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Anhörung zum Entsorgungsprogramm

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Academic year: 2022

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Anhörung zum Entsorgungsprogramm

Das Entsorgungsprogramm bietet einen Überblick, wie die Entsorgung der radio- aktiven Abfälle und die sichere Tiefenla- gerung verlaufen sollen. Die Nagra muss es regelmässig aktualisieren und den Be- hörden einreichen. Im Herbst 2012 lagen das Entsorgungsprogramm 2008 und die Stellungnahmen der überprüfenden Gre- mien öffentlich auf. Das sind die häu- figsten Eingaben und ihre Würdigungen durch die Behörden:

Häufige Stellungnahmen und ihre Würdigung

Grundsätzlich

Das Entsorgungsprogramm als Instrument zur sicheren Entsorgung und seine regel- mässige Aktualisierung wird von der grossen

Mehrheit der stellungnehmenden Kantone, Gemeinden und Organisationen begrüsst.

(2)

Verschiedene Stellungnehmende orten Inter- essenskonflikte. Die Nagra sei Interessensver- treterin und werde direkt von den Kernkraft- werken finanziert.

Würdigung: Bezüglich Zuständigkeiten ist auf das Verursacherprinzip hinzuweisen: Die Abfallverursachenden sind verpflichtet, ihre radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten si- cher zu entsorgen. Für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung ist der Bund zuständig. Die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwer- ke haben zusammen mit dem Bund 1972 die Nagra gegründet und diese mit der Entsor- gungsaufgabe betraut.

International werden verschiedene Modelle der Organisation praktiziert. In Schweden und Finnland sind wie in der Schweiz die Abfall- verursachenden für die Entsorgungsprojek- te verantwortlich. In Deutschland hingegen ist der Staat für die Entsorgung zuständig.

Während die Programme in Schweden und Finnland weit fortgeschritten sind, ist die Ent- sorgung in Deutschland politisch höchst um- stritten. Die Zuständigkeit bzw. Organisation dürfte somit kaum ausschlaggebend für den Erfolg oder Misserfolg eines Entsorgungspro- gramms sein.

2 Anhörung zum Entsorgungsprogramm Häufige Stellungnahmen und ihre Würdigung

Der Zeitplan zur Realisierung eines geologi- schen Tiefenlagers scheint vielen Stellungneh- menden zu optimistisch. Es sei insbesondere unrealistisch, das Standortauswahlverfahren bis 2020 abschliessen zu können.

Würdigung: Es gilt zu unterscheiden zwi- schen dem Zeitplan für das Standortaus- wahlverfahren nach Sachplan geologische Tiefenlager bis und mit Erteilung der Rah- menbewilligung für ein geologisches Tie- fenlager und den darauf folgenden Realisie- rungsphasen (Bau und Betrieb Felslabor, Bau und Betrieb Tiefenlager, Beobachtungsphase und Verschluss). Die Dauer des Sachplans, wie sie 2008 durch den Bund festgelegt wur- de, ist heute überholt und musste angepasst werden.

Den vorgesehenen Zeithorizont im Entsor- gungsprogramm der Nagra für Bewilligung, Vorbereitung, Bau und Betrieb des untertägi- gen Felslabors für das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) von weniger als zehn Jahren beurteilen die Sicherheitsbe- hörden als zu optimistisch, da die Arbeiten im Felslabor und die gewonnenen Daten eine wichtige Grundlage für das Baubewilligungs- gesuch bilden. Die Nagra muss im nächsten Entsorgungsprogramm die Planung und die geplanten Experimente des Felslabors SMA konkretisieren.

Organisation der Entsorgung

Zeitplan der

Entsorgung

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Lagerauslegung und -konzept eines geologi- schen Tiefenlagers bilden ein Schwerpunkt- thema in den eingereichten Stellungnahmen.

Einige Stellungnehmende verlangen eine grundsätzliche Überprüfung des Lagerkon- zepts.

Würdigung: Die Kernenergiegesetzgebung macht detaillierte Vorgaben zur Auslegung eines geologischen Tiefenlagers. Das Lager- konzept der Nagra ist im Rahmen des Ent- sorgungsnachweises durch das ENSI (damals HSK) überprüft und bezüglich Sicherheit und technischer Machbarkeit für sinnvoll befun- den worden. In jedem weiteren Schritt zur Realisierung eines geologischen Tiefenlagers wird die Lagerauslegung durch das ENSI er- neut überprüft werden. Für sicherheitsrele- vante Entscheidungen sind verschiedene Al- ternativen zu betrachten.

3 Anhörung zum Entsorgungsprogramm Häufige Stellungnahmen und ihre Würdigung

Ein Bericht über die Kosten einer allfälligen Rückholung der radioaktiven Abfälle aus ei- nem Tiefenlager während der Beobachtungs- phase oder nach dessen Verschluss wird von einem Teil der Stellungnehmenden begrüsst, von anderen abgelehnt.

Würdigung: Der Verschluss der Lager wird frühestens im nächsten Jahrhundert erfol- gen. Eine Kostenschätzung zum heutigen Zeitpunkt wäre mit erheblichen Ungenauig- keiten behaftet. Die Nagra muss deshalb erst zusammen mit dem Baugesuch einen Bericht mit einer Schätzung der Rückholungskosten einreichen. Weil mit einer Rückholung der Abfälle das Problem nicht gelöst wäre, sind auch die Kosten für die Verbringung dieser Abfälle in ein Zwischenlager abzuschätzen.

Lagerauslegung

Kosten einer

allfälligen

Rückholung

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Die Stellungnehmenden sind sich weitgehend einig, dass eine sachliche, transparente und offene Information bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle wichtig ist und den Be- hörden bei der Kommunikation eine zentrale Rolle zukommt. Kritisiert wird die starke Prä- senz der Nagra.

Würdigung: Das von aussen wahrgenom- mene Ungleichgewicht in der Kommuni- kation der Behörden und der Nagra beruht einerseits auf den unterschiedlich zur Ver- fügung stehenden Ressourcen, andererseits auf der öffentlichen Wahrnehmung. Der Bund achtet heute verstärkt darauf, dass er als federführende Instanz wahrgenommen wird, und intensiviert seine Kommunikation.

Zudem ist stets auch auf die Verantwortung der Kernkraftwerkbetreiber und Kantone bei der Standortsuche und der Abfallentsorgung hinzuweisen.

4 Anhörung zum Entsorgungsprogramm Häufige Stellungnahmen und ihre Würdigung

08 / 2013

Bundesamt für Energie BFE

Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen, Postadresse: CH-3003 Bern Telefon +41 (0)31 322 56 11, Fax +41 (0)31 323 25 00 contact@bfe.admin.ch, www.bfe.admin.ch

Unterlagen und Hintergrundinformationen unter www.entsorgungsprogramm.ch

Informations-

konzept

Referenzen

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