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ZustimmungsG Jugendmedienschutz-StV

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Zustimmung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Vom 21. März 2003

1Dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. 2Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

ZustimmungsG Jugendmedienschutz-StV

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 26.03.2003 Seite 1 von 1

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