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Hähnchenmastanlage noch nicht genehmigt

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 27. April 2018 PM 050-18/LFG

Landwirtschaft

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VG MÜNCHEN BESTÄTIGT FEHLER DER BEHÖRDLICHEN PRÜFUNG, LEHNT JEDOCH EILANTRAG AUFGRUND EINER INTERESSENABWÄGUNG AB.

HÄHNCHENMASTANLAGE NOCH NICHT GENEHMIGT

BUND Naturschutz rechnet noch mit Erfolg im

Hauptsacheverfahren gegen den Neubau einer 140 000

Mastplätze umfassenden Hähnchenmastanlage in Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen

Das VG München hat den Eilantrag des BN gegen die Genehmigung der Hähnchenmastanlage in Eschelbach abgelehnt. Das Gericht sieht zwar Fehler in der behördlichen Prüfung der Privilegierung, hält diese jedoch für heilbar. Dabei bestätigt das Gericht Auffassung des BN, wonach zum Nachweis einer landwirtschaftlichen Privilegierung nicht nur langfristige Pachtverträge vorzulegen sind, sondern zur Berechnung des Futterbedarfs auch auf langfristige Hektarerträge abzustellen ist. Das Gericht betont insbesondere, dass wegen der

Anforderung einer „flächenbezogenen“ Tierhaltung eine Privilegierung nur dann in Frage komme, wenn auf den landwirtschaftlichen Flächen tatsächlich Futter angebaut und dieses dem Futtermittelkreislauf zugeführt werde. Zu den

weiteren Kritikpunkten, die insbesondere das Immissionsschutz- und Naturschutzrecht betreffen, weist das Gericht darauf hin, dass vom BN „berechtigte Fragen“ in Bezug auf die im

Genehmigungsverfahren vorgelegten Gutachten aufgeworfen werden, die sich jedoch in einem Eilverfahren nicht

beantworten lassen und daher der Klärung im

Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müssen. In diesem Sinne bewertet das Gericht die Erfolgsaussichten als „offen“

und räumt im Rahmen der Interessenabwägung dem

Investitionsinteresse des Anlagenbetreibers Vorrang ein. Das Gericht weist jedoch darauf hin, dass in dem Fall, in dem das

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Für Rückfragen:

Marion Ruppaner

BN Agrarreferentin, Tel.: 0173-44 66 553 marion.ruppaner@bund-naturschutz.de

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