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2016-09

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DER S TADT R ATINGEN

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ERAUSGEBER

: D

ER

B

ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 09

DATUM : 27.04.2016 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

28 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 10. Mai 2016 - 29 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Grabmalkontrolle -

30 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Öffentliche Zustellung -

Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Postfach 1 0 1 7 4 0 , 4 0 8 3 7 Ratingen. Tel. (02102) 550-0. V.i.S.d.P.: Robert Kuck. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen. Der Versand erfolgt kostenlos als PDF-Datei per E-Mail. Das Amtsblatt ist auch beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform kostenlos erhältlich sowie unter www.stadt-ratingen.de einzusehen. Die Papierausgabe wird als die au- thentische im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 5 des „Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) angesehen. Druck: Eigendruck.

(2)

28 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Der Rat der Stadt Ratingen wird zu seiner 17. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung auf Dienstag, den 10. Mai 2016, um 16.00 Uhr in den Saal des Freizeithauses, Erfurter Straße 37 in 40880 Ratingen, einberufen.

T a g e s o r d n u n g Öffentlich

TOP Beratungsgegenstand Beschlussvorlage

Bemerkungen 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der

Beschlussfähigkeit

2 Genehmigung der Tagesordnung

3 Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014 gem. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

94/2016

4 Fraktionszuwendungen gem. § 56 Abs. 3 der Gemeinde- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

53/2016

5 Beitritt der Stadt Ratingen in den Verein „Miteinander.

Freiwilligenbörse Ratingen e.V.“

102/2016

6 Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schul- leitern gemäß § 61 SchulG NRW

62/2016

7 Flüchtlingsunterbringung in Ratingen 71/2016

8 Unterbringung und Integration von Flüchtlingen

Abkehr von Krisenmodus und Wechsel zu einem durch- dachten Integrationsplan

Auf Antrag der Fraktion

der CDU 9 Resolution: Situation der Beschulung für Flüchtlingskin-

der

hier: Beschluss des Schulausschusses vom 20.04.2016

Auf Antrag der Fraktionen der CDU, Bürger-Union

und SPD 10 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

für Asylbewerber/innen ab Zuweisung nach Ratingen

39/2016

11 Präsentation der Bewerbungen von 4 Trägern um die Trägerschaft der sich im Bau befindlichen Kindertages- einrichtung Meygner Busch

27/2016

(3)

12 Sprachbildung im Elementarbereich;

Fortsetzung der Beauftragung der NeanderDiakonie für den Personaleinsatz im Bereich „Alltagsintegrierte Sprachbildung“ und für die fachliche Beratung und Ent- wicklung des „Sprachförderkonzeptes in Ratingen“

74/2016

13 Verkaufsoffene Sonntage in der Ratinger Innenstadt 73/2016 14 Übertragung von Zuständigkeiten im Bauleitplanverfah-

ren auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Demografische Entwicklung

7/2016

15 Anmeldung neuer Gewerbeflächen für den Regionalplan- Entwurf

382/2015

16 Nette Toilette 21/2016

17 Ostbahnhof Ratingen - Vermarktung und künftige Nut- zung

186/2015

18 Wiederaufnahme der sonntäglichen Reinigung Düssel- dorfer Platz / Marktplatz

Auf Antrag der Fraktion der Bürger-Union

19 WLAN in Schulen Auf Antrag der

Fraktion der Bürger-Union 20 Parkproblematik Oststraße - Aufstellung von Parkver-

botsschildern im Kurvenbereich zwischen Am Hohen Schoppen und Ausfahrt Alte Maschinenfabrik

Auf Antrag der Fraktion der CDU 21 Hugo-Schlimm-Straße - Verkehrskonzept Ratingen-Ost Auf Antrag der Fraktion der Bürger-Union 22 Errichtung eines Ballfangzaunes auf der Sportfreianlage

(Jahnstraße) in Lintorf

hier: Beschluss des Bezirksausschusses Ratingen- Lintorf/Breitscheid vom 05.04.2016

Auf Antrag der Fraktion der Bürger-Union

23 Widerstand gegen die geplante Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen 24 Umbesetzung von Ausschüssen und anderen Gremien

(4)

