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Zusammenfassung der Eigenschaften des Bio-zidprodukts

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Academic year: 2022

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Zusammenfassung der Eigenschaften des Bio- zidprodukts

Phostoxin WM

Produktart(en) 14

Zulassungsnummer DE-2013-A-14-00001

R4BP asset number DE-0001522-0000

(2)

Inhaltsverzeichnis

1 Administrative Informationen ... 3

1.1 Handelsnamen des Produkts ... 3

1.2 Zulassungsinhaber ... 3

1.3 Hersteller des Produkts ... 4

1.4 Hersteller des Wirkstoffs / der Wirkstoffe ... 4

2 Produktzusammensetzung und Formulierung ... 5

2.1 Qualitative und quantitative Informationen über die Zusammensetzung des Produkts ... 5

2.2 Art der Formulierung ... 5

3 Gefahren- und Sicherheitshinweise ... 5

4 Zugelassene Anwendungen ... 7

4.1 Zugelassene Anwendung 1 – Wanderratte ... 7

4.1.1 Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung ... 7

4.1.2 Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen ... 7

4.1.3 Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt ... 8

4.1.4 Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung ... 8

4.1.5 Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen ... 8

4.2 Zugelassene Anwendung 2 – Wühlmaus ... 8

4.2.1 Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung ... 9

4.2.2 Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen ... 9

4.2.3 Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt ... 9

4.2.4 Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung ... 9

4.2.5 Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen ... 10

5 Anwendungsbestimmungen ... 10

5.1 Anweisungen für die Verwendung ... 10

5.2 Risikominderungsmaßnahmen ... 10

5.3 Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt ... 12

5.4 Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung ... 13

5.5 Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen ... 14

6 Sonstige Informationen ... 14

(3)

1 Administrative Informationen

1.1 Handelsnamen des Produkts

Handelsnamen Phostoxin WM

Detia Wühlmaus-Killer Stähler Wühlmauspille Arvalin® PHOS Wühlmauspille

1.2 Zulassungsinhaber

Name und Adresse des Zulas- sungsinhabers

Name Detia Freyberg GmbH

Adresse

Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11 69514 Laudenbach

Deutschland Zulassungsnummer DE-2013-A-14-00001

Vertriebs-Nrn. in DE

DE-2013-A-14-00001-aa (Phostoxin WM)

DE-2013-A-14-00001-ab (Detia Wühlmaus-Killer) DE-2013-A-14-00001-ac (Stähler Wühlmauspille) DE-2013-A-14-00001-ad (Stähler Wühlmauspille) R4BP „asset number“ DE-0001522-0000

Datum der Zulassung 31.08.2013 Ablauf der Zulassung 31.08.2022

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1.3 Hersteller des Produkts

Name des Herstellers Detia Freyberg GmbH

Adresse des Herstellers

Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11 69514 Laudenbach

Deutschland

Standort der Produktions-stät- ten

Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11 69514 Laudenbach

Deutschland

1.4 Hersteller des Wirkstoffs / der Wirkstoffe

Wirkstoff Phosphin freisetzendes Aluminiumphosphid Name des Herstellers Detia Freyberg GmbH

Adresse des Herstellers

Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11 69514 Laudenbach

Deutschland

Standort der Produktions-stät- ten

Dr.-Werner-Freyberg-Str. 11 69514 Laudenbach

Deutschland

Wirkstoff Phosphin freisetzendes Aluminiumphosphid Name des Herstellers Sumitomo Chemicals India Limited

Adresse des Herstellers

13/14, Aradhana Ind Development Corp, Near Virwani Ind Estate, Goregaon (E)

400063 Mumbai Indien

Standort der Produktions-stät- ten

Plot No. 205 to 209, Bhuj - Mundra Road, Near Kera Vil- lage, 370 430 Gajod Indien

Wirkstoff Phosphin freisetzendes Aluminiumphosphid Name des Herstellers Shenyang Harvest Agrochemical Co, Ltd

Adresse des Herstellers

100 Jidong Road, Linsheng Town 10108 Shenyang

China

(5)

Standort der Produktions-stät- ten

100 Jidong Road, Linsheng Town 10108 Shenyang

China

2 Produktzusammensetzung und Formulierung

2.1 Qualitative und quantitative Informationen über die Zusammen- setzung des Produkts

Trivialname IUPAC Name Funktion CAS Num-

mer EC Nummer Gehalt (%) Phosphin

freisetzendes Aluminium- phosphid

-- Wirkstoff 20859-73-8 244-088-0 56 % (w/w)

Ammonium- carbamat

-- Beistoff 1111-78-0 214-185-2 21 % (w/w)

2.2 Art der Formulierung

Gaserzeugendes Produkt

3 Gefahren- und Sicherheitshinweise

Gefahrenhinweise:

H260 - In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.

