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Übersicht über die Finanzgeber für kantonale Programme

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Academic year: 2022

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S:\6_Prävention Ges.förderung\6-1_Übergreifende Strategien\NCD\MB 1 - Lead GDK\Unterlagen kantonale Programme\Übersicht Finanzgeber\MB1_Übersicht Finanzgeber kantonale Programme_20200915_d.doc

Speichergasse 6 ♦ Haus der Kantone ♦ CH-3001 Bern ♦ + 41 (0) 31 356 20 20 ♦ www.gdk-cds.ch ♦ office@gdk-cds.ch

NCD-Strategie

Massnahmenbereich «Bevölkerungsbezogene Gesundheitsförderung und Prä- vention»

Übersicht über die Finanzgeber für kantonale Programme

Thema Zielgruppe Art der Finanzie- rung

Hinweis für Ge- suchstellung

Finanzgeber Alkohol Alle Alters-

gruppen

Jährlicher Beitrag (Alkoholzehntel)

Nachträglich Bericht zum Einsatz der Mittel

Kantone (Alkohol- zehntel)

Tabak Alle Alters- gruppen

Pauschalbeiträge an kantonale Pro- gramme (Teil Ta- bak- und Nikotin- prävention)

Gesuchformular &

Konzeptvorlage

TPF und Kantone

Ernährung und Bewegung

Kinder & Ju- gendliche

Kantonale Akti- onsprogramme

E-KAP, Konzeptvor- lage, letter of intent von Reg.rat/-rätin

GFCH und Kantone Senior/innen

Psychische Gesundheit

Kinder & Ju- gendliche

Kantonale Akti- onsprogramme

E-KAP, Konzeptvor- lage, letter of intent von Reg.rat/-rätin

GFCH und Kantone Senior/innen

Strategien NCD und Sucht sowie Berichte «Psychische Gesundheit» und

Suizidprävention

Grundsätze für kantonale Programme

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S:\6_Prävention Ges.förderung\6-1_Übergreifende Strategien\NCD\MB 1 - Lead GDK\Unterlagen kantonale

Programme\Übersicht Finanzgeber\MB1_Übersicht Finanzgeber kantonale Programme_20200915_d.doc 2 Überblick über Rahmenbedingungen von Alkoholzehntel, TPF und GFCH

Alkoholzehntel

Organisation: Eidgenössische Zollverwaltung Abteilung Alkohol und Tabak

(Rechtliche) Grundlagen: Artikel 131 der Bundesverfassung und Artikel 45 des Alko- holgesetzes

Kriterien und Zweckbindung: Die Kantone sind verpflichtet, ihren Anteil am Alkoholzehn- tel für die Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Alko- holismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch einzusetzen.

Unterstützungsdauer: Die Kantone erhalten die Beiträge jährlich.

Finanzierungsanteil / Berech- nungsgrundlage:

Nach Bevölkerungszahl pro Kanton

Gesuchstellung (Formulare, Unterlagen):

Keine – die Kantone erhalten das Geld automatisch.

Ein Bericht über die Verwendung der Gelder wird gefordert (siehe Link).

Eingabefristen: Frist für Berichteinreichung betr. Verwendung der Mittel:

Ende März des Folgejahres Entscheidungsgremium: -

Mitfinanzierte Beispiele: Siehe Berichte der Kantone auf der Website der EZV Weitere Informationen: Website EZV: Alkoholzehntel

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S:\6_Prävention Ges.förderung\6-1_Übergreifende Strategien\NCD\MB 1 - Lead GDK\Unterlagen kantonale

Programme\Übersicht Finanzgeber\MB1_Übersicht Finanzgeber kantonale Programme_20200915_d.doc 3 Kantonale Tabakpräventionsprogramme

Organisation: Tabakpräventionsfonds

(Rechtliche) Grundlagen: Tabaksteuergesetz (TStG, SR 641.31), Art. 28

Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPFV, SR 641.316)

Kriterien und Zweckbindung: Wirksame, wirtschaftliche und nachhaltige Tabakprävention Unterstützungsdauer: 1 bis 4 Jahre

Finanzierungsanteil / Berech- nungsgrundlage:

Gemäss „Verordnung über den Tabakpräventionsfonds“ Art.

23 und Anhang Verordnung werden jährliche Pauschalbei- träge für kantonalen Programme entrichtet. Berechnungs- grundlage: Steuereinnahmen des Vorjahres.

Gesuchstellung (Formulare, Unterlagen):

Gesuchsformular

Konzeptvorlage, Grundsätze für Kantonale Programme

Eingabefristen: Jeweils per 30. Juni für den Programmstart im Folgejahr.

Entscheidungsgremium: Leitung TPF

Mitfinanzierte Beispiele: Siehe Website TPF Weitere Informationen: www.tpf.admin.ch

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S:\6_Prävention Ges.förderung\6-1_Übergreifende Strategien\NCD\MB 1 - Lead GDK\Unterlagen kantonale

Programme\Übersicht Finanzgeber\MB1_Übersicht Finanzgeber kantonale Programme_20200915_d.doc 4 Kantonale Aktionsprogramme (KAP)

Organisation: Gesundheitsförderung Schweiz (Rechtliche) Grundlagen: Rahmenbedingungen KAP

Kriterien und Zweckbindung:  Modul A: Kinder und Jugendliche, Ernährung/Bewegung

 Modul B: Ältere Menschen, Ernährung/Bewegung

 Modul C: Kinder und Jugendliche, Psychische Gesund- heit

 Modul D: Ältere Menschen, Psychische Gesundheit Kriterien gemäss Rahmenbedingungen

Unterstützungsdauer: 4 Jahre Finanzierungsanteil / Berech-

nungsgrundlage:

50% Kanton; 50% GFCH;

Beitrag von GFCH basiert auf der Grösse der im Kanton wohnhaften Zielgruppen.

Gesuchstellung (Formulare, Unterlagen):

Gemäss Online-Tool E-KAP, Basis Konzeptvorlage,

Grundsätze für Kantonale Programme, «letter of intent» von Regierungsrätin/-rat

Eingabefristen: Gemäss Sitzungsterminen Stiftungsrat

Im Dokument Rahmenbedingungen enthalten Daten werden jährlich den Kantonen kommuniziert Entscheidungsgremium: Stiftungsrat

Mitfinanzierte Beispiele: https://gesundheitsfoerderung.ch/kantonale-

aktionsprogramme/basisinformationen/kap-beteiligte- kantone.html

Weitere Informationen: https://gesundheitsfoerderung.ch/kantonale- aktionsprogramme.html

Version 15.9.2020

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