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FORUM-6-2013

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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der

Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

06 |13

KVB FORUM

VOM VeRsicheRten in die PRaxis

der Weg des Geldes in der GKV

ÄRzteVeRsORGUnG: sicherheit steht im Freistaat an erster stelle

nOtaRztdienst: die umfassende Rolle der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst

VeRORdnUnG: Leitlinie zu oralen antikoagulantien in der Kritik

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editORiaL 2

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit es den Gesundheitsfonds gibt, sind die Finanzströme innerhalb der Gesetzlichen Kran- kenversicherung nicht gerade überschaubarer geworden. Deshalb haben wir im Titelthema dieser Ausgabe von KVB FORUM den Versuch unternommen, den Weg des Geldes vom Versicherten in die Praxen kurz nachzuzeichnen. Unsere Experten aus dem Honorar- und Vertragsbereich der KVB haben dabei eine sehr sachliche Darstellung geliefert. Sie finden diese ab Seite 6 in diesem Heft. Diesem Überblick muss man jedoch auch noch eine politi- sche Komponente hinzufügen: Die Wirkungen des Gesundheitsfonds und die Vorgabe für die Krankenkassen, stets einheitlich und gemeinsam zu verhandeln, führen dazu, dass un- sere einstmals exzellente ambulante Versorgung mehr und mehr geschwächt wird.

Versichertengelder fließen aus Bayern ab, obwohl diese an sich benötigt würden, um die Strukturen in der Versorgung auf dem bisherigen Niveau aufrecht zu erhalten. Mit diesem zusätzlichen Länderfinanzausgleich verlieren die bayerischen Krankenkassen weiteren Hand- lungs- und Entscheidungsspielraum, was wir in den Honorarverhandlungen auch regelmä- ßig zu hören bekommen. Was früher in sogenannten „Spitzengesprächen“ nach einigen Stun- den zu klären war, geht heute fast zwangsläufig vor ein Schiedsamt. Die Folgen davon wa- ren in jüngster Zeit leider allzu oft nachteilig für Bayerns Ärzte und Psychotherapeuten.

Das ist für uns allerdings kein Grund, aufzugeben und die Flinte ins Korn zu werfen. Wir se- hen vielmehr die Chance, dass auch auf Bundesebene mehr und mehr ein Umdenken ein- setzt in Richtung einer Stärkung der regionalen Verhandlungs- und Entscheidungskompe- tenz. Die beiden Politiker, die in dieser Ausgabe von KVB FORUM auf den Seiten 10 und 11 zu Wort kommen, äußern sich – obwohl von unterschiedlicher parteipolitischer Prägung – jedenfalls genau in dieser Richtung. Und wie nach jeder Wahl werden die Karten dann im Herbst ja sowieso ganz neu gemischt. Setzen wir dabei auf ein gutes Blatt für Bayern!

Ihr KVB-Vorstand

Dr. Krombholz

Vorsitzender des Vorstands Dr. Schmelz

1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. Enger

2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

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3 aKtUeLLes in KüRze

Wichtiges für die Praxis

zahL des MOnats zitat des MOnats

„KRanKhaFtes üBeRGeWicht Und adiPOsitas VeRMeiden“

Unter diesem Motto fand am 24. April die zweite gemeinsame Fortbildungs- veranstaltung von KVB und Bayerischer Landesärztekammer in München statt. Zusammen mit der Selbsthilfekoordination Bayern hatten die bei- den Gastgeber Ärzte, Psychotherapeuten, Selbsthilfeaktive und Betrof- fene eingeladen, um mit ihnen über Hintergründe und Therapiemöglich- keiten des Volksleidens Übergewicht zu diskutieren. Die Veranstaltung, die bei den zahlreichen Teilnehmern auf positive Resonanz stieß, fand auch großes Medieninteresse. So berichtete unter anderem das Bayeri- sche Fernsehen ausführlich über den Themennachmittag. Die schwer- wiegenden gesundheitlichen Folgen für Menschen mit krankhaftem Über- gewicht sind vielfältig und reichen von Bluthochdruck über Herz-Kreis- lauf-Erkrankungen bis hin zu Diabetes und Depressionen. Professor Tho- mas P. Hüttl vom Adipositaszentrum der Chirurgischen Klinik München- Bogenhausen berichtete auch über die chirurgischen Möglichkeiten bei Adipositas. Er betonte allerdings: „Das Thema ist durch eine Magenver- kleinerung oder durch eine andere operative Maßnahme nicht erledigt.

Eine psychotherapeutische Unterstützung vor und nach der Operation ist unumgänglich.“

Redaktion

„Die Helden der Medizin, die 24 Stunden am Tag für ihre Patienten da sind, gehören der Vergangen- heit an.“

Dr. Wolfgang Richter, Ärztlicher Direktor der Kliniken im Kreis Mühldorf.

(Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 6. Mai 2013: „Auf dem Land droht Ärztemangel“)

Behandlung von Versicherten im PKV-Basistarif und PKV-standardtarif

Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Ver- einigungen gemäß Paragraf 75 Absätze 3a und 3b SGB V auch auf Versicherte des PKV-Basistarifs und des PKV-Standardtarifs ausgedehnt wurde. Da- bei handelt es sich um brancheneinheitliche Tarife mit eingeschränkten Vergütungsmöglichkeiten.

Im Standardtarif handelt es sich regelhaft um älte- re Versicherungsnehmer, im Basistarif dagegen sind vor allem Personen versichert, die entweder (zwangsweise) aus anderen PKV-Tarifen gewech- selt sind oder vorher nicht versichert waren.

Wir erhalten von solchen Versicherten immer wie- der Berichte über Schwierigkeiten, behandlungs- bereite Vertragsärzte zu finden. Deshalb möchten wir Sie nochmals allgemein informieren:

„ Es können nur Leistungen nach dem GKV- Leistungskatalog erbracht werden. Dafür erhalten Sie ein Honorar ungefähr auf EBM- Niveau, ohne dass dieses dem RLV/QZV oder der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegt.

„ Laut PKV-Statistik gab es zum 30. Juni 2012 bundesweit 28.300 Versicherte im Basistarif und 40.200 Versicherte im Standardtarif.

Statistisch entfallen damit auf Bayern 4.245 beziehungsweise 6.030 Versicherte. Durch vertragliche Vereinbarungen mit der PKV ist gewährleistet, dass die Zahl dieser Versicher- ten nicht erheblich zunimmt.

„ Der Anteil der Versicherten, die wegen Hilfebedürftigkeit eine Beitragshalbierung erhalten haben, lag 2012 bei 38,2 Prozent.

Tarife:

Wie die Leistungen des Gebührenverzeichnisses der GOÄ einschließlich der belegärztlichen Leis- tungen in diesen Tarifen vergütet werden, finden Sie im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Presse/Publikationen/PROFUND (2009-2011) in Heft 12/2010 auf Seite 18.

Klaus Joos (KVB)

10.109

Ärzte sind aktuell in der hausärzt- lichen Versorgung in Bayern tätig.

(Quelle: KVB)

von links: dr. heidemarie Lux (Vizepräsidentin der BLÄK), Roman Koch (adiposi- tas Bavaria e. V.), dipl.-Psych. andreas schnebel, Professor Volker schusdziar- ra, Professor thomas P. hüttl, Barbara Keilholz (adipositas Bavaria e. V.)

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inhaLtsVeRzeichnis 4

KVB inteRn

18 Zweiter Hygienetag der KVB Die Aufbereitung von Instrumen- ten und Medizinprodukten stand heuer im Mittelpunkt

19 Das Kontakterfassungspro- gramm der KVB: helpLine®

Eine Wissensdatenbank hilft den KVB-Mitarbeitern bei der Praxis- beratung

VeRORdnUnGen

20 Orale Antikoagulantien:

Die programmierte Kosten- explosion

Heilsbringer oder Preistreiber? – Eine kritische Analyse macht nachdenklich

GastKOMMentaR 12 Altersversorgung in schwierigen Zeiten

Die Anlagephilosophie des Ver- sorgungswerks hat Gültigkeit weit über den Tag hinaus

GesUndheitsPOLitiK 15 Anerkennung von Praxis- netzen

Eine Rahmenvorgabe der KBV sieht Kriterien zu Struktur und Versorgungszielen vor

nOtaRztdienst

16 Die Aufgaben der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst

Landesbeauftragter Dr. Michael Bayeff-Filloff erklärt Rechte und Pflichten

titeLtheMa

6 Geldflüsse in der GKV Welchen Weg legen die Finanz- mittel vom Versicherten bis zur Praxis zurück?

10 „Wieder mehr Beitrags- autonomie für die Kassen“

Gesundheitspolitiker Max Strau- binger (CSU) erläutert die Nach- teile eines einheitlichen Bei- tragssatzes

11 „Bürgerversicherung ohne Zusatzbeiträge“

Die Reserven der Krankenkas- sen sind etwas Gutes, findet Ge- sundheitspolitikerin Angelika Graf (SPD)

Die richtige hygie- nische Aufberei- tung von Instru- menten ist auch im Hinblick auf die Haftung wich- tig

18

Vom Einzug des Krankenversiche- rungsbeitrags bis zur Überweisung des Honorars sind es viele Schritte

6

Immer mehr Pra- xen interessieren sich für vernetzte Strukturen

15

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5 inhaLtsVeRzeichnis

GesUndheitsteLeMatiK 32 Digitale Akten in der Medizin

Es mangelt nicht an Konzepten, sondern an klarer Abgrenzung und breiter Akzeptanz

KURzMeLdUnGen

33 KVB-Vorstand übt Kritik an ASV

33 iMPRessUM

34 KVB seRVicenUMMeRn 29 Beratungsprogramm „Kinder

kranker Eltern“

Spezielles Angebot kann Unter- stützungsbedarf abklären

PatientenORientieRUnG 30 Auswege aus der Verhaltenssucht

Ziel ist die Stärkung der Selbst- hilfe insbesondere im Bereich der Online-Süchte

Recht inteRessant 24 Zum Wohlverhalten bei Zulassungsentziehungen

Bundessozialgericht gibt seine bisherige Rechtsprechung auf

QUaLitÄt

26 MRSA: Neues Modul für Qualitätszirkel

Bayerische Tutoren entwickeln Hilfestellung für Moderatoren

PsYchOtheRaPie

28 Pathologischer Narzissmus PTK Bayern spricht auf Presse- konferenz über psychotherapeu- tische Konzepte

AOK Bayern, PTK Bayern und KVB machen sich ge- meinsam für Kin- der kranker El- tern stark

29

Wie können die

26

wissenschaftli- chen Erkenntnis- se zu MRSA sinn- voll im Alltag um- gesetzt werden?