H300 - Lebensgefahr bei Verschlucken.

H310 - Lebensgefahr bei Hautkontakt.

H318 - Verursacht schwere Augenschäden.

H330 - Lebensgefahr bei Einatmen.

H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.

EUH029 - Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.

(6)

EUH032 - Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.

EUH070 - Giftig bei Berührung mit den Augen Sicherheitshinweise:

(P102) - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P223 - Berührung mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt vermei- den.

P232 - Vor Feuchtigkeit schützen.

P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.

P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFOMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P335 - Lose Partikel von der Haut abbürsten.

P370+P378 - Bei Brand: … zum Löschen verwenden.

P402+P403+P404 - An einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Be- hälter aufbewahren.

P405 - Unter Verschluss aufbewahren.

P501 - Inhalt / Behälter … zuführen.

(7)

4 Zugelassene Anwendungen

4.1 Zugelassene Anwendung 1 – Wanderratte

Produktart 14

Falls relevant, eine genaue Beschreibung der zugelas- senen Anwendung

Rodentizid

Zielorganismus (inklusive Entwicklungsstadium)

Wanderratte (Rattus norvegicus), (Jungtiere; Erwachsene Tiere) Anwendungsbereich Anwendung im Außenbereich (Begasung in eindeutig lokalisierba-

ren und von anderen Nagerbauten und Gebäude-strukturen abge- grenzten Rattenbauten);

Bekämpfung von Wanderratten (Rattus norvegicus) bei niedrigem und mittlerem Befall.

Lebensmittelschutz; Gesundheitsschutz; Materialschutz; Vorrats- schutz (Solange die beabsichtigte Anwendung nicht in den Rege- lungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäi- schen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln fällt: Anwendungen im Vorratsschutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen unterfallen dem Pflanzenschutzmittelgesetz. Wenn aber Biozidprodukte mit dem Ziel des Lebensmittel- oder Gesundheitsschutzes - eher zu hygienischen Zwecken - eingesetzt werden, ist der Schutz einzel- ner Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse jedoch zulässig).

Anwendungsmethode Begasung Anwendungsmenge und

frequenz

1 Tablette (3 g) oder 5 Pellets (je 0,6 g) pro 3-5 m Ganglänge in leichten Böden bzw. pro 8-10 m Ganglänge in allen anderen Böden Verwenderkategorie Sachkundiger Verwender (Anwendung nur durch Personen, die über einen Befähigungsschein für Begasungen mit Phosphan- (frü- her Phosphorwasserstoff-) entwickelnden Mitteln im Erdreich ge- mäß Anhang I, Nr. 4.3 der Gefahrstoffverordnung verfügen.) Verpackungsgröße und

material

90 g, 100 g, 250 g und 1 kg versiegelte Aluminium-Flaschen/-Do- sen mit einem Schraubverschluss aus Plastik

Die versiegelten Aluminium-Flaschen/-Dosen müssen kompatibel mit dem Applikator zur Ausbringung des Produktes sein.

4.1.1 Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe Kapitel 5.1

4.1.2 Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

(8)

Siehe Kapitel 5.2

4.1.3 Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter un- mittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe Kapitel 5.3

4.1.4 Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Pro- dukts und seiner Verpackung

Siehe Kapitel 5.4

4.1.5 Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozid- produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Kapitel 5.5

4.2 Zugelassene Anwendung 2 – Wühlmaus

Produktart 14

Falls relevant, eine genaue Beschreibung der zugelas- senen Anwendung

Rodentizid

Zielorganismus (inklusive Entwicklungsstadium)

Wühlmäuse (Arvicola terrestris), (Jungtiere; Erwachsene Tiere) Anwendungsbereich Anwendung im Außenbereich (Begasung in eindeutig lokalisierba-

ren und von anderen Nagerbauten und Gebäude-strukturen abge- grenzten Wühlmausbauten);

