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Deutscher Bundestag Norbert
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Bundes- bildstelle
Wolfgang Vogt
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen PERSONALIA
eue Spitzen mit weitgehend NI unveränderter Ministerialbüro- kratie kennzeichnen die Umbeset- zungen in den Bundesministerien für Arbeit und Sozialordnung (BMA) sowie für Jugend, Familie und Gesundheit (BMJFG).
An die Spitze des Bundesarbeits- ministeriums trat Dr. phil. Norbert Blüm (47), Remagen, als Bundes- minister. Zuletzt (seit Juni 1981) war Dr. Blüm Senator für Bundes- angelegenheiten und Bevollmäch- tigter des Landes Berlin beim Bund.
Der in Rüsselsheim gebürtige Blüm absolvierte in Rüsselsheim eine Werkzeugmacherlehre, die er 1953 abschloß. Als Werkzeugma- cher war er bis 1957 bei der Opel AG tätig. Seitdem ist er Mitglied der IG Metall. Nach der Absolvie- rung des Abendgymnasiums in Rüsselsheim (1961) studierte er Philosophie, Germanistik, Ge- schichte und Theologie und pro- movierte 1967 zum Doktor der Philosophie. Danach arbeitete Dr. Blüm hauptamtlich bei der „Christlich-Demokratischen
Bonner Ministerien:
Wer dirigiert Soziales und Gesundheit?
Arbeitnehmerschaft" (CDA) in Kö- nigswinter, zunächst (von 1965 bis 1968) als Redakteur der Zeitschrift
„Soziale Ordnung", anschließend (bis 1975) als Hauptgeschäftsfüh- rer der CDA, der Sozialausschüsse der CDU und der CSU. Seit 1969 ist Blüm Mitglied des CDU-Bun- desvorstandes, seit dem letzten Parteitag stellvertretender Bun- desvorsitzender und Präsidiums- mitglied. Von 1972 bis Juni 1981 war Blüm Bundestagsabgeordne- ter, zuletzt stellvertretender Frak- tionsvorsitzender. Auch künftig will Blüm den Vorsitz bei der CDA, den Sozialausschüssen, nicht auf- geben.
Als Parlamentarische Staatssekre- täre sind inzwischen Wolfgang Vogt und Heinrich Franke berufen worden. Diplomvolkswirt Vogt (42) ist Mitglied des Geschäftsführen- den Vorstandes der CDU des Rheinlandes, Vorsitzender der
CDA des Rheinlandes, Rat und Bürgermeister der Stadt Düren so- wie Vorsitzender der Arbeitneh- mergruppe in der CDU/CSU-Bun- destagsfraktion. Er ist Chefredak- teur der Zeitung der katholischen Arbeitnehmerbewegung „Gemein- same Zeitung" (früher: „Ketteler Wacht"). Er ist Mitglied der IG Bau, Steine, Erden. Im Parlament hat er sich weniger im sozialpoliti- schen als im finanzpolitischen Be- reich einen Namen gemacht.
Staatssekretär Vogt ist für die Ab- teilungen I, II und III zuständig.
Heinrich Franke (54), von Haus aus Ingenieur, gehört dem Deut- schen Bundestag bereits seit 1965 an. Er war bisher Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und deren sozialpolitischer Spre- cher. Seine Schwerpunkte waren bislang die Rentenpolitik und Fra- gen der Weiterentwicklung der Krankenversicherung. Im Haus- halts- und Vermittlungsausschuß war er stellvertretendes Mitglied.
Der aus Osnabrück stammende Staatssekretär ist DAG-Mitglied und kam über die Landesliste Nie-
Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 43 vom 29. Oktober 1982 71
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
dersachsen der CDU (als CDA-Mit- glied) ins Parlament. Franke ist für die Abteilungen IV bis VII zu- ständig.
Als beamteter Staatssekretär ist der CDU-Mann Manfred Baden berufen worden, der von dem frü- heren Bundesarbeitsminister Dr.
Herbert Ehrenberg wegen Diffe- renzen mit der „Zumutbarkeitsre- gelung" im Arbeitsförderungsge- setz (AFG) beurlaubt worden war.
Er löste Helmut Fingerhut (SPD), 62, ab.
An die Stelle von Ministerialdirek- tor Dr. rer. pol. Wolfgang Boden- bender, früher Assistent des SPD- Abgeordneten und zeitweiligen Staatssekretärs im Bundesarbeits- ministerium, Helmut Rohde (SPD), der bislang die Abteilung III (Ar- beitsmarktpoliti k/Arbeitslosenve r- sicherung; Ausländerpolitik) leite- te, tritt Ministerialdirektor Dr. Wer- ner Tegtmaier, der bisher die Ab- teilung 1 (Grundsatz- und Pla- nungsfragen) führte.