Im Gesundheits- wesen gibt es verschiedene Konzepte zur Da- tenspeicherung.

Vor allem die elektronische Pa- tientenakte steht in der Diskussion

32

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titeLtheMa 6

B

eim Großteil der in der Bun- desrepublik Deutschland ge- setzlich Krankenversicherten handelt es sich um nicht selbststän- dig tätige Arbeitnehmer und Rent- ner. Der von diesen Personengrup- pen zu zahlende allgemeine Bei- tragssatz zur Gesetzlichen Kranken- versicherung beträgt aktuell 15,5 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens beziehungswei- se der gesetzlichen Rentenzahlung.

Die Höhe dieses Beitragssatzes ist – mit Ausnahme der Landwirt- schaftlichen Krankenkassen, die ihre Beitragssätze selbst bestim- men – für alle Krankenkassen ge- setzlich auf einen einheitlichen Wert festgelegt. Finanziert werden die Beitragsgelder jeweils in Höhe von 7,3 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens von Arbeitge- bern und Arbeitnehmern bezie- hungsweise Rentenversicherungs- trägern und Rentnern. Von den Ar- beitnehmern und Rentnern wird zusätzlich ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent abgeführt. Die Arbeit-

geber und die Rentenkassen ziehen automatisch den gesamten Kran- kenkassenbeitrag vom Gehalt be- ziehungsweise von der Rente ab und überweisen ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil beziehungs- weise Rentenversicherungsanteil monatlich an die jeweilige Kranken- kasse des Versicherten.

Von der Krankenkasse zum Gesundheitsfonds

Die auf diese Weise ermittelten Krankenversicherungsbeiträge lei- ten die Krankenkassen an das Bundesversicherungsamt (BVA) weiter, das den Gesundheitsfonds seit seiner Einführung im Jahr 2009 verwaltet. Zusätzlich zu diesen Bei- trägen stellt der Bund steuerfinan- zierte Zuschüsse für gesamtgesell- schaftliche Aufgaben der Kranken- kassen, wie beispielsweise für die beitragsfreie Familienversicherung, zur Verfügung, die ebenfalls in den Gesundheitsfonds fließen.

Jeden Monat werden in Deutschland Eurobeträge in Milliardenhöhe für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) umgesetzt. Doch wie genau gelangen die Finanzmittel vom Versicherten zur Krankenkasse? Und welcher Anteil davon landet beim behandelnden Arzt? Aus welchen Bestandteilen setzt sich das ärztliche Honorar im Detail zusammen? KVB FORUM hat die Antworten.

GeLdFLüsse in deR GKV

Vom Gesundheitsfonds zurück an die Krankenkasse

Die Krankenkassen erhalten mit Ausnahme der Landwirtschaftli- chen Krankenkassen, für die der Gesetzgeber ein eigenes Verfahren vorsieht, für jeden Versicherten einen pauschalen Betrag aus dem Gesundheitsfonds. Diese Zuwei- sung ist in ihrer Höhe abhängig von der Morbidität, das heißt von Alter, Geschlecht und Erkrankungen der einzelnen Versicherten. Ausgehend von einem Sockelbetrag je Versi- chertengruppe wird die exakte Höhe der Zuweisung je Versicher- ten durch Zu- und Abschläge be- stimmt. Dabei werden Zuschläge insbesondere für behandlungs- und kostenintensive chronische Krankheiten mit schwerwiegendem Verlauf gewährt (siehe Abbildung 2).

Durch diese seit 2009 geltende Systematik werden die Einkom- mensunterschiede in der Mitglieder- struktur der einzelnen Krankenkas- sen nivelliert. Die höheren Durch- schnittseinkommen in Bayern kom- men daher nicht mehr im bisherigen Umfang den bayerischen Kranken- kassen und der Versorgung der Ver- sicherten in Bayern zugute. Neben den zentral festgelegten Zuweisun- gen aus dem Gesundheitsfonds stehen den einzelnen Krankenkas- sen zusätzlich sogenannte „sonsti- ge Einnahmen“ zur Verfügung, die ebenfalls zur Versorgung ihrer Ver- sicherten beitragen. Hierunter fallen:

Abbildung 1 Quelle: KVB

Arbeitgeber

Krankenkassen-

beiträge Gesundheits- fonds

Genaue Höhe erst nach endgültiger

Zuweisung bekannt

Fondszuweisung Rentenkassen

Staat Bundeszuschuss

Zuzahlungen Zuzahlungen

Zuzahlungen Zusatzbeitrag

Versicherte

Finanzierung der Krankenkassen

Finanzmittel Kassen

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7 titeLtheMa

„ Zuzahlungen der Versicherten, beispielsweise für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Zahnbehandlun- gen, Krankenhausbehandlungen oder künstliche Befruchtungen,

„ Kassenindividuelle Zusatzbeiträ- ge, die die Krankenkasse von ihren Mitgliedern einkommens- unabhängig zu erheben hat, so- fern ihr Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesund- heitsfonds nicht gedeckt ist.

Von der Krankenkasse zur Kas- senärztlichen Vereinigung (KV) Mit den ihnen zur Verfügung ste- henden Finanzmitteln müssen die Krankenkassen ihre gesetzlichen Aufgaben vollständig erfüllen. Über- steigen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds den Finanzbe- darf einer Krankenkasse, kann sie jedoch auch Prämien an ihre Mit- glieder auszahlen. Die Verteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Leistungsbereiche in den ersten drei Quartalen des Jahres 2011 ist in Abbildung 3 dargestellt.

Auf die ambulante vertragsärztliche Versorgung entfallen beispielsweise 18 Prozent. Hierin ist unter ande- rem die Gesamtvergütung, aus der die Honorare der Ärzte eines jeden Bundeslandes finanziert werden, enthalten. Die Gesamtvergütung umfasst die Gesamtheit der zu ver- gütenden vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen

Leistungen. Sie setzt sich im We- sentlichen aus der morbiditätsbe- dingten Gesamtvergütung (MGV) und der Einzelleistungsvergütung zusammen.

Morbiditätsbedingte Gesamtver- gütung: Den größten Anteil an der Gesamtvergütung nimmt die morbi- ditätsbedingte Gesamtvergütung ein. Es handelt sich hierbei um ei- nen Festbetrag, der mit befreien- der Wirkung, das heißt unabhängig von den tatsächlich von den Versi- cherten in Anspruch genommenen und von den Vertragsärzten im je- weiligen Abrechnungsquartal ab- gerechneten Leistungen, von den Krankenkassen an die KV gezahlt wird. Die Weiterentwicklung der Gesamtvergütung war bis zum Jahr 2008 an die Grundlohnsummenent- wicklung (Einkommensentwicklung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen) gekoppelt. Dieser Grundsatz ließ sich jedoch mit den Herausforderungen einer älter wer- denden Gesellschaft nicht mehr vereinbaren, sodass zum 1. Januar 2009 die Koppelung an die Grund- lohnsummensteigerung abgelöst und stattdessen die Morbiditätsent- wicklung als Bemessungsgröße für die Weiterentwicklung der Gesamt- vergütung herangezogen wurde.

Die konkrete Höhe der morbiditäts- bedingten Gesamtvergütung muss jedes Jahr neu zwischen den Kran- kenkassen und den KVen für die Versicherten mit Wohnort im jewei-

ligen KV-Bezirk verhandelt werden.

Dabei werden wesentliche Vorga- ben bereits durch den Gesetzgeber im Fünften Buch des Sozialgesetz- buches (SGB V) vorgegeben. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen werden in Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung (KBV) und dem GKV-Spit- zenverband im sogenannten Be- wertungsausschuss (BA) in Form von Beschlüssen konkretisiert. Auf Basis dieser Beschlüsse finden die abschließenden Verhandlungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatz- kassen sowie der jeweiligen KV statt. Diese Verhandlungen werden seit 2009 nicht mehr separat mit den einzelnen Krankenkassenarten geführt. Der Gesetzgeber sieht viel- mehr vor, dass die Festsetzung der Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gemeinsam und einheitlich mit der jeweiligen KV zu vereinbaren ist. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird im Ho- norarvertrag fixiert.

