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Beate Steeg weitet Engagement aus: Neues Mitglied im Landespflegeausschuss und im Zweckverband KommZB

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16.09.2021

Beate Steeg weitet Engagement aus: Neues Mitglied im Landespflegeausschuss und im Zweckverband KommZB

Die Sozialdezernentin der Stadt Ludwigshafen, Beate Steeg, ist vom Städtetag Rheinland-Pfalz zum neuen Mitglied des Landespflegeausschusses benannt worden. Dieser trat am Donnerstag, 16. September 2021, zu seiner konstituierenden Sitzung für die neue Amtsperiode zusammen.

Damit vertritt Beate Steeg im Landespflegeausschuss ab sofort die Interessen der Kommunen.

Der Landespflegeausschuss kann einvernehmlich Empfehlungen zur Umsetzung der

Pflegeversicherung abgeben. Er tagt in der Regel alle vier Monate. Das Gremium setzt sich aus Vertreter*innen von Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Krankenversicherungen, der

Landesärztekammer, von Pflegekräften, der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz, des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie, des Landesverbandes für Seniorenpolitik sowie des Dachverbandes der Pflegeorganisationen zusammen.

Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 ist das Gremium des

Landespflegeausschusses zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung geschaffen worden.

Die Geschäftsstelle ist beim rheinland-pfälzischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie eingerichtet.

Ebenso Mitglied im Zweckverband KommZB

Zudem ist Beate Steeg als Vertreterin der Stadt Ludwigshafen Mitglied im neu gegründeten regionalen Dienstleister KommZB. Der Kommunale Zweckverband (KommZB) ist für die Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe- und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz geschaffen worden.Die konstituierende Sitzung war am 25. Juni 2021. Das Gremium hat seinen Sitz in Mainz. Mitglieder sind alle rheinland-pfälzischen kreisfreien Städte, Landkreise und großen kreisangehörigen Städte mit eigenem Jugendamt.

Hintergrund:

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ermöglicht Menschen mit Behinderungen deutlich mehr Teilhabe am Leben und umfangreiche Hilfe zur Selbstbestimmung als bisher. Aufgabe der Kommunen ist es, Leistungen für die individuellen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen mit den entsprechenden Leistungsträgern (Verbände der freien

Wohlfahrtspflege) auszuhandeln.

Der Städtetag Rheinland-Pfalz und der Landkreistag Rheinland-Pfalz haben im Juni 2021 für die Kommunen den KommZB gegründet. "Dieser übernimmt künftig die professionelle Vorbereitung von Verträgen in der Eingliederungshilfe und prüft deren Umsetzung. Ein Service für die

Kommunen also, denn so bleibt den Mitarbeiter*innen in den Kommunen mehr Zeit für die direkte Arbeit mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und deren Eltern", fasst Beate Steeg das Ziel des Zweckverbandes zusammen.

   

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