• Keine Ergebnisse gefunden

AKADEMISCHES AUSLANDSAMT/ INTERNATIONAL OFFICE 1 Merkblatt für Studierende zum Anerkennungsverfahren von im Ausland erbrachten Studienleistungen durch Studiere

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "AKADEMISCHES AUSLANDSAMT/ INTERNATIONAL OFFICE 1 Merkblatt für Studierende zum Anerkennungsverfahren von im Ausland erbrachten Studienleistungen durch Studiere"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

AKADEMISCHES AUSLANDSAMT/

INTERNATIONAL OFFICE

1

Merkblatt für Studierende zum Anerkennungsverfahren von im Ausland erbrachten Studienleistungen durch Studierende in Austauschprogrammen der Medizinischen Fakultät

1. Abschluss eines Learning Agreements:

Studierende in den Austauschprogrammen schließen vor der Mobilität ein Learning Agreement ab. Alle an der Partnereinrichtung zu belegenden Kurse und die Kurse, welche dafür später anerkannt werden sollen, werden aufgeführt. Die Studierenden sind verpflichtet, die Lehrverantwortlichen des jeweiligen Faches vor dem Antritt des Aufenthaltes über ihren Aufenthalt im Rahmen des Austauschprogrammes zu informieren und um Anerkennung zu bitten. Sie müssen ihnen dafür Unterlagen zur Verfügung stellen, welche die Kursinhalte und den Stundenaufbau/-umfang des an der Partneruniversität belegten Faches erkennen lassen.

Die Antworten des Fachbereiches sind an das Akademische Auslandsamt weiterzuleiten. Falls die Unterlagen erst nach dem Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden können, kann die Entscheidung über die Anerkennung erst dann erfolgen.

Dies gilt nicht für Kurse, deren Inhalte für die Partnereinrichtung in der Vergangenheit durch die Fachbereiche bereits geprüft und anerkannt wurden. Diese Kurse werden in einer Liste („Äquivalenzliste“) erfasst und stehen den Studierenden und Fachbereichen zur Einsicht zur Verfügung. Diese in der Vergangenheit abgeprüften Kurse können direkt ins Learning Agreement eingetragen werden.

Das Learning Agreement wird durch den Studiendekan, den Studierenden und die Partnereinrichtung unterzeichnet. Alle Kurse, deren Anerkennung zum Zeitpunkt der Unterschrift durch den Studiendekan nicht geklärt ist, erhalten den Vermerk „Unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Fachbereich“.

Studierende werden in der Beratung durch das Akademische Auslandsamt über das Anerkennungsverfahren informiert. Es wird ihnen empfohlen die Fächer, die gegebenenfalls für eine spätere Facharztausbildung in Frage kommen, auch an der Heimatuniversität zu belegen. Studierende werden darauf hingewiesen, dass in Hinblick auf das deutsche Staatsexamen gegebenenfalls Lehrinhalte eigenständig nachgearbeitet werden müssen.

Studierende sind verpflichtet, nach dem Auslandsaufenthalt das Transcript of Records im Akademischen Auslandsamt einzureichen, mit dem die an der Partneruniversität absolvierten Studienleistungen nachgewiesen werden.

2. Prüfung der Inhalte

Die Vertreter des Fachbereichs bzw. die Lehrverantwortlichen prüfen die zur Verfügung gestellten Unterlagen nach dem Kriterium „des wesentlichen Unterschiedes“ der Lissabon Konvention.

3. Information des Prüfers über das Ergebnis der Anerkennungsentscheidung Der Prüfer informiert den Studierenden und das Akademische Auslandsamt schriftlich über das Ergebnis der Anerkennungsprüfung. Wenn keine wesentlichen Unterschiede vorliegen, erfolgt eine vollständige Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. In Fällen, in denen substantielle Unterschiede existieren, sollte erwogen werden, ob eine Teilanerkennung möglich ist. Eine (teil-)ablehnende Anerkennungsentscheidung muss gegenüber dem Studierenden in schriftlicher Form klar begründet werden. Sie muss nachweisen, inwiefern die geprüfte Qualifikation einen

„wesentlichen Unterschied“ darstellt. Des Weiteren müssen im Fall einer Nicht-Anerkennung

(2)

2

die Studierenden darüber unterrichtet werden, welche Maßnahmen sie ergreifen können, um die Anerkennung zu einem späteren Zeitpunkt zu erlangen.

4. Positive Anerkennungsentscheidung

Wenn eine Anerkennung möglich ist, so wird vom Akademischen Auslandsamt für das Fach eine Äquivalenzbescheinigung vorbereitet. Zuvor wird abgeprüft, ob die Leistung auch auf dem Transcript of records nachgewiesen wurde. Die Äquivalenzbescheinigung enthält keine Note, erscheint im Abschlusszeugnis als „im Ausland erworben“ und sie enthält die Information, dass die Äquivalenzprüfung nach dem Konzept des wesentlichen Unterschiedes entsprechend der Lissabon Konvention vorgenommen wurde. Die Äquivalenzbescheinigung wird vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben und muss später durch den Studierenden beim Landesprüfungsamt mit dem Nachweis über seinen Auslandsaufenthalt eingereicht werden. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung der Studienleistung obliegt dem Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

5. Negative Anerkennungsentscheidung und Widerspruchsverfahren

Dem Studierenden muss die negativen Anerkennungsentscheidung durch das Akademische Auslandsamt mit der durch den Prüfer einzureichenden Begründung mitgeteilt. Da es sich bei einer negativen Anerkennungsentscheidung um einen Verwaltungsakt handelt, steht Studierenden ein Widerspruchverfahren offen, bevor vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben werden kann. Wird die Anerkennung versagt oder erfolgt keine Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden. Die anerkennende Einrichtung ist verpflichtet, über das Widerspruchsrecht in einer Rechtsbehelfsbelehrung hinzuweisen. Die Widerspruchfrist beträgt einen Monat, wenn die Anerkennungsentscheidung. Der Widerspruch ist an den Prüfungsausschuss zu richten und wird von diesem geprüft. Die durch den Prüfungsausschuss vorgenommen Entscheidung zum Widerspruch ist dem Studierenden mit einer Rechtshilfebelehrung mitzuteilen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für die Bewerbung braucht man einen Bewerbungsbogen, einen tabellarischen Lebenslauf, eine Notenübersicht und einen Nachweis über die Sprachkenntnisse in

Lumbalpunktionen machen, aber man wächst wie immer mit seinen Aufgaben und wenn man das erste mal die Anamnese auf französisch in den Computer eingetippt hat, fühlt man sich

Herz/Thoraxchirurgie. Hier wird man regulär in die OP Pläne als Assistenz eingetragen, man hat sehr viele Patienten und kann je nach Geschmack einen „Saal“ allein betreuen. Saal

EU-Bürger Studierende aus EU-Ländern müssen sich nach ihrer Ankunft in Passau beim Bürgerbüro oder beim Ausländeramt der Stadt Passau anmelden.. Informationen

1 Bei einer Kombination von EU-Mitteln und nationalen Mitteln ist die EU-Förderung vorrangig zu behandeln, z.B. Erasmus+

• Anfang Februar - Ende Juni (SS) Learning Agreement Koordination Prof. Erik Eynikel

Ingénieurs des Études et Techniques d’Armement (ENSIETA), Brest. ▪ ESM

o Accommodation Application Form / Antrag für eine Unterkunft (falls die PartnerHS dies verlangt) o Letter of Recommendation / Empfehlungsschreiben (nur falls die PartnerHS