In den Verhandlungen zum Hono- rarvertrag können regionale Beson- derheiten der Kosten- und Versor- gungsstruktur in Form eines Ver- gütungszuschlags zur bundesein- heitlichen Leistungsbewertung im EBM berücksichtigt werden. Außer- dem besteht die Möglichkeit der Vereinbarung von Vergütungszu- schlägen für besonders förderungs- würdige Leistungen beziehungswei- Finanzmittelzuweisung aus dem Gesundheitsfonds

Versicherten- gruppe

sockelbetrag der jeweiligen Versicherten- gruppe

Morbiditätsgruppe zuschläge Gesamtbetrag

männlich 42 Jahre 340,00 Euro Diabetes mit akuten Komplikationen 2.406,00 Euro 2.746,00 Euro

männlich 64 Jahre 1.402,08 Euro keine 706,05 Euro 2.108,13 Euro

weiblich 52 Jahre 517,00 Euro Diabetes mit akuten Komplikationen Schwere Stoffwechselerkrankung

2.406,00 Euro 3.214,00 Euro

6.137,00 Euro

Abbildung 2 Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

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titeLtheMa 8

se für Leistungen von besonders förderungswürdigen Leistungser- bringern. Diese Zuschläge spiegeln sich in der regionalen Euro-Gebüh- renordnung wider. Aufgrund der Wirkung des Gesundheitsfonds, die Einnahmen der Krankenkassen zu vereinheitlichen sowie dem Er- fordernis eines gemeinsamen und einheitlichen Vertragsabschlusses mit allen Krankenkassen, gestal- ten sich die Verhandlungen dieser regionalen Zuschläge allerdings sehr schwierig. Unter diesen Be- dingungen ist es eine Herausfor- derung, die in den letzten Jahren in Bayern aufgebauten hochwerti- gen Versorgungsstrukturen auf- rechtzuerhalten.

Einzelleistungsvergütung außer- halb der MGV: Zusätzlich zur mor- biditätsbedingten Gesamtvergütung sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, bestimmte Leistungen stets mit den Preisen der Euro-Gebühren- ordnung zu vergüten, wenn sie zum Beispiel besonders gefördert wer- den sollen. Das bedeutet, dass diese Leistungen keiner Mengen-

begrenzung unterliegen und unab- hängig davon, wie häufig sie von den Versicherten in Anspruch genom- men wurden, zum vollen Preis der Euro-Gebührenordnung honoriert werden. Die Festlegung dieser Leis- tungen erfolgt im Rahmen der regio- nalen Honorarverhandlungen, wo- bei Empfehlungen der Bundesebe- ne berücksichtigt werden. Neben der morbiditätsbedingten Gesamt- vergütung und der Einzelleistungs- vergütung bietet das SGB V weite- re Möglichkeiten, eine zusätzliche Vergütung für ärztliche Leistungen zu vereinbaren. Hierunter fallen:

Verträge mit obligatorischer Beteiligung der KV/KBV:

„ Strukturverträge gemäß Paragraf 73a SGB V

„ Verträge zu ambulanten Operationen und weiteren stationsersetzenden Leistungen gemäß Paragraf 115b SGB V Verträge mit möglicher Beteili- gung der KV/KBV:

„ Modellvorhaben gemäß Paragraf 63 ff. SGB V

„ Hausarztverträge gemäß Paragraf 73b SGB V (in der Regel ohne KV)

„ Verträge zur besonderen ambu- lanten ärztlichen Versorgung (Paragraf 73c SGB V)

„ Impfvereinbarung gemäß Paragraf 132e SGB V

„ Verträge zu Disease Manage- ment Programmen (DMP) ge- mäß Paragraf 137f bis g SGB V Verträge ohne Beteiligung der KV/KBV:

„ Verträge zu integrierten Versorgungsformen gemäß Paragraf 140b ff SGB V Die KVB stellt die von den Versi- cherten in Anspruch genommenen und von den Ärzten abgerechneten Leistungen aus den oben genann- ten Verträgen den einzelnen Kran- kenkassen (zirka 150 Krankenkas- sen) quartalsweise in Rechnung.

Das angeforderte Vergütungsvolu- men beträgt in Bayern dabei pro Quartal rund 1,2 Milliarden Euro.

Zusätzlich dazu führt die KVB – wie alle anderen KVen auch – den so- genannten Fremdkassenzahlungs- ausgleich (FKZ) durch. Hierüber werden Leistungen abgewickelt, die von Versicherten, die nicht in Bay- ern wohnen (zum Beispiel Urlaubern aus anderen Bundesländern), bei bayerischen Ärzten und Psychothe- rapeuten in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen werden derjenigen KV in Rechnung ge- stellt, in deren Bereich die betrof- fenen Versicherten wohnen.

Um eine vollständige Rechnungs- stellung bei den Krankenkassen und den anderen KVen durchführen zu können, ist es erforderlich, dass alle Abrechnungen der rund 25.000 bayerischen Ärzte und Psychothe- rapeuten im Rahmen des Gewähr- leistungsauftrags von der KVB ver- arbeitet und geprüft werden.

Abbildung 3 Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung

Leistungsausgaben der GKV nach Leistungsbereichen (Ausgabenanteile 1. bis 3. Quartal 2011)

Zahnersatz Behandlungs-/Häusliche Krankenpflege

Fahrkosten Heilmittel Hilfsmittel

Netto-Verwaltungskosten

Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz)

Krankengeld

Arzneimittel aus Apotheken und von Sonstigen

Ausgaben, die der vertrags- ärztlichen Versorgung zugute kommen

Krankenhaus- behandlung Vorsorge- und Rehamaßnahmen

17 % 18 %

33 %

5 % 5 %

5 % 4 %

4 % 3 %2 %

2 % 2 % 1%

Sonstige Ausgaben

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9 titeLtheMa

Von der KV zum arzt

Die Ärzte erhalten jedes Quartal drei Abschlagszahlungen auf ihr zu erwartendes Honorar sowie eine Restzahlung. Um die Höhe des Ho- norars des einzelnen Arztes genau ermitteln zu können, sind nach Ein- reichung der Abrechnung im We- sentlichen drei Bearbeitungsschritte erforderlich:

„ Prüfung der abgerechneten Leistungen auf ihre sachlich- rechnerische Richtigkeit (Fest- stellung des anerkannten Leis- tungsbedarfs). Dabei werden insbesondere die Bestimmungen des EBM zugrunde gelegt.

„ Bewertung des anerkannten Leistungsbedarfs auf Basis der in Bayern gültigen vertraglichen Vereinbarungen mit den Kran- kenkassen für Leistungen außer- halb der MGV (Einzelleistungs- vergütung).

„ Bewertung der anerkannten Menge der Leistungen, die in- nerhalb der MGV vergütet wer- den, auf Basis des Honorarver- teilungsmaßstabs (HVM) der KV.

Seit Inkrafttreten des GKV-Versor- gungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) zum 1. Januar 2012 liegt die Hoheit der Honorarverteilung innerhalb der MGV wieder bei den KVen und wird in Bayern seit dem 1. Juli 2012 wieder in einem Honorarvertei- lungsmaßstab geregelt. Dieser wird von der Vertreterversammlung (VV) beschlossen. Die Krankenkas- sen wurden jedoch nicht ganz aus der Verantwortung entlassen, da eine Benehmensherstellung mit den Landesverbänden der Krankenkas- sen und Ersatzkassen im SGB V vorgesehen ist. Mit Benehmens- herstellung ist gemeint, dass der HVM zwar nicht das ausdrückliche Einverständnis der Krankenkassen im Sinne eines Vertragsschlusses erfordert, die Krankenkassen je- doch Einwände vorbringen können,

mit denen sich die KVB auseinan- dersetzen muss.

Bei der Erstellung des HVM muss die VV die in langjähriger Praxis erarbeitete Rechtsprechung des BSG zur Honorargerechtigkeit so- wie die gesetzlichen Vorgaben zur Honorarverteilung, wie sie insbe- sondere in Paragraf 87b SGB V definiert sind, beachten. Diese se- hen vor, dass der HVM Regelungen zu enthalten hat, die folgenden An- forderungen Rechnung tragen, zu denen die KBV verbindliche Vorga- ben zu bestimmen hat:

„ Verteilung der Gesamtvergütung getrennt für die Bereiche der hausärztlichen und fachärztli- chen Versorgung

„ Verhinderung übermäßiger Ausdehnung der ärztlichen Tätigkeit

„ Kalkulationssicherheit hinsicht- lich des vom Arzt zu erwarten- den Honorars

„ Berücksichtigung der koopera- tiven Behandlung in dafür ge- bildeten Versorgungsformen

„ Angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistun- gen je Zeiteinheit

„ Gewährleistung der Sicherstel- lung über das gesamte Jahr Die Abrechnungsprozesse, die zur Auszahlung des Honorars führen, sind äußerst komplex und hängen unter anderem von Datenlieferun- gen anderer KVen und der KBV ab, sodass sich für einen kompletten Abrechnungslauf ein Zeitaufwand von knapp vier Monaten ergibt.

Um diesen Zeitaufwand nicht wei- ter zu erhöhen, finden nachgela- gert gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeits- und Plausibili- tätsprüfungen statt. Diese können unter Umständen zu Honorarkor- rekturen führen.

