• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Sportbetrug: Gesetzesinitiative gegen Doping gestartet" (04.12.2009)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Sportbetrug: Gesetzesinitiative gegen Doping gestartet" (04.12.2009)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 106

|

Heft 49

|

4. Dezember 2009 A 2437 Die bayerische Justizministerin, Dr.

jur. Beate Merk (CSU), startet drei Jahre nach einem ersten Versuch ei- nen erneuten Anlauf, Doping und Sportbetrug unter Strafe zu stellen.

Das Staatsministerium will einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen. Mit einer

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe solle bestraft werden, wer an einem sportlichen Wettkampf teilnehme und dabei ein Dopingmittel oder eines seiner Me- tabolite oder Marker im Körper ha- be, heißt es in dem Entwurf.

Besonders schwere Fälle, zum Beispiel bei einem großen Vermö- gensvorteil oder gewerbsmäßiger SPORTBETRUG

Gesetzesinitiative gegen Doping gestartet

Täterschaft, seien mit Freiheitsent- zug bis zu zehn Jahren zu ahnden.

Außer Sportbetrug durch Doping möchte Merk auch den Betrug durch Bestechung und die Bestech- lichkeit im Sport mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet sehen. Das Gesetz bezieht sich auf sportliche

Wettkämpfe, an denen Sportler wegen eines Vermögensvor- teils teilnehmen.

Details des Gesetzentwurfs bedürften noch der Abstim- mung, teilte das bayerische Staatsministerium für Justiz auf Anfrage mit. Im November 2007 ist zwar das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport in Kraft getreten. Es stellt lediglich die Anwendung von Doping bei anderen Menschen unter Strafe, nicht aber den Sportler, weil er selbst dopt. Lediglich der Besitz größerer Mengen Dopingsubstan- zen oder der Handel damit wird bestraft. Trotz des Gesetzes sei es

„augenscheinlich nicht gelungen, das Dopingproblem effektiv zu- rückzudrängen“, heißt es nun im Gesetzesentwurf aus Bayern. nsi Das Institut für Qualität und Wirt-

schaftlichkeit im Gesundheitswe- sen (IQWiG) fordert, dass die Er- gebnisse aller klinischen Studien verpflichtend registriert und publi- ziert werden. Die Bundesregierung solle sich für eine verbindliche Re- gelung auf EU-Ebene einsetzen.

Anlass zu der Forderung ist die Publikation des Abschlussberichts zu drei Antidepressiva. Der Herstel- ler Pfizer hatte sich dem IQWiG zu- folge über lange Zeit geweigert, Studieninformationen zur Verfü- gung zu stellen. Erst unter öffentli- chem Druck hätte Pfizer die Daten schließlich offengelegt. „Durch das Verschweigen von vorhandenen Studiendaten nimmt der Hersteller Patienten und Ärzten die Möglich- KLINISCHE STUDIEN

IQWiG fordert Pflicht zur Veröffentlichtung

keit, sich informiert zwischen ver- schiedenen Therapieoptionen zu entscheiden“, erklärt IQWiG-Leiter Peter Sawicki.

Insbesondere negative Studien, in denen beispielsweise ein Medi- kament nicht das erhoffte Ergebnis gebracht oder sich sogar als wir- kungslos erwiesen habe, würden erst Jahre später oder gar nicht ver- öffentlicht. „Das hat zur Folge, dass Patienten und Ärzte allein auf der Basis der veröffentlichten Berichte ein geschöntes Bild der Effekte er- halten“, betont Sawicki. Diese Ten- denz sei eine der wichtigsten und tückischsten Fehlerquellen in der Medizin. Freiwillige Regelungen reichen laut IQWiG nicht aus, um das Problem zu lösen. hil

RANDNOTIZ

Norbert Jachertz

Dem Springer-Verlag, Berlin, Heidel- berg und so weiter können Leser, Autoren und Mitarbeiter(innen), de- nen an der wissenschaftlichen Qua- lität des Hauses liegt, nur alles Gute wünschen. Was über ihren Köpfen von Management und Kapitaleig- nern ausbaldowert wird, ist leider ihrem Einfluss entzogen. Der „wis- senschaftliche Springer“ ist fest im

Griff der Finanzhaie. Von deren jüngstem Manöver berichtete am 27. November die Londoner „Finan- cial Times“. Die beiden Investoren Candover und Cinven, die Springer 2003 für 1,05 Milliarden Euro von Bertelsmann gekauft hatte und mit Kluwer fusionierte, wollen Kasse machen. Sie hinterlassen, wenn’s denn klappt, einen immer noch hoch angesehenen Verlag, der aber auch hoch verschuldet ist. Und das liegt an den Investoren. Die haben nämlich Springer nach Heuschre- ckenart gekauft: viel Kredit, wenig Eigenmittel, und die haben sie sich durch Sonderdividenden von Sprin- ger auch noch wiedergeholt. Das Springer-Pferd ächzt jetzt unter ei- ner Schuldenlast von 2,16 Milliar- den Euro.

Die Malaise begann für Springer schon, als die Altverleger vor zehn Jahren an Bertelsmann verkauften, für eine Milliarde, damals noch DM.

Seitdem verzeichnet die Verlagsge- schichte ein hektisches Kaufen und Verkaufen von Verlagsfeldern. Nach vier Jahren stiegen die Bertelsmän- ner, die für Springer kein Konzept fanden, wieder aus. Candover und Cinven hielt es immerhin sechs Jah- re. Ihr Konzept: Verdoppelung des Einsatzes. Als Kaufinteressenten sind die britische Informa („Eurofo- rum“) und einige Heuschrecken im Gespräch. Das muntere Springer- Pferdchen wird sich weiter tummeln müssen.

Im Griff der Finanzhaie

Auch die Sportler selbst sollen strafrechtlich belangt werden können.

Foto: mauritius images

A K T U E L L

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Nach § 161 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine

Nach § 161 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche

2 Aufenthaltsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen

3 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil verschafft, indem er eine Insiderinformation oder

2 AufenthG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen

2 AufenthG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe

§ 263 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges ist auch bei unrichtigen