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Agentur für Arbeit Ludwigsburg - Bildungszielplanung (BZP) 2021 Mehr Chancen durch Qualifizierung

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Einführung und Ziel

Mit der hier veröffentlichten Bildungszielplanung (BZP) legt die Agentur für Arbeit Ludwigsburg für das Jahr 2021 ihre Schwerpunkte im Bereich der beruflichen Weiterbildung fest. Sie gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitsuchenden und Bildungsträgern und den Beratungs- und Vermittlungsfachkräften der Agentur gleichermaßen Orientierung zu möglichen abschluss-1 oder anpassungsorientierten Qualifizie- rungsangeboten2.

Vorrangige Zielsetzung ist, durch frühzeitige und individuell passgenaue Qualifizierung Arbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. entstandene Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich wieder zu beenden. Ebenso sollen Arbeitssuchende und Beschäftigte durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen zukunftssicher aufgestellt und diesen ggfs. neue Perspektiven eröffnet werden. Dies gilt umso mehr mit Blick auf den Fachkräftemangel und die voranschreitenden Verände- rungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Analyse des Marktes

Der Arbeitsmarkt in der Region stellt uns vor besondere Anforderungen. Dies galt auch schon vor Beginn der Covid19-Pandemie mit Blick auf die voranschrei- tende Digitalisierung oder den Fachkräftemangel in bestimmten Branchen und Berufen. Zwar dürfen wir nach den aktuellen Prognosen für 2021 am Arbeitsmarkt wieder eine schrittweise Erholung erwarten. Gleichwohl werden sich

- der technologische Wandel insbesondere im Fahrzeugbau sowie in der KfZ-Zulieferindustrie und im Maschinenbau - die abgeschwächte weltweite Konjunktur mit Einbußen für die lokale Exportwirtschaft sowie

- die pandemiebedingten wirtschaftlichen Defizite insb. in den Bereichen Gastronomie und Hotellerie, Veranstaltungen und Kultur, Touristik, Freizeit, und Einzelhandel

auf die Beschäftigungssituation im Landkreis Ludwigsburg empfindlich auswirken.

1Maßnahmen mit Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Umschulungen), vorrangig im Betrieb.

(2)

Schwerpunkte in der BZP

Die BZP 2021 berücksichtigt diese marktlichen Anforderungen und ist gleichzeitig ein Auftrag an die Bildungsträger, diesen Anforderungen durch entsprechende Qualifizierungsangebote gerecht zu werden. Insbesondere geht es darum,

- Arbeitssuchende, Arbeitslose wie Beschäftigte ohne Abschluss zu Fachkräften auszubilden und damit zur Fachkraftgewinnung für bedarfstragende Branchen und Berufe beizutragen.

- Teilqualifizierungen zu ermöglichen, um dort, wo ein Abschluss nicht sofort realisierbar ist, diesen ggfs. schrittweise anzustreben.

- Spezielle Angebote vorzuhalten für (ehemalige) Beschäftigte aus substitutionsgeneigten oder -gefährdeten Berufen, um diesen nach einem Perspek- tivwechsel dessen Umsetzung erfolgreich zu ermöglichen.

- Betriebliche oder zumindest betriebsnahe Qualifizierung den Vorrang einzuräumen.

- Die Bedarfe und Anforderungen der Wirtschaft und Industrie 4.0 in den Maßnahmeninhalten abzubilden.

- Sowie in allen Qualifizierungsfeldern die Anforderungen der voranschreitenden Digitalisierung zu berücksichtigen und die Teilnehmenden auch inso- weit zukunftssicher aufzustellen.

- Qualifizierungsbedarfe, die auch als Angebot in der „LENRBÖRSE exklusiv“ der Bundesagentur für Arbeit verfügbar sind, sind grundsätzlich als eLearning-Angebot hierüber zu realisieren.

