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SONDERZUGREISE AFRICAN EXPLORER

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Academic year: 2022

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SONDERZUGREISE AFRICAN EXPLORER

Vom Indischen Ozean zu den Viktoriafällen/ 15 Tage

Freuen Sie sich auf ein aussergewöhnliches Zug-Erlebnis in vier Ländern: Diese Reise vereint eine unvergleichliche Vielfalt an Zielen in Südafrika, Simbabwe, Swasiland und Mosambik. Dabei erwarten Sie bekannte Höhepunkte wie die Viktoriafälle und die Tierwelt im Krüger-Nationalpark, aber auch ungewöhnliche Ziele wie Maputo am Indischen Ozean, der Matobo-Nationalpark und die Ruinenstadt Great Zimbabwe. Komfortabel erleben Sie im African Explorer ganz ohne Inlandflüge diese faszinierende Route mit wechselnden Landschaftspanoramen und Einblicken in die Kultur der bereisten Regionen.

Datum 2022

30.08. – 13.09.2022

(Reisedaten Viktoriafälle - Indischer Ozean gemäss separatem Reiseprogramm)

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Dies macht die Reise zu einem einzigartigen Erlebnis:

- Einmalige Route durch Simbabwe, Mosambik, Swasiland und Südafrika, bequem per Zug - Abwechslungsreiche Landschaften: Highveld-Plateau und subtropisches Lowveld,

Drakensberge, Savannen des Matabelelandes und des Hwange-Parks - Übernachtung in einer stilvollen Safari-Lodge an den Viktoriafällen - Spannende Safaris im Krüger-Nationalpark

- Im Reich der Elefanten: Hwange-Nationalpark

- Quirlige Metropole am Indischen Ozean: Mosambiks Hauptstadt Maputo

- Südafrikas Panoramaroute mit Blyde River Canyon und Aussichtspunkt God’s Window Reiseverlauf

Reiseprogramm 1. Tag: Abflug

Abflug in das südliche Afrika.

Übernachtungsort: Flugzeug 2. Tag: Pretoria

Am Morgen treffen Sie in Johannesburg ein. Anschliessend betreten Sie beim Besuch der Township Soweto die weltweit einzige Strasse, in der zwei Nobelpreisträger wohnten: Desmond Tutu und Nelson Mandela.

Übernachtungsort: Lodge bei Pretoria

Inbegriffene Mahlzeiten: Abendessen

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3. Tag: Willkommen an Bord

Nach dem Frühstück erkunden Sie auf einer Stadtrundfahrt Pretoria. Sie sehen den Sitz der südafrikanischen Regierung und die beeindruckende Nelson Mandela-Statue. Am Nachmittag steigen Sie in Ihren Zug. Ihre Reise beginnt mit einer Fahrt in das von Grasland geprägte Highveld.

Übernachtungsort: Sonderzug African Explorer

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Abendessen 4. Tag: Kleines Königreich Swasiland

Von Kaapmuiden aus startet Ihr Tagesausflug per Bus nach Swasiland. Auf einem der lebhaften Märkte können Sie nach Mitbringsel Ausschau halten. In Mpaka wartet am Abend Ihr Sonderzug auf Sie.

Übernachtungsort: Sonderzug African Explorer Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück, Abendessen 5. Tag: Maputo

Über Nacht hat Ihr Zug Maputo erreicht. Sie erkunden die mosambikanische Hauptstadt bei einer Stadtrundfahrt. An der Uferpromenade erwartet Sie ein Mittagessen aus fangfrischem Fisch und Meeresfrüchten. Am Nachmittag setzt Ihr Zug seine Reise fort.

Übernachtungsort: Sonderzug African Explorer

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Abendessen 6. Tag: Krüger Nationalpark

Am Morgen erreicht Ihr Zug den Krüger-Nationalpark. Es erwartet Sie eine Ganztags-Safari: Sie rollen im offenen Safari-Fahrzeug durch den Park. Am Nachmittag fahren Sie zu Ihrer Safari-Lodge, wo Sie heute übernachten. Als stilvoller Abschluss erwartet Sie ein Dinner unter dem afrikanischen Sternenhimmel.

