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Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin, den I A De Telefon: 9(0)

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Academic year: 2022

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Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin, den 03.09.2019

I A De Telefon: 9(0)228-636

E-Mail: anne.deschka@kultur.berlin.de

An die

Vorsitzende des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten über

die Vorsitzende des Hauptausschusses über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin

über Senatskanzlei – G Sen –

Kapitel – 0810 – Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Kultur Titel – 68119 – Förderung von Künstlern/Künstlerinnen

Drucksache Nr. 18/2020 Rote Nummer: 1900 Kult: 0155

Vorgang: 37. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 19.08.2019

Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das

abgelaufene Haushaltsjahr: 2.492.000,00 €

laufende Haushaltsjahr: 2.492.000,00 €

Haushaltsansatz 2020 (Entwurf): 2.920.000 € Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 2.525.242,45 €

Verfügungsbeschränkungen: 100.000 €

aktuelles Ist (31.07.2019): 1.290.659,36 €

Gesamtkosten: entfällt

Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten hat in seiner oben bezeichneten Sit- zung Folgendes beschlossen:

„a) Wir bitten um eine transparentere Darstellung der Förderungen in Einzeldarstel- lungen.

b) Wie bewertet der Senat die im Rechnungshofbericht für 2018 ausgedrückten Erwartungen bzgl. der Stipendienförderung auch in Verbindung mit den Titeln 68618, 68578, 68610, 68638, 68539.

c) Welche Kriterien zur Zielerreichungsmessung bei Stipendien werden entwickelt;

welche Evaluationsmaßnahmen werden entwickelt, um sowohl die künstlerischen Ergebnisse als auch die Bewerbungs- und Förderverfahren zu bewerten. Werden Anstrengungen unternommen, die den jeweiligen Jury-Auswahl-Entscheidungen zu-

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grundeliegenden Kriterien transparent auch für abgelehnte Bewerber*innen zu ma- chen?

a) Wie begründet sich das Volumen pro Sparte und die Höhe des einzelnen Stipen- diums?

b) In welchem Verhältnis stehen die Mittel und Stipendien, die zur Vergabe bereit stehen zu den eingehenden Bewerbungen?

c) Aus welchem Grund findet kein Mittelaufwuchs im Bereich der Bildenden Kunst statt?

d) Wie soll die Förderung von Künstlern im Bereich der Bildenden Kunst konkret aus- sehen?

e) Wie bewertet der Senat das Mittel der einjährigen Sperre für abgelehnte Stipendi- enbewerber, und hält er dieses noch für zeitgemäß?

Über welchen Zeitraum erstrecken sich die Stipendien?

TA 1: Bitte um Bericht für 2018/19 (Darstellung der Arbeitsstipendien für nichtdeut- sche Literatur, Comic-Stipendien, usw.)“

Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Hierzu wird berichtet:

Einzeldarstellungen laut HH Plan 20/21

Bereich Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Literatur (Arbeitsstipen-

dien Literatur, Arbeitssti- pendien nichtdeutsche Literatur, Comicstipendi- en, Alfred-Döblin-

Aufenthaltsstipendien in Wewelsfleth)

718.100 914.100 914.100

Kulturaustausch: Sti- pendien

353.020 438.020 438.020

Bildende Kunst: Arbeits- und Recherchestipendien

725.000 725.000 725.000

DK/Tanz: Recherchesti- pendien

180.000 246.000 246.000

Jazzmusik: Stipendien 161.000 200.000 200.000

Ernste Musik 210.000 252.000 252.000

Künstlerinnenförderung 144.680 144.680 144.680

Einzelne Förderungen im Sinne von Förderergebnissen sind auf der Website der Se- natsverwaltung für Kultur und Europa einsehbar und werden laufend aktualisiert:

https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/foerderergebnisse/

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Evaluierung und Erfolgskontrolle

Der Rechnungshof (RH) von Berlin bezieht sich in seinem Bericht zu Titel 0810/68119 auf die Vergabe der Stipendien. Diese werden ausschließlich in diesem Titel ausgereicht.

Kernpunkt der Beanstandung des RH zum Titel 0810/68119 war das Fehlen von Kri- terien/Indikatoren anhand derer der Grad einer Zielerreichung im Sinne einer Er- folgskontrolle festgestellt werden kann. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa reagiert darauf, indem sie die Evaluierung der Stipendien - im Rahmen des Pilotpro- jekts zur Evaluierung der Recherchestipendien in der Bildenden Kunst - stetig weiter- entwickelt. Zukünftig soll die Datenerhebung über zwei Wege erfolgen, die sich in bereits vorhandenen Systemen abbilden lassen und Abfragen zur Ziel- und Erfolgs- kontrolle ermöglichen.