Erwartung an die Umsetzung durch die Bildungsträger

Um sicherzustellen, dass diese Schwerpunktsetzungen in den Qualifizierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden und damit das angestrebte Bildungsziel in jedem Einzelfall erfolgreich erreicht wird, bestehen bestimmte Erwartungen an die ausführenden Bildungsträger:

- Die Qualifizierungsangebote werden inhaltlich an den Bedarfen des Marktes und den genannten Schwerpunkten ausgerichtet und

sind inhaltlich wie methodisch-didaktisch auf aktuellem Stand und berücksichtigen hierbei ausdrücklich die Anforderungen des digitalen Fortschritts.

- Gleichzeitig gehen sie auf die individuellen Bedarfe des/der Teilnehmenden sowie dessen/deren Rahmenbedingungen ein.

- Die Angebote beinhalten – wann immer nach dem Bildungsziel möglich - einen modularen Aufbau.

- Um sicherzustellen, dass die Qualifizierungsmaßnahmen durchgehend – auch unter den besonderen Anforderungen der Pandemie – erfolgen, halten die Bildungsträger hybride Unterrichtsformen vor und sind jederzeit in der Lage, ggfs. auch ganz vom Präsenzunterricht auf digitale Unterrichtsformen umzustellen (Ausnahmen ergeben sich in Abhängigkeit vom konkreten Bildungsziel).

- Die Bildungsträger sichern den Erfolg der Maßnahmen durch eine hohe Qualität sowohl in der Konzeption als auch in der Umsetzung.

(3)

Umsetzung in der BZP 2021

Im Anhang findet sich die konkrete Bildungszielplanung für das Jahr 2021. Diese ist nicht abschließend zu verstehen. Sie ist in ihrer Ausrichtung mit den Agenturen für Arbeit Stuttgart, Waiblingen, Göppingen und Reutlingen abgestimmt. Sie gibt den derzeitigen Stand der Planungen wider. Die Agentur für Arbeit Ludwigsburg behält sich vor, die Planungen mit Blick auf Veränderungen am Arbeitsmarkt und veränderte Bedarfe auf Seiten der zu Qualifizierenden jederzeit unterjährig anzupassen.

Anbieter von Bildungsmaßnahmen können in KURSNET ihre Bildungsangebote selbst erfassen und veröffentlichen. Qualifizierungssuchende können KURS- NET nutzen, um das passende Qualifizierungsangebot zu finden.

Förderung bei Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ist eine Förderung der in der Bildungszielplanung aufgeführten Maßnahmen möglich (in begründeten Einzelfäl- len können auch nicht in der BZP aufgeführte Maßnahmen gefördert werden). Siehe hierzu im Einzelnen die §§ 81 ff SGB III.

Nach § 81 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) können Arbeitnehmer/-innen bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbil- dungskosten durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, wenn

1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist und

2. die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat.

Nur, wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Bildungsgutschein unter Berücksichtigung der Aspekte von Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausgestellt werden. Nach § 81 Abs. 1a SGB III wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch aner- kannt, wenn durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und sie nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist. Zur Förderung beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses s. § 81 Abs. 2 SGB III.

Voraussetzung für die Einlösung eines Bildungsgutscheins bei einem Bildungsträger ist, dass sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Bildungsmaß- nahme für die Förderung zugelassen sind (§ 81 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III). Zuständig für die Zulassung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) sind die Fachkundigen Stellen. Die Agentur für Arbeit hat auf die Zulassung und das hierzu dienende Verfahren keinen Einfluss. Dasselbe gilt für die Auswahl des konkreten Bildungsträgers durch den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin oder den/die Arbeitslose/n.

(4)

Inhaltsverzeichnis

Qualifizierungsschwerpunkte Seite

Hinweise zu Umschulungen, Teilqualifizierungen und Anpassungsfortbildung 5-8

Zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Bildungsziele: Umschulungen, Nachholen eines Berufsabschlusses und Teilqualifizierun-

gen (TQ) 9-10

Anpassungsfortbildungen

gewerblich-technisch 11-14

kaufmännisch-verwaltend 15-17

sozialpflegerisch und Gesundheit 18

Hauswirtschaft und HoGa 19

IT-Bereich 20

Akademiker 21

Sonstige Bildungsziele 22

(5)

Hinweise zu Umschulungen

Die Umschulung ist eine besondere Form der beruflichen Fortbildung. Laut Berufsbildungsgesetz (§ 1 Abs. 5 BBIG) soll eine Umschulung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen, z.B. in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Ausschlaggebend können zum Beispiel gesundheitliche Gründe oder auch der Wunsch nach einer anderen Tätigkeit sein. Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung.