Übernachtungsort: Lodge beim Krüger-Nationalpark

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Abendessen 7. Tag: In den Drakensbergen

Den heutigen Tag starten Sie mit einer Pirschfahrt in offenen Safari-Fahrzeugen (Ausflugspaket). Vom wildreichen Busch geht es anschliessend in die dramatisch schöne Bergwelt der Panoramaroute, die sich entlang steil abfallender Höhenzüge der Drakensberge windet und Ausblicke auf das bis zu 1‘000 Meter tiefer liegende Lowveld bietet. Unvergesslich ist die Aussicht in den Canyon, den der Blyde River hier über Jahrmillionen in die Berge geschliffen hat. Am späten Nachmittag heisst Sie Ihr Zugpersonal willkommen zurück an Bord.

Übernachtungsort: Sonderzug African Explorer Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück, Abendessen 8. Tag: Hautnah an den Geparden

Am Morgen verlassen Sie Ihren Zug für eine Pirschfahrt im privaten Kapama-Schutzgebiet. In einem Tierumsiedlungsprogramm wurden zahlreiche Tiere einschliesslich der berühmten Big Five hierhergebracht. Anschliessend können Sie Wildhunden und Geparden bei einem Besuch des Hoedspruit Endangered Species Center ganz nahe kommen. Zum Mittagessen werden Sie an Bord erwartet.

Übernachtungsort: Sonderzug African Explorer

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Abendessen

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9. Tag: Auf Schienen über den Limpopo

Über die Soutpansberg-Region fährt Ihr Zug bis Beitbridge. Hier überquert er den Limpopo-Fluss und die Grenze zu Simbabwe. Probieren Sie bei einer BiltongProbe das beliebte luftgetrocknete Fleisch.

Übernachtungsort: Sonderzug African Explorer

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Abendessen 10. Tag: Great Zimbabwe

Ziel des heutigen Tagesausfluges per Bus sind die Ruinen von Great Zimbabwe. Das grösste vorkoloniale Bauwerk Afrikas südlich der ägyptischen Pyramiden ist über 1‘000 Jahre alt. In Bannockburn besteigen Sie Ihren Zug und reisen weiter in Richtung Matabeleland.

Übernachtungsort: Sonderzug African Explorer Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück, Abendessen 11. Tag: Cecil Rhodes’ Grab

Am Vormittag erwartet Sie ein Rundgang durch Bulawayo. Alternativ können Sie das sehenswerte Naturhistorische Museum oder das Eisenbahn-Museum besuchen. Anschliessend geht es in den Matobo-Nationalpark. Hier besuchen Sie das Grab des britischen Eroberers und Politikers Cecil Rhodes. Zum Abendessen werden Sie wieder an Bord erwartet.

Übernachtungsort: Sonderzug African Explorer Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück, Abendessen 12. Tag: Hwange-Nationalpark

Nach dem Frühstück an Bord starten Sie von der Bahnstation zur Morgenpirsch. Der für seine grossen Elefanten- und Büffelherden bekannte Hwange-Nationalpark ist Simbabwes grösstes Wildschutzgebiet.

Mit etwas Glück treffen Sie neben Elefanten, Giraffen und Löwen auch auf Wildhunde und Rappenantilopen. Während der Mittagshitze haben Sie die Möglichkeit, ein wenig zu entspannen. Wer möchte, kann die Safari im offenen Fahrzeug fortsetzen, begleitet von einem professionellen Ranger (Ausflugspaket). Am Nachmittag geht es zurück zum Zug.

Übernachtungsort: Sonderzug African Explorer

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Abendessen 13. Tag: Die Viktoriafälle

Nach einem letzten Frühstück an Bord heisst es heute Abschied nehmen vom Zugpersonal. Ein kurzer Spaziergang führt vom Bahnhof zu den Viktoriafällen. Von zahlreichen Aussichtspunkten blicken Sie auf die 1,7 km lange Absturzkante, an der die tosenden Wassermassen des Sambesi-Flusses hinabrauschen. Sie fahren anschliessend zu Ihrer stilvollen Safari-Lodge. Wer möchte, erkundet den Sambesi am Nachmittag vom Boot aus. Mit etwas Glück kommen Sie dabei Flusspferden und Elefanten sehr nahe (Ausflugspaket). Zum Abschiedsabendessen geniessen Sie ein nBraai mit afrikanischen Spezialitäten am knisternden Lagerfeuer.