Die Abteilung V („Gesundheit und Krankenversicherung") wird wei- ter von Ministerialdirektor Albert Holler (53) geleitet werden. Der frühere Mitarbeiter der Sozialpoli- tischen Abteilung beim DGB-Bun- desvorstand in Düsseldorf trat An- fang 1969 unter dem damaligen Bundesminister für Arbeit und So- zialordnung, Hans Katzer (CDU), in das BMA ein. Die Abteilung VII übernimmt Ministerialrat Dr. Ru- dolf Miller, während der bisherige Leiter, Ministerialdirigent Dr. Win- fried Haase (persönlicher Refe- rent des ehemaligen Arbeitsmini- sters Anton Storch, CDU), die Zen- tralabteilung übernimmt.
Als neuer Bundesminister für Ju- gend, Familie und Gesundheit trat in die CDU/CSU-FDP-Regierung Dr. jur. Heiner Geißler (52), Burr- weiler/Pfalz, ein. Geißler war zu- nächst kurze Zeit als Richter tätig;
dann leitete er vier Jahre lang das Ministerbüro im baden-württem- bergischen Arbeits- und Sozialmi- nisterium, ehe er 1965 direkt in den Deutschen Bundestag (Wahl-
kreis Reutlingen) gewählt wurde.
Von 1967 bis 1977 war Geißler Mi- nister für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Rheinland- Pfalz in Mainz, von 1974 bis 1978 Vorsitzender des Bundesfachaus- schusses für Sozialpolitik der CDU. Seit 1977 ist er Generalse- kretär der CDU, ein Amt, das er auch als Bundesminister fortführt.
1980 ist er im Wahlkreis Südpfalz direkt in den Deutschen Bundes- tag gewählt worden. „Erste Amts- handlung" des neuen Ministers:
Am 8. Oktober 1982 schickte er drei von fünf Abteilungsleitern in den einstweiligen Ruhestand. Es sind dies Hanspeter Weber (Abt. 1:
Zentrale Verwaltung, Planung);
Ministerialdirigent Herbert Zahn (Abt. 2: Jugend, Familie) und Mini- sterialdirektor Hartmut Schubert (Abt. 5: Sozialwesen). Der bisheri- ge Abteilungsleiter Min.-Dir. Prof.
Dr. med. Manfred Steinbach wird weiter die Abteilung „Gesund- heitswesen" führen.
Neue Parlamentarische Staatsse- kretärin des BMJFG ist Frau Irm- gard Karwatzki, von Haus aus So- zialarbeiterin (grad.), 41, Mitglied des Landesvorstandes der CDU des Rheinlandes und Mitglied des Rates der Stadt Duisburg, seit 1977 Bürgermeisterin der Stadt Duisburg.
Neuer beamteter Staatssekretär im Bundesgesundheitsministe- rium wurde Werner Chory (50), der zuletzt (seit Juli 1978) im nie- dersächsischen Sozialministerium in Hannover Staatssekretär war.
Davor war Chory Hilfsreferent im Bundesarbeitsministerium und bis 1976 Referent der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund in Bonn. Von 1976 bis 1978 leitete der Jurist die Zentralabtei- lung des Ministeriums für Sozia- les, Gesundheit und Sport des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz.
Chory löste den bisherigen beam- teten Staatssekretär Prof. Dr. med.
Georges Füllgraff (49) ab, der die- ses Amt seit November 1980 ver- sah. Davor (1974 bis 1980) war Füllgraff Präsident des Bundesge- sundheitsamtes in Berlin. DÄ
BEKANNTMACHUNGEN
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in sei- ner Plenarsitzung am 26. Febru- ar 1982 beschlossen, die Richt- linien über die Verordnung von Arzneimitteln in der kassenärzt- lichen Versorgung (Arzneimit- tel-Richtlinien) in der Fassung vom 19. Juni 1978 wie folgt zu ändern:
Nummer 7
Die Krankenkassen haben die An- spruchsberechtigten allgemein und so- weit nötig im Einzelfall darüber aufzu- klären,
daß sie Anspruch auf eine nach den Re- geln der ärztlichen Kunst zweckmäßige und ausreichende Versorgung mit Arz- neimitteln haben,
daß sie jedoch die Verordnung von Arz- neimitteln, die für die Heilung oder Lin- derung der vorliegenden Erkrankung nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, nicht beanspruchen können und ihnen die Kassenärzte solche Arzneimit- tel auf Kosten der Krankenkassen nicht verordnen und die Krankenkassen sie nicht nachträglich bewilligen dürfen, daß sie die bevorratende Verordnung von Arzneimitteln, die z. B. zur normalen Ausstattung einer Haus- oder Reiseapo- theke gehören, nicht beanspruchen können,
daß vorbeugende Schutzimpfungen und vorbeugende Serumgaben mit Ausnah- me bei Verletzten (Tetanus, Tollwut) so- wie bei Hepatitis-Kontaktpersonen nur nach Maßgabe der jeweiligen Satzungs- bestimmungen zu Lasten der Kranken- kasse erfolgen können,
daß ihnen nur Arzneimittel, deren Wirk- samkeit für die Behandlung auch in der handelsüblichen Zubereitung hinrei- chend gesichert ist, verordnet werden dürfen,
daß ihnen Mittel, die unter die Nummer 21 dieser Richtlinien fallen, vom Kassen- arzt nicht oder nur unter den dort genannten Voraussetzungen zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden dür- fen. jj PERSONALIA
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