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Archiv "Operationen: Das Beispiel Finnland" (03.08.2009)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 31–32

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3. August 2009 A 1565

OPERATIONEN

Die zweite OP-As- sistenz kann von Nichtärzten über- nommen werden (DÄ 23/2009: „Nicht ärztliche OP-Assis- tenz: Ärzte effizien- ter einsetzen“ von Erik Allemeyer und Christoph Nies).

Aus Erfahrung

. . . Jetzt bin ich fast zehn Jahre als ärztlicher Leiter tätig. Eins meiner ersten Dinge, die ich dabei umsetz- te, war zum Beispiel, die sogenann- te Lichtschwester abzuschaffen.

Der Operateur ist selbst für die Einstellung des Lichtes verantwort- lich. Dass es noch „Hakenhalter“

gibt, erstaunt mich zutiefst, jede Operation wird bei uns mit einem Operateur und einem Assistenten zur ersten Hand durchgeführt unter Einsatz von selbsthaltenden Ha- kensystemen, und dies auch bei sehr komplexen, aufwendigen Ope- rationen. Das immer wieder ange- führte Argument, man würde beim Hakenhalten etwas lernen, habe ich noch nie für stichhaltig gehalten, nicht einmal nach einer „Erfah- rungssättigung“.

Prof. Dr. Dr. Ernst Hanisch, Chefarzt und Ärztlicher Direktor der Klinik für Viszeral- und Thoraxchirur- gie, Asklepios Klinik Langen, Röntgenstraße 20, 63225 Langen

Das Beispiel Finnland

In den 60er-Jahren durfte ich als junger Arzt an der Universitätskli- nik Hamburg als dritter Assistent den Haken halten, die OP-Lampe ausrichten und wurde angebölkt, weil ich dem sterilen Instrumenten- tisch meinen unsterilen Rücken ge- zeigt hatte. Das war es dann, wenn

ich nicht gerade mal wieder den Blutdruck eines Patienten messen oder Blut abnehmen durfte.

Nach einem Vierteljahr Hamburg ging ich dann an die Universitäts- klinik in Helsinki und blieb in dem Lande fast zehn Jahre. Fortan habe ich dort nie wieder einen Blutdruck gemessen, sondern ließ ihn messen, auch als Assistenzarzt nicht. Das Blutabnehmen erledigten völlig selbstständig dazu beauftragte Krankenschwestern im gesamten Klinikum. Operationen wurden in der Regel mit einer Assistenz, ganz selten mit zwei Assistenzen durch- geführt. Zum Beispiel ein Kaiser- schnitt normalerweise nur mit der Instrumentierschwester, die dann gleichzeitig assistierte. Bei vagina- len Operationen assistierte anfangs auf der einen Seite der lehrende Oberarzt und auf der anderen Seite eine Krankenschwester. Diese Krankenschwestern erhielten für ihre Tätigkeit normalen tariflichen Lohn. Chefärzte hatten bei privaten Operationen keinen Anspruch auf ärztliche Assistenz. So operierten auch sie häufig nur mit der Assis- tenz einer Schwester. Es sei denn, sie hatten einen jüngeren Kollegen persönlich um Hilfe gebeten . . . Dass zwei Fachärzte am Tisch standen, habe ich nur bei Operatio- nen gesehen, die das wirklich er- forderlich machten. In diesem Sin- ne war ich nicht schlecht erstaunt, als ich später wieder in Deutsch- land als erster Oberarzt von mei- nem damaligen Chef bei einem Kaiserschnitt um Assistenz gebeten wurde. In Finnland erledigte auf den Stationen eine Sekretärin sämt- liche Schreib- und Verwaltungsan- gelegenheiten. Zum Beispiel Kran- kenakten wurden von der Sekretä- rin gesucht, geschrieben und ver-

waltet ebenso wie Bescheinigun- gen, Gutachten et cetera.

