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EU legt Richtlinie zu Mindestlöhnen und Tarifbindung vorVergangene Woche hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie „über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“ vorgelegt. Darin schlägt sie nicht

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Nr. 38/2020 6. November 2020

DGB Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

EU legt Richtlinie zu Mindestlöhnen und Tarifbindung vor

Vergangene Woche hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie „über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“ vorgelegt. Darin schlägt sie nicht nur Regeln zur Stärkung der verschiedenen Mindestlohn- systeme in Europa vor, sondern auch Maßnahmen, die die Abdeckung mit Tarifverträgen stärken sollen.

Der Richtlinienentwurf will EU-Mitgliedsstaaten, die bereits Mindestlöhne haben, dazu verpflichten, für deren

„Angemessenheit“ zu sorgen. Sie nennt dafür Kriterien, wie die Kaufkraft der Mindestlöhne, das allgemeine Niveau der Bruttolöhne, deren Verteilung und Wachs- tumsrate sowie die Entwicklung der Arbeitsproduktivität.

Zu einer konkreten Bezifferung der Höhe einer untersten Haltelinie konnte sich die Kommission nicht durchringen.

Der DGB hatte insbesondere gefordert, dass eine ver- bindliche Untergrenze in Höhe von 60 Prozent des jewei- ligen nationalen Median-Lohns von Vollzeitbeschäftigten vorgeschrieben wird (vgl. Grafik). In der Einleitung der Richtlinie betont auch die Kommission, dass ein Mindest- lohn in dieser Höhe positive Auswirkungen haben würde.

Bislang wenig öffentliche Beachtung gefunden haben die im Richtlinienentwurf enthaltenen Regeln zur Stärkung der Tarifbindung, also der Abdeckung mit Tarifverträgen, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. deren Verbänden ausgehandelt werden.

Hier will die EU-Kommission unter anderem erreichen, dass Staaten, in denen weniger als 70 Prozent der Beschäftigten unter den Schutz von Tarifverträgen fallen, einen Aktionsplan zur Förderung der Tarifbindung vor- legen müssen. Außerdem will die Kommission Mitglieds- staaten offenbar verpflichten, bei der Vergabe öffentli- cher Aufträge vorzuschreiben, dass beauftragte Unter- nehmen nach den einschlägigen Tarifverträgen entlohnen müssen. Das wäre ein Schritt in Richtung der

DGB-Forderung nach „Tariftreue bei der öffentlichen Auftragsvergabe“. Auch wenn der Europäische Gewerk- schaftsbund im Vorfeld gefordert hatte, nicht nur die tarifvertraglich festgelegte Entlohnung verpflichtend zu machen, sondern die Einhaltung der kompletten Tarifver- träge (z. B. auch Regelungen zu Arbeitszeit und Urlaub).

Der DGB wird die Richtlinie in den kommenden Wochen prüfen. Vom genauen Wortlaut und Details hängt in diesem Fall viel ab. Schließlich müssen unlautere Ein- griffe in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie und schädliche Auswirkungen auf das deutsche Mindest- lohnsystem in jedem Fall vermieden werden. Stattdessen muss die Richtlinie zum einen dazu führen, dass eine europaweite Dynamik bei Mindestlöhnen entsteht. Auch in Deutschland ist der gesetzliche Mindestlohn noch zu niedrig und muss möglichst schnell auf 12 Euro steigen.

Zum anderen muss die Richtlinie am Ende wirklich er- reichen, dass die Mitgliedsstaaten bessere Rahmen- bedingungen für eine umfangreichere Tarifvertragsland- schaft schaffen. Auch in Deutschland muss der Trend zu sinkender Tarifbindung endlich umgekehrt werden.

Wie das gelingen kann und warum Tarifverträge so wichtig sind, diskutiert der DGB auch am kommenden Mittwoch in einer Live-Sendung im Internet unter:

https://www.dgb.de/tariftalk

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