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61. Änderung des Satzungsteils „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen“

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Mitteilung

Studienjahr 2019/2020 - Ausgegeben am 03.02.2020 - Nummer 61

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Satzung

61 Änderung des Satzungsteils „Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen“

Der Senat hat in seiner Sitzung am 23. Jänner 2020 auf Vorschlag des Rektorates nachstehende Änderung beschlossen:

§ 2. (1) Dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gehören 25 Mitglieder und 50 Ersatzmitglieder aus allen im Senat vertretenen Gruppen von Universitätsangehörigen an:

1. vier Vertreterinnen oder Vertreter der Universitätsprofessorinnen und der Universitätsprofessoren (§ 94 Abs. 2 Z 1 Universitätsgesetz 2002),

2. zehn Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z 2 Universitätsgesetz 2002),

3. sieben Vertreterinnen des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002) und 4. vier Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden.

Der Vorsitzende des Senates:

Schwarz

1 9. Stück - Ausgegeben am 03.02.2020 - Nr. 61-61

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