25 Fragestunde für Einwohner gemäß § 48 Absatz 1 Satz 3 GO NRW unabhängig vom Verlauf der Sitzung um ca.

18:00 Uhr (begrenzt auf höchstens 30 Minuten) 26 Mitteilungen der Verwaltung

27 Anfragen

Nichtöffentlich

TOP Beratungsgegenstand Beschlussvorlage

Bemerkungen

NÖ 1 Genehmigung der Tagesordnung

NÖ 2 Personalangelegenheit 100/2016

NÖ 3 Mitteilungen der Verwaltung NÖ 4 Anfragen

Ratingen, den 27.04.2016

gez. Klaus Pesch Bürgermeister

Etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden nachrichtlich ab dem 3. Tag vor der Ratssitzung an der Bekanntmachungstafel im Schaukasten, Minori- tenstraße 3, 40878 Ratingen, (Tordurchfahrt zwischen den Gebäuden Minoritenstraße 3 und 3 a) ausgehangen und können dort eingesehen werden.

(5)

29 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Grabmalkontrolle

Die Stadt Ratingen ist auf Grund Ihrer Verkehrssicherungspflicht gehalten, die Grabma- le der Friedhöfe jährlich auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Auf den Ratinger Kom- munalfriedhöfen wird in der Zeit vom 02.05.2016 bis 06.05.2016 die jährlich vorge- schriebene Grabmalkontrolle gem. § 9 Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau- berufsgenossenschaft (UVV) durchgeführt.

Nicht standsichere Grabmale werden protokolliert und mit einem Hinweisaufkleber ver- sehen. Die Grabnutzungsberechtigten werden gegebenenfalls von der Friedhofsverwal- tung über die Mängel schriftlich informiert und aufgefordert, die Mängel in einer ange- messenen Frist fachgerecht beheben zu lassen. Für alle neu errichteten, versetzten und reparierten Grabmale hat der Steinmetz oder sonstige Dienstleistungserbringer (mit gleichwertiger Qualifikation in Befestigungstechnik, Planung, Berechnung und Ausfüh- rung von Gründungen) eine Abnahmeprüfung nach § 23 Abschnitt 4 der TA Grabmal vorzunehmen. Der Prüfablauf ist nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die nutzungsberechtigte Person oder ein von ihr Bevollmächtigter hat der Friedhofs- verwaltung spätestens sechs Wochen nach Fertigstellung der Grabmalanlage die Do- kumentation der Abnahmeprüfung und die Abnahmebescheinigung entsprechend den Anforderungen der TA Grabmal vorzulegen. Grabmale, die derart locker sind, dass von ihnen eine akute Unfallgefahr ausgeht, werden ohne vorherige Ankündigung gesichert oder umgelegt.

Da sich durch nicht standsichere Grabmale schwere und tödliche Unfälle ereignen könnten, bittet die Friedhofsverwaltung ausdrücklich darum, Grabmale pflichtgemäß in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. In diesem Zusammenhang wird darauf hin- gewiesen, dass im Schadensfall gegen die Grabnutzungsberechtigten erhebliche An- sprüche geltend gemacht werden können.

Die notwendige Nachkontrolle findet in der Zeit vom 06.06.2016 bis 10.06.2016 statt.

Stadt Ratingen Kommunale Dienste

(6)

30 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

Zustellung für die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister, durch öffent- liche Bekanntmachung einer Benachrichtigung

-(öffentliche Zustellung)-

an

Frau Melike Bingöl

Letzte bekannte Anschrift: Tiefenbroicher Str. 53, 40885 Ratingen

Folgendes Dokument kann nicht zugestellt werden, da der Aufenthalt der vorgenannten Person nicht bekannt ist:

Abgaben-Jahresbescheid 2016 vom 15.01.2016 über Grundsteuer

für das Objekt Rehhecke 7 C Objektnummer: GA019450 Kassenkonto: 1051365

Der Bescheid wird nunmehr im Wege der öffentlichen Bekanntmachung gemäß §§ 1,10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustel- lungsgesetz) vom 13. November 2012 (GV. NRW. S. 508),zugestellt.

Das Dokument kann bei der Stadt Ratingen, Verwaltungsgebäude Sohlstättenstraße 33, 40880 Ratingen, Zimmer 0.20 eingesehen werden. Die Zustellung gilt mit Ablauf von zwei Wochen seit dem Tag der Veröffentlichung als erfolgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der erfolgten Zustellung die Rechtsbehelfsfrist nach

§ 355 Abgabenordung und § 74 Verwaltungsgerichtsordnung in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Ratingen, den 14.04.2016

Klaus Pesch Bürgermeister

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