Übernachtungsort: Lodge bei den Viktoriafällen

Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück, Abendessen

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14. Tag: Abschied von Afrika

Geniessen Sie am Vormittag noch die wunderbare Naturkulisse oder wählen Sie aus dem Angebot an Wunsch-Aktivitäten. Sie können z. B. mit einem Helikopter über den Wasserfällen kreisen oder der aufsteigenden Gischt bei einer aufregenden Tour an der berühmten Victoria Falls-Brücke nahe kommen. Anschliessend fahren Sie zum Flughafen Victoria Falls und fliegen über Johannesburg zurück nach Europa.

Übernachtungsort: Flugzeug Inbegriffene Mahlzeiten: Frühstück

15. Tag: Ankunft und Abschied von einer unvergesslichen Erlebnisreise

Programm- und Preisänderungen vorbehalten

Daten / Preise pro Person in CHF

Abteilklassen Elefant Leopard

30.08. – 13.09.2022

im Doppelzimmer 8‘555 10‘545

Zuschlag Abteil zur Alleinbenützung / Einzelzimmer 4‘280 Auf Anfrage

Fakultatives Ausflugspaket (pro Person) CHF 320

- Boots-Safari auf dem Sambesi zum Sonnenuntergang mit Snacks und Getränken

- Zusätzliche Wildbeobachtungsfahrt im offenen Geländefahrzeug im Hwange-Nationalpark - Zusätzliche Abendfahrt im Krüger-Nationalpark

Die Reise kann auch in EUR bezahlt werden, wir rechnen mit einem fixen Umrechnungskurs von 1.15 um. Details auf Anfrage (nach Buchungsbestätigung kann die Währung nicht mehr geändert werden).

Im Preis inbegriffen

- Flüge Frankfurt – Johannesburg und Victoria Falls – Johannesburg – Frankfurt in der Economy Class (Flüge ab/bis Schweiz auf Anfrage)

- Fahrt mit dem Sonderzug African Explorer mit 9 Übernachtungen im gebuchten Schlafabteil - 1 Übernachtung in einer Lodge bei Pretoria

- 1 Übernachtung in einer Safari-Lodge am Tor zum Krüger-Nationalpark - 1 Übernachtung in einer stilvollen Safari-Lodge nahe den Viktoriafällen - Mahlzeiten laut Reiseverlauf

- Spezialitätenessen und Biltong-Probe

- Ständige Deutsch sprechende Lernidee-Chefreiseleitung ab Johannesburg und bis Victoria Falls - Deutsch sprechende Reiseleitung für je max. 25 Gäste ab Johannesburg und bis Victoria Falls - Deutschsprachiger Arzt an Bord

- Stadtrundfahrt in Pretoria

- Tagesausflug per Bus durch Swasiland

- Stadtrundfahrt in Maputo mit Mittagessen an der Uferpromenade

- Wildbeobachtungsfahrten im Krüger-Nationalpark per Bus und Safari-Fahrzeug

- Fahrt auf der Panoramaroute per Bus mit Blyde River Canyon und God’s Window

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- Besichtigung der Ruinen von Great Zimbabwe

- Besuch des privaten Kapama-Schutzgebietes und des Hoedspruit Endangered Species Center - Ausflug in den Matobo-Nationalpark mit Besuch von Cecil Rhodes’ Grab

- Stadtrundgang in Bulawayo oder Besuch des Naturhistorischen bzw. des Eisenbahn-Museums - Wildbeobachtungsfahrt im Hwange-Nationalpark

- Besuch der Viktoriafälle

- Ausflüge und Transfers in klimatisierten Bussen

- Gepäckträger-Service ab/bis zu den Flughäfen Johannesburg/Victoria Falls - Unterhaltsame Kurzvorträge an Bord

- Speziell für diese Reise erstelltes Bordbuch, Reiseführer Südliches Afrika

Im Preis nicht inbegriffen - Ausflugspaket

- Visa-Gebühren

- Dossiergebühr CHF 60

- Trinkgelder und persönliche Auslagen - Versicherungen

Hinweise

- Reisepass erforderlich, mindestens 6 Monate über das Ausreisedatum gültig und mit mindestens 8 leeren Seiten. Visa für Simbabwe und Mosambik erforderlich

- Es sind aktuell keine Impfungen bei Einreise aus Europa vorgeschrieben. Für Fernreisen wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Diese Reise führt u. a. in Gebiete, in denen Malaria

vorkommt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt und www.safetravel.ch

- Diese Reise ist allgemein nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Bitte kontaktieren Sie uns, um hierzu genauere Informationen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse zu erhalten.

