RECHT UND STEUER
Adressensammlung: Warnung vor unseriösen Anbietern
...wenn es um die Vorteile einer Gruppen-
versicherung geht."
Mit der DKV können Sie jetzt Ihre Gesundheitsvorsorge noch effektiver gestalten. Denn die Nr. 1 unter den privaten Krankenversicherungen bietet im Bereich der freien Berufe spezielle Gruppenversicherungsverträge.
Diese Rahmenvereinbarungen mit den Berufs- und Standesorganisationen sichern Ihnen wertvolle Vergünsti- gungen, z. B. Beitragsnachlaß, Beitragsrückerstattung, so- fortigen Versicherungsschutz und Aufnahme jedes versicher- baren Mitglieds und dessen Familienangehörigen.
Die DKV ist auch bei der Pflegepflicht- und Pflegeergänzungsversicherung Ihr Partner.
Schon über 2,5 Millionen Menschen in Deutschland vertrauen der DKV - Europas führendem Spezialisten für die private Krankenversicherung.
Nutzen auch Sie Ihren „Berufs-Bonus" und fordern Sie weitere Informationen an. Coupon einfach ausfüllen und an die DKV schicken oder direkt faxen.
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Ja, bitte schicken Sie mir weitere Informationen zum Gruppenversicherungsvertrag der DKV!
Vorname/Name Straße/Nr PLZ/Ort Beruf Telefon (privat) Telefon (beruflich)
DKV, Abteilung VTS, Aachener Straße 300 50933 Köln, Telefon 0221/578-4507
Deutsches Ärzteblatt
Deutsche Krankenversicherung AG Die Nr.1 unter den Privaten.
Das Deutsche Ärzteblatt erhält immer wieder Briefe von Ärztinnen und Ärzten, die ihre Kollegen vor unse- riösen Branchenbüchern warnen (vgl. Leserbriefe Heft 1-2/1995, Hinweis auf ei- ne RSV Verlagsgesellschaft mbH). Zu ihnen zählt Dr. Ar- no Diemer, der den Eintrag in ein Verzeichnis angeboten bekam, „das Ganze gleich mit Auftragsnummer und Überweisungsträger zu gar- nieren". Absender war der J.
P. Verlag, Lochhamer Schlag 5a in 82166 Gräflingen.
Dr. Diemer antwortete:
„Sehr geehrte . . . Hiermit un- tersage ich Ihnen, mir zukünftig Angebote über die Eintragung in Ihr Verzeichnis . . . zu unterbreiten. Zuwider- handlungen entgegne ich im Wege des Unterlassungsver- fahrens entweder selbst oder durch . . . (zum Beispiel Pro Honore Verein Hamburg).
Nach meiner Auffassung ist
Ihre Offerte beziehungsweise Rechnung zur Irreführung, insbesondere über eine er- teilte Bestellung beziehungs- weise über den Grund der Zusendung, geeignet. Mit freundlichem Gruß . . ."
Reagiert hat auch der Deutsche Schutzverband ge- gen Wirtschaftskriminalität, Bad Homburg v. d. H. Er weist darauf hin, daß er „ge- gen derartige Machenschaf- ten in der Vergangenheit im- mer wieder eingeschritten"
sei. Die RSV Verlagsgesell- schaft mbH sei am 1. Novem- ber 1994 abgemahnt worden.
Am 3. November 1994 habe die Gesellschaft eine straf- bewehrte Unterlassungser- klärung abgegeben. Der Schutzverband führt eine Li- ste von Unternehmen, gegen die er allein 1994 wegen
„wettbewerbswidriger, meist irreführender Aufmachung der ,Angebots-Formulare - vorgegangen ist. th
Anwalt-Suchservice - Über 180 000 Anfragen von Bürgern und Wirtschaftsun- ternehmen hat der „Anwalt- Suchservice" seit 1992 erhal- ten. Er bietet unter der Ser- vice-Telefonnummer 01 80/
5 25 45 55 kostenlose Hilfe bei der Anwaltssuche. Ange- schlossenen Anwälten gibt er die Möglichkeit, auf besonde- re Kenntnisse oder Tätig- keitsschwerpunkte aufmerk- sam zu machen.
Zur Zeit beantworten die Mitarbeiter des Informati- onsdienstes rund 300 Anfra- gen täglich. Die häufigsten Nachfragen betrafen in den letzten Monaten das Ehe- und Familienrecht, das Miet- und Pachtrecht sowie das Ar- beitsrecht. Stark nachgefragt wurden ferner das Erbrecht, das Verkehrsrecht und das Arzthaftungsrecht.
In der Datenbank des An- walt-Suchservice sind die Teilnehmer des Informati- onsdienstes mit ihren anwalt- lichen Interessengebieten
und besonderen Kenntnissen gespeichert. Die Auswahl dieser Gebiete erfolgt anhand eines Kataloges, der inzwi- schen über 90 Rechtsgebiete umfaßt. Mitarbeiter des An- walt-Suchservice benennen bis zu drei Rechtsanwälte mit entsprechenden Interessen- gebieten in der näheren Um- gebung des Anrufers. Der Rechtsuchende kann sich daraufhin mit „seinem" An- walt in Verbindung setzen.
Der Service kooperiert mit der Bundesrechtsanwalts-
kammer. WZ
Kontrollmitteilung an das Finanzamt - Werden in einer Wohnung eines Holländers in Deutschland Belege deut- scher Banken gefunden, ob- wohl dort nach anderen Un- terlagen gesucht worden war, sind die deutschen Behörden nicht gehindert, den „Zufalls- fund" an das niederländi- sche Finanzamt weiterzuge- ben (Bundesfinanzhof, Az.:
1 B 118/94). WB
Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 36, 8. September 1995 (65) A-2347