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Vortrag Peter Lehndorfer: Fernbehandlung

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Academic year: 2022

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TOP 10

Fernbehandlung

Peter Lehndorfer

33. DPT | 17. November 2018

(2)

Chancen psychotherapeutischer Fernbehandlung

Überbrücken von Entfernung:

bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. MS)

Verhindern von Therapeutenwechsel, z. B. nach Umzug oder nachstationärer Behandlung

Verhindern von Therapieunterbrechungen, z. B. durch beruflich bedingte Abwesenheit vom Wohnort

Immobilität aus familiären Gründen (z. B. pflegende Angehörige) Sicherstellung der Versorgung mit spezifischer Qualifikation:

(3)

Chancen psychotherapeutischer Fernbehandlung

ABER: Welche Versorgungsprobleme löst Fernbehandlung nicht:

nicht jedes Absenken von Zugangsbarrieren ist fachlich indiziert

kein Abbau von Wartezeiten durch Fernbehandlung:

Zeitaufwand beim Psychotherapeuten verringert sich nicht durch Wechsel des Mediums

keine Alternative zur Bedarfsplanung

(4)

Evidenz

Interventionen: meist verhaltenstherapeutische, aber auch Familientherapie, psychodynamische Psychotherapie

Indikationen: insbesondere PTSD, Essstörungen, aber auch Depression, Angststörungen, Schmerzstörungen etc.

therapeutische Beziehung: im Ergebnis vergleichbar zu Face-to- Face, bei Gruppe teilweise schlechtere Ergebnisse berichtet

Zufriedenheit: Technische Störungen werden negativ beurteilt;

insgesamt aber vergleichbar mit Face-to-Face

Wirksamkeit: vergleichbar mit Face-to-Face, u. a. bei Angst,

(5)

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

2./3. Lesung am 9. November 2018

Inkrafttreten: 1. Januar 2019

BT-Drucksache 19/4453

Videosprechstunden sollen weiter ausgebaut und in der

psychotherapeutischen Versorgung besser nutzbar gemacht werden

Auftrag an den Bewertungsausschuss, bis 1. April 2019 die Regelungen zur Videobehandlung anzupassen

Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung und die Berufsordnung sollen dabei berücksichtigt werden

(6)

Kommission „Berufsrechtliche Regelungen – Internet in der Psychotherapie“

Grundlage: Resolution 32. DPT

Vorschläge für Regelung in der MBO zur Fernbehandlung:

➢ Regelung zur persönlichen Leistungserbringung

➢ Diagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung im persönlichen Kontakt

➢ Teilnahme an Forschungsprojekten zur ausschließ-

lichen Fernbehandlung ist genehmigungspflichtig

(7)

Vorschlag zur Änderung der Musterberufsordnung

§ 5 Absatz 5 MBO

1Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erbringen psychotherapeutische Behandlungen im persönlichen Kontakt.

2Behandlungen über Kommunikationsmedien sind unter besonderer Beachtung der Vorschriften der Berufsordnung, insbesondere der Sorgfaltspflichten zulässig. 3Dazu gehört, dass Diagnostik, Indikations- stellung und Aufklärung die Anwesenheit des Patienten erfordert. 4Die Mitwirkung an Forschungsprojekten, in denen psychotherapeutische Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Landespsychothera- peutenkammer.“

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