Johannes Braumiller, Timo Gerdau, Guido Matzka (alle KVB)

Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV)

Vergütungsvolumen Abzug

Abzug Abzug

Versorgungsbereich FÄ Versorgungsbereich HÄ

Facharztgruppe 1 Hausärzte

RLV RLV

RLV RLV

RLV

QZV QZV

QZV

QZV QZV

Kinder- und Jugendmedizin Facharztgruppe 2

Facharztgruppe 3 Laborleistungen

organisierter Notfalldienst

Kosten (Kapitel 40) ermächtigte Ärzte

Kosten (Kapitel 40)

ermächtigte Ärzte restliche Leistungen PT restliche Leistungen PT belegärztliche Leistungen belegärztliche Leistungen

Rückstellungen Rückstellungen

Humangenetik (Kapitel 11) Pathologie (Kapitel 19)

Abbildung 4 HVM-Systematik ab dem Quartal 1/2013

Weiterführende informationen zur honorarver- teilung entneh- men sie bitte den

„erläuterungen zum hVM der KVB gültig ab 01.01.13“ unter www.kvb.de in der Rubrik Pra- xis/Honorar/Ho- norar ab 01.01.13.

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titeLtheMa 10

D

ie aktuelle Finanzsituation der GKV ist dank der zu- nehmenden sozialversiche- rungspflichtigen Beschäftigungs- verhältnisse sowie der getätigten Reformen im Gesundheitswesen unter einer christlich-liberalen Bun- desregierung gut. So belaufen sich die Finanzreserven zum Jahresende 2012 insgesamt auf über 28 Milliar- den Euro.

Die immensen Rücklagen im Ge- sundheitsfonds sowie bei einzelnen Krankenkassen sind zwar sehr er- freulich, haben jedoch einen ge- wissen Beigeschmack. Denn diese enormen Rücklagen konnten auch aufgrund des von der Politik fest- gesetzten einheitlichen Beitrags- satzes von derzeit 15,5 Prozent gebildet werden. Das hatte zur Fol- ge, dass es faktisch keinen Preis- wettbewerb mehr gibt. Auch weckt dieser Überschuss natürlich bei al- len gesundheitspolitischen Akteu-

ren Begehrlichkeiten. Unter diesem Eindruck wird seit dem 1. Januar 2013 auch auf die Erhebung der Praxisgebühr verzichtet. Angesichts dieser Ergebnisse muss die Frage gestellt werden, ob dieser einheit- liche Beitragssatz die richtige Grund- lage für die Finanzierung eines auf Wettbewerb angelegten Gesund- heitssystems sein kann. Ich denke nicht. Hierzu möchte ich vier Grün- de darlegen:

1. Die zentrale Finanzzuweisung lässt den Krankenkassen keine Möglichkeit, beispielsweise mit Selektivverträgen eine besonde- re hausarzt- und facharztzent- rierte Versorgung anzubieten, da sie sich nicht in Gefahr brin- gen wollen, einen Zusatzbeitrag erheben zu müssen. Damit wird ein versorgungsunfreundlicher Wettbewerb unter den Kassen in Gang gesetzt.

2. Des Weiteren orientiert sich die zentrale Finanzzuweisung nicht am Versorgungsbedarf der ein- zelnen Kassen und den regiona- len Versorgungsstrukturen.

3. Zudem führt die nicht sachge- rechte Verteilung aus dem Fonds dazu, dass einzelne Kassen den Mitgliedern eine Prämie auszah- len können. Diese Finanzmittel fehlen dann für die Versorgung in den anderen Regionen.

4. Durch den zu hohen Beitrags- satz werden derzeit im Fonds und bei den Kassen doppelte Rücklagen gebildet. Damit wird Geld von den Mitgliedern erho- ben, das für die Versorgung nicht zur Verfügung steht. Denn bis- lang ist man nicht bereit, einen so niedrigen Beitragssatz fest- zusetzen, dass alle Kassen einen Zusatzbeitrag erheben müss- ten. Es müssten dann alle Mit- glieder einen einkommensun- abhängigen Zusatzbeitrag zah- len, der einen Sozialausgleich erforderlich machen würde. Der bürokratische Aufwand wäre enorm, da der Direkteinzug beim jeweiligen Mitglied erfolgen be- ziehungsweise Erstattungen di- rekt mit dem einzelnen Mitglied abgerechnet werden müssten.

In Anbetracht dieser Entwicklung komme ich zu der Ansicht, dass die Krankenkassen ihre Beitrags- autonomie wiedererlangen sollten.

Hierdurch wird der Wettbewerb gestärkt, die Versorgungsinitiati- ven können gesteigert werden, ei- ne zu hohe Rücklagenbildung wird verhindert und die Beiträge wür- den sich schneller den wirtschaft- lichen Rahmenbedingungen im Sinne der Mitglieder anpassen.

Max Straubinger (CSU), MdB

Dank guter Wirtschaftslage und moderater Ausgaben hat die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) inzwischen Rekordreserven von 28 Milliarden Euro eingefahren. Ein Großteil steckt im Gesundheitsfonds. Max Straubinger, Mit- glied des Deutschen Bundestags und Gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, will angesichts dieser großen Rücklagen zu mehr Wettbe- werb unter den Kassen zurückkehren.

„WiedeR MehR BeitRaGs-

aUtOnOMie FüR die Kassen“

Max straubinger erläutert in KVB FORUM die nachteile eines einheitlichen Beitragssatzes in der GKV.

(11)

11 titeLtheMa

Frau Graf, nach einem ausgeklü- gelten System sollen über den Gesundheitsfonds die Kranken- kassen mit den notwendigen Mit- teln ausgestattet werden, um die Morbidität ihrer Versicher- ten abdecken zu können. Ist die- ses System gescheitert?

Das System ist nicht gescheitert.

Der aktuelle Risikostrukturausgleich ist eine Verbesserung gegenüber seinem Vorgänger. Er muss aber auf Basis des Berichts des Wissen- schaftlichen Beirats beim Bundes- versicherungsamt weiterentwickelt werden. Dabei gilt es auch, die Annualisierung zu prüfen. Die SPD- Bundestagsfraktion fordert unter anderem, die damals von der Uni- on durchgesetzte, willkürliche Be- grenzung des morbiditätsorientier- ten Risikostrukturausgleichs abzu- schaffen. Uns ist es wichtig, dass insbesondere Ältere, Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke nicht ausgegrenzt werden.

Wie die CDU/CSU plädieren Sie für eine Beitragsautonomie der Krankenkassen.

Zwischen den Modellen gibt es mas- sive Unterschiede. Die SPD will, dass die Krankenkassen zugunsten von mehr Wettbewerb wieder selbst ihre Beitragssätze festlegen können. Im Rahmen der von uns befürworteten Bürgerversicherung dürfen sie aber keine Zusatzbeiträge mehr verlan-

gen. Bei CDU und CSU soll dage- gen der Wettbewerb in erster Linie über unbegrenzt wachsende Zu- satzbeiträge laufen. Sobald die Kon- junktur wieder abflaut, drohen den Versicherten immer höhere Zusatz- beiträge, die von der Bundesregie- rung als unsoziale Kopfpauschalen ausgestaltet wurden. Der medizi- nische Fortschritt wird im Modell der Union nicht mehr zum Teil von den Arbeitgebern mitfinanziert, son- dern allein von den Versicherten.

Im Ergebnis würde das explodieren- de Zusatzbeiträge für die Versicher- ten oder massive Leistungskürzun- gen bedeuten. Die SPD lehnt das ab und will im Rahmen der Bürgerver- sicherung zurück zur paritätischen Finanzierung, ergänzt durch einen wachsenden Steuerzuschuss.

Thema „Überschüsse bei Fonds und Kassen“: Wie würden Sie die aufgelaufenen 28 Milliarden Euro verteilen?

Ich sehe die Überschüsse nicht als Dividende, sondern halte Reserven für etwas Gutes und denke, dass wir sie auch noch brauchen werden.

Da es sich um die eingezahlten Bei- träge der Versicherten handelt, wä- re höchstens eine Senkung der Bei- träge denkbar, um den Versicher- ten einen Teil zurückzugeben. Für dauerhafte Neuausgaben oder Bei- tragssenkungen im großen Stil darf das Geld nicht verplant werden, da dies ja auch dann finanziert wer-

den müsste, wenn keine konjunk- turbedingten Überschüsse mehr da sind. Der Griff in die Sozialkas- sen durch die Bundesregierung ist die schlechteste Alternative. Da die Bundesregierung nicht sparen will, bedient sie sich an den Bei- tragsgeldern der Versicherten, um auf diese Weise Haushaltskonsoli- dierung vorzutäuschen. Man darf nicht vergessen, dass der Steuer- zuschuss des Bundes keine milde Gabe ist, sondern der Gegenfinan- zierung versicherungsfremder Leis- tungen dient. Man darf ihn nicht mit Verweis auf die bestehenden Reserven kürzen, um kurzfristig schönere Haushaltszahlen präsen- tieren zu können, so wie es Herr Schäuble mit Unterstützung von CDU, CSU und FDP sowie der Bundeskanzlerin derzeit macht.

Frau Graf, vielen Dank für das Gespräch!

Redaktion

Wie ihr Kollege Max Straubinger (CSU) plädiert auch Angelika Graf, Mitglied des Bundestags und Gesundheitspolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, für eine Rückkehr zur Beitragsautonomie der Krankenkassen. Damit enden allerdings bereits die Gemeinsamkeiten.

