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……………………………………………………………………………………………………………………………………. Zl. KA-10229/2018 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 1

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Zl. KA-10229/2018

BERICHT ÜBER DIE

BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK II. QUARTAL 2018

Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemein- de Innsbruck, II. Quartal 2018 eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 27.09.2018 dem Gemeinderat folgenden Bericht:

Der Bericht der Kontrollabteilung vom 21.08.2018, Zl. KA-10229/2018 ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder in der Mag. Abteilung I, Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.

1 Vorbemerkungen Prüfungskompetenz,

Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsan- ordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen.

Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreiga- ben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehm- lich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öf- fentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirt- schaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.

Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.

Anhörungsverfahren Das gem. § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt worden.

2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge Nicht lukrierter

Skontoabzug

Im Zuge der laufenden Belegkontrollen wurde von der Kontrollabtei- lung eine Rechnung an das Amt für Kinder, Jugend und Generationen der MA V über einen Gesamtbetrag von brutto € 154,92 überprüft. Die Kontrollabteilung beanstandete, dass die vom Lieferanten angebotene 2 %ige Skontoabzugsmöglichkeit (bei Bezahlung innerhalb von 10 Ta- gen) von der Dienststelle nicht beansprucht worden ist und empfahl, von Lieferanten angebotene Skontoabzugsmöglichkeiten künftig lückenlos auszunutzen.

In der abgegebenen Stellungnahme erklärte die betroffene Dienststelle das Versehen aus ihrer Sicht und sagte eine künftige Beachtung der Empfehlung zu.

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Zl. KA-10229/2018 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 2 Nicht lukrierter

Skontoabzug

Von der Kontrollabteilung wurde eine an das Amt für Straßenbetrieb der MA III gerichtete Eingangsrechnung in der Höhe von brutto

€ 660,00 überprüft. Die Kontrollabteilung beanstandete, dass die vom Lieferanten angebotene Skontoabzugsmöglichkeit (3 % bei Bezahlung innerhalb von 5 Tagen) von der Dienststelle nicht beansprucht worden ist.

Die Kontrollabteilung empfahl aus prinzipiellen Gründen, von Lieferan- ten angebotene Skontoabzugsmöglichkeiten künftig lückenlos auszu- nutzen. In der abgegebenen Stellungnahme erläuterte das Amt für Straßenbetrieb die Umstände der späteren Zahlung. Generell wurde darauf verwiesen, dass selbstverständlich die Anweisung bestehe, alle Skontoabzugsmöglichkeiten auszunutzen.

Periodengerechte Abrechnung

Die Kontrollabteilung überprüfte die Rechnung eines Transportunter- nehmens in Höhe von € 7.215,33 für die Beförderung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf des Sonderpädagogischen Zentrums Schule am Inn. Die Faktura der betreffenden Firma datierte vom 19.03.2018 und betraf den Leistungszeitraum September bis Dezember 2017. Die Kontrollabteilung beanstandete, dass zum einen die Rechnungslegung erst im März 2018 erfolgte und zum anderen die gesamte Rechnung zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 abgewickelt wurde, obwohl sämtliche Leistungen im Jahr 2017 erbracht worden sind. Laut Auskunft der zu- ständigen Sachbearbeiterin im Amt für Schule und Bildung ist das Un- ternehmen bereits mehrfach um eine pünktliche Rechnungslegung gebeten worden.

Die Kontrollabteilung empfahl daher, die gegenständliche Firma wie- derholt mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass zukünftig die Rech- nungen bei der Stadt Innsbruck so zeitgerecht einzutreffen haben, dass eine periodengerechte Erfassung und Verbuchung gesichert ist.

Die Umsetzung der Empfehlung wurde vom Amt für Schule und Bil- dung zugesichert.

Periodenreine Abrechnung

Von der Kontrollabteilung wurde eine Auszahlungsanordnung im Zu- sammenhang mit der Abrechnung von Schneeräumungsarbeiten für die Stadt Innsbruck in Hötting und auf der Hungerburg in Höhe von

€ 10.612,80 geprüft. Die geprüfte Faktura der betreffenden Firma da- tiert vom 05.06.2018 und betrifft den Leistungszeitraum vom 30.11.2017 bis 15.02.2018.

Die Kontrollabteilung kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die gesamte Rechnung zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 abgewickelt wurde, obwohl noch Leistungen verrechnet worden sind, die bereits im Jahr 2017 erbracht wurden und somit auch in diesem Jahr abgerech- net hätten werden müssen. Da die Rechnung der Firma allerdings erst im Juni 2018 erstellt und bei der Stadt eingelangt ist, war naturgemäß eine periodengerechte Begleichung der erbrachten Leistungen im Haushaltsjahr 2017 nicht mehr möglich.

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Die Kontrollabteilung empfahl, mit der betreffenden Firma das Einver- nehmen dahingehend herzustellen, dass zukünftig die Rechnungen bei der Stadt Innsbruck so zeitgerecht eintreffen, dass eine periodenge- rechte Erfassung und Verbuchung gesichert ist.

In der Stellungnahme teilte das Amt für Straßenbetrieb u.a. mit, dass die Verträge für die kommende Wintersaison abgeändert werden und eine monatliche Abrechnung verlangt wird.

3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben Freigabe des Haftbriefs

bzw. Mangelbehebung oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich des Verkehrswegebaues im Aufgabengebiet des Amtes für Tiefbau – die im Auftrag der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankga- rantien bzw. Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Beschau der besicherten Leistung(en) durch.

Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit ver- schuldensunabhängig haftet, erfolgt durch diesen in der Regel eine Mangelbehebung. Sollte die Behebung des Mangels durch den Auf- tragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder nicht möglich sein (z. B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass zur finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.

Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des einbehaltenen Haf- tungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.

Begehungen und Maßnahmen

Im zweiten Quartal 2018 nahm die Kontrollabteilung an den Schluss- feststellungsbegehungen von drei Bauvorhaben teil.

Im Zuge der Begehung wurden keine gewährleistungsrelevanten Män- gel festgestellt. Die entsprechenden Haftbriefe wurden in Folge freige- geben.

Die Gesamtsumme der Haftbriefe betrug € 8.055,00.

4 Vergabekontrollen Prüfung auf

Übereinstimmung mit den Wertgrenzen gem. BVergG 2006

Im zweiten Quartal 2018 haben Mitarbeiter der Kontrollabteilung stich- probenartig 18 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto

€ 1.282.478,16 überprüft. Die überprüften Vergabevorgänge fanden allesamt im Unterschwellenbereich entsprechend geltender Fassung des BVergG 2006 statt.

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Zl. KA-10229/2018 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 4

Die gemäß nationaler Schwellenwerteverordnung 2012 bis zum 31.12.2018 angehobenen Subschwellenwerte sowie die zuletzt am 01.01.2018 angehobenen EU-Schwellenwerte wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren in allen Fällen eingehalten.

Im Zuge der Prüfung zu Tage getretene Fragen und Sachverhalte wur- den im Gespräch mit den zuständigen Dienststellen besprochen und aufgeklärt.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 27.09.2018

Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 11.10.2018 zur Kennt- nis gebracht.

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Zl. KA-10229/2018

Betreff: Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck II. Quartal 2018

Beschluss des Kontrollausschusses vom 27.09.2018

Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 11.10.2018 zur Kenntnis gebracht.

Referenzen

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