• Keine Ergebnisse gefunden

und der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Rheinland-Pfalz e.V

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "und der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Rheinland-Pfalz e.V"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1 Dienstleistungsvertrag zur Vorbereitung eines Anschlussstudiums zum Bachelor of Arts

Zwischen Herrn / Frau ____________

und der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Rheinland-Pfalz e.V. (VWA), Standort Kaiserslautern, wird folgender Vertrag geschlossen:

Präambel: Das nachfolgend beschriebene Angebot der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Rheinland-Pfalz e.V., Standort Kaiserslautern, dient der Vorbereitung des von der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg- Sauerland GmbH in Kooperation mit der Fachhochschule Südwestfalen für Absolventen des Studiengangs

"Betriebswirt/-in (VWA) bzw. Verwaltungs- Betriebswirt/-in (VWA) angebotenen berufsbegleitenden Studiengang zum nachträglichen Erwerb des Bachelor of Arts in Business Administration.

Name: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsort:

PLZ, Wohnort: Straße:

E-Mail: Telefon

1. Die Gebühren für den von der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Rheinland-Pfalz e.V., Standort

Kaiserslautern, angebotenen Vorbereitungskurs betragen 1.380 €. Der Betrag ist in zwölf monatlichen Raten von je 115 €, jeweils fällig zum 1. eines Monats, beginnend mit dem 01.10.2020 und endend mit dem 01.09.2021, zu entrichten.

2. Die von der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Rheinland-Pfalz e.V., im Rahmen des Vorbereitungskurses zu erbringenden Dienstleistungen umfassen die Durchführung von Unterricht in den folgenden Fächern:

Mathematik, Statistik, Englisch, Unternehmensführung und Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten.

Mit Ausnahme der Veranstaltung „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ werden in allen anderen aufgeführten vier Fächern im Anschluss an die Vorlesungen je eine schriftliche Prüfung abgenommen. Nicht mitgeschriebene bzw. nicht bestandene Klausuren können einmal im laufenden Vorbereitungskurs kostenfrei an einem von der Akademie bestimmten Nachtermin geschrieben bzw. wiederholt werden. Wird die Klausur bei dem kostenfreien Nachtermin nicht bestanden bzw. wird der Nachtermin nicht wahrgenommen, wird für jeden weiteren Nach- bzw. Wiederholungstermin eine Gebühr i.H.v. € 40,00 erhoben. Der Unterricht und die Prüfungen des Vorbereitungskurses erfolgen ausschließlich in Kaiserslautern.

3. Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine Mahngebühr i.H.v. € 5,00 erhoben. Verspätete Zahlungen können neben der Erhebung von Mahngebühren auch dazu führen, dass Klausuren oder andere Arbeiten nicht korrigiert bzw. deren Ergebnisse nicht veröffentlicht werden. Ab der 2. Mahnung wird eine aufwandsabhängige

Bearbeitungsgebühr von zurzeit € 9,00 erhoben.

(2)

2

4. Eine Kündigung des Vorbereitungskurses ist nicht möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesamten Gebühren i.H.v. € 1.380,00 vom Studierenden zu bezahlen sind, unabhängig vom Verlauf und den Ergebnissen des Vorbereitungskurses.

5. Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Rheinland-Pfalz e.V., verpflichtet sich, die Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Vorgaben der VWA Hellweg-Sauerland für das Anschlussstudium zum Bachelor of Arts

durchzuführen.

6. Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung des Vorbereitungskurses in Kaiserslautern beträgt 6 Personen.

Eine Anmeldung zu dem Vorbereitungskurs ist bis zum 15.08.2020 möglich. Die Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie Rheinland-Pfalz e.V. verpflichtet sich den Interessenten bis spätestens 30.08.2020 in schriftlicher Form mitzuteilen, ob die Mindestteilnehmer/innenzahl erreicht ist und der Vorbereitungskurs zustande kommt.

Schadensersatzansprüche wegen eines Nichtzustandekommens des Studiengangs sind ausgeschlossen.

7. Sämtliche mit dem vorliegenden Vertrag einhergehenden Willenserklärungen bedürfen der Rechtsform.

Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall

verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der

unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

Ort, Datum Unterschrift Studierende/r

Ort, Datum Unterschrift Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Rheinland-Pfalz e.V. (VWA), Standort Kaiserslautern

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Es bildet sich durch die jahrlichen Ablagerungen von Firnschnee auf Buchteis oder auf einem in die See vorspringenden Gletscher." Da bereits in drei Weltsprachen

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte Daten sind im Internet über http://d-nb.de abrufbar..

Ungeplante verschlechternde Faktoren für den Hochwasserschutz beinhalten aktuell nicht nur die Stromregelungs- konzeption und der geplante Flutpolder im Zwischenoderland, sondern

dafür gewesen sei, dass mit Deutsch- lands Vereinigung „auch eine umfas- sendere außenpolitische Verantwor- tung verbunden sein würde“ (S. 146), so gilt das sicherlich

2. Anhang: Aktuellste Rechtsprechung 396.. a) Abtretung des Anfechtungsanspruchs 396 b) Anfechtungsklagen gegen öffentliche Gläubiger 397 II. Einzelrechtsnachfolge nach § 145

b) Übertragbarkeit auf die Aktiengesellschaft ... Neuregelung durch MoMiG und ARUG ... Keine personelle Identität ... Befreiung von der Einlageschuld ... Nachträgliche

Z um Redaktionsschluss der Mai-Ausgabe der Deutschen Polizei (Mitte April) lässt sich auch für die GdP im Land ganz nüch- tern feststellen, dass alles ganz anders ge- kommen ist,

Zuletzt dank- te sie der Frauengruppe, die sich für mehr Frauen in Führungsfunktionen, mehr Frau- en insgesamt bei der Polizei, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und