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Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam

__________________________________________________________________________________

Nummer 178

__________________________________________________________________________________

Potsdam, 08.04.2010

Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens

für den Masterstudiengang Soziale Arbeit - Schwerpunkt Familie“

an der Fachhochschule Potsdam

in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.09.2006, zuletzt geändert durch ABK Nr. 177 vom 08.04.2010

Herausgeber:

Rektor der Fachhochschule Potsdam Pappelallee 8 - 9

14469 Potsdam Postfach 60 06 08 14406 Potsdam

(2)

Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den Masterstudiengang Soziale Arbeit - Schwerpunkt Fami-

lie“ an der Fachhochschule Potsdam

Amtliche Bekanntmachung der Fachhochschule Potsdam Nr. 178 vom 08.04.2010

Seite 2 / 3 Satzung zur Durchführung des Auswahlverfah-

rens für den Master-Studiengang: Soziale Ar- beit - Schwerpunkt Familie“ an der Fachhoch-

schule Potsdam Artikel 1

Zweck des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren soll Aufschluss über die besondere Eignung der Teilnehmer/innen zum Masterstudiengang: Soziale Arbeit – Schwer- punkt Familie“ geben. Der Grad der Eignung wird im Rahmen eines gestuften, dreiteiligen Verfahrens festgestellt und bildet die Grundla- ge für die Rangfolge bei der Zulassung.

Artikel 2

Voraussetzungen für die Teilnahme am Aus- wahlverfahren

(1) Wer am Auswahlverfahren teilnehmen möchte, muss folgende Voraussetzungen nachweisen:

a) einen Hochschulabschluss gemäß § 4 Abs. 1, Nr. 1 BStudPO MA,

b) eine Abschlussnote von mindestens 2,5.

In begründeten Ausnahmefällen, in de- nen hervorragende Leistungen in der beruflichen Praxis, aus der Fort- und Weiterbildung oder der Forschung do- kumentiert werden, kann hiervon ab- gewichen werden,

c) berufliche Erfahrungen von mindestens einem halben Jahr im Bereich der Sozia- len Arbeit oder in der Bildung und Er- ziehung in der Kindheit nach Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in Sozialer Arbeit oder Bildung und Erziehung in der Kind- heit

oder

bei einem Studienabschluss in einem anderen sozialwissenschaftlichen Stu- diengang eine daran anschließende einschlägige qualifizierte Berufspraxis von mindestens zwei Jahren in den zu- vor benannten Arbeitsfeldern oder

einen Studienabschluss im Bache- lorstudiengang Soziale Arbeit (berufs- begleitender Fernstudiengang) am Fachbereich Sozialwesen an der Fach- hochschule Potsdam oder einen Stu- dienabschluss aus einem berufsbeglei- tenden Fernstudiengang mit gleichen Studieninhalten,

d) eine auf den Familienschwerpunkt des Studiengangs bezogene einschlägige studienbegleitende Berufstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche.

Dieser Nachweis ist bei jeder Rückmel- dung zu aktualisieren. Über Ausnah- men entscheidet auf Antrag der Prü- fungsausschuss,

e) eine Erklärung über die Bereitschaft zur Inanspruchnahme einer selbstfinanzier- ten, berufsbegleitenden und von der Fachhochschule organisierten Supervi- sion im Umfange von mindestens 20 Stunden.

(2) Die Anmeldefrist (Ausschlussfrist) zur Teil- nahme am Auswahlverfahren ist der 1. Ju- ni des Jahres, in dem das Studium begon- nen werden soll.

(3) In Ergänzung zu dem in § 5 der Immatriku- lations- und Zulassungsordnung (IZO) der FHP genannten Verfahren sind

a) ein tabellarischer Lebenslauf,

b) Zeugnis und ggfs. Diploma Supplement über den geforderten Hochschulab- schluss,

c) im Falle eines anderen sozialwissen- schaftlichen Studienabschlusses ein aussagekräftiger Nachweis über die zweijährige qualifizierte Berufspraxis zum Beleg ihrer Einschlägigkeit,

d) sowie ein Essay einzureichen, in dem die Bewerber/innen ihre Studienmoti- vation differenziert darlegen und in ih- ren bisherigen Werdegang sowie ihre beruflichen Perspektiven einordnen.

Zusätzlich können (zertifizierte) Nachweise von Leistungen in der beruflichen Praxis, Fort‐ und Weiterbildungen, sowie eigene Veröffentlichungen oder Quellenangaben zu Veröffentlichungen sowie Vergleichba- res eingereicht werden.