Rechtsgrundlage für die berufliche Umschulung ist das Berufsbildungsgesetz (v.a.Kapitel 3 BBiG) bzw. die Handwerksordnung (v.a. der Sechste Abschnitt HwO).

Eine betriebliche Umschulung oder "Einzelumschulung" erfolgt - wie eine Ausbildung im dualen System - mit einem praktischen Ausbildungsteil im Unter- nehmen und einem theoretischen Teil in der Berufsschule. Sie soll - wann immer möglich - einer außerbetrieblichen Umschulung vorgehen.

Eine außerbetriebliche Umschulung oder "Gruppenumschulung" findet bei einem Bildungsträger statt und wird durch betriebliche Praktika ergänzt.

Die angemessene Umschulungsdauer richtet sich nach § 180 Abs. 4 SGB III.

Demnach ist die Umschulungsdauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, angemessen, wenn sie gegenüber einer Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt werden kann. Die bundes- bzw. landesgesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Verkürzungsmöglichkeiten bzw. Nicht-Verkürzungsmöglichkeiten sind für jeden Beruf und im Einzelfall zu prüfen.

 Bei überbetrieblichen Umschulungen ist zu beachten, dass nur Teilnehmer von der Kammer zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie die nachfolgend aufgeführte Umschulungsdauer einhalten:

 bei zweijährigen Ausbildungsberufen 16 Monate, davon mind. 4 Monate Betriebspraktikum

 bei dreijährigen Ausbildungsberufen 24 Monate, davon mind. 6 Monate Betriebspraktikum

 bei dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen 28 Monate, davon mind. 9 Monate Betriebspraktikum.

 Bei betrieblichen Umschulungen benötigen die Teilnehmer vor dem Umschulungsbeginn die Zustimmung der zuständigen Kammer über die Verkür- zung.

(6)

Hinweise zu berufsanschlussfähigen Teilqualifizierungen für Geringqualifizierte

Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sind Bildungsangebote, die in systematischen, aufeinanderfolgenden Schritten auf einen Berufsabschluss vorberei- ten. Jede Teilqualifizierung muss so konzipiert sein, dass sie den Teilnehmenden die Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Die einzelnen Teilqua- lifikationen müssen in der Summe alle Aspekte eines Berufsbilds abdecken. Der Berufsabschluss wird über eine Externenprüfung ermöglicht.

Kennzeichen berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen

Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen. Das zeichnet sie aus:

 Sie sind konzeptionell auf einen Ausbildungsberuf ausgerichtet

 Kompetenzen werden nach festgelegten Qualitätskriterien festgestellt

 Es werden aussagefähige und strukturierte Zertifikate vergeben

 Sie entsprechen den Konstruktionsprinzipien der Bundesagentur für Arbeit

Weitere Informationen, Umsetzungshilfen sowie spezifische Handreichungen für jeden Beruf finden Sie in unserem Download-Center.

Hierzu gehören:

 die im Rahmen des Bundesprogramms JobstarterConnect erprobten Ausbildungsbausteine des BIBB

• Kaufmann/-frau im Einzelhandel

• Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung

• Fachkraft für Lagerlogistik

• Fachlagerist/-in

• Industriemechaniker/-in

• Chemikant/-in

• Kraftfahrzeugmechatroniker/-in

• Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk

• Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

• Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

• Elektroniker für Betriebstechnik

• Maler und Lackierer - Bauten- und Objektbeschichter/-in

(7)

• Berufskraftfahrer

• Fachkraft im Gastgewerbe

• Zerspanungsmechaniker

• Fachkraft Abwassertechnik

 die im Rahmen des BA-Forschungsprojektes „Optimierung der Qualifizierungsangebote für geringqualifizierte Arbeitslose“ erstellten Teilqualifikationen,

Berufskraftfahrer/in

Service- /Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Maschinen- und Anlagenführer/in

Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik

 Angebote, bei denen Bildungseinrichtungen die aufgeführten Konstruktionsprinzipien der Bundesagentur berücksichtigt haben (siehe Checkliste). Die Agenturen für Arbeit schätzen auf Grundlage der Konstruktionsprinzipien eigenständig ein, ob es sich bei Weiterbildungen um berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im Sinne der BA handelt. Sie können hierzu bei einigen Aspekten (z.B. inhaltliche Ausrichtung an einem Berufsbild, Kompetenzfeststel- lung) die Fachkunde der zuständigen Stellen (z.B. der Kammern) nutzen.

 die bundeseinheitlichen Qualifizierungsbausteine aus Ausbildungsberufen des Handwerks unter Beachtung der BA-Konstruktionsprinzipien, die von der ZWH im Kooperationsprojekt mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für die berufliche Nachqualifizierung entwickelt wurden www.zwh.de s. Qualifizierungsbausteine

(8)

Hinweise zu Anpassungsfortbildung

Berufliche Tätigkeiten und Anforderungen sind einem ständigen Wandel unterworfen, bedingt durch wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen sowie den technischen Fortschritt. Zugleich ändert sich aufgrund des demografischen Wandels die Altersstruktur; die Menschen werden künftig länger arbei- ten. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und Kenntnisse und Fähigkeiten ständig weiterzuentwickeln, ist lebenslanges Lernen unverzichtbar.

Mit einer Anpassungsfortbildung lässt sich die berufliche Handlungsfähigkeit auf dem jeweils erforderlichen Niveau erhalten, indem vorhandene Kenntnisse erweitert, vertieft bzw. aktualisiert werden.

Eine Anpassungsfortbildung kann z.B. erforderlich sein:

 zur Aktualisierung von Kenntnissen bei der Einführung neuer Technologien, neuer Softwareanwendungen oder Sicherheitsvorschriften im Betrieb

 zur Vertiefung von Fachwissen in Bezug auf Trendthemen wie Digitalisierung der Arbeitswelt, Umwelttechnik oder Erneuerbare Energien

 zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen angesichts der zunehmenden Globalisierung

(9)

Zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Qualifizierungsschwerpunkte

Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entspre- chend der Ausbildungsordnung*

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

Dauer (Monate)*

Siehe S. 4

Bemerkungen

Betriebliche und überbetriebliche

Umschulungen aller Art gemäß Rahmenplan einschl.

Praktikum* VZ/TZ Siehe S. 5

Besonderheiten bei den Pflege- kräften und Erzieher*innen

Pflegefachkraft VZ/TZ 36 in VZ

Die Umschulung zur Pflegefachkraft kann über die komplette Dauer von drei Jahren gefördert werden.

Erzieher/in VZ/TZ

Beim derzeitigen Maßnahmeangebot handelt es sich um Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung, die sowohl in Teilzeit wie auch in Vollzeit angeboten werden. Es ist auf eine angemessene Dauer zu achten. Maßnahmen, die le- diglich 400 Stunden umfassen, sind nicht zielführend. Die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) kann über die Be- schäftigtenförderung gefördert werden.

(10)

Bildungsziel Qualifizierungsinhalte entspre- chend der Ausbildungsordnung*

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

Dauer (Monate)*

Siehe S. 4

Bemerkungen

Nachholen eines Berufsabschlus-

ses bei allen Berufen VZ/TZ/bb Vorbereitungskurse auf die Externen-

prüfung

Teilqualifizierungen (TQ)

Siehe S. 5-7 sowie den

Weiter Informationen s. oben sowie unter https://www.arbeitsagen- tur.de/bildungstraeger/berufsan- schlussfaehige-teilqualifikationen

VZ/TZ

Die TQ zum Servicefahrer ist nur nach Rücksprache und Zustimmung des Teamleiters als Fördermöglichkeit zu prüfen.

(11)

Anpassungsqualifizierungen - Qualifizierungsschwerpunkte

Bildungsziele

gewerblich-technisch

Qualifizierungsinhalte (exemplarische Aufzählung)

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

maximale Dauer (Monate)

Bemerkungen

Schweißtechnik

z. B.