„BüRGeRVeRsicheRUnG Ohne zUsatzBeitRÄGe“

angelika Graf sieht die derzei- tigen über- schüsse der Krankenkassen und des Gesund- heitsfonds nicht als dividende, die schnellstens wieder ausge- schüttet werden sollte.

(12)

GastKOMMentaR 12

Herr Dr. Wittek, Sie haben kürz- lich vor der Vertreterversamm- lung der KVB einen Vortrag mit dem Titel „Attraktive Altersver- sorgung in schwieriger Zeit“ ge- halten. Inwiefern sind die Zeiten schwierig geworden?

Die derzeitige Wirtschaftslage ist geprägt durch geringes Wachstum bei gleichzeitig sehr niedrigen Zin- sen und hoher Staatsverschuldung in den traditionellen Industrienatio-

nen Europa, USA und Japan. Vieles spricht dafür, dass die kommenden Jahre für klassische Investments nicht einfach werden. Dass in die- sen Tagen in den Medien immer von einer Zinsdelle gesprochen

wird, ist ohnehin falsch. Die Zinsen fallen schon seit den 1980er Jah- ren, das ist bereits ein außerge- wöhnlich langfristiger Trend.

Natürlich leben die Versorgungs- werke nicht auf der Insel der Seli- gen. Das anhaltend niedrige Zins- niveau wird sich über kurz oder lang auch in den Anlageergebnissen be- merkbar machen. Aktuelle Hoch- rechnungen haben allerdings be- stätigt, dass selbst bei einem kon- tinuierlich niedrigen Marktzinsni- veau der Rechnungszins unseres Versorgungswerks von 3,5 Prozent noch lange erreicht werden kann.

Dies verdanken wir im Wesentli- chen der Zusammensetzung des Kapitalanlagenbestands, den in den letzten Jahren gebildeten Sicher- heitspuffern sowie unserem be- sonderen Finanzierungsverfahren, bei dem die Versorgungsverpflich- tungen nicht allein durch Vermö- gensanlagen, sondern auch durch Beitragsanteile gedeckt sind. Hier- durch wird die Abhängigkeit von der Zinsentwicklung auch im Ver- gleich zu anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge deutlich redu- ziert.

Wie wirkt sich die Entwicklung des Aktienmarktes auf die Al- tersversorgung der Ärzte aus?

Steigende Aktienkurse liefern einen erheblichen Beitrag zum Gesamt- ergebnis. Wir sind allerdings nicht in Einzeltitel investiert, sondern in weltweite Fonds. Das gewährleis- tet eine bestmögliche Streuung und Mischung in der Aktienanlage.

Die Aktienquote wird aktiv gesteu- ert, sie liegt aktuell auf Buchwert- basis bei über acht Prozent.

Sozialminister Norbert Blüm sagte einmal: „Die Renten sind sicher.“ Inwieweit trifft dies heu- te auf die Bezüge aus der Bay- erischen Ärzteversorgung zu?

Die Anlagephilosophie unseres Versorgungswerks hat Gültigkeit weit über den Tag hinaus. Damit wird bereits heute sichergestellt, dass Versorgungsleistungen auch in Jahrzehnten noch Monat für Mo- nat ausgezahlt werden können.

Oberste Prämisse war und ist eine breite Mischung und Streuung des Vermögens unter Wahrung einer jederzeit ausreichenden Liquidität.

Das Portfolio ist so ausgerichtet, dass eine möglichst geringe Korre- lation zwischen den einzelnen An- lageklassen besteht, um ausge- prägte Einzelrisiken zu vermeiden.

So können wir selbst erhebliche Wertschwankungen guter und schlechter Jahre sicher verkraften.

Die genaue Aufteilung der Kapital-

Dr. Lothar Wittek, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV), erläutert die Herausforderungen, mit denen das Ver- sorgungswerk im Umfeld der Finanzkrise und der anhaltenden Niedrigzins- phase konfrontiert ist. Dabei wird klar: Die BÄV als Altersversorgung der ersten Säule betreibt eine sehr vorsichtige Anlagepolitik, bei der die Sicher- heit der Vermögensanlage an erster Stelle steht.

aLteRsVeRsORGUnG in schWieRiGen zeiten

Für dr. Lothar Wittek steht fest, dass die BÄV selbst er- hebliche Wert- schwankungen verkraften kann.

„die sicherheit der Finanzierung unsere Leis- tungszusagen

wird jährlich überprüft.“

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13 GastKOMMentaR anlage errechnen wir unter Berück-

sichtigung der Sicherheitsmittel durch eine Risikosimulation in einer strategischen Kapitalanlageplanung.

Dabei bedienen wir uns moderner wissenschaftlicher Verfahren. Die Sicherheit der Finanzierung unse- rer Leistungszusagen wird jährlich einerseits durch ein versicherungs- mathematisches Gutachten und andererseits durch unabhängige Wirtschaftsprüfer geprüft. Auch die Versicherungs- und Rechtsauf- sicht des Freistaats Bayern prüft mit eigenen Experten.

Die Bayerische Ärzteversorgung hat sehr frühzeitig damit begon- nen, auf die Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten zu reagieren.

So wurden Unternehmensanleihen erstklassiger Bonität erworben, die Zinserträge oberhalb des Rechungs- zinses erbringen. Zudem investie- ren wir neben festverzinslichen An- lagen und Aktienfonds besonders in hochwertige Immobilien, die kon- stante Mieteinnahmen gewährleis- ten. Damit Immobilien die in sie ge- setzten Erwartungen auch tatsäch- lich erfüllen können, wird auch hier mit großer Sorgfalt vorgegangen.

Aktuell im Blickpunkt steht die Aus- weitung der sogenannten alterna- tiven Anlagen. Darunter fallen bei- spielsweise Investitionen in den Bereichen Transport, Versorgung, regenerative Energie und soziale Infrastruktur. Im Ergebnis können solche Investments dabei helfen, den Diversifikationsgrad des Ge- samtportfolios weiter zu erhöhen.

Infrastrukturinvestitionen erbrin- gen in der Regel stabile Rückflüs- se und bieten zudem einen inhä- renten Inflationsschutz. Darüber hinaus ist die Wertentwicklung dieser Anlagen weitgehend unab- hängig von der Entwicklung der Aktien- und Rentenmärkte und da- her eine sinnvolle Beimischung für das Gesamtportfolio.

Können Sie einige Vorhaben nen- nen, bei denen sich die BÄV mit ihrem Kapital finanziell engagiert?

Ich will zwei konkrete Beispiele nen- nen: Im Jahr 2011 haben wir mit der Vergabe von Realkrediten erst- malig eine neue Anlageform ge- wählt. Für einen Zeitraum von zehn Jahren stellen wir die Fremdkapital- finanzierung für den Kauf der ehe- maligen Dresdner Bank-Zentrale zur Verfügung. Der 166 Meter ho- he „Silberturm“ mit 36 Stockwer- ken mitten im Frankfurter Banken- viertel wurde seit 2009 umfassend modernisiert. Der Gebäudekomplex ist langfristig an die Deutsche Bahn AG vermietet.

Im Rahmen des Projekts „arabes- ka“ wird im Münchner Arabellapark die Errichtung eines Bürokomplexes mit einer Fläche von rund 26.000 Quadratmetern vorgenommen. In einem weiteren freistehenden Bau entsteht ein Wohngebäude mit 28 Wohnungen, verteilt auf acht Eta- gen. Mit modernsten Maßnahmen zur Energieeffizienz, wie zum Bei- spiel Grundwassernutzung für Hei- zung und Kühlung oder innovative Wärmeerzeugung auf der Basis er- neuerbarer Energien, erfüllt die Immobilie höchste ökologische An- sprüche. Bereits weit vor der Fer- tigstellung konnte eine der größten europäischen Patent- und Rechts- anwaltskanzleien als Hauptmieter gewonnen werden.

Würden Sie jungen Ärzten auf der Suche nach einer sicheren Altersvorsorge alternative Vor- sorgeformen wie etwa Lebens- versicherungen oder private Zu- satzversicherungen empfehlen?

In Hinblick auf die langfristigen Auswirkungen einer solchen Ent- scheidung muss diese wohl über- legt sein. Die Kollegen sollten das Für und Wider sorgfältig abwägen und die konkrete Entscheidung

erst nach genauem Studium der verschiedenen Optionen fällen.

Wenn der genaue Bedarf festge- legt ist, sollten immer mehrere Vergleichsangebote eingeholt wer- den. Stimmen Bedarf und Leistungs- umfang überein, ist auf eine jährli- che Anpassung der Leistungen wegen der drohenden Inflations- gefahren zu achten. Derzeit müs- sen Lebensversicherer Neukunden über die Laufzeit eines Vertrags eine jährliche Verzinsung von 1,75 Prozent garantieren. Die Tendenz ist seit Jahren sinkend. In vielen Fällen liegt die Inflationsrate höher als die Nominalverzinsung. Und die Verzinsung bezieht sich nur auf den sogenannten Sparanteil, der um bis zu 20 Prozent unter der Einzahlung liegen kann, weil ver- schiedene Kosten und Provisionen vorher abgezogen werden.

