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GREVENER SANDE

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Academic year: 2022

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` N 2.1.1

N 2.1.3

N 2.1.9

N 2.1.7

N 2.1.8 N 2.1.1

N 2.1.1

N 2.1.1

N 2.1.1 ST 2

ST 4 ST 5

ST 6 ST 7

N 2.1.4

ST 1 ST 2

ST 3 ST 4

ST 5 ST 7

ST 8

ST 6

Darstellung auf der Grundlage der Deutschen

Grundkarte 1 : 5.000 (Grundriß-Rasterdaten)

mit Genehmigung des Vermessungs- und

Katasteramtes des Kreises Steinfurt

LANDSCHAFTSPLAN I

GREVENER SANDE

5. Änderung

Festsetzungskarte M 1: 20.000

48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Tel.: (02551) 69-0; E-Mail: umweltundplanungsamt@kreis-steinfurt.de KREIS STEINFURT / UMWELT- UND PLANUNGSAMT

400 0 400 800 1200 1600 2000 2400 Meter

Projektleitung: Udo Schneiders Datum: September 2012 Ein- und Aussetzstelle für Kanu- und Rudersport

`

Kennzeichnung vegetationskundlich bedeutsame Fläche

` Ein- und Aussetzstelle für Kanu- und Rudersport (entfällt) Plangebietsgrenze

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung

Naturschutzgebiet Legende

Verfahrensvermerke

Aufstellungsbeschluss

Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat am 19. Dezember 2011 beschlossen, die 5. Änderung

des Landschaftsplanes I Grevener Sande in einem vereinfachten Änderungsverfahren

gem. § 29 Abs. 2 LG durchzuführen.

Steinfurt, den

gez. Kubendorff gez. Möllers

Landrat Schriftführer

Beteiligung der von der 5. Änderung betroffenen Eigentümer (§ 29 Abs. 2 LG)

Die Beteiligung der Eigentümer der von den Änderungen betroffenen Grundstücke ist durch eine

Öffentliche Auslegung nach § 29 Abs. 2 LG i.V.m. § 27 c Abs. 1 LG vom 01. Oktober bis zum

31. Oktober 2012 durchgeführt worden.

Zeit und Ort der Eigentümerbeteiligung sind am 21. September 2012 ortsüblich amtlich bekannt

gemacht worden.

Steinfurt, den

gez. Kubendorff

Landrat

Beteiligung der von der 5. Änderung berührten Träger öffentlicher Belange

(§ 29 Abs. 2 LG)

Den Trägern öffentlicher Belange, die durch die Änderungen berührt werden können, ist nach

§ 29 Abs. 2 LG mit Schreiben vom 01. Oktober 2012 Gelegenheit gegeben worden, in der Zeit

vom 01. Oktober bis zum 31. Oktober 2012 eine Stellungnahme abzugeben.

Steinfurt, den

gez. Kubendorff

Landrat

Ortsübliche Bekanntmachung, Inkrafttreten, Einsichtnahme (§ 28a LG)

Die Stelle, bei der die 5. Änderung des Landschaftsplanes auf Dauer während der Dienststunden

von jedermann eingesehen werden kann und bei der über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist,

ist gem. § 28a LG am 17. Dezember 2012 ortsüblich amtlich bekannt gemacht worden.

In der Bekanntmachung ist gem. § 30 Abs. 4 LG auf die Voraussetzungen für die Geltend-

machung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln des Ab-

wägungsergebnisses sowie auf die Rechtsfolgen (§ 30 Abs. 3 LG) hingewiesen worden.

Damit ist 5. Änderung des Landschaftsplanes I Grevener Sande am 17. Dezember 2012

in Kraft getreten.

Steinfurt, den

gez. Kubendorff

Landrat

Satzungsbeschluss (§ 16 Abs. 2 LG)

Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat am 10. Dezember 2012 nach Prüfung der Bedenken

und Anregungen der Eigentümer sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange die

5. Änderung dieses Landschaftsplanes gem. § 16 Abs. 2 LG als Satzung beschlossen.

Steinfurt, den

gez. Kubendorff gez. Möllers

Landrat Schriftführer

Referenzen

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Sitz Hansestadt Stralsund Tribseer Damm 2 18437 Stralsund