- Mindestteilnehmerzahl: 50 Gäste, Maximalteilnehmerzahl: 64 Gäste

(Letzte Rücktrittsmöglichkeit des Reiseveranstalters bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: 21 Tage vor Reisebeginn)

- Veranstalter ist Lernidee Erlebnisreisen GmbH, Berlin

Weitere Informationen und Reservationen GLOBOTRAIN

Die Spezialisten

Neuengasse 30, 3001 Bern Tel. +41 31 313 00 03

info@globotrain.ch / www.globotrain.ch

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Ihr Zug - Der African Explorer

Kategorie Elefant

Die ca. 7 m2 grossen Abteile der Kategorie Elefant bieten Ihnen ein privates Bad mit Toilette, Dusche

und Waschbecken. Sie können wählen zwischen zwei Einzelbetten oder einem Doppelbett. Die Abteile

dieser Kategorie verfügen über einen schmalen, hohen Kleiderschrank mit Kleiderbügeln. Der African

Explorer verfügt über insgesamt 5 Wagen mit je 5 Abteilen der Kategorie Elefant. Zur Ausstattung aller

Abteile gehören eine individuell regulierbare Klimaanlage, Steckdosen (220/230 V) mit Adapter, ein

kleiner Safe, Handtücher, Fön und kleine Toilettenartikel. Die Betten werden täglich vom Personal

hergerichtet. Die Fenster in allen Schlafabteilen können geöffnet werden (Jalousie und Sonnenrollo sind

vorhanden). Grössere Gepäckstücke können unter den Betten sowie auf den oberen Gepäckablagen

verstaut werden.

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Kategorie Leopard

Die Abteile der Kategorie Leopard sind ca. 10 m2 gross und haben zwei untere Einzelbetten bzw. ein Doppelbett. Sie verfügen zusätzlich zur Abteil-Ausstattung der Kategorie Elefant über eine kleine Sitzecke und zeichnen sich aus durch ihre vorteilhafte Lage im Zug mit kürzerem Weg zum Restaurant.

Es gibt insgesamt 5 Wagen mit jeweils 3 Abteil-Suiten der Kategorie Leopard. Zur Ausstattung aller Abteile gehören eine individuell regulierbare Klimaanlage, Steckdosen (220/230 V) mit Adapter, ein kleiner Safe, Handtücher, Fön und kleine Toilettenartikel. Die Betten werden täglich vom Personal hergerichtet. Die Fenster in allen Schlafabteilen können geöffnet werden (Jalousie und Sonnenrollo sind vorhanden). Grössere Gepäckstücke können unter den Betten sowie auf den oberen Gepäckablagen verstaut werden.

Ausgabe vom 21.06.2021 / jl

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Anmeldeformular

Ich/wir melde/n uns definitiv an für folgende Reise:

Reise Sonderzugreise von den Viktoriafällen bis zum Indischen

Reisedaten [ ] 30.08. – 13.09.2022

Kategorie [ ] Elefant [ ] Leopard [ ] Abteil zur Alleinnutzung/Einzelzimmer Fakultatives Ausflugspaket [ ] Boots-Safari, Zusätzliche Wildbeobachtungsfahrt im Hwange-

Nationalpark, Zusätzliche Abendfahrt im Krüger-Nationalpark

Wir wünschen eine Offerte für [ ] Flüge ab/bis Zürich [ ] Economy-Klasse [ ] Business-Klasse

Persönliche Angaben (gemäss Pass) 1. Reisende/r (Name, Vorname) 2. Reisende/r (Name, Vorname)

Strasse / Haus-Nr.

PLZ / Wohnort

Telefon Privat

Telefon Geschäft

Telefon Mobil

E-Mail

Spezielle Mahlzeiten

(wie z.B. vegetarisch oder allfällige

Unverträglichkeiten)

Reiserelevante Krankheiten/

Allergien

Notfallkontakt

(Name / Telefon-Nr. / Beziehung)

Bemerkungen

Reiseversicherung

Ich/wir benötigen eine Annullationskosten-/Reiseversicherung und SOS-Schutz für Reisezwischenfälle. Bitte senden Sie mir/uns weitere Informationen zu den Angeboten der Europäischen Reiseversicherung (www.erv.ch) Ich/wir habe/n bereits eine eigene Annullierungskosten-Versicherung und SOS-Schutz für Reisezwischenfälle.

Versicherung: Police-Nr:

Für die Reservation benötigen wir eine gut leserliche Kopie des Reisepasses (erste zwei Seiten).

Bitte senden Sie uns diese zusammen mit diesem ausgefüllten Anmeldeformular per Email (Scan) oder per Post zu.

Mit der Unterschrift anerkenne ich die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Lernidee Erlebnisreisen GmBh, Berlin.

Ort / Datum

Unterschrift

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1. Anwendungsbereich der AGB, Anmeldung zur Reise, Buchungsbestätigung

1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge der Lernidee Erlebnisreisen GmbH („Lernidee“), die mit einem Verbrau- cher nach § 13 BGB („Kunde“) abgeschlossen werden.

1.2 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Lernidee den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise und Informationen im Prospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingun- gen verbindlich an. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Lernidee, die keiner besonderen Form bedarf, kommt der Reisevertrag zustande.

Über den Vertragsabschluss informiert Lernidee den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger als Bestätigung des Vertrages (z. B. per E-Mail). Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Lernidee vor und der Vertrag kommt mit dessen Inhalt zustande, wenn der Kunde es innerhalb von 10 Tagen durch ausdrück- liche oder schlüssige Erklärung, etwa durch Leistung der Anzahlung, annimmt.

2. Bezahlung, Reiseunterlagen

2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sofort fällig. Der gesamte Restreisepreis muss 21 Tage vor Reiseantritt vollständig bei Lernidee eingegangen sein, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist deren Gutschrift bei Lernidee. Die Fälligkeit der Restzahlung ergibt sich aus der Rechnung/Buchungs- bestätigung.

2.2 Der Kunde hat Lernidee unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in dem von Lernidee mitgeteilten Zeitraum oder spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn erhält, ebenso wenn diese falsche Angaben enthalten, vor allem zu personenbezoge- nen Daten, wie etwa Name, Geburtsdatum oder Anschrift des Kunden.

2.3 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Kunden nicht bezahlt, kann Lernidee vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziffer 6.1 orientieren.

2.4 Der Kunde kann bei seiner Anmeldung zur Reise die Zahlung mit der Kreditkarte wählen und Lernidee die Ermächtigung zur Belastung seines Kreditkartenkontos erteilen. Lernidee behält sich vor, die Zahlung durch Kreditkarte mit der Buchungsbestätigung zu akzeptieren oder abzu- lehnen. Nach Bestätigung der Zahlungsart durch Lernidee gilt der über das Kreditkartenkonto gezahlte Betrag so lange als vorläufig erbracht, bis festgestellt wird, dass er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird.

Kommt es zur Rückbelastung aus durch den Kunden zu vertretenden Gründen, und gerät der Kunde in Verzug, so kann Lernidee dem Kunden einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen.

An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden bei Zahlung mit der Kreditkarte entsprechend der Fälligkeiten und nach Erhalt des Sicherungsscheines durch den Kunden eingezogen.

3. Reiseformalitäten, Pass- und Visumerfordernisse, Verant- wortlichkeit des Kunden

3.1 Lernidee informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der un- gefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspoli- zeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

3.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Sofern der Kunde Lernidee beauf- tragt hat, für ihn behördliche Dokumente/ein Visum zu beantragen, haftet Lernidee nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang

den Reise in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung für den Kunden.

5. Preis- und Leistungsänderungen

5.1 Preiserhöhungen nach Vertragsschluss: Lernidee behält sich vor, den Reisepreis nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Er- höhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Fällen pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Lern- idee den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.

per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preis- erhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

5.2 Preissenkungen: Da der Vertrag unter 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten des Reiseveranstalters führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Lernidee darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen. Sie hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

5.3 Leistungsänderungen nach Vertragsschluss: Lernidee behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reise- preis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Lernidee hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforde- rungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Lernidee sie nicht einseitig vornehmen. Sie kann dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Lernidee bestimm- ten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Lernidee die Reise aus einem nach Vertrags- schluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 10 Nr.

