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Merkblatt zu den Abrechnungsmöglichkeiten von onkologischen Leistungen

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Academic year: 2022

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KV RLP / MERKBLATT ZU DEN ABRECHNUNGSMÖGLICHKEITEN VON ONKOLOGISCHEN LEISTUNGEN / STAND APRIL 2020 SEITE 1 VON 2

Merkblatt zu den Abrechnungsmöglichkeiten von onkologischen Leistungen

Große Onkologie

Kostenpauschalen nach Anhang 2 der Onkologie-Vereinbarung:

86510 – Behandlung florider Hämoblastosen 86512 – Behandlung solider Tumore

Zuschläge nach Anhang 2 der Onkologie-Vereinbarung 86514 – intrakavitäre applizierte medikamentöse Tumortherapie 86516 – intravasal applizierte medikamentöse Tumortherapie 86518 – Palliativversorgung

86520 – orale medikamentöse Tumortherapie

Hinweise

 Genehmigungspflichtig

 Angabe der Therapieform kurativ, palliativ oder adjuvant bei 86512

 Zuschläge nach 86514, 86516 und 86520 sind nur unter Angabe des/der verwendeten Medikaments/Medikamente berechnungsfähig.

 Nur mit gesicherten ICD-10-Codes abrechenbar.

 Die Kostenpauschalen können nur von einem Vertragsarzt abgerechnet werden. Dies gilt auch, wenn mehrere Vertragsärzte in die Behandlung eingebunden sind. (z.B. bei Vertretung, im Notfall oder bei Mit- bzw. Weiterbehandlung).

 Die Zuschläge nach 86514,86516,86518 und 86520 sind nur in Verbindung mit den Kostenpauschalen 86510 oder 86512 berechnungsfähig.

 Die Abrechnung der Kostenpauschalen 86510 bis 86520 setzt die Erfüllung aller Anforderungen nach den §§ 3 bis 8 der Onkologie-Vereinbarung voraus.

Abrechnungsausschluss

 Die Kostenpauschalen sind nicht neben den EBM-Zusatzpauschalen berechnungsfähig (siehe Seite 2).

 Die Kostenpauschalen sind nicht neben den EBM-Zuschlägen zur jeweiligen fachärztlichen Grundversorgung abrechnungsfähig (GOPs 05220, 06220, 07220, 08220, 09220, 10220, 13220, 14214, 16215, 18220, 20220, 21218, 22216, 23216, 26220 und 27220 EBM). *Die PFG wird grundsächlich von der KV RLP zugesetzt und im Honorarbescheid ausgewiesen.

 Tumore, die nach Operation vollständig reseziert sind und keiner weiteren tumorspezifischen Therapie und Behandlung bedürfen, sind von der Vereinbarung ausgeschlossen.

 Die in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung durchgeführte Nachsorge bei behandelten Patienten, die krebskrank waren, wird durch die Onkologie-Vereinbarung nicht geregelt.

 Ausschluss der Kostenpauschale 86520 (orale Tumortherapie) gegen 86518 (Palliativversorgung). Im Behandlungsfall ist entweder nur die Kostenpauschale 86520 oder die Kostenpauschale 86518 für die Palliativversorgung zu

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KV RLP / MERKBLATT ZU DEN ABRECHNUNGSMÖGLICHKEITEN VON ONKOLOGISCHEN LEISTUNGEN / STAND APRIL 2020 Seite 2 von 2

berechnen. Die Abrechnung beider Pauschalen im gleichen Behandlungsfall ist ausgeschlossen. *KBV Info vom 19. Dezember 2019

 Die Kostenpauschale 86520 ist im Behandlungsfall nicht neben den

Kostenpauschalen 86514, 86516 und 86518 und den GOP´s 07345,08345, 09345, 10345, 13435, 13675, 15345 und 26315 berechnungsfähig

Kleine Onkologie

Kostenpauschalen nach der Zusatzvereinbarung der Onkologie-Vereinbarung:

86510E, 86512E und 86514

Hinweise

 Genehmigungspflichtig

 Angabe der Therapieform kurativ, palliativ oder adjuvant bei 86512E

 Zuschlag nach 86514 ist nur unter Angabe der/des verwendeten Medikaments/Medikamente berechnungsfähig.

 Der Zuschlag 86514 ist nur in Verbindung mit den Kostenpauschalen 86510E oder 86512E abrechnungsfähig.

 Nur mit gesicherten ICD-10-Codes abrechenbar.

 Die Kostenpauschalen können nur von einem Vertragsarzt abgerechnet werden. Dies gilt auch, wenn mehrere Vertragsärzte in die Behandlung eingebunden sind. (z.B. bei Vertretung, im Notfall oder bei Mit- bzw. Weiterbehandlung).

 Die Kostenpauschalen können neben den EBM-Zusatzpauschalen abgerechnet werden.

Abrechnungsausschluss

 Nicht neben den EBM-Zuschlägen zur jeweiligen fachärztlichen Grundversorgung abrechnungsfähig (GOPs 05220, 06220, 07220, 08220, 09220, 10220, 13220, 14214, 16215, 18220, 20220, 21218, 22216, 23216, 26220 und 27220 EBM). *Die PFG wird grundsächlich von der KV RLP zugesetzt und im Honorarbescheid ausgewiesen.

Zusatzpauschalen nach EBM:

07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, 15345 und 26315

Hinweise

 Voraussetzung ist die Zugehörigkeit der entsprechenden Facharztgruppe ggf. mit Schwerpunktbezeichnung.

 Nur mit gesichertem ICD-10-Code abrechenbar.

 Bei laufender onkologischen Therapie und bis höchstens zwei Jahre nach Abschluss der Therapie im Rahmen der Nachsorge abrechenbar.

 Die Ziffern können neben den Kostenpauschalen 86510E und 86512E nach der Zusatzvereinbarung der Onkologie-Vereinbarung abgerechnet werden.

Abrechnungsausschluss

 Nicht neben den EBM-Zuschlägen zur jeweiligen fachärztlichen Grundversorgung abrechnungsfähig (GOPs 05220, 06220, 07220, 08220, 09220, 10220, 13220, 14214, 16215, 18220, 20220, 21218, 22216, 23216, 26220 und 27220 EBM).

 Nicht neben den Kostenpauschalen nach Anhang 2 der Onkologie-Vereinbarung abrechnungsfähig (86510, 86512, 86514, 86516 und 86518).

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