 Lichtbogenhandschweißen

 WIG-Schweißen

 Brennschweißen

 MAG-Schweißen

 MIG-Schweißen nach DIN ISO 9606-2

 GW 330 Rohrleitungsbau

 Dünnblechschweißen

 Thermitschweißen

 E-Schweißen (DIN IN 287-1)

 Edelstahlschweißen

 Aluminothermisches Schweißen von Schienen

VZ 3

(12)

Bildungsziele

gewerblich-technisch

Qualifizierungsinhalte (exemplarische Aufzählung)

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

maximale Dauer (Monate)

Bemerkungen

Fertigungstechnik

CAD (alle Fachrichtungen) Pneumatik/Hydraulik SPS-Technik

CNC-Technik für Facharbeiter

CNC-Technik für Nicht-Facharbeiter VZ

4 2 2 3 3

2 Monate Theorie, 1 Monat Praktikum

Lager und Logistik in Mo- dulen

ADR- und Staplerschein, Material- wirtschaft, Lagerwesen, Lagerhal-

tung, Lager-EDV VZ 3

Elektro- + Gebäudetechnik

Technischer Hauswart Informationstechnik Energieberater Solateur

Kommunikationstechnik Gebäudesystemintegration

VZ

10 3 3 3 3 3

Fahrzeugaufbereitung

Ausbeultechnik, Spot-Repair, Fahr- zeugfolierung/Car Wrapping, Auto- glasmontage, Innovative Fahrzeug- aufbereitung

VZ 6 Mit Praktikumsanteilen

(13)

Bildungsziele

gewerblich-technisch

Qualifizierungsinhalte (exemplarische Aufzählung)

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

maximale Dauer (Monate)

Bemerkungen

Fahrer Klasse C + CE

Pflichtinhalte: Ausbildung zum LKW- Fahrer mit den Führerscheinen Klasse C + CE. ADR- und Stapler- schein, elektronischer Tachograf mit Fahrerkarte, beschleunigte Grund- qualifizierung nach EU-Richtlinien

VZ 3 Alternativmöglichkeit: 3 Monate Theo- rie + 1 Monat Praktikum

Fachkraft im Transportwe- sen - Perfektionstraining Klasse C + CE

Pflichtinhalte: Übungsstunden Wechselbrücke und Hänger, ADR- und Gabelstaplerschein, elektroni- scher Tachograf mit Fahrerkarte

VZ 2 Führerschein C + CE muss vorhanden

sein. Inklusive 1 Monat Praktikum Anpassungsqualifizierun-

gen im Kontext des techno- logischen Wandels und der Digitalisierung

"Systemintegration", "Prozessin- tegration", "Additive Fertigungsver- fahren", "IT-gestützte Anlagenände- rung", "Elektrotechnik - Industrie"

VZ/TZ 6

IT-Sicherheit für Elektrobe- rufe und Mechatroniker

"Angriffsflächen und Schwachstellen kennen und minimieren. Vorfälle und Gefahren erkennen, begrenzen, isolieren und verhindern.

IT-Sicherheit, Verschlüsselung, Fire- wall-Techniken"

VZ/TZ 2/4

Digitale Vernetzung für Elektroberufe und Mechat-

Analysieren von technischen Aufträ- gen und Entwickeln von Lösungen,

VZ/TZ 2/4

(14)

Bildungsziele

gewerblich-technisch

Qualifizierungsinhalte (exemplarische Aufzählung)

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

maximale Dauer (Monate)

Bemerkungen

Digitale Basiskompetenzen im Bereich Metall / Elektro

Unterstützung der Arbeitsprozesse durch Assistenz-, Simulations-, Di- agnose-, oder Visualisierungs-Sys- teme, Datenverarbeitung, IT-Sicher- heit

VZ/TZ 2/4

CAD-Anwender 3D-Druck

Aufbau und technische Funktions- weise von 3D-Druckern.

Konstruktion von Bauteilen in den CAD-Programmen AutoCAD, Inven- tor und Solid Works

Projektierung eines 3D-Modells

VZ/TZ 1/2

(15)

Bildungsziele

kaufmännisch-verwaltend

Qualifizierungsinhalte (exemplarische Aufzählung)

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

maximale Dauer (Monate)

Bemerkungen

Rechnungswesen / Controlling

Modularer Aufbau z.B.