1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt der Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. Lernidee kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Lernidee bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

5.5 Angebot Ersatzreise: Lernidee kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatz- reise) anbieten, über die sie den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

5.6 Annahmefiktion: Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch ander- weitige Verwendung der Reiseleistungen bemisst. Pauschalisiert kann Lernidee eine Entschädigungspauschale in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:

A) Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen), Individual- reisen:

Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises Vom 30. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises Vom 21. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises Vom 13. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises Ab 7. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises B) Sonderzugreisen, Schiffsreisen, Flugsafaris:

Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises Vom 91. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises Vom 41. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises Ab 10. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass Lernidee ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

6.2 Lernidee behält sich vor, anstelle der in 6.1 genannten Pauschalen eine ggf. höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Be- rücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

6.3 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Lernidee nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Lernidee kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerforder- nisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde Lernidee als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Lernidee darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und aufgrund unvermeidbarer, außer- gewöhnlicher Umstände

7.1 Lernidee kann bis 21 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterrei- chens der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese beiden Angaben hingewiesen hat.

7.2 Lernidee ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzu- treten, wenn Lernidee aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Lernidee hat ihren Rücktritt in diesem Fall unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

7.3 Tritt Lernidee nach 7.1 oder 7.2 zurück, so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Die vom Kunden auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen

Allgemeine Reisebedingungen der Lernidee Erlebnisreisen GmbH

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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a BGB

des Mangels verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheb- lichen Teil der Reiseleistungen, hat Lernidee Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

8.2 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Lernidee eine ihm vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Lernidee verweigert wird oder, wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so hat Lernidee hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.

8.3 Bei auftretenden Mängeln ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

8.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Ge- päckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Abkommen (z. B. MÜ) binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Es wird empfohlen, die Verlust- oder Schadensanzeige sofort bei der zuständigen Fluggesell- schaft zu erheben und den Schaden auch schriftlich geltend zu machen.

Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Lernidee gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

9. Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung von Lernidee für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

9.2 Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadens- ersatzansprüche bei Schiffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschä- digung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Proto- kollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ).

Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstige Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur siche-

ren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher verwahrt.

10. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luft- fahrtunternehmens

Lernidee verpflichtet sich, den Kunden – entsprechend der EU-Ver- ordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens – über die Identität der aus- führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu infor- mieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Lernidee verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Flug- gesellschaft wechselt. Die Liste der Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/

air/safety/air-ban_de abrufbar.

11. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

11.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Lernidee den Kunden in ihrer Datenschutzerklärung auf ihrer Website und in ihrem Datenschutzhinweis. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen und sie identi- fizieren, wie etwa Name, Anschrift, E-Mail-Adresse. Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage, Katalogbestellung oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchfüh- rung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglich- keit, seine beim Veranstalter gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse team@lernidee.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Lernidee unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

11.2 Mit einer Nachricht an team@lernidee.de kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken widersprechen.

12. Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchung

Lernidee weist darauf hin, dass für die auf der Internetseite ange- botenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht (siehe § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht wider- rufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziffer 6.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlos- sen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die münd- lichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

13. Schlussbestimmungen und Hinweise

13.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Lernidee findet ausschließlich deutsches Recht Anwen- dung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Lernidee vereinbart.

13.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen zur Folge.

13.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streit- beilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrecht- lichen Streitigkeiten bereit, die der Verbraucher unter https://ec.europa.

eu/consumers/odr findet. Lernidee nimmt an einem Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter: Lernidee Erlebnisreisen GmbH, Kurfürstenstraße 112, D-10787 Berlin; Geschäftsführer Nurlan Mukash und Felix Willeke;

Tel.: +49 30 786 0000, Fax: +49 30 786 000 632; team@lernidee.de, www.lernidee.de; Umsatzsteuer-ID: DE-136733588; wesentliche Merk- male der Dienstleistung: Reiseveranstaltung; Reiseveranstalter-Haft- pflichtversicherung: tourVERS, Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Telefon: + 49 40 244 288 0, E-Mail: service@tourvers.de; deren Geltungsbereich: weltweit. Auf den Reisevertrag wird deutsches Recht angewandt.

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Lernidee Erlebnisreisen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Nurlan Mukash und Felix Willeke, Kurfürstenstr.

112, 10787 Berlin („Lernidee“), trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Lernidee über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Lernidee.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemä- ße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemes- senen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisevertrages übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preis- senkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Ver- trag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsge- bühr vom Vertrag zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehr- kosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktritts- gebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Scha- denersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitglied- staaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet.

Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Be- förderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Lernidee hat eine Insolvenzversicherung mit der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abge- schlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung unter Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Telefon: + 49 40 244 288 0, E-Mail:

service@tourvers.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Lernidee verweigert werden.

Referenzen

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