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Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
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Dr. Michael Meister
Parlamentarischer Staatssekretär
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin +49 (0) 30 18 682-4245 +49 (0) 30 18 682-4404 Michael.Meister@bmf.bund.de 12. Februar 2014
BETREFF Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM);
ELStAM bei Lebenspartnern
sEzuG Ihr Schreiben vom 27. Januar 2014
GZ IV A 7 - 0 2353/10/10006 :009
DOK 2014/0136831
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Sehr geehrter Herr Bruns,
vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben an Herrn Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble.
Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Im ELStAM-Verfahren wird bei Ehegatten standardmäßig die Steuerklassenkombination IV/
IV gebildet. Auf Antrag können diese die Steuerklassenkombination III IV wählen. Zudem können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit eine ungünstigere Steuerklasse beantragen(§ 38b Absatz 3 EStG). Schon im jetzigen Verfahren ist sichergestellt, dass durch diesen Antrag dem Arbeitgeber keine ELStAM mit der Steuerklasse III, IV oder V zum Abruf bereitgestellt werden.
Mir ist bewusst, dass mit den gespeicherten ELStAM-Daten sensibel umgegangen werden muss. Daher wird die Finanzverwaltung sicherstellen, dass bei Vorliegen eines solchen Antrags auch bei der späteren programmgesteuerten Bildung der ELStAM für Personen, die in einer Lebenspartnerschaft leben, nur die beantragte Steuerklasse übermittelt wird.
www.bundesfinanzministerium.de
se;1e2 Um für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, alle auch bei Ehegatten möglichen Steuerklassenkombinationen im ELStAM-Verfahren programmgesteuert bilden zu können, muss zunächst noch die Rechtsgrundlage für die
Übermittlung der benötigten Daten durch die Meldebehörden an die Finanzverwaltung geschaffen werden. Diese wird zurzeit vorbereitet. Im Anschluss daran wird die automationstechnische Umsetzung erfolgen.
Sobald die technische Umsetzung für verpartnerte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer erfolgt ist, können auch sie die aktuellen ELStAM nach kostenloser Registrierung im ElsterOnlinePortal (https://www.elsteronline.de/eportal/) online überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen