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Kurzbericht. Touristik-Service Bad Arolsen. Barrierefreiheit geprüft Bericht Touristik-Service Bad Arolsen 1/7

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Kurzbericht

Touristik-Service Bad Arolsen

Touristik-Service Bad Arolsen

Anschrift Große Allee 24

34454 Bad Arolsen

Kontaktdaten Tel.: +49 5691 801240 Fax.: +49 5691 801238

E-Mail: touristik-service@bad-arolsen.de Web: www.bad-arolsen.de

(2)

Prüfergebnis

Der Touristik-Service Bad Arolsen wurde am 16. April 2019 durch einen zertifizierten Erheber evaluiert und durch die Prüfstelle mit dem Zertifikat

„Barrierefreiheit geprüft“

teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer

ausgezeichnet und darf das Kennzeichen von Juli 2019 bis Juni 2022 führen.

Darüber hinaus liegen

detaillierte Informationen

vor für:

Rollstuhlfahrer

Menschen mit Hörbehinderung Gehörlose Menschen

Menschen mit Sehbehinderung Blinde Menschen

Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

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Alle mit dem System „Reisen für Alle“ zertifizierten Betriebe und Orte erfüllen folgende Kriterien:

 Die Daten und Angaben zur Barrierefreiheit wurden von externen, speziell geschulten Erhebern vor Ort erhoben und geprüft. Es handelt sich um keine Selbsteinschätzung des Betriebs.

 Die Daten zur Barrierefreiheit liegen im Detail vor und können von Gästen eingesehen werden.

 Mindestens ein Mitarbeiter des Betriebes hat an einer Schulung zum Thema

„Barrierefreiheit als Komfort- und Qualitätsmerkmal“ teilgenommen.

Die Qualitätskriterien für die jeweilige Kennzeichnung finden Sie unter www.reisen-fuer-alle.de.

Informationen für Menschen mit

Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

 Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 360 cm x 455 cm).

 Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über eine Rampe.

 Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind ebenerdig oder stufenlos über einen Aufzug zugänglich.

 Die Rampe hat eine maximale Neigung von 4,5 % und eine Gesamtlänge von 6,5 m.

 Die Aufzugkabine ist 104 cm x 170 cm groß. Die Aufzugtür ist 99 cm breit.

 Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.

(4)

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Im Bürgerhaus)

 Die WC-Tür ist mit einem Euroschlüssel zu öffnen. Der Schlüssel ist an der Information erhältlich.

 Die Bewegungsflächen betragen:

vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;

links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 69 cm.

 Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.

 Das Waschbecken ist unterfahrbar.

 Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.

 Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (1. OG der Tourist-Information, via Aufzug)

 Die Bewegungsflächen betragen:

vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 149 cm x 150 cm;

links neben dem WC 83 cm x 74 cm und rechts 32 cm x 74 cm.

 Links vom WC ist ein hochklappbarer Haltegriff vorhanden.

 Das Waschbecken ist unterfahrbar.

 Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.

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Informationen für Menschen mit

Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

 Es gibt keinen Alarm.

 Es gibt keine induktive Höranlage.

 Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.

(6)

Informationen für Menschen mit

Sehbehinderung und blinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

 Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.

 Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.

 Fast alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.

 Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.

 Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.

 Informationen zur Orientierung sind nicht taktil erfassbar (z.B. Relief- oder Prismenschrift).

 Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.

 Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt.

 Alternativ sind Treppen vorhanden.

 Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.

(7)

Informationen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

 Name bzw. Logo des Betriebes/der Einrichtung sind von außen klar erkennbar.

 Informationen zur Orientierung sind teilweise

bildhaft verfügbar (Piktogramme, fotorealistische Darstellung).

 Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.

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