Per Saldo ist festzustellen, dass zusätzliche freiwillige Mehrzahlun- gen an das Versorgungswerk deut- lich höhere Leistungen erwarten lassen als Einzahlungen in andere Systeme. Hinzu kommt, dass die Sicherheit einer Anstalt des öffent- lichen Rechts in den heutigen Zei- ten kaum zu übertreffen ist. Die Höhe der individuell noch mögli- chen freiwilligen Mehrzahlungen und deren Auswirkungen auf die künftigen Versorgungsleistungen können aktuell dem Jahreskonto- ausweis mit Anwartschaftsmittei- lung vom Januar 2013 entnommen werden. Auch über das Online- Portal unter www.baev24.de kön- nen jederzeit variable Berechnun- gen durchgeführt werden. So kann jedes Mitglied transparent nach- vollziehen, wie sich freiwillige Mehr- zahlungen auf die Versorgungs- leistungen auswirken.

Durch zusätzliche Beitragszahlun- gen steigen nicht nur die Anwart- schaften für das Altersruhegeld, sondern zugleich die Ansprüche auf Berufsunfähigkeits- und Hin-

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GastKOMMentaR 14

das Projekt

„arabeska“ im Münchner ara-

bellapark ist eines von meh-

reren Bauvor- haben, bei denen sich die BaV finanziell engagiert. hier entsteht ein Bürokomplex mit einer Fläche von rund 26.000 Quadratmetern.

terbliebenenversorgung. Ein we- sentlicher Vorteil freiwilliger Mehr- zahlungen ist zudem die weitge- hende Gestaltungsfreiheit. Die Mit- glieder können die Höhe der Zu- satzbeiträge bis zu den satzungs- gemäßen Höchstbeiträgen selbst bestimmen und jährlich neu ent- scheiden, ob und in welcher Höhe diese gewünscht sind. Damit ist eine flexible Anpassung an die in- dividuelle Einkommenssituation möglich.

Das Versorgungswerk zeichnet sich durch vergleichsweise niedri- ge Verwaltungskosten aus. Im Ge- gensatz zu privaten Anbietern fal- len auch keine Provisions- und Ak- quisitionskosten an. Interessant ist natürlich ebenfalls der steuerliche Aspekt. Für das Jahr 2013 können bereits 76 Prozent der im Kalender- jahr geleisteten Beiträge zu berufs- ständischen Versorgungswerken steuerlich berücksichtigt werden (maximal 15.200,- Euro bei Ledigen beziehungsweise 30.400,- Euro bei Zusammenveranlagten).

Warum ist aus Ihrer Sicht die BÄV auch heute noch die beste aller Vorsorgealternativen?

Bei Sicherheit und Rendite ist die BÄV allen anderen Systemen der Altersversorgung überlegen, zumal niemand besser vertraut ist mit den spezifischen Anforderungen an die Altersversorgung unseres Berufs- standes. Mit einer vorausschauen- den Anlagestrategie wurde bereits in der Vergangenheit ganz bewusst von riskanten Engagements abge- sehen. Die Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks zeigt sich nicht zuletzt darin, dass ungeachtet der schwierigen wirtschaftlichen Rah- menbedingungen eine beständige Dynamisierung der Versorgungs- leistungen erfolgen konnte. Mit der in Selbstverwaltung organisierten Form, die auf Verbundenheit und Nähe zum Berufsstand setzt und auf einer ausgeprägten Mitglieder- orientierung basiert, bildet unser Versorgungswerk zudem einen Gegenpol zu wirklichkeitsfremden Entscheidungen anonymer Vermö- gensverwalter. In der heutigen Zeit mag dieser Ansatz vielleicht nicht sonderlich spektakulär klingen.

Doch im Gegensatz zu anderen In- stitutionen und Unternehmen exis- tieren wir damit erfolgreich seit 90 Jahren. In dieser Zeit wurde manch harte Bewährungsprobe bestan-

den. Die Folgen des Ersten Welt- kriegs wurden ebenso überwun- den wie der Zweite Weltkrieg und seine schrecklichen Auswirkun- gen, dann die Währungsreform, der wirtschaftliche Wiederaufbau sowie die Wirtschafts- und Finanz- krisen der jüngsten Zeit. So wech- selhaft die Rahmenbedingungen über die Jahrzehnte auch waren, eine stabile Konstante fällt auf:

Das Versorgungswerk hat über al- le Krisen hinweg immer ausrei- chend Sicherheit gewährleistet.

Haben Sie Wünsche an die KVB?

Ja, durchaus: Ich wünsche mir, dass die KVB jedes Jahr erfolgrei- che Honorarverhandlungen führt, mit einem Honorarzuwachs, der nicht die Umsätze von Technikpro- duzenten steigert, sondern auf den Konten der bayerischen Ver- tragsärzte zu einer Verbesserung des Nettoertrags für jeden Einzel- nen führt.

Herr Dr. Wittek, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Martin Eulitz (KVB)

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15 GesUndheitsPOLitiK

A

nfang 2012 wurde durch das Versorgungsstruktur- gesetz in Paragraf 87b SGB V geregelt, dass Praxisnetze künftig gefördert werden können, sofern sie von der jeweiligen KV an- erkannt sind. Die Rahmenvorgabe sieht unter anderem Kriterien zur Struktur von Praxisnetzen (Größe, Zusammensetzung, Dauer des Be- stehens) und zur Erfüllung bestimm- ter Versorgungsziele vor. In den nächsten Monaten ist es nun Auf- gabe der Länder-KVen, aus der Rah- menvorgabe eine entsprechende Richtlinie zur Umsetzung für die Praxis zu erstellen.

zusätzliche Mittel für Förderung In einer Podiumsdiskussion mit Ver- tretern von GKV-Spitzenverband, KBV und der Agentur deutscher Arztnetze wurde neben den ein- zelnen Kriterien auch diskutiert, wie die künftige finanzielle Förde- rung von Netzen gestaltet werden kann. Dabei waren sich sowohl die Vertreter der Ärzteschaft als auch Dr. Manfred Partsch vom GKV- Spitzenverband einig, dass eine Förderung aus der morbiditätsbe- dingten Gesamtvergütung, wie sie das Gesetz vorsieht, nur schwer umsetzbar sei. Perspektivisch sol- len die Krankenkassen für die För- derung von Netzstrukturen zusätz-

liches Geld zur Verfügung stellen – so die klare Forderung der Ärzte- schaft. Kassenvertreter Partsch forderte dafür wiederum, dass Praxisnetze hierfür einen Mehr- wert bei der Patientenversorgung bieten müssten.

Klare Position der KVB

Im Workshop „Perspektiven für Pra- xisnetze“ stellte Fabian Demmel- huber, Leiter des Referats Versor- gungskonzepte und Zusatzverträ- ge der KVB, die Sicht der KV Bay- erns zum neuen Paragrafen 87b SGB V vor: Die Förderung von Pra- xisnetzen werde durchaus als sinn- voll erachtet – jedoch dürfe die fi- nanzielle Förderung nicht zulasten der Ärzte gehen, die nicht in Net- zen organisiert seien. Außerdem zeigte Demmelhuber auf, wie er- folgreiche Kooperationen zwischen der KVB und Vernetzungen auch in der Vergangenheit funktioniert ha- ben, ohne dass es einer expliziten gesetzlichen Regelung bedurfte.

auch ohne anerkennung erfolgreich

Dass Vernetzungen bereits jetzt schon unabhängig von der KBV- Rahmenvorgabe erfolgreich sein können, wurde auch durch die An- wesenheit der 40 Aussteller auf der

KBV-Messe deutlich. Mit dabei wa- ren auch zwei bayerische Projekte:

das onkologische und palliativme- dizinische Netzwerk von Dr. Ursula Vehling-Kaiser aus Landshut sowie das Netzwerk „IKARUS“ zur Ver- sorgung älterer Menschen in häus- licher Umgebung unter der Leitung von Dr. Christa Scholtissek aus München. Die KVB wird sich in den nächsten Monaten intensiv mit der Umsetzung der Rahmenvorgabe befassen und bayerischen Netzen auf ihrem Weg zur Anerkennung als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen hierzu fin- den Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Alternative Versor- gungsformen/Praxisnetze.

Kathrin Stubenvoll (KVB)

Im Zentrum der diesjährigen KBV-Messe Mitte April in Berlin standen vernetzte Versorgungsstrukturen. Neben Vorträgen zu Kooperation und Vernetzung spielte auch die neue Rahmenvorgabe der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung (KBV) zur Anerkennung von Praxisnetzen nach dem neuen Paragrafen 87b SGB V eine große Rolle. Zum 1. Mai 2013 ist die Rahmenvorgabe in Kraft getreten.

aneRKennUnG VOn PRaxisnetzen

Bundesgesund- heitsminister daniel Bahr (zweiter von links) informier- te sich zusam- men mit KVB- Vorstandsmit- glied dr. Pedro schmelz (rechts) während der KBV-Messe über bayerische netz- werkstrukturen.

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nOtaRztdienst 16

D

ie Frage nach dem Wei- sungsrecht der ÄLRD ge- genüber den Notärzten be- schäftigt deren Interessenvertre- tungen seit Einführung des Pilotpro- jektes in Bayern 1998. Es war nicht die Intention des Gesetzgebers, die ausführenden Notärzte im einzel- nen Behandlungsfall zu reglemen- tieren. Auch die mittlerweile in al- len 26 Rettungsdienstbereichen bestellten ÄLRD verstehen sich nicht als „Chefärzte der Notärzte“.

Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst ist vielmehr der von der obersten Rettungsdienstbehörde beauftrag- te Qualitätsmanagementbeauftrag- te. Diese Stellung wird mit dem ak- tuellen Änderungsgesetz zum Bay- erischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) in Artikel 45 gestärkt. Ne- ben den Durchführenden und Un- ternehmern für den nicht ärztlichen Bereich und der KVB für die ärztli- chen Belange ist der Ärztliche Lei- ter Rettungsdienst hinsichtlich In- halt und Ausführung der durchzu- führenden Maßnahmen im Quali- tätsmanagement (QM) zu beteiligen.

Was heißt dies konkret für die Praxis?

Voraussetzung für den Aufbau und die systematische Verbesserung ei- nes QM ist eine fundierte Ausbil- dung. Alle in Bayern bestellten ÄL- RD haben eine umfassende Weiter- bildung über die Bayerische Lan- desärztekammer absolviert.

Bedingung für den Abschluss ist die erfolgreiche Prüfung der Zu- satzbezeichnung Ärztliches Quali- tätsmanagement.

Die gesetzlich beschriebene Funk- tion des ÄLRD ist institutionell zu verstehen. Die Institution des ÄLRD wird von zwei bis vier Personen ge- meinschaftlich ausgeübt, die je- weils in einem nicht selbstständi- gen Beschäftigungsverhältnis beim jeweiligen Zweckverband für Ret- tungsdienst und Feuerwehralarmie- rung stehen. Die Rolle des ÄLRD ist dabei für die Umsetzung der QM- Maßnahmen strikt fachlich und im Verhältnis zu allen Beteiligten des Rettungsdienstes neutral. Zugege- benermaßen ist der Spagat zu meist jahrelanger persönlicher ärztlicher Verantwortlichkeit schwierig. We- sentlich für die Akzeptanz ist da- bei die unabhängige Stellung des ÄLRD. Er hat nur einen – eben sei- nen – Hut auf. Alle weiteren Ämter wie der des Chefarztes einer Hilfs- organisation führen zu potenziel- len Interessenkonflikten und wur- den daher vom Gesetzgeber aus- geschlossen.

Die Vorgabe im Artikel 11 des Bay- RDG bei der Aufgabenerfüllung als ÄLRD, „im Zusammenwirken“ mit allen Beteiligten im Rettungsdienst zu agieren, ist sicherlich die Kern- aussage im Selbstverständnis der ÄLRD. Die Organisation kompeten- ter, entscheidungsfähiger Arbeits-

kreise hat sich in den zwei Jahren der bayernweiten Umsetzung bes- tens bewährt. So wurde zum Bei- spiel für die Festlegung der not- ärztlichen Dokumentation für das QM der Runde Tisch Qualität im Notarztdienst (RTQN) gegründet.

Dieser wurde in KVB FORUM, Aus- gabe 4/2013, Seite 10, bereits ausführlich beschrieben. Wer nun klagt, dass dies alles zu lange dau- ert, dem sei gesagt, dass die Fest- legung sicherer Datenwege (auch zur gleichzeitigen Abrechnung), die Vermeidung von Doppeldokumen- tation sowie die möglichst anwen- derfreundliche Datenerfassung al- lesamt Inhalte dieses Arbeitskrei- ses waren und der Abgleich mit Vorgaben im nicht ärztlichen Ret- tungsdienst darüber hinaus im Lastenheft stand. Die Abarbeitung dieser Themen benötigt einfach seine Zeit. Die ÄLRD sehen es im nächsten Schritt als unabdingbar an, alle medizinischen Daten der

Dr. Michael Bayeff-Filloff ist Landesbeauftragter der Ärztlichen Leiter Rettungs- dienst in Bayern (ÄLRD). In KVB FORUM beschreibt er die Aufgaben, Rechte und Pflichten der bestellten ÄLRD gegenüber den Notärzten und rückt dabei einige Fehlinformationen und Vorurteile zurecht.

setzt auf Kom- munikation: dr.

Michael Bayeff- Filloff will die notärzte in Bay- ern künftig auf elektronischem Wege informie- ren. dazu plant die KVB die ein-

richtung eines eigenen e-Mail accounts.

die aUFGaBen deR ÄRztLichen

LeiteR RettUnGsdienst

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17 nOtaRztdienst Rettungsdiensteinsätze (nicht ärzt-

liche wie ärztliche) für die Versor- gungsforschung zu erheben. Da- bei erfolgt die Datenerhebung und -bearbeitung selbstverständlich anonym und rein auf medizinische Wertigkeit bezogen. Dies ist keine

„Big Brother is watching you“- Kampagne der ÄLRD. Andere Bun- desländer oder Teilbereiche wie die Luftrettung sind uns hier weit voraus und können bereits Ergeb- nisse zur Prozessqualität des Ret- tungsdienstes abbilden.

Aber auch andere Themen werden von uns oft auf Anfragen der obers- ten Rettungsdienstbehörde bezie- hungsweise der Sozialversiche- rungsträger bearbeitet. Wichtige Arbeitskreise sind hier zur medizi- nisch-technischen Ausstattung der Rettungsmittel außerhalb der DIN oder zur angemessenen Disposition der Rettungsmittel etabliert.

In Bayern werden Rettungstrans- portwagen (RTW) und Kranken- transportwagen (KTW) nach Real- daten bedarfsgerecht vorgehalten.

Das Monitoring im jeweiligen Ret- tungszweckverband ist originäre Aufgabe der ÄLRD. Vielerorts konn- ten hier in den Rettungszweckver- bandsversammlungen vorgeschal- teten Gesprächen mit den Kosten- trägern pragmatische Lösungen für mehr Patientensicherheit erreicht werden. Derzeit wird die Vorhaltung der KTW vielerorts mit erheblicher Verzögerung den Daten von 2006 angepasst. Die ÄLRD begleiten die Einführung eines Flottenmanage- ments, um im Krankentransport vorrangige Fahrten sicher erfassen und insgesamt steigenden Warte- zeiten entgegensteuern zu können.

Der Notarztdienst unterliegt bisher nicht der bedarfsgerechten Vorhal- tung. Gerade deshalb ist es not- wendig, in Ruhezeiten Kernzonen zum Standort zu definieren, in de- nen Notärzte ihrem Anspruch einer

zeitgerechten Versorgung von Not- fällen auch gerecht werden können.

Es wird vielerorts über das Ausrück- intervall (Zweiminutenregelung) und das gemeinsame Ausrücken der NEF-Fahrer (Fahrer Notarzteinsatz- fahrzeug) diskutiert. Diese Vorga- ben werden oft als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Notarz- tes gewertet, dienen als möglichst einzuhaltende Richtlinie aber ein- zig und allein dem Bestreben, mehr Patientensicherheit zu generieren.

Die wenigen evidenten Studien, auf die wir zurückgreifen können, be- weisen eindeutig, dass die ärztli- che Versorgung in den ersten Mi- nuten nach Ankunft am Notfallort entscheidend für das Outcome des Patienten ist.

thema honorar

Die ÄLRD wurden oft gefragt, wie- so sie hier nicht Stellung für die Notärzte beziehen. Der Verlauf und die Ergebnissuche von Entgeltver- handlungen sind im Rettungsdienst allgemein und natürlich auch für die Notärzte gesetzlich geregelt.

Die Verhandlungen finden für die- sen Bereich zwischen den Sozial- versicherungsträgern und der KVB innerhalb gesetzlich vorgegebener Zeiträume statt. Kommt es zu kei- nem einvernehmlichen Verhand- lungsergebnis, entscheidet eine Entgeltschiedsstelle und im Nach- gang unter Umständen die Verwal- tungsgerichte. Geht es um die Ver- teilung und den Einsatz der von der KVB mit den Krankenkassen ver- handelten Honorare gegenüber den Notärzten, ist die Arbeitsgemein- schaft der in Bayern tätigen Not- ärzte als Interessenvertretung ge- fordert. Die ÄLRD sehen mit Sor- ge das zähe und vor allem intrans- parente Verfahren und haben dies auch mehrfach entsprechend ge- äußert. Die Darstellung der Rechts- grundlagen in KVB FORUM, Aus- gabe 04/2013 war sehr wichtig.

Denn sonst bleibt den Notärzten

nichts anderes übrig als in Inter- net-Foren über die Hintergründe zu spekulieren.

Zu wenige oder gar keine Informa- tionen werden dann zu völlig unter- schiedlichen Themen vermengt. So hat zum Beispiel die nach einem Urteil des Landessozialgerichts zwingend wieder erforderliche Er- mächtigung der Notärzte zur Teil- nahme an der vertragsärztlichen Versorgung nach den bundesrecht- lichen Vorgaben des SGB V mit den diskutierten Fragestellungen zur Not- arzthonorierung nichts zu tun. Wird das alles in einen Topf geworfen, führt dies zu unnötigen Irritationen, die letztlich die Sicherstellung des Notarztdienstes gefährden.

die Rolle des Landesbeauftragten

Die Vollversammlung der ÄLRD hat Ende 2011 ihren Landesbeauf- tragten eingerichtet und über die Ausschussmitglieder gewählt. Die- se Funktion hat sich als Bindeglied zur obersten Rettungsdienstbe- hörde bewährt, sodass sie im Än- derungsgesetz zum BayRDG und in der Ausführungsverordnung nunmehr auch gesetzlich aufge- nommen wurde. Die Aufgabe des Landesbeauftragten besteht in erster Linie darin, die Kommunika- tion unter den ÄLRD, aber auch zwischen den verschiedenen Be- teiligten des Rettungsdienstes auf Landesebene zu unterstützen und zu koordinieren. Er stellt mit die- ser Aufgabe weder die grundsätzli- che fachliche Empfehlungskompe- tenz des ÄLRD-Ausschusses noch die berufliche Unabhängigkeit der Notärzte infrage. Ganz persönlich möchte ich gerade in dieser Funk- tion helfen, die Hürden einer Zu- sammenarbeit sowie die Vorbehal- te der Beteiligten untereinander abzubauen.

