Empfehlungen für die Deklaration der Rebsorte Johanniter
Bundesamt für LandwirtschaftDer Inhaber der Marke «Johanniter » und Vertreter der Weinbranche haben sich auf Empfehlungen für die Deklaration der Rebsorte «Johanniter» geeinigt, die sicherstellen, dass das Markenschutzrecht gewahrt wird. Seit ein paar Jahren wird in der Schweiz die Rebsorte «Johanniter » angepflanzt. Das Urteil des Zürcher Handelsgerichts vom 20. April 2004 hat gezeigt, dass ein Markenrecht verletzen kann, wer den Begriff «Johanniter» auf seine Weinetikette druckt. Die Weinbauern in einigen Kantonen sind jedoch verpflichtet, die Rebsorte auf der Weinflasche zu deklarie- ren, andere möchten die Deklaration freiwillig vornehmen. Um künftig Konflikte zwischen sich und andern Weinbauern zu vermeiden, hat der Markeninhaber mit Vertretern der Weinbranche unter Vermittlung des Bundesamts für Landwirtschaft eine gangbare Lösung gesucht. Ergebnis dieser Verhandlungen sind Empfehlungen, wo und wie die Rebsorte «Johanniter » deklariert werden muss, damit nicht mit einer Klage des Markenschutzinhabers zu rechnen ist.
SZOW 09/05 S. 22