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Teilrevision Gemeindeordnung (GO)

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1 115 07.01 Vorschriften, Verträge, Kreisschreiben

Teilrevision der Gemeindeordnung (GO), Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Das neue Gemeindegesetzes tritt per 1. Januar 2018 in Kraft. Damit verbunden ist auch eine Anpassung der Gemeindeordnung von Bülach. So muss unter anderem die Anzahl Mitglieder der Schulpflege sowie die Zusammensetzung resp. das Wahlverfahren festgelegt werden.

Zudem hat die Schulpflege an ihrer Sitzung vom 14. März 2017 weitere, zumeist redaktionelle Änderungen zur Gemeindeordnung beschlossen, die im Dokument „Antrag und Weisung“

festgehalten sind.

___________________________________________________________________________

Teilrevision Gemeindeordnung (GO)

Antrag und Weisung an den Gemeinderat

14. März 2017

Die Schulpflege beantragt dem Gemeinderat gestützt auf Art. 9 lit.a der Gemeindeordnung der Stadt Bülach, er wolle beschliessen:

1. Die Schulpflege wird auf Beginn der Legislatur 2018-2022 um zwei Personen von 9 auf 7 Mitglieder verkleinert.

2. Art. 36 bis 38bis der Gemeindeordnung werden redaktionell überarbeitet und den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und der geltenden Praxis angepasst.

3. Den Stimmberechtigten wird empfohlen, der Teilrevision der GO zuzustimmen.

4. Der beleuchtende Bericht wird vom Büro des Gemeinderates verfasst.

5. Mitteilung an:

a) Nadja Nägeli, Präsidentin Gemeinderat b) Jeannette Wanner, Ratssekretärin c) Mark Eberli, Stadtpräsident d) Virginia Locher, Schulstadträtin e) Christian Mühlethaler, Stadtschreiber f) Markus Fischer, Leiter Bildung

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2 g) Irène Schönenberger, Controllerin

h) Schulverwaltung (Ablage)

Das Wichtigste in Kürze

Das neue Gemeindegesetz tritt per 1. Januar 2018 in Kraft. Damit verbunden ist auch eine Anpassung der Gemeindeordnung von Bülach. Obwohl die Behörden für diese Überarbeitung grundsätzlich vier Jahre Zeit haben, erachtet es die Primarschulpflege als wichtig, dass

grundlegende Änderungen bereits auf Beginn der kommenden Legislatur (2018 -2022) in Kraft treten können. Dies insbesondere auch deshalb, weil die erhöhte Organisationsautonomie der Gemeinden, welche das neue Gemeindegesetz ermöglicht, nach dem Willen des Kantons auch in die Volksschulgesetzgebung einfliessen und den organisatorischen Gestaltungsraum der kommunalen Schulträger erweitern soll.

Im Rahmen des Organisationsentwicklungsprozesses hat die Primarschulpflege beschlossen die operative Führungsstufe zu stärken und ensprechende Aufgaben und Kompetenzen, sofern dies das Gesetz zulässt, an diese Stufe zu delegieren. Dadurch verändert sich das Aufgabengebiet der Primarschulpflege. Bis anhin besteht die Schulpflege mit Einschluss der Präsidentin bzw.

des Präsidenten aus 9 Mitgliedern. Die Primarschulpflege ist der Meinung, dass sich aufgrund der vorgesehenen Veränderungen eine Verkleinerung der Behörde rechtfertigen lässt. Sie beantragt deshalb dem Gemeinderat eine Reduktion der Schulpflege auf Beginn der Legislatur 2018-2022 um zwei Personen von 9 auf 7 Mitglieder. Zudem beantragt sie, Art. 36 bis 38bis der Gemeinde-ordnung redaktionell zu überarbeiten und den aktuellen gesetzlichen

Bestimmungen und der geltenden Praxis anzupassen.

Seit der Einführung der Schulleitungen hat sich die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen der Primarschulpflege, der Schulverwaltung und den Schulleitungen stetig gewandelt.

Zusätzliche Aufgaben und neue Nahtstellen führten zu einem neuen Rollenverständnis und erhöhtem Koordinationsaufwand. Im Januar 2013 genehmigte die Primarschulpflege das Projekt OE-Prozess an der Primarschule Bülach mit dem Ziel, die Führungsstrukturen sowie die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zu prüfen. Die Primarschule Bülach sollte für die Zukunft und die neuen Herausforderungen fit sein. Dieser Prozess musste im Sommer 2013 wegen Klärungsbedarf abgebrochen werden. Im Sommer 2014 hat die Primarschulpflege entschieden, den OE-Prozess wiederaufzunehmen. Im Januar 2015 erfolgte der definitive Projektauftrag. Eine

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3 der Zielsetzungen des Projektes bestand darin, die Rolle und Funktion der Primarschulpflege zu

klären. Die Schulpflege machte sich unter anderem Gedanken, wie sie sich noch vermehrt auf ihre strategische Aufgabe konzentrieren und operative Geschäfte konsequenter an eine Geschäftsleitung oder die Schulleitungen delegieren könnte. In diesem Zusammenhang stellte sich auch die Frage nach der Verschlankung der Behörde.

Im Rahmen der Leistungsüberprüfung des Kantons (LÜ 2016) ist eine Gesetzesvorlage zur Kommunalisierung der Schulleitungen geplant. Das neue Gemeindegesetz legt die Überprüfung und allfällige Anpassung der VSV und des VSG nahe. Die erhöhte Organisationsautonomie der Gemeinden, welche das neue Gemeindegesetz ermöglicht, soll auch in die

Volksschulgesetzgebung einfliessen und den organisatorischen Gestaltungsraum der

kommunalen Schulträger erweitern. Die Bildungsdirektorin, Regierungsrätin S. Steiner hat das Volksschulamt beauftragt, die Kommunalisierung der Schulleitung und die Thematik der Schulorganisation in einem Gesamtpaket vorzubereiten. Für die Erweiterung der

Organisationsmöglichkeiten und die Kommunalisierung der Schulleitungen sollen Varianten für die Vernehmlassung vorbereitet werden. Die gesetzlichen Anpassungen werden voraussichtlich per 1. Januar 2019 in Kraft treten. Im ersten Halbjahr 2017 wird eine Vernehmlassung zu den gesetzlichen Anpassungen stattfinden. Es ist also anzunehmen, dass die Gemeinden bereits im ersten Drittel der kommenden Legislatur einen erhöhten Gestaltungsspielraum erhalten werden, der es ermöglicht, Aufgaben an die operative Führung zu delegieren.

Die Primarschulpflege sieht sich durch die kantonalen Bestrebungen in ihrer Absicht bestätigt, die operative Führungsstufe zu stärken und entsprechende Aufgaben und Kompetenzen an die dafür zuständige Stufe zu delegieren. Sie möchte bereits im Hinblick auf die kommende Legislatur für diesen Schritt gerüstet sein. In diesem Zusammenhang hat die Primarschulpflege am 24. Januar 2017 beschlossen, dem Gemeinderat zu beantragen, die Schulpflege auf Beginn der Legislatur 2018-2022 um zwei Personen von 9 auf 7 Mitglieder zu verkleinern.

4. Redaktionelle Anpassung der Gemeindeordnung

An ihrer Sitzung vom 14. März 2017 hat die Primarschulpflege zudem einigen redaktionellen Änderungen zur Gemeindeordnung zugestimmt, um den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und der geltenden Praxis gerecht zu werden.

In der Gemeindeordnung der Stadt Bülach vom 10.6.2001 (Stand 24.1.2007) wurde die Vertretung der Lehrpersonen im Detail geregelt. In Absprache mit dem Vorstand des

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4 Gesamtkonventes wird beantragt, dass die Organisation der Vertretung der Lehrpersonen

(„Gesamtkonvent“) auf Ebene Geschäftsreglement festgeschrieben wird (Kompetenz der Schulpflege). Analog der Regelung für die Schulleitungen soll auf Ebene Gemeindeordnung nur die gesetzliche Verankerung der Vertretung mit beratender Stimme erwähnt werden. Die Anpassungen erlauben es, auf mögliche Veränderungen in der Organisationsform des Gesamtkonventes niederschwellig zu reagieren und damit zu vermeiden, für eine allfällige Neuregelung eine Volksabstimmung durchführen zu müssen. Die Rechte der Lehrpersonen bleiben im gleichen Umfang wie bis anhin gewahrt und werden in keiner Weise eingeschränkt.

Notwendige Präzisierungen erfolgen nachgelagert im zu überarbeitenden Geschäftsreglement.

Zudem möchte die Schulpflege das Wort Organisationsstatut durch Geschäftsordnung ersetzen.

Die im Rahmen der Organisationsentwicklung beschlossenen Änderungen könnten dann in einem zentralen Dokument zusammengefasst werden, so wie dies die meisten Gemeinden schon heute praktizieren.

