• Keine Ergebnisse gefunden

Die Zukunft der Energieversorgung? Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Österreich

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Die Zukunft der Energieversorgung? Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in Österreich"

Copied!
13
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Zukunft der Energieversorgung?

(2)

Überblick über das EAG und öffentlich-rechtliche Aspekte von Erneuerbaren Energiegemeinschaften

(3)

Ausgangslage

Klimapolitische Zielsetzungen

o Europäische Union bis 2030 Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55%

gegenüber 1990

o Regierungsprogramm 2020 - 2024 bis 2030 Strom zu 100% aus erneuerbaren Energieträgern

bis 2040 Klimaneutralität

Unionsrechtliche Vorgaben

o Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen o [Richtlinie (EU) 2019/944 Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie]

Österreichische Vorhaben

o Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket EAG-Paket, RV 733 BlgNR 27. GP

Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren- Ausbau-Gesetz EAG)

Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010)

(4)

Kontext

Vertragliche Kooperationen

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (§ 16a ElWOG)

• Kleine Ökostromnovelle 2017 (BGBl II 2017/108)

• Gemeinschaftliche PV-Anlage am Dach, deren Strom Bewohnern zur Verfügung gestellt wird

• Grenze: Grundstücksgrenze bzw Netzanschlusspunkt

Bürgerenergiegemeinschaften (§ 16b ElWOG 2010 nF / Art 16 RL (EU) 2019/944)

• EAG-Paket 2021

• den Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften ähnlich

• kein Nähekriterium

(5)

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

• Art 22 RL (EU) 2018/2001 (energieträgerneutral)

• §§ 79, 80 EAG (energieträgerneutral)

• §§ 16c bis 16e ElWOG 2010 nF

Ziele und Leitgedanken:

o mehr Bürgerenergie und mehr Eigenversorgung o über Grundstücksgrenzen hinweg

o dezentralisierte Versorgung und verstärkte Teilhabe von Bürgern an Energiewende

o vorrangig auf ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile der Mitglieder gerichtet

• Hauptzweck darf nicht im finanziellen Gewinn liegen (→ Gemeinnützigkeit!)

(6)

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Tätigkeitsspektrum

o Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen o Eigenerzeugte Energie

verbrauchen

speichern

verkaufen

o Tätigkeit im Bereich der Aggregierung

o Erbringung anderer Energiedienstleistungen

(7)

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Mitglieder

o natürliche Personen o Gemeinden

o KMU (bei Privatunternehmen: Teilnahme darf nicht Haupttätigkeit sein) o Juristische Personen des Öffentlichen Rechts

o Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen

Zwei oder mehrere Mitglieder erforderlich!

Die Teilnahme ist freiwillig und offen.

(8)

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Legaldefinition - § 7 Abs 1 Z 15a ElWOG 2010 nF:

„Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ [ist] eine Rechtsperson, die es ermöglicht, die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Energie gemeinsam zu nutzen; deren Mitglieder oder Gesellschafter müssen im Nahebereich gemäß § 16c Abs. 2 angesiedelt sein“.

Weitere Begriffsmerkmale:

→ Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit

→ gemeinsame Nutzung der erzeugten Energie

→ Nähekriterium

(9)

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Nähekriterium:

• Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften o Niederspannungs-Verteilernetz (NE 7) o Niederspannungsteil der

Transformationsanlage (NE 6)

• Regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

• Mittelspannungsnetz (NE 5)

• Mittelspannungs-Sammelschiene der Umspannwerk (NE 4)

Verbindung der Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen über Verteilernetz

Quelle: https://www.strom.ch/de/energiewissen/stromnetze

(10)

Überblick dezentraler Versorgungsmodelle

§ 16a ElWOG 2010 § 16c Abs 2 ElWOG 2010 nF

„lokale“ EEG

§ 16c Abs 2 ElWOG 2010 nF

„regionale“ EEG

§ 16b ElWOG 2010 nF Bürgerenergiegemeinschaft

ErwGr 65 ff RL (EU) 2018/2001: Förderung gemeinsam handelnder Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität

Verbraucherpartizipation

(11)

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Vorteile:

• Finanzielle Vorteile o Günstiger Strom

o Reduktion der Netzkosten (vgl § 52 Abs 2a ElWOG 2010 nF) o Entfall des Erneuerbaren-Förderbetrages

• Regulatorische Erleichterungen

(12)

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Einbettung in einen bestehenden Rechtsrahmen:

ElWOG 2010

Gewerberecht

Vergaberecht

etc

(13)

RA Ass.-Prof. Dr. Arnold Autengruber

CHG Czernich Rechtsanwälte / Universität Innsbruck

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

dieser Absatz definiert die Fördervoraussetzungen für Photovoltaik. In manchen Bundesländern sehen die jeweiligen Raumordnungsgesetz keine spezielle Widmung für die

Durch die Nutzung erneuerbarer Energie im Sektor Wärme (ohne elektrischen Strom für Wärme, da dieser schon im Sektor Strom berücksichtigt wurde), wurden im Jahr 2017 Emissionen

IN DEN ÖSTERREICHISCHEN WÄLDERN GIBT ES große Holzressourcen, die sowohl stoffl ich von der Säge-, Papier-, Platt en- und der Holz verarbeitenden Industrie als auch energetisch

Folgende Unterlagen können von allen Gemeinden jederzeit kostenlos unter. www.umweltgemeinde.at/energiegmeinschaften-kommunikationspaket

Der durchschnittliche Anteil von Windstrom am Strombedarf lag Im Januar bei 71 Prozent (im Februar bei 112 Prozent).... SZ vom 25.02.2022: „Windige Wochen sorgen

Sensitivitätsanalyse; Elektrizitätserzeugungskosten Geo-Deskriptoren: Bundesrepublik Deutschland Klassifikation: EN50 Energiesparende und rohstoffschonende Techniken und Massnahmen

Schwefel; Halogen; Wirtschaftlichkeit; Schwerme- tall; Katalyse; Energietechnik; Wirtschaftliche Aspekte; Gasförmiger Brennstoff; Vergasung; Mo- dellierung;

Klassifikation: EN50 Energiesparende und roh- stoffschonende Techniken und Massnahmen UW24 Umweltoekonomie: regionale Aspekte Kurzfassung: Moderne Zivilisationen werden durch