Sämtliche Ärzte einschließlich der jungen Assistenzärzte hatten so ausreichend Zeit, sich wirklich nur um die Patienten zu kümmern, an den täglichen medizinischen Be- sprechungen teilzunehmen und in der gut ausgestatteten lokalen Bi- bliothek der Fachabteilung zu le- sen. Da in Finnland Ärztemangel herrschte, wurden die Ärzte we- sentlich effizienter eingesetzt. Dies führte wiederum zu einer weitaus besseren und effektiveren ärztli- chen Ausbildung.

Dr. med. Diethard Friedrich, Buchenstraße 1, 27404 Zeven

Mindestanforderungen erwünscht

Es gibt viele Krankenhäuser, die längst Wege gefunden haben, die zweite OP-Assistenz nicht ärztlich zu besetzen. Und das seit vielen Jah- ren. Dennoch ist es wichtig, sich zu diesem Problem zu äußern. In der eigenen Abteilung, in der ich von 1974 bis 1997 Verantwortung trug, gab es einen Aufstand Ende der 70er-Jahre, als wir forderten, dass an der Stelle eines Arztes, der nichts vom Eingriff selbst sehen könne, ei- ne Pflegekraft stehen sollte. Damals verwandte ich unglücklicherweise eine ökonomische Begründung ne- ben dem eigentlichen Grund, dass ein Arzt besser auf der Station wir- ken könne: Der Pflegedienst fühlte sich herabgesetzt . . . Interessierte Studenten der Medizin wurden in den Semesterferien immer schon entsprechend eingesetzt . . . Was genau verstehen die Autoren unter der nicht ärztlichen Assis- tenz? . . . Was muss bei solchen Hilfskräften gefordert und voraus-

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

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A 1566 Deutsches Ärzteblatt

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3. August 2009 gesetzt werden? Können es Ar-

beitslose sein, die nach einer Wo- che Einweisung diesen Dienst für acht Euro die Stunde verrichten?

Auf 40 Euro Basis? Wer trägt dann die Verantwortung, wenn die Ver- waltung den Einsatz solcher Kräfte fordert? Wie erreicht man das Ein- halten einer Schweigepflicht? Es wäre sicher zu begrüßen, wenn es auf diesem Gebiet zu Mindestan- forderungen und Rahmenbedingun- gen kommen würde, um Unsicher- heiten und mögliche Gefahrenquel- len zu beseitigen.

Prof. Dr. med. Christian Holland, Amselweg 11, 46446 Emmerich

DEUTSCHE EINHEIT

Schnell wurden die bundesdeutschen Strukturen der am- bulanten ärztlichen Versorgung auf die neuen Bundeslän- der übertragen (DÄ 23/2009 und 24/2009: „1989/2009 – 20 Jahre Deutsche Einheit: Deutsch- deutsche Gesundheitspolitik im Eini- gungsprozess (I) und (II) von Heidi Roth).

Bestandsschutzgarantie

. . . Der Einigungsvertrag sah für die ambulanten Einrichtungen, in denen zu DDR-Zeiten ausschließlich Ärzte im Angestelltenverhältnis arbeite- ten, eine Art Bestandsschutzgarantie für lediglich fünf Jahre vor. Nicht nur die „bedingten“, sondern auch die „entschlossenen“ Polikliniker verloren daraufhin den Mut, in ihrer alten Einrichtung weiter durchzu- halten. Ich arbeitete damals in West- Berlin und konnte aus der Nähe be- obachten, wie die KV Berlin und nicht wenige meiner niedergelasse- nen Kollegen tatkräftig an dieser Entmutigung mitarbeiteten. Der Präsident der Ärztekammer Berlin veranlasste zu dieser Zeit ein Gut- achten, das die Frage beantworten sollte, ob die Ambulatorien und Po- likliniken im Ostteil der Stadt denn fähig wären, sich wirtschaftlich zu tragen – mit unserem Abrechnungs- system, aber unter den gleichen Strukturen und der gleichen perso- nellen Ausstattung. Das Ergebnis

lautete, von wenigen Ausnahmen abgesehen: Ja, sie können es, vo- rausgesetzt, sie halten ihren Patien- tenstamm. Um den mussten die Kollegen zu jener Zeit aber nicht bangen. Und der gefürchtete Was- serkopf an Bürokratie wirkte sich danach nicht umsatzgefährdend aus.