Lebensmittelschutz; Gesundheitsschutz; Materialschutz ; Vorrats- schutz (Solange die beabsichtigte Anwendung nicht in den Rege- lungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäi- schen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln fällt: Anwendungen im Vorratsschutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen unterfallen

(9)

dem Pflanzenschutzmittelgesetz. Wenn aber Biozidprodukte mit dem Ziel des Lebensmittel- oder Gesundheitsschutzes - eher zu hygienischen Zwecken - eingesetzt werden, ist der Schutz einzel- ner Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse jedoch zulässig)

Anwendungsmethode Begasen Anwendungsmenge und

frequenz

1 Tablette (3 g) oder 5 Pellets (je 0,6 g) pro 3-5 m Ganglänge in leichten Böden bzw. pro 8-10 m Ganglänge in allen anderen Böden Verwenderkategorie Sachkundiger Verwender (Anwendung nur durch Personen, die über einen Befähigungsschein für Begasungen mit Phosphan- (frü- her Phosphorwasserstoff-) entwickelnden Mitteln im Erdreich ge- mäß Anhang I, Nr. 4.3 der Gefahrstoffverordnung verfügen.) Verpackungsgröße und

material

90 g, 100 g, 250 g und 1 kg versiegelte Aluminium-Flaschen/-Do- sen mit einem Schraubverschluss aus Plastik

Die versiegelten Aluminium-Flaschen/-Dosen müssen kompatibel mit dem Applikator zur Ausbringung des Produktes sein.

4.2.1 Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe Kapitel 5.1

4.2.2 Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe Kapitel 5.2

4.2.3 Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter un- mittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe Kapitel 5.3

4.2.4 Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Pro- dukts und seiner Verpackung

Siehe Kapitel 5.4

(10)

4.2.5 Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozid- produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Kapitel 5.5

5 Anwendungsbestimmungen

5.1 Anweisungen für die Verwendung

Siehe Kapitel 5.1

5.2 Risikominderungsmaßnahmen

1. Anwendung nur durch Personen, die über einen Befähigungsschein für Begasungen mit Phosphan- (früher Phosphorwasserstoff-) entwickelnden Mitteln im Erdreich gemäß An- hang I, Nr. 4.3 der Gefahrstoffverordnung verfügen.

2. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzu- halten.

3. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits- schäden führen.

4. Begasungen sind entsprechend Anhang I, Nr. 4, der GefStoffV und aufgrund von § 7, Abs. 2, GefStoffV entsprechend der Vorgaben der TRGS 512 (siehe Internetauftritt der BAuA1) durchzuführen.

5. Die Bewohner und/oder Nutzer von Gebäuden oder Grundstücken, die an die behandelte Fläche direkt angrenzen bzw. sich innerhalb eines Abstands von bis zu 25 m davon be- finden, sind in geeigneter Form unter Hinweis auf die Gefahren, die von dem Begasungs- mittel ausgehen können, spätestens drei Tage vor Beginn der Begasungstätigkeit schrift- lich zu informieren. Die Information umfasst mindestens:

a) die Bezeichnung des eingesetzten Begasungsmittels nebst b) Zulassungsnummer und

c) Wirkstoffbezeichnung,

d) Hinweise auf die mögliche Art der Aufnahme (durch Einatmung, inhalativ) sowie e) die eingeschränkte sensorische Wahrnehmbarkeit von Phosphan über Verunrei-

nigungen (carbid- oder knoblauchartig, fauliger Fisch),

f) die Aufforderung zum sofortigen Verlassen des Bereichs bei Geruchswahrneh- mung (Geruch ist häufig erst oberhalb gesundheitlicher Grenzwerte wahrnehm- bar),

1

(11)

g) eine Beschreibung der Krankheitssymptome bei Vergiftungen nach inhalativer Aufnahme,

h) Empfehlungen für Erste Hilfe bei Vergiftungssymptomen nach inhalativer Auf- nahme und

i) die Benennung von weiteren Informationsquellen (Hersteller des Mittels, Name des Anwenders, zuständige Giftnotrufzentrale).

