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Auskunft des BMI vom 07.05.2020

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--- Antwort BMI ---

Betreff: WG: Einreise ins Bundesgebiet / Familienzusammenführung Datum: Thu, 7 May 2020 09:26:17 +0000

Von: Daniil.Kushnerovich@bmi.bund.de An: ka@nds-fluerat.org

Kopie (CC): Presse@bmi.bund.de

Sehr geehrter Herr Alwasiti,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Als ein Sprecher des Bundesinnenministeriums kann ich Ihnen wie folgt antworten:

Dies kann nicht bestätigt werden. Die markierten Passagen zum Nachzug usw. betreffen den Nachzug zu einem Deutschen bzw. Freizügigkeitsberechtigten und gelten nicht allgemein für den Nachzug von Drittstaatsangehörigen zu Drittstaatsangehörigen, unabhängig von deren Status in Deutschland. Die Informationen zum Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern betreffen die Situation von Familien im innereuropäischen Grenzbereich (Binnengrenzregion Deutschlands). Auch hier ist ein Besuch nur dann möglich, wenn es sich um einen tatsächlichen anhand von Belegen nachgewiesenen Besuch, d. h. einen kurzfristigen Aufenthalt handelt. Dies ist bei dem angesprochenen Familiennachzug jedoch gerade nicht der Fall, da hier eine auf Dauer angelegte Einreise geplant ist, die den von der EU-Kommission empfohlenen und von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten indossierten Einreisebeschränkungen

unterfällt.

Mit freundlichen Grüßen i. A.

Daniil Kushnerovich

__________________________

Pressestelle

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Alt-Moabit 140, 10557 Berlin

Telefon: +49 30 18681-10566

E-Mail: daniil.kushnerovich@bmi.bund.de Internet: www.bmi.bund.de

(2)

--- Anfrage ---

Betreff:Re: WG: Einreise ins Bundesgebiet / Familienzusammenführung

Datum:Tue, 28 Apr 2020 11:36:12 +0200 Von:Karim Alwasiti <ka@nds-fluerat.org>

Organisation:Flüchtlingsrat Niedersachsen An:Daniil.Kushnerovich@bmi.bund.de

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Kushnervoich,

… Den folgenden neuen Information der Bundespolizei ist zu entnehmen, dass Menschen, die im Rahmen des Familiennachzug ein nationales D- Visum für den Familiennachzug zu ihren

schutzberechtigten Angehörigen besitzen, von den Einreisebeschränkung nicht betroffen sind.

a) Bundespolizei:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/

2020/03/200317_faq.html;jsessionid=B52BAFCD7940BB4DC59FF71F32197F42.1_cid324?

nn=5931604#doc13824392bodyText9  b) Bundesinnenministerium:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/

coronavirus-faqs.html

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns diese Information bestätigen könnten.

Vielen Dank und freundliche Grüße Karim Alwasiti

--

Freundliche Grüße Karim  Alwasiti

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Röpkestr. 12 30173 Hannover

Tel.: 0511/98 24 60 30 Durchwahl.:0511/98246032

Mo-Fr: 10.00 bis 12.30, Di+Do: 14.00 bis 16.00 Fax: 0511/98 24 60 31

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