Artikel 3 Auswahlkommissionen

Der Dekan kann eine oder mehrere Kommissio- nen einsetzen, die das Auswahlverfahren durch- führen. Diese/Jede Kommission ist mit mindes- tens einem Professor/einer Professorin und einem sachkundigen Beisitzer/einer sachkundi- gen Beisitzerin besetzt. Der Studierendenrat kann Vorschläge für die Besetzung der Kommis- sionen machen.

Artikel 4

Gestaltung des Auswahlverfahrens (1) Das Auswahlverfahren besteht aus drei

Stufen, nämlich der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen nach §2 (erste Stufe), der Bewertung des geforderten Es- says nach § 2 Abs. 3 d (zweite Stufe) sowie der Beurteilung des Auswahlgesprächs

(3)

Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den Masterstudiengang Soziale Arbeit - Schwerpunkt Fami-

lie“ an der Fachhochschule Potsdam

Amtliche Bekanntmachung der Fachhochschule Potsdam Nr. 178 vom 08.04.2010

Seite 3 / 3 nach den in § 5 Abs. 2 genannten Kriterien

(dritte Stufe).

(2) Ein Essay (zweite Stufe) wird nur bewertet, wenn die formalen Voraussetzungen er- füllt sind. Anhand der Bewertung des Es- says und der Abschlussnote des ersten be- rufsqualifizierenden Berufsabschlusses nach Artikel 5 a und b wird eine Rangfolge gebildet. Auf dieser Grundlage dieser Rangfolge erfolgt die Einladung zum Aus- wahlgespräch (dritte Stufe), wobei die Zahl der Teilnehmer/innen auf das 2,5 fache der Zahl der zu vergebenden Studienplätzen begrenzt ist.

(3) Das Auswahlgespräch kann als Einzel- oder Gruppengespräch geführt werden. Das Einzelgespräch dauert max. 30 Minuten, das Gruppengespräch maximal zwei Stun- den. Welche Gesprächsart gewählt wird, entscheidet die Auswahlkommission. Über das Auswahlgespräch ist ein Kurzprotokoll zu führen, das Ort, Zeit und die in den ein- zelnen Kategorien gemäß Artikel 5 Abs. 1 erreichten Punktzahlen festhält und von den Prüfer/innen zu unterschreiben ist.

Artikel 5 Bewertungskriterien

(1) Für die Bewertung im Auswahlverfahren werden Punkte nach folgenden Kriterien vergeben:

a) für die Abschlussnote und zusätzlich für hervorragende Leistungen in der beruf- lichen Praxis, der Fort- und Weiterbil- dung oder der Forschung bis zu 25 Punkte,

b) für den Essay bis zu 15 Punkte,

c) für das Auswahlgespräch bis zu 30 Punkte.

(2) Die Bewertung des Essays wird anhand der folgenden Kriterien vorgenommen:

a) nachvollziehbare Begründung der Stu- dienmotivation im Kontext von bisheri- gem Studium, beruflicher Tätigkeit so- wie beruflichen Perspektiven;

b) Reflexion der Erwartungen an das Stu- dium vor dem Hintergrund der Module und Kompetenzziele des Studiums;

c) formale Gesichtspunkte wie interne Strukturierung des Textes, Klarheit der Sprache, Grammatik etc.

Der Essay sollte 4 – 5 Seiten umfassen.

(3) Im Auswahlgespräch wird die Eignung anhand folgender Kriterien festgestellt a) Fähigkeit zur fachlich-theoretisch gelei-

teten Analyse und zum logisch- systematischen Denken

b) Methodenwissen,

c) Fähigkeit zur (Selbst-)Reflexivität d) Sozial- und Selbstkompetenz.

(4) Insgesamt können maximal 70 Punkte vergeben werden.

Artikel 6 Geltungsdauer

Die Feststellung der Eignung gilt für den unmit- telbar auf das Auswahlgespräch folgenden Im- matrikulationszeitraum.

Artikel 7

Zulassung zum Studium im Rahmen des Aus- wahlverfahrens

(1) Die Studienplätze werden entsprechend der festgesetzten Zulassungszahl auf Basis der Rangfolge der im Auswahlverfahren er- reichten Punktzahl vergeben. Eine Zulas- sung kann jedoch nur erfolgen, wenn min- destens 35 Punkte erreicht werden.

(2) Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.

Artikel 8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffent- lichung in den amtlichen Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam in Kraft.

gez. Prof. Dr.-Ing. Johannes Vielhaber Rektor

Potsdam, den 08.04.2010

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