6. Größe des Gefahrenbereichs: Eine mit Phosphan- (früher Phosphorwasserstoff-) entwi- ckelnden Mitteln durch Erdreichbegasung behandelte Freifläche stellt ein "zu begasendes Objekt" im Sinne der TRGS 512 (Begasungen) dar. Der Begasungsleiter ist zum Schutz unbeteiligter Dritter sowie von Nutz- und Haustieren für die Einrichtung eines Gefahren- bereichs gemäß Nummer 5.4.1 Abs. (3) der TRGS 512 zuständig. In Analogie zu den Regelungen der Gefahrstoffverordnung für die Begasung ortsbeweglicher Transportein- heiten darf die Begrenzung des Gefahrenbereichs einen Mindestabstand von 10 m zur behandelten Fläche nicht unterschreiten.

7. Der Gefahrenbereich behandelter Flächen, der für unbeteiligte Dritte und/ oder Nutz- und Haustiere zugänglich ist, muss vor Beginn der Behandlung und mindestens an den bei- den darauf folgenden Tagen2

a) durch eine geeignete Absperrung gesichert werden. Eine Ausführung beispiels- weise mit rot-weißem Trassierband ist für diesen Zweck ausreichend.

b) durch eine Beschilderung gekennzeichnet werden:

i. Symbol Totenkopf mit den Worten "Gefahr durch Erdreichbegasung.

Sehr giftige Gase! Lebensgefahr! Betreten der Fläche verboten!"

ii. Das Mittel sowie Datum und Zeitpunkt der Behandlung müssen benannt werden.

iii. Die Anschrift des Verantwortlichen und eine Notfalltelefonnummer sind anzugeben.

8. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 25 m zu benachbarten, nicht land- oder forstwirt- schaftlich genutzten Flächen ist vorsorglich einzuhalten. Sofern durch organisatorische Maßnahmen (Beschilderung, Absperrung, schriftliche Vereinbarungen mit Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten, etc.) sichergestellt werden kann, dass sich auf den benach- barten Flächen keine Menschen oder Haus- und Nutztiere aufhalten, kann der einzuhal- tende Abstand verringert werden. Die Vorgaben zur Festschreibung des Gefahrenbe- reichs und zur Dauer der Begrenzungsmaßnahmen bleiben davon unberührt.

9. Außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs darf das Begasungsmittel nicht nachweis- bar sein. Zum Nachweis ist ein Messverfahren zu verwenden, das eine Nachweisgrenze von kleiner gleich 0,01 ppm hat. Im Gefahrenbereich dürfen sich bis zur Freigabe nur Personen aufhalten, die eine mit der Begasung zusammenhängende Tätigkeit ausüben müssen.

10. Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft zu prüfen, ob außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Be- stimmungsgrenze auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnah- men sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.

2 Vom Hersteller sind produktspezifisch ggf. längere Zeitintervalle bis zum vollständigen Abschluss der PH3- (Phosphan-) Ausgasung in Abhängigkeit von Temperatur, Bodenfeuchte und -typ anzugeben.

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11. Das Tragen einer Schutzbrille oder eines Gesichtsschilds ist vorzugeben, um lokale, ge- sundheitliche Effekte wie Augenreizung durch den bedenklichen Beistoff Ammonium- Carbamat zu verhindern.

12. Für Situationen, in denen Hautkontakt mit dem Biozidprodukt möglich ist (z.B. wenn Ap- plikatoröffnungen gesäubert werden müssen), sind vorsorglich Chemikalienschutzhand- schuhe vorzugeben. Der Zulassungsinhaber hat Material, Dicke und Schutzlevel der Handschuhe vorzugeben, die nachweislich vor den Gefahrstoffen des Biozidprodukts schützen, sowie mindestens ein geeignetes Handschuhprodukt beispielhaft zu nennen, für dessen Eignung er eine schriftliche Bestätigung des Handschuhherstellers hinsichtlich des betreffenden Biozidprodukts hat.

13. Das Auslegegerät (Applikator) zur Ausbringung des Biozidprodukts ist unter Berücksich- tigung von Nummer 9 Abs. 5 der TRGS 512 nach Gebrauch zu reinigen. Die Reinigung des Gerätes hat im Freien und vorzugsweise bei leichtem Wind (Beachtung der Wind- richtung) unter sorgfältiger Vermeidung einer Exposition von Mensch und Tier mit Stäu- ben des Biozidprodukts und/oder Phosphan zu erfolgen. Die Reinigung des Applikators ist in einem ausreichend großen Gefäß mit entspanntem Wasser (mit Spülmittel) durch- zuführen. Dabei müssen sämtliche Teile mindestens vier Stunden im Wasserbad verblei- ben. Während dieser Zeit ist der Bereich zu verlassen. Anschließend ist das Gerät mit frischem Wasser gut abzuspülen, bis alle Teile sauber sind. Vor der erneuten Verwen- dung muss das Gerät technisch überprüft werden und in allen Teilen absolut trocken sein.