Es hätte ein konstruktives Nebenei- nander geben können von angestell- ten und in eigener Praxis selbststän- dig tätigen Kollegen, wenn man beiden die gleichen Chancen gege- ben hätte. Hat man aber nicht. Als später die Fünf-Jahresbegrenzung aufgehoben wurde, war es zu spät.

Es sind zu jener Zeit nicht wenige problematische Entscheidungen ge- troffen worden, nur selten geleitet von Fairness gegenüber den „Brü- dern und Schwestern“, die plötzlich dazugehörten. Wir Ärzte jedenfalls haben es daran auch fehlen lassen.

Dr. Gertrud Gumlich, Tribergerstraße 3, 14197 Berlin

Der politische Wille fehlte

. . . Im Frühjahr 1990 sprachen sich – wie in Ihrem Artikel be- schrieben – nur knapp zehn Pro- zent der ambulant tätigen Ärzte für eine Niederlassung aus. Kurze Zeit später arbeitete nur noch eine geringe Zahl der ambulant tätigen Ärzte in Polikliniken und Ambula- torien. Der Hauptgrund für diesen Sinneswandel war, dass diese Ein- richtungen laut Einigungsvertrag nur bis zum 31. Dezember1995 zugelassen waren. Als diese Be- grenzung durch das Gesundheits- strukturgesetz 1993 aufgehoben wurde, waren die Ärzte aus Angst vor ihrer nicht gesicherten Zu- kunft schon längst aus den Polikli- niken geflohen. Unterstützt wur- den diese Ängste in Berlin durch die massive Polemik ärztlicher Verbände und das Verhalten der Gesundheitspolitiker des damals regierenden Berliner Senates. Den politischen Willen, Polikliniken zu erhalten, gab es nur in Branden- burg, wo Frau Ministerin Regine Hildebrandt und ihr Staatssekretär Detlef Affeld den Bestand der Po- likliniken möglich machten. Hier gibt es auch heute noch das Ne- beneinander von Gesundheitszen-

tren, die ähnlich den Polikliniken der DDR mit angestellten Medizi- nern arbeiten, und niedergelasse- nen Ärzten. Im Ostteil Berlins konnte nach langen Kämpfen ein kleiner Teil der Einrichtungen er- halten bleiben, in denen zurzeit ca.

120 angestellte Ärzte, vorwiegend Frauen, arbeiten. Der Grund hier- für liegt im engagierten Durchhal- ten einiger Polikliniken und der Unterstützung durch die Ärzte- kammer Berlin und den 1990 ge- gründeten „Verband der Poliklini- ken und Ambulatorien“. Außer- dem haben einige Fraktionen im Abgeordnetenhaus sowie Vereini- gungen der Freien Wohlfahrtspfle- ge hierbei geholfen. Durch das Gesundheitsmodernisierungsge- setz 2004 sind nun die „totgesag- ten“ Polikliniken in Form der MVZ wiederbelebt worden. Ein pluralistisches ambulantes Versor- gungssystem im vereinigten Deutschland wäre bei politischem Wollen von Anfang an also mög- lich gewesen.

Dr. Thea Jordan, Schneewittchenstraße 3, 12555 Berlin

PALLIATIVVERSORGUNG

Die ersten größeren Verträge sind da, aber viele Kassen kommen nicht in die Gänge (DÄ 24/2009: „Speziali- sierte ambulante Palliativversorgung: Endlich gibt es Ver- träge – aber nicht unbedingt die richti- gen“ von Gisela Klinkhammer und Sa- bine Rieser).

Konkurrenz um die Sterbenden

Ihre dankenswerte Übersicht zum derzeitigen Verhandlungsstand wird hoffentlich die Diskussion zur SAPV erneut anregen . . . Lei- der muss man sagen, haben die Autorinnen tatsächlich in etwa al- le Verträge in Deutschland darge- stellt. Mehr gibt es nicht! Wobei die dargestellten Verträge ja nicht alle SAPV-Verträge sind. In West- falen-Lippe zum Beispiel wurde eine „Vereinbarung auf der

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