1. Erfolgskontrolle des Zuwendungsempfängers via eGoKüf

Im Rahmen des eGo-Küf-Erweiterungs-/Relaunchprojektes soll die Einrei- chung der Erfolgskontrollbögen zukünftig als Teil des Verwendungsnachwei- ses digital erfolgen. Die Fragenbögen werden standardisiert, so dass sie für alle Förderprogramme im Rahmen der Künstlerinnen- und Künstlerförderung einsetzbar sind. Die Fragen sind von den Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern über eine Skalierung 1-6: 1 = gar nicht/nicht vorhan- den, 6 = außerordentlich/hervorragend zu beantworten. So kann der Grad der Zielerreichung ermittelt werden.

2. (Online) Evaluation der Förderprogramme via Lamapoll

Via Lamapoll lassen sich umfangreichere Abfragen in einem noch zu definie- renden Intervall umsetzen. Sie zielen auf eine vergleichende (also über meh- rere Jahre angelegte) Evaluierung eines gesamten Förderprogramms. Ein entsprechendes Pilotprojekt für die Recherchestipendien der Bildenden Kunst läuft. Auch hier werden im Sinne der Ziel- und Erfolgskontrolle Skalierungsfra- gen aufgenommen.

Letztlich sollte das übergreifende Ziel aller Stipendien weiterhin die Förderung der künstlerischen Entwicklung sein.

Die Förderkriterien für jedes Förderprogramm sind den Antragstellenden durch die Ausschreibung bekannt. Diese Kriterien werden auch von den jeweiligen Jurys be- achtet. Die Jury entscheidet vertraulich, ihre Entscheidungen können nicht mit den Antragstellenden diskutiert werden. Bei Förderprogrammen, die eine Kuratorin/einen Kurator involvieren (z.B. Hauptstadtkulturfonds), gibt es für Antragsstellende die Möglichkeit zu Beratungsgesprächen mit der Kuratorin/dem Kurator.

Fördervolumen und Höhe der Förderung

Volumina und Höhe der Förderung beruhen auf einer Evaluation im Rahmen des Projekts „Fördersystematik“, die die unterschiedlichen Bedarfe in den jeweiligen Sparten – auch jenseits der Stipendien – ermittelt (Welches Förderinstrument adres- siert welchen Bedarf am geeignetsten?).

Die Stipendien haben als Instrument der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Steigende Antragszahlen und die Notwendigkeit differenzierterer Förderprogramme waren Gründe, um die Förde-

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rung gezielter dem Bedarf anzupassen. Im Rahmen der Angleichung innerhalb der Fördersystematik wurde in der Förderung für Einzelkünstlerinnen und -künstler für alle Sparten die Höhe der Arbeits- und Recherchestipendien auf 2.000 € pro Monat festgelegt. Für Stipendien im Ausland (Kulturaustausch mit Partnerinstitutionen und Globalstipendien) werden 2.500 € monatlich zugewendet. Dies entspricht den Le- benshaltungskosten in anderen Metropolen.

Die Dauer der Stipendien variiert, je nach den Spezifika der jeweiligen künstlerischen Produktionsprozesse, zwischen 6 bis 12 Monaten (Arbeitsstipendien) bzw. 1 bis 4 Monaten (Recherchestipendien). Exemplarisch sei hier Teilansatz 1 des Titels – der Bereich der Literatur – ausgeführt:

Fördermaßnahmen Literaturstipendien Zeitraum

Arbeitsstipendien deutsche Literatur 2018 Januar-Dezember 2018 Arbeitsstipendien nichtdeutsche Literatur 2018 Januar-Dezember 2018

Comicstipendien 2018 März-Oktober 2018 (1 Hauptsti- pendium) bzw. März 2018 (2 För- derstipendien)

Arbeitsstipendien deutsche Literatur 2019 Januar-Dezember 2019 Arbeitsstipendien nichtdeutsche Literatur 2019 Januar bis Dezember 2019

Comicstipendien 2019 Januar-August 2019 bzw. Januar

2019 Von der Akademie der Künste organisiert

und vergeben mit Mitteln der Senatsverwal- tung für Kultur und Europa

Alfred-Döblin-Aufenthaltsstipendien in Wewels- fleth 2018

Drei Monate innerhalb des Kalen- derjahres

Alfred-Döblin-Aufenthaltsstipendien in Wewels- fleth 2019

Drei Monate innerhalb des Kalen- derjahres

Zur Darstellung des Verhältnisses zwischen zur Verfügung stehenden Mitteln, An- tragszahlen und Anzahl der vergebenen Stipendien sei hier beispielhaft das letzte Haushaltsjahr abgebildet:

