines Selbsttests dies unter Beobachtung einer zweiten Personen erfolgen.

(15)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 15 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 15 Anlage 1 - Anwesenheitsliste Trainingsteilnehmer*innen

Siehe Anlage 2 - Besuchernachweis

(16)

Universitätssportverein Erfurt e.V. I Nordhäuserstraße 63 I 99089 Erfurt 16 Tel. +49 (0)361 737-1826 I info@usv-erfurt.de

Seite 16 Anlage 3 - Trainingsplan Abteilung Karate

Trainingsplanung Abteilung Karate:

Breitensport Kinder bis 14 Jahre (Outdoor laut Abschnitt 3.1.1.3)

Montag: 1.Zeit 17.00 – 17.45 Uhr Gruppe 1: Außenbereich 5+1 Gruppe 2: Außenbereich 5+1 Gruppe 3: Außenbereich 5+1 2.Zeit 18.00 – 19.00 Uhr Gruppe 1: Außenbereich 5+1 Gruppe 2: Außenbereich 5+1 Gruppe 3: Außenbereich 5+1

Landeskader Training (Indoor laut Abschnitt 3.1.1.4)

Mittwoch: 1.Zeit 17.00 – 18.00 Uhr Gruppe 1: Dojo 7+1 2.Zeit 18.15 – 19.15 Uhr Gruppe 2: Dojo 7+1 3.Zeit 19.30 – 20.30 Uhr Gruppe 3: Dojo 7+1

Breitensport Kinder bis 14 Jahre (Outdoor laut Abschnitt 3.1.1.3)

Freitag: 1.Zeit 17.00 – 17.45 Uhr Gruppe 1: Außenbereich 5+1 Gruppe 2: Außenbereich 5+1 Gruppe 3: Außenbereich 5+1 2.Zeit 18.00 – 19.00 Uhr Gruppe 1: Außenbereich 5+1 Gruppe 2: Außenbereich 5+1 Gruppe 3: Außenbereich 5+1

Landeskader Training (Indoor laut Abschnitt 3.1.1.4)

Samstag: 1.Zeit 09.30 – 10.30 Uhr Gruppe 1: Dojo 7+1 2.Zeit 10.45 – 11.45 Uhr Gruppe 2: Dojo 7+1 3.Zeit 12.00 – 13.00 Uhr Gruppe 3: Dojo 7+1 4.Zeit 13.15 – 14.15 Uhr Gruppe 4: Dojo 7+1 5.Zeit 14.30 – 15.30 Uhr Gruppe 5: Dojo 7+1 6.Zeit 15.45 – 16.45 Uhr Gruppe 6: Dojo 7+1 Anlage 4 - Trainingsplan Abteilung Schach

wird geliefert

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

 Hinweis: Das Virus wird über Tröpfcheninfektionen verbreitet. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verbreitung des Virus so weit wie möglich zu unterbinden. Eine wirksame Vorkehrung

• Insbesondere sollen Beschäftigte, die zu den Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf zählen, soweit wie möglich mobil (d. in der Regel von zu Hause aus) arbeiten. •

23. der Verkaufsstellen von Fahrkarten für den Personenverkehr. 4 Für Verkaufsstellen des Einzelhandels mit nicht mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche, für deren

„Wenn Sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich innerhalb von 10Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie

Informationen für Ersthelfende enthält die Veröffentlichung FBEH-101 „Handlungshilfe für betriebliche Ersthelfende – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der

Das Betreten der Werkstatt ist allen Personen untersagt, welche Krankheitssymptome auf- weisen, die auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen (z. Husten, Fieber, Durchfall), sich in

• Bei Tätigkeiten, bei denen keine technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen (geringere Raumbelegung, Abstandsregelung, Trennwände) möglich sind, bei

einzelne Maßnahmen nicht umgesetzt werden, sodass Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden müssen.. Dies kann explizit auch