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Gut gemeint, ist noch nicht gut genug: Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Rehabilitationsgesetz für queere Soldat*innen

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Academic year: 2022

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Gut gemeint, ist noch nicht gut genug

Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Rehabilitationsgesetz für queere Soldat*innen

(Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und

Soldaten, SoldRehaHomG)

Die Diskriminierung von queeren Soldat*innen hatte in der Bundeswehr System. Über Jahrzehnte galten homosexuelle Männer in der Truppe als "Sicherheitsrisiko", sie wurden ausgemustert oder entlassen, waren Thema für Witze und abfällige Bemerkungen. Von Aufstiegschancen ganz zu schweigen.

Umso begrüßenswerter, dass die Bundesregierung nach anfänglichem Zögern jetzt ein Gesetzesvorhaben eingebracht hat, das auf die Rehabilitierung von Soldat*innen zielt, die aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen, aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung oder aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität staatlich verantwortetes Unrecht erlitten haben.

So sehr dieser Vorstoß im Grundanliegen unterstützenswert ist, so bedenklich erweisen sich die noch bestehenden Regelungslücken.

Im Einzelnen:

1. Im Gesetzentwurf können Rehabilitierungs- oder Entschädigungsansprüche nur für vor dem 3. Juli 2000 erfolgte Verurteilungen oder Benachteiligungen geltend gemacht werden; denn an jenem Datum sei der Erlass aufgehoben worden, der für Soldat*innen

"mit homosexuellen Neigungen" Beförderungen ausschloss und diverse Einsatz- und Verwendungsbeschränkungen bis hin zur Entlassung vorsah. Es ist aber realitätsfremd, davon auszugehen, dass mit dem formalen Ende der Diskriminierung auch ein tatsächliches Ende einherging.

Wir fordern daher eine Anpassung des Stichtages auf das Jahr 2010.

2. Die Entschädigungssumme ist zu niedrig. Gemessen am häufig lebenslangen Schaden, den staatlich verantwortetes Unrecht betroffenen Soldat*innen zufügte, ist eine Entschädigungssumme von maximal 6.000 Euro schlicht zu gering. Wir müssen bedenken, dass diese Biografien – denken wir an die Fälle der Entlassung aus dem Dienst oder anderer vergleichbarer Beeinträchtigungen der Erwerbsbiografie - oftmals weitreichende Einschläge erfahren haben.

Wir fordern daher eine Anpassung der pauschalen Entschädigungssumme nach oben sowie eine Härtefallregelung, die über die pauschale Entschädigungshöhe hinaus individuelle Ausgleichszahlungen für einen nachweisbar erlittenen finanziellen Schaden erlaubt.

3. Zu Benachteiligungen, die Soldat*innen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität erlitten haben und die daher aus heutiger Sicht unrechtmäßig sind, zählen auch ausgebliebene Beförderungen. Ein Ausgleich dieser unrechtmäßigen Benachteiligung ist aus unserer Sicht zwingend.

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Wir fordern daher die Möglichkeit einer nachträglichen Beförderung mit daraus resultierenden erhöhten Renten- und Pensionsansprüchen.

4. Es bedarf in umfassenderem Maße einer historischen Aufarbeitung staatlich verantworteten Unrechts, sowie der Bildungsarbeit und Prävention. Manche Fälle von Benachteiligung aufgrund homosexueller Handlungen oder aufgrund der geschlechtlichen Identität können Soldat*innen heute nicht mehr nachweisen. Viele entgingen offener Benachteiligung auch nur, weil sie lebenslang ihre Identität versteckten und dafür erhebliche psychosoziale Beeinträchtigungen in Kauf nahmen.

Mit Blick auf solche Fälle sowie die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen von Diskriminierung innerhalb der deutschen Streitkräfte fordern wir Formen einer Kollektiventschädigung.

Dirk Adams

(Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Freistaat Thüringen)

Canan Bayram

(Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dirk Behrendt

(Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin)

Anna Gallina

(Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz Freie und Hansestadt Hamburg)

Katja Keul

(Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, rechtspolitische Sprecherin)

Katja Meier

(Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Freistaat Sachsen)

Manuela Rottmann

(Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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