Rechnungswesen 1: Grundlagen Buch- haltung

Rechnungswesen 2: Finanzbuchhaltung (z.B. KHK)

Rechnungswesen 3: Buchhaltung, Jah- resabschluss (z.B. DATEV)

Rechnungswesen 4: Personalwesen Rechnungswesen 5: Lohn- und Gehalts- abrechnung

Rechnungswesen 7: Auftragsbearbei- tung und Bestellwesen

Steuerwesen

SAP Rechnungswesen (Fi/Co) SAP Materialwirtschaft (NN/SD) SAP Personalwesen (HR)

VZ/TZ 4/6

1 Monat Praktikum. Ist ein Praktikum nicht Bestandteil der Bildungsmaßnahme, kann es nach vorheriger Rücksprache mit der Vermittlungsfachkraft eventuell als Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) durchgeführt werden.

Branchenspezifische Inhalte

z.B. im Bereich Spedition Immobilien

Groß- und Außenhandel

VZ 6 Inkl. 2 Monate Praktikum

(16)

Bildungsziele

kaufmännisch-verwaltend

Qualifizierungsinhalte (exemplarische Aufzählung)

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

maximale Dauer (Monate)

Bemerkungen

Wirtschaftsenglisch LCCI ab Level 2 bzw. GER B2 (Eignungs- test ist Bestandteil der Maßnahme)

VZ (25 UE/Woche) 3

Die Stufen A1, A2 und B1 (entspricht LCCI Preliminary und Level 1) sind über die Lernbörse exklusiv erlernbar

Büromanagement

Informations- und Kommunikationssys- teme (einschließlich Call-Center) Büro- management, Office-Anwendungen

VZ (25 UE/Woche) 6

Weiterbildung auch in Modulen möglich, die einzeln belegt werden können, inkl. 4 Wochen Praktikum

Anpassungsqualifizierungen im Kontext des technologi- schen Wandels und der Di- gitalisierung

Digitales Dokumentenmanagement - DMS, E-Invoicing (z.B. Rechnungen mit- tels Buchhaltungssoftware verschicken), Office 365

VZ/TZ 6

Basiswissen 4.0 Arbeiten 4.0 - Perspektiven und mo- derne Arbeitsformen der Zukunft Digitale Transformation

Grundlagen des modernen Arbeitsplat- zes. Digitale Tools nutzen und Arbeiten mit dem Internet. Mobile Hardware.

Zukunftstrends in der IT

Arbeiten in der Cloud, (Meta)-Suchma- schinen, Literaturrecherche, Einführung und Grundlagen des kollaborativen Ar- beitens

Big Data - Begriff und Anwendungen Big Data in Social Media verstehen

VZ/TZ 3/6

(17)

Bildungsziele

kaufmännisch-verwaltend

Qualifizierungsinhalte (exemplarische Aufzählung)

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

maximale Dauer (Monate)

Bemerkungen

Online Marketing und Social Media Manager (inkl. Pro- jektmanagement) 4.0

Online Marketing, Online Publishing, Pro-

jektmanagement, Risikomanagement VZ/TZ 2/4

(18)

Bildungsziele

sozialpflegerisch und Ge- sundheit

Qualifizierungsinhalte (exemplarische Aufzählung)

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend

(bb)

maximale Dauer

(Monate)

Bemerkungen

Qualifizierung für Arzthelfe- rinnen (Medizinische Fach- angestellte)

EDV, Praxisorganisation, Abrechnung,

Röntgenstrahlenschutzkurs etc. TZ 4 Qualifizierung für Arzthelferinnen (Medi- zinische Fachangestellte)

Qualifizierung für Zahnarzt- helferinnen (Zahnmedizini- sche Fachangestellte)

Prophylaxe, Abrechnung, Röntgen TZ 2 Qualifizierung für Zahnarzthelferinnen (Zahnmedizinische Fachangestellte)

Qualifizierung zur Betreu- ungskraft für demenz- kranke, pflegebedürftige Menschen (§ 43b SGB XI)