14. Die behandelten Flächen sind in geeigneten Intervallen zu inspizieren, um sicher zu stel- len, dass alle begasten Baue noch geschlossen sind und nicht durch (Ziel-)Tiere wieder geöffnet wurden.

15. Keine Anwendung bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (z.B. starker Nebel oder Re- gen, hohe Durchfeuchtung des Bodens).

16. Behandelte Wildtierbehausungen müssen sich in angemessener Entfernung zu bewohn- ten Gebäuden (mindestens 10 m) befinden.

17. Das Produkt muss in alle Eingänge der zu behandelnden Behausungen eingebracht wer- den, um die Flucht von Zielorgansimen zu vermeiden.

18. Es ist sicherzustellen, dass die behandelten Behausungen nicht in Kontakt zu Kellern oder anderen Gebäudeteile stehen.

19. Keine Anwendung in Wasserschutzzonen und in der Nähe von Oberflächengewässern (Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von mindestens 10 m zum Gewässer).

20. Die Eingänge der Bauten, in die die Pellets eingebracht wurden, sind mit einem Pfropfen sicher zu verschließen.

21. Ein Applikator ist zu verwenden. Der Zulassungsinhaber hat einen Applikator vorzugeben (mindestens ein geeignetes Applikator-Produkt ist beispielhaft zu nennen).

22. Vor der Durchführung von Begasungen ist durch den sachkundigen Verwender zu kon- trollieren, dass sich keine Nicht-Zieltiere in den zu begasenden Objekten aufhalten.

5.3 Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder

mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe so-

wie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

(13)

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Gefahren:

Kopfschmerz, Schwindel- und Angstgefühl, Atembeschwerden und Übelkeit

Nebenwirkungen

An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan (früher Phosphor- wasserstoff), ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges An- zeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahme:

Verunreinigte Kleidungsstückeunverzüglich entfernen. Frischluft zuführen. Sofort Arzt konsultie- ren.

Nach Einatmen:

Bei Kopfschmerz, Schwindel- und Angstgefühl, Atembeschwerden und Übelkeit den Gefahren- bereich sofort verlassen und an die frische Luft gehen; Arzt hinzuziehen; Produkte zur Akutthe- rapie nach Rauchgasexposition einatmen (z.B. Ventolair Dosieraerosol)

Nach Augenkontakt:

Präparatreste mit fusselfreiem Tuch entfernen, erst wenn keine Pulverreste zu sehen sind, mit viel Wasser spülen und Augentropfen geben

Nach Hautkontakt:

Kontaktstellen durch Abbürsten von Resten reinigen, danach erst Wasser zur Reinigung ver- wenden

Nach Verschlucken:

Erbrechen auslösen (Nicht bei bewusstlosen Personen). Ärztliche Behandlung zuführen.

Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:

Bei Bewusstlosigkeit Notarzt anrufen. Besondere Mittel zur Ersten Hilfe erforderlich: Methylpred- nisolon (nur durch Arzt verabreicht) und Produkte zur Akuttherapie nach Rauchgasexposition bereithalten (z.B. Ventolair Dosieraerosol)

5.4 Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

1. Phosphan (früher Phosphorwasserstoff) entwickelnde Stoffe, Produkte und deren Rück- stände sind nach Abfallschlüssel 061301 (noch nicht ausgegaste Abfälle) bzw. Abfall-

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schlüssel 060316 (ausgegaste Abfälle) gemäß Verordnung über das Europäische Ab- fallverzeichnis zu entsorgen. Die Bestimmungen nach TRGS 512 Nr. 9 Entsorgung von Begasungsmittelrückständen sind zu beachten.

2. Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.

5.5 Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

1. Kühl halten.

2. Vor Feuchtigkeit schützen.

3. An einem trockenen Ort aufbewahren.

4. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

5. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

6. Entfernt von….aufbewahren. (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind anzugeben).

7. Nur im Originalbehälter aufbewahren.

8. Unter Verschluss aufbewahren.

9. Die Haltbarkeit des Produktes beträgt 60 Monate.

6 Sonstige Informationen

1. Das BiozidProdukt ist gefährlich für Wildtiere.

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