5. Vorgehen

Folgende Änderungen sind in der bestehenden Gemeindeordnung vorzunehmen:

Artikel GO Bisher Neu

Art. 5 b Organe

Es bestehen folgende Organe:

b) die Behörden und Kommissionen:

- Kommissionen mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen:

- Primarschulpflege (9 Mitglieder einschliesslich Präsident/in);

Es bestehen folgende Organe:

b) die Behörden und Kommissionen:

- Kommissionen mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen:

- Primarschulpflege (7 Mitglieder einschliesslich Präsident/in);

Art. 36 Führung und Organisation

Die Primarschulpflege legt die Organisation der Schule in einem Organisationsstatut fest. Sie ist

berechtigt, im Rahmen dieses Status die selbstständige Besorgung bestimmter Aufgaben und die damit verbundenen Verfügungs- und Ausgabenbefugnisse an einzelne oder mehrere ihrer Mitglieder oder an die Schulleitungen zu delegieren. Gegen deren

Anordnungen kann innert 30 Tagen

Die Primarschulpflege legt die Organisation der Schule in einer Geschäftsordnung fest. Sie ist berechtigt, im Rahmen dieser Geschäftsordnung die selbstständige Besorgung bestimmter Aufgaben und die damit verbundenen Verfügungs- und

Ausgabenbefugnisse an einzelne oder mehrere ihrer Mitglieder oder an die Schulleitungen zu delegieren.

(5)

5 nach der Mitteilung Einsprache bei der

Gesamtbehörde erhoben werden. Sie erlässt den Stellenplan für das Lehrpersonal, soweit nicht eine kantonale Instanz dafür zuständig ist.

Gegen deren Anordnungen kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung Einsprache bei der Gesamtbehörde erhoben werden. Sie erlässt den Stellenplan für das Lehrpersonal, soweit nicht eine kantonale Instanz dafür zuständig ist.

Art. 37 Vertretung der Lehrpersonen

Die in der Primarschule Bülach angestellten Lehrpersonen bilden zur Vertretung ihrer Interessen einen Gesamtkonvent. Dieser wählt aus seiner Mitte eine Person und deren

Stellvertretung, die mit beratender Stimme an den Sitzungen der Primarschulpflege teilnimmt.

An den Sitzungen der

Primarschulpflege nimmt eine Vertretung der Lehrpersonen mit beratender Stimme teil.

Art. 38bis

Anstellungsbefugnisse

Die Primarschulpflege stellt an:

das Lehrpersonal der Schule das Verwaltungspersonal der Schule.

Die Primarschulpflege stellt an:

die Schulleitungen

das Lehrpersonal der Schule das Verwaltungspersonal der Schule.

6. Zeitplan

Antrag und Weisung an den Gemeinderat 14. März 2017

Verabschiedung durch den Gemeinderat 22. Mai 2017 (26.06.2017)

Volksabstimmung 26. November 2017

Inkraftsetzung revidierte Gemeindeordnung 1. Januar 2018 7. Inkraftsetzung

Die neue Gemeindeordnung tritt per 1. Januar 2018 in Kraft.

8. Kontaktperson

Für ergänzende Auskünfte stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung.

Virginia Locher, Schulpräsidentin Telefon 044 860 85 82

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6 Email virginia.locher@buelach.ch

Markus Fischer, Leiter Bildung Telefon 044 863 1371

E-Mail markus.fischer@buelach.ch Die Schulpflege bittet, dem Antrag zuzustimmen.

Behördliche Referentin: Virginia Locher, Schulpräsidentin Primarschulpflege Bülach

Virginia Locher Markus Fischer

Schulpräsidentin Leiter Bildung

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Die Primarschulpflege möchte, dass die von ihr vorgeschlagenen Änderungen dem Gemeinderat vorgelegt und schliesslich als Teilrevision der Gemeindeordnung zur Volksabstimmung gebracht werden.

Die Primarschulpflege beschliesst:

1. Dem Stadtrat wird beantragt, die Änderungsvorschläge der Primarschulpflege zur Gemeindeordnung in zustimmendem Sinn zur Kenntnis zu nehmen und Antrag und Weisung an den Gemeinderat weiterzuleiten.

2. Mitteilung an:

a) Virginia Locher, Schulpräsidentin b) Markus Fischer, Leiter Bildung c) Mark Eberli, Stadtpräsident

d) Christian Mühlethaler, Stadtschreiber e) Jeannette Wanner, Ratssekretärin e) Schulverwaltung (Ablage)

3. Antrag und Weisung an:

a) Nadja Naegeli, Präsidentin Gemeinderat b) Mitglieder des Gemeinderates

(7)

7 c) Jeannette Wanner, Ratssekretärin

d) Mitglieder des Stadtrates

e) Christian Mühlethaler, Stadtschreiber f) Mitglieder der Geschäftsleitung

g) Medien und Abonnenten für Gemeinderat-Drucksachen

Primarschulpflege Bülach

Virginia Locher Markus Fischer Präsidentin Sekretär

Versandt am: 15.03.2017

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