Betreuungsarbeit in Pflegeheimen, Erste Hilfe Kurs, Stärken der Alltagskompe- tenz

VZ 3

Qualifizierung zur Betreuungskraft für de- menzkranke, pflegebedürftige Menschen (§ 43b SGB XI)

(19)

Bildungsziele

Hauswirtschaft und HoGa

Qualifizierungsinhalte (exemplarische Aufzählung)

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

maximale Dauer (Monate)

Bemerkungen

Gästebetreuer in Hotel und Gaststätte

Getränke- und Lebensmittelkunde, Ser- vierarten, Eindecken, Tisch- und Tafel- formen

VZ 3 Inkl. 1 Monat Praktikum

Fachkraft Hauswirtschaft

Küche und Lebensmittel, Raum und Rei- nigung, Wäsche und Kleidung, Sicher- heit, Hygiene, Schlüsselqualifikationen

TZ 7 Inkl. 1 Monat Praktikum

Fachkraft Dienstleistung Service, Gästebetreuung, Handel, Ver-

sand, Lager, Fachbegriffe Deutsch TZ 7 Inkl. 1 Monat Praktikum

(20)

Bildungsziele IT-Bereich

Qualifizierungsinhalte (exemplarische Aufzählung)

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

maximale Dauer (Monate)

Bemerkungen

IT-Branche

 Netzwerktechnologie

 Datenbanktechnologie

 Programmiersprachen

 Softwareprogrammierung

VZ oder TZ 4

Einzelne Module werden mit den Kunden entsprechend der notwendigen Qualifizie- rung abgesprochen.

SAP-Entwicklung ABAP/JAVA VZ 6 i.d.R. Akademikermaßnahme

Digitale Grundkompetenzen

Grundlegende IKT-Kenntnisse: PC, Tab- let oder Smartphone für E-Mail und Inter- netsuche verwenden, Hardware und Be- dienung, Software und Systeme, Datensi- cherheit, Arbeiten mit einer Cloud, etc.

VZ/TZ 1-2 Teilnehmer haben keine oder nur geringe Vorkenntnisse

(21)

Bildungsziele Akademiker

Qualifizierungsinhalte (exemplarische Aufzählung)

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

maximale Dauer (Monate)

Bemerkungen

Anpassungsqualifizierungen für Akademiker

 Führung und Management

 Managementmethoden

 Personalentwicklung

 Controlling

 Qualitätsmanagement

VZ/TZ 7,5

Einzelne Module werden mit den Kund*in- nen entsprechend der notwendigen Qua- lifizierung abgesprochen.

Anpassungsqualifizierungen im Kontext des technologi- schen Wandels und der Di- gitalisierung

Projektmanagement digitale Transforma-

tion VZ/TZ 6

(22)

Sonstige Bildungsziele Qualifizierungsinhalte (exemplarische Aufzählung)

Unterrichtsform Vollzeit (VZ) / Teilzeit (TZ) / berufsbegleitend (bb)

maximale Dauer (Monate)

Bemerkungen

Qualifizierung in verschiede- nen Bereichen

Fachkunde, Personal-und Arbeitsrecht,

berufsspezifische Fachsprache VZ 6 inklusive 3 Monate Praktikum

Vorbereitungskurs betriebli- che Berufsausbildung/Um- schulung

Umschulungsrelevantes Wissen und

Deutsch. Umschulungsplatzsuche VZ 6 inklusive Praktikum

Grundkompetenzen

Die Maßnahmen dienen der Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung. Sie sollen sich an leis- tungsschwächere, geringqualifizierte Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer rich- ten, deren Grundkompetenzen insbeson- dere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kom- munikations-Technologien unzureichend sind, um erfolgreich an einer abschluss- bezogenen Weiterbildung teilnehmen zu können.

VZ 6

Digitale Grundkompetenzen

Grundlegende IKT-Kenntnisse: PC, Tab- let oder Smartphone für E-Mail und Inter- netsuche verwenden, Hardware und Be- dienung, Software und Systeme, Daten- sicherheit, Arbeiten mit einer Cloud, etc.

VZ/TZ 1-2 Teilnehmer haben keine oder nur geringe Vorkenntnisse

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