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Archiv "Honorarreform: Das Gebot der Stunde: Umverteilen" (02.07.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 26

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2. Juli 2010 A 1283 HONORARREFORM

Das Gebot der Stunde: Umverteilen

Vom 1. Juli an werden freie Leistungen wie Akupunktur in der Menge begrenzt.

Dadurch soll mehr Geld für die Basisversorgung zur Verfügung stehen. Außerdem werden die Honorare von Haus- und Fachärzten getrennt weiterentwickelt.

N

och sind die Sparpläne der Bundesregierung für das Ge- sundheitswesen vage. Angesichts eines Defizits von elf Milliarden Euro, das den gesetzlichen Kran- kenkassen im nächsten Jahr droht, besteht allerdings Handlungsbe- darf. Dass den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ob der ange- spannten Finanzlage eine Nullrunde bei den Honoraren ins Haus steht, hält der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Köhler, dennoch für unwahrscheinlich.

In Zeiten des Ärztemangels gelte es, die Attraktivität des Arztberufs zu steigern, sagte Köhler vor der Presse in Berlin. Dazu gehöre eine angemessene Honorierung. Außer- dem unterstütze die Politik die Plä- ne der KBV, die großen regionalen Unterschiede bei den Honorar - zuwächsen zu beseitigen, die seit Inkrafttreten der Honorarreform Anfang 2009 für heftigen Streit zwischen den Kassenärztlichen Ver - einigungen (KVen) sorgen. Die Reform benachteiligt nämlich die- jenigen KVen, die sich in der Ver- gangenheit einen relativ hohen Punktwert durch strenge Mengen- begrenzungen gesichert haben.

Um hier wieder mehr Honorar - gerechtigkeit herzustellen, hatte sich eine Sondervertreterversamm- lung der KBV bereits im Mai darauf geeinigt, dass ausgehandelte Steige- rungen vor allem dazu dienen sol- len, die Einkommen der niederge- lassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in den Regionen zu erhöhen, die bei der jüngsten Ho- norarreform schlechter abgeschnit- ten haben als andere. Köhler schätzt, dass dafür circa 800 Mil - lionen Euro zusätzlich in die mor - bi ditätsorientierte Gesamtvergütung fließen müssen. Er hofft deshalb,

dass sich Gesundheitspolitiker wie Jens Spahn (CDU) mit Plänen für einen – wenn auch begrenzten – Zu- wachs bei den ärztlichen Honoraren durchsetzen können.

Für mehr Honorargerechtigkeit soll auch eine Mengenbegrenzung bei den sogenannten freien Leistun- gen wie Akupunktur oder Schmerz- therapie sorgen. Weil die Menge der freien Leistungen in vielen KVen das vorab kalkulierte Volu- men überschreitet, müssen zahlrei- che Arztgruppen von Quartal zu Quartal sinkende Regelleistungsvo- lumen (RLV) hinnehmen. Denn die Differenz muss im Folgequartal jeweils ausgeglichen werden. Das geht nur mit Geld aus dem Topf, der

eigentlich für die RLV reserviert ist, weil die Kassen meist keine zusätz- lichen Mittel zur Verfügung stellen.

Die Steigerungsraten lagen bei einigen Leistungen im dreistelligen Prozentbereich, sagte Köhler: „Dar - auf mussten wir reagieren.“ Zur Steuerung werden deshalb qualifi - kationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) eingeführt. Außerdem wer- den künftig aus der morbiditäts - orientierten Gesamtvergütung zu- nächst die RLV finanziert und erst danach die QZV berechnet. Bislang lief das Verfahren umgekehrt.

„Der Beschluss, den wir jetzt nach langem Streit mit den Kassen gefasst haben, bringt zwar nicht mehr Geld, aber eine notwendige Umverteilung“, betonte Köhler.

Profitieren werden vor allem die Basisversorger, die kaum Leistun- gen außerhalb der RLV abrechnen können. Allerdings wird es auf- grund regionaler Spielräume bei der Ausgestaltung der QZV auch wei- terhin von KV zu KV höchst unter- schiedliche Fallwerte geben.

Ebenfalls vom 1. Juli an werden die haus- und die fachärztliche Ver- gütung strikt getrennt. „Diese Tren- nung ist irreversibel und wird dazu führen, dass sich auch die einzelnen Vergütungsanteile getrennt weiter- entwickeln“, sagte Köhler. Die Hausärzte fordern diese Trennung seit Jahren. Zugrunde liegt die Sor- ge, die Fachärzte könnten ihre Leis- tungen immer stärker zulasten des hausärztlichen Sektors ausweiten, weil diese weniger stark pauscha- liert sind. Die Trennung bietet aber nach Ansicht Köhlers auch Vorteile für die Fachärzte. Sie schütze diese vor den finanziellen Folgen einer Bereinigung der Gesamtvergütung im Rahmen der hausarztzentrierten

Versorgung. ■

Heike Korzilius Die KBV hat aufgelistet, welche Beschlüsse mit Aus -

wirkung auf das Honorar noch anstehen. Dazu zählen:

Berücksichtigung stationär-ambulanter Verlagerungsef- fekte: Nach Ansicht der KBV blockieren die Kranken- kassen die Verhandlungen hierzu. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung schätzt die Mehr- kosten auf mindestens 230 Millionen Euro pro Jahr, al- so auf rund ein Prozent der morbiditätsorientierten Ge- samtvergütung. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat jedoch einen „Fahrplan“ festgelegt, der Beschlüsse für das Jahr 2011 garantieren soll.

EBM-Kalkulationsgrundlage: KBV und Kassen sind auch über die Kostenentwicklung in Praxen uneinig.

Zurzeit werden genauere Ergebnisse einer arztgrup- penspezifischen Auswertung beim Statistischen Bun- desamt abgewartet. Beschlüsse mit Wirkung vor dem 1. Januar 2011 sind unrealistisch.

EBM-Änderungen: Zum 1. Juli 2010 werden Leistun- gen aufgewertet, darunter die Versichertenpauschalen der Haus- und Kinderärzte für Null- bis Sechsjährige, neurologische Gesprächsleistungen und Grundpau- schalen für die onkologische Mitbehandlung. Zum Ok- tober sollen dann mehrere lange diskutierte Leistungen neu aufgenommen werden in den GKV-Katalog, zum Beispiel das Neugeborenen- Hör screening. Rie

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