Dr. Michael Bayeff-Filloff (ÄLRD)

(18)

KVB inteRn 18

Z

iel der Veranstaltung war es, das Wissen der Teilnehmer zur sachgerechten Aufberei- tung in der Arztpraxis auf den ak- tuellen Stand zu bringen, da die überarbeitete Empfehlung der Kom- mission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)

beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auch die für Arztpraxen geltenden Anfor- derungen neu definiert hat. Gleich zur Begrüßung machte Dr. Josef Pilz, Regionaler KVB-Vorstandsbeauf- tragter für München, deutlich, wie wichtig die hygienische Aufberei- tung von Instrumenten und Medizin- produkten für die tägliche Arbeit in den Praxen sei. „Eine moderne Arztpraxis benötigt Praxisinhaber und medizinische Mitarbeiter, die sich gemeinsam für Hygiene ein- setzen“, betonte er angesichts der vielen medizinischen Fachange- stellten, die zum Hygienetag gekom- men waren.

Die Vorträge am Vormittag beleuch- teten verschiedene Aspekte, die es bei der Aufbereitung von Instrumen- ten und Medizinprodukten zu beach- ten gilt. Von den bereits genannten

neuen KRINKO/BfArM-Empfehlun- gen über Fragen der Haftung und Verantwortung der ärztlichen Pra- xisleitung bis hin zur Kooperation mit dem Gewerbeaufsichtsamt bo- ten die Referenten einen umfassen- den Überblick sowie Ansatzpunk- te für intensive Diskussionen.

Professor Christiane Höller, Leite- rin des Sachgebiets Hygiene am Bayerischen Landesamt für Gesund- heit und Lebensmittelsicherheit, stellte in ihrem Vortrag die eben- falls 2012 aktualisierte Medizini- sche Hygieneverordnung für Bayern und deren Anforderungen an Arzt- praxen in den Mittelpunkt. „Auch Arztpraxen sind dazu verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen. Die- ser ist aber nicht nur als Reinigungs- und Desinfektionsplan zu verstehen, sondern soll alle Aspekte des Infek- tionsschutzes umfassen“, so Höl- ler, die auch auf die Empfehlungen zur Aufbereitung einging. „Diese enthalten wertvolle Informationen und es ist sinnvoll, sich intensiv da- mit zu beschäftigen“, so ihr Fazit.

Petra Geistberger, Rechtsanwältin aus München, beschäftigte sich in ihrem Vortrag vor allem mit Verant- wortung und Haftungsrecht. Dabei lag ihr Fokus auf den rechtlichen Grundlagen wie beispielsweise der Medizinprodukte-Betreiberverord- nung und der RKI-Richtlinie. Ihr Re- sümee: Das Einhalten der RKI-Richt- linie in jedem einzelnen Punkt ist Voraussetzung, um auf der siche- ren Seite zu sein und eine Haftung auszuschließen. Geistberger emp-

fahl für alle Aufbereitungsschritte die Erstellung von Standard-Arbeits- anweisungen, die den Richtlinien entsprechen und im Praxisalltag gelebt werden müssten.

Hermann Hintner, Leiter des Be- reichs Medizinprodukte im Gewer- beaufsichtsamt Schwaben, wid- mete sich in seinem Fachbeitrag der Validierung der Instrumenten- aufbereitung. Der Begriff der Vali- dierung, so Hintner, sei früher eher auf die maschinelle Aufbereitung bezogen gewesen. Seit 2012 spre- che die Validierung in der KRINKO/

BfArM-Empfehlung nun auch ma- nuelle Aufbereitungsprozesse an.

Der Referent machte auch deut- lich, dass sich die Gewerbeauf- sicht als Partner der Praxen ver- stehe: „Alle bayerischen Gewerbe- aufsichtsämter bieten Beratungen zu Fragen der Instrumenten- und Medizinprodukte-Aufbereitung an.“

Am Nachmittag hatten die Teilneh- mer Gelegenheit, sich im Rahmen mehrerer Workshops noch intensi- ver mit der Thematik zu befassen.

Neben der richtigen Klassifizierung von Medizinprodukten und Infor- mationen zu technischen Geräten und Prüfverfahren wurden hier auch spezielle Anwendungsberei- che (HNO-Praxis, Endoskopie und ambulantes Operieren) detailliert dargestellt. Begleitet wurde das umfassende Programm von einer interessanten Industrieausstellung.

Janina Bär (KVB)

Am 4. Mai haben zirka 130 interessierte Ärzte und Praxismitarbeiter das An- gebot des zweiten KVB-Hygienetags genutzt und sich in Vorträgen, Workshops und im Rahmen einer Industrieausstellung zum diesjährigen Thema „Aufberei- tung von Instrumenten und Medizinprodukten“ informiert.

zWeiteR hYGienetaG deR KVB

die Präsen- tationen des hygienetags finden sie unter www.kvb.de in der Rubrik über uns/termine und Veranstal- tungen/Veran- staltungsrück- blicke/zweiter

KVB-hygiene- tag.

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19 KVB inteRn

A

lle Kontakte zu Ärzten und deren Praxisteams werden von den Mitarbeitern Mit- gliederservice und Beratung in helpLine® in Form eines sogenann- ten Tickets erfasst. Als Kontakte zählen hierbei jede durchgeführte persönliche Beratung sowie alle telefonisch, persönlich und auch schriftlich (E-Mail, Brief, Fax, Kon- taktformular auf www.kvb.de) ein- gehenden Anfragen. Kann das Ti- cket nicht sofort oder direkt vom

aufnehmenden Mitarbeiter bear- beitet werden, wird es zur weiteren Bearbeitung an den richtigen An- sprechpartner – auch über Abtei- lungsgrenzen hinweg – weiterge- leitet. Allein im vierten Quartal 2012 hat die Abteilung Mitgliederservice und Beratung so über 72.000 Kon- takte mit Ärzten und Praxismitar- beitern zu allen Themen rund um Praxis, Abrechnung, Verordnung,

Online-Themen und Seminare er- fasst: vom kurzen Anruf zur Abre- chenbarkeit einer EBM-Ziffer über die Sperrung der KV-Ident-Karte bis hin zur ausführlichen persönli- chen Honoraranalyse, Pharmako- therapieberatung oder Beratung bezüglich komplexer Praxiskonstel- lationen.

Wie funktioniert helpLine®? Bei der Bearbeitung einer Anfrage versorgt das Programm den ent- sprechenden Mitarbeiter in einer vorgegebenen Maske mit allen re- levanten Praxisinformationen (Arzt- registerdaten, BSNR, LANR, Pra- xisanschrift, Fax- und Telefonnum- mer, E-Mail-Adresse). Diese werden auch im jeweiligen Ticket praxis- und/oder personenbezogen ge- speichert. Für den Fall, dass ein Mitglied zur Beantwortung seiner Anfrage abweichende Kontaktda- ten nennt, die nicht im Arztregis- ter hinterlegt sind, werden diese ebenfalls in seinem Ticket ver- merkt. Auch werden frühere Kon- takte mit ihm oder seinem Praxis- personal sowie die Auskünfte der KVB-Berater – egal, auf welchem Kommunikationsweg diese gegeben wurden – im jeweiligen Ticket do- kumentiert und sind jederzeit wie- der abrufbar. Dadurch wird gewähr-

leistet, dass der KVB-Berater einen besseren Überblick über bereits er- ledigte Anfragen, geführte Telefon- und Beratungsgespräche sowie die Korrespondenz mit dem Mitglied erhält und es somit noch gezielter und individueller beraten kann.

Natürlich kann es dabei auch vor- kommen, dass im Zusammenhang mit einer Anfrage teilweise patien- tenbezogene Daten, wie zum Bei- spiel Streichungen von Gebühren- ordnungspositionen, erfasst und gespeichert werden. Doch kann jedes Mitglied der KVB sicher sein, dass die gespeicherten Daten ab- solut vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und re- gelmäßig automatisch gelöscht werden.

Durch den Einsatz des Kontakter- fassungsprogramms helpLine® stellt die KVB sicher, dass alle Pro- zesse zuverlässig ablaufen und keine Mitgliederanfrage verloren geht. Es erleichtert den KVB-Mit- arbeitern die Bewältigung ihres Aufgabenspektrums, damit sie sich mehr auf ihre Kernaufgabe – die Beratung der niedergelasse- nen Ärzte und Psychotherapeuten sowie deren Praxisteams – kon- zentrieren können.

Karin Dersch (KVB)

Die KVB möchte ihren Mitgliedern einen qualitativ hochwertigen und individuellen Service bieten und arbeitet deshalb ständig daran, diesen zu verbessern. Dabei hilft den Mitarbeitern von Mitgliederservice und Beratung nicht nur umfassendes Expertenwissen, sondern auch das Kontakterfassungsprogramm helpLine

®

. Dank einer umfangreichen Wissensdatenbank, die kontinuierlich gepflegt und weiter- entwickelt wird, stehen den Mitarbeitern für die Beratung der KVB-Mitglieder alle relevanten Informationen schnell und fundiert zur Verfügung.

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