Programm 2018 Fördersumme

2018 in € formal gültige Anträge 2018

Anzahl der ver- gebenen Stipen- dien 2018

Bildende Kunst

Recherchestipendien 456.000 502 57

Arbeitsstipendien 198.000 373 11

Literatur

Arbeitsstipendien Literatur 480.000 256 20 Arbeitsstipendien nicht-

deutsche Literatur

144.000 260 6

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Comicstipendien 20.000 105 3 ( 1 Hauptstipen- dium a 8 Monate, 2 Förderstipendien a 1 Monat)

Alfred-Döblin-

Aufenthaltsstipendien in Wewelsfleth

54.000 80 9

Kulturaustausch: Sti- pendien

353.020 258 31

Darstellende Künste /Tanz: Recherchestipen- dien

200.000 270 30

Jazz: Stipendien 165.000 93 48

Neue Musik: Arbeitssti- pendien

240.000 147 20

Künstlerinnenförderung:

Film/Video

150.000 193 17

Im Rahmen der Überarbeitung der Fördersystematik musste in den Sparten Literatur und Musik die Förderhöhe der einzelnen Programme in den Haushalten 2018/19 und 2020/21 angeglichen werden. In der Bildenden Kunst waren und sind Aufwüchse im Bereich der Präsentationsförderung (siehe Titel 68303) dringlicher, um dortige För- derlücken zu schließen.

Förderung von Künstlerinnen und Künstlern im Bereich Bildende Kunst Arbeitsstipendium im Bereich der Bildenden Kunst (Bildhauerei, Comic, Film, Installa- tion, Klangkunst, Künstlerische Fotografie, Malerei, Medienkunst, Performance, Vi- deo, Urban Art, Zeichnung etc.):

Gefördert werden professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler, die mit erstem Wohnsitz in Berlin leben, und die ihre künstlerische Weiterentwicklung bzw. bestimmte Arbeitsvorhaben (z.B. Arbeit an einem bestimmten Thema, Erschlie- ßung neuer/anderer Arbeitstechniken etc.) anstreben. Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung bestimmt. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität. Die 11 zu vergebenden Ar- beitsstipendien sind mit jeweils 18.000 € dotiert und werden in neun monatlichen Ra- ten von April bis Dezember gezahlt. Mit dem Stipendium wird außerdem eine Teil- nahme an einer Gruppenausstellung, einem Katalogbeitrag und einem Rahmenpro- gramm ermöglicht.

Recherchestipendium im Bereich der Bildenden Kunst:

Die Stipendien sind für die künstlerische/kuratorische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern, Kuratorinnen und Kuratoren und künstleri- schen oder kuratorischen Gruppen im Bereich der visuellen Künste in Berlin be- stimmt, die sich durch ihre Arbeit ausgewiesen haben. Die künstlerische/kuratorische Entwicklung setzt insbesondere die Möglichkeit zur Erschließung neuer eigener Ideen und Ansätze voraus. Aus diesem Grund soll den Stipendiatinnen und Stipendi- aten die Möglichkeit zur Durchführung selbstgewählter Recherchevorhaben gegeben

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werden, z.B.: zur Recherche oder Vorarbeit an einem bestimmten Thema, zur Ent- wicklung von Projekten, zur Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken, zur Fort- führung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten, oder zur Vermittlung, Dokumentation oder Publikation etc. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität bisheriger künstlerischer Arbeiten und die Qualität des Recherche- und Arbeitsvorhabens. Es werden mindestens 47 Stipendien an Künstlerinnen und Künst- ler und maximal 8 Stipendien an Kuratorinnen und Kuratoren vergeben. Die Recher- chestipendien sind mit jeweils 8.000 € dotiert und werden in monatlichen Raten von September bis Dezember gezahlt.

Grundsätzlich besteht im Bereich der Stipendienförderung in der Bildenden Kunst für die Antragstellenden die Möglichkeit, sich im Wechsel für Arbeitsstipendien und Re- cherchestipendien zu bewerben. Die Einführung einer Sperre bei den Arbeits- und Recherchestipendien wurde auch auf Grund der extrem hohen Antragszahlen not- wendig, deren Bearbeitung den Jurys nicht zuzumuten ist, weil sie den Anträgen nicht mehr gerecht werden kann (2015: 1.300 Anträge bei den Recherchestipendi- en).

In Vertretung

Gerry Woop

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

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