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Cybersicherheit, Datenschutz und Ethik in der

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Academic year: 2022

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Cybersicherheit, Datenschutz und Ethik in der medizinischen Praxis

- Interessenkonflikte am Beispiel Krankenhaus

Workshop on Ethics and Cybersecurity in Health Care

am 24. April 2018 in Regensburg

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Ihr Referent

David Koeppe

Konzerndatenschutzbeauftragter (GDDcert) Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72-76

13407 Berlin

Tel.: 030/130-111011 Fax: 030/13029-111011

Mail: david.koeppe@vivantes.de

Leiter des Arbeitskreises „Datenschutz und Datensicherheit im Gesundheits- und Sozialwesen“ der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) Leiter des Erfa(hrungsaustausch)-Kreises Berlin der GDD

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Agenda

Agenda

1. Rechtliche Ausgangssituation

2. Organisatorischer Rahmen

3. Interessenkonflikte + Handlungsfelder

4. Fazit

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Rechtliche Ausgangssituation

Gesetzliche Verpflichtungen

Zu Datenschutz und Datensicherheit: EU-Datenschutz-Grundverordnung, insb.:

Art. 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Art. 5 Grundsätze der Verarbeitung

Art. 32 Sicherheit der Verarbeitung Krankenhausgesetze der Länder

Speziell zur Informationssicherheit: IT-Sicherheitsgesetz (sofern KRITIS)

§ 8a Sicherheit in der Informationstechnik Kritischer Infrastrukturen

§ 10 Verordnungsermächtigung: BSI-Kritis-VO Allgemein: Compliance-Vorschriften

• handels- und gesellschaftsrechtliche Compliance-Pflichten

• Governance-Auflagen von Ländern und Kommunen

(5)

Organisatorischer Rahmen

Ethik im Krankenhaus

„Ethik“ ist erst einmal eine Dimension in der Medizin

• In der Forschung - institutionalisiert

• Bei grenzwertigen medizinischen Entscheidungen

• In der Technisierung/Entmenschlichung der Medizin

• In der gesellschaftlichen Diskussion z.B. um Rationierung in der Medizin

Ethik im Zusammenhang mit der betrieblichen Informationssicherheit (z.B. durch

„Value Sensitive Design“) hat in der betrieblichen Praxis bislang keine ausdrückliche Relevanz.

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Organisatorischer Rahmen

Wo findet „Ethik“ im genannten Kontext statt?

Anträge an die Ethikkomission (Forschung, klinische Studien)

teilweise, eher beiläufige Beachtung des Datenschutzes

Informationssicherheit ist häufig kein Thema

Mitbestimmung (Beschäftigtendatenverarbeitung)

Partielle und diffuse Einforderung des Datenschutzes

Informationssicherheit bisher selten ein relevantes Thema

Patientendatenverarbeitung ist außen vor

Beschwerden über Arbeitsbehinderung anlässlich von Maßnahmen zur Informationssicherheit

Auto-Logoff, Passwort-Policies

Berechtigungsbeschränkungen

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Interessenkonflikte Klinische Forschung

Fokus Forschung:

(tendenziell) Datenmaximierung - Aufdeckung von Korrelationen

Kostenminimierung - administrative Aufwandsminimierung Fokus Datenschutz:

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung - meist Einwilligungserfordernis, Problem der

„Pseudo-Anonymisierung“

Grundsatz der Datenminimierung - Rechtfertigungszwang und Datenverzicht

Grundsatz der Transparenz: Information, Gewährung Betroffenenrechte - administrativer Aufwand

Fokus Sicherheit:

Pseudonymisierung als eine Sicherheitsmaßnahme - partieller Datenverzicht

Technische Sicherheit trotz pseudo-anonymen Daten erforderlich

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Handlungsfelder Klinische Forschung

Betrieblich

Schaffung von Regelungen und Prozessen zur Sicherstellung der Rechtskonformität

Sensibilisierung und Schulung der Forschenden - Bewertung des Konflikts

Unterstützung der Forschenden bei administrativen/rechtlichen/technischen Ausgestaltungserfordernissen

Überbetrieblich

Verstärkte Berücksichtigung des Datenschutzes in Ethikvoten

Datenschutz und -sicherheit als Themen für Ärztekammern, Fachgesellschaften

Forschung und Methodenentwicklung zu Pseudonymisierung, Umgang mit Big Data…

Gesetzgeberische Bemühungen zum Rechtsrahmen für die Forschung

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Interessenkonflikte bei Zugriffsberechtigungen auf Behandlungsdaten

Fokus Behandlung

„Alle“ Daten müssen abrufbereit sein - Patientenwohl/-sicherheit, Haftung des Behandlers

Zunehmend Zugriffe von außerhalb des Krankenhauses - ständige/bequeme Erreichbarkeit, Remote Access

Fokus Datenschutz

Grundsatz der Vertraulichkeit - Einschränkung auf das „Behandlungsteam“

Grundsatz der Datenminimierung - Eröffnung lediglich partieller Sichten

Selbstbestimmungsrecht des Patienten - Verweigerung der Zustimmung des Zugriffs auf Vorbehandlungsdaten

Fokus Sicherheit

Minimierung der Anzahl der Zugriffskanäle - keine Öffnung gegenüber dem

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Handlungsfelder bei Zugriffsberechtigungen auf Behandlungsdaten

Seitens der Einrichtung

Schaffung von Awareness - Schulungen in Datenschutz und Informationssicherheit

Anpassen der (klinischen) Prozesse an das Erfordernis restriktiver Berechtigungsprofile - „Aushalten“ von betrieblichen Konflikten

Seitens der Industrie

Schaffung „intelligenter“ Mechanismen zur Berechtigungssteuerung: ort-, zeit- und situations-/prozessabhängig

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Interessenkonflikte bei der Protokollierung von Datenzugriffen

Fokus Einrichtung

Möglichst umfassende Protokollierung - Verantwortungszuweisung, Vermeidung eines Organisationsverschuldens

Fokus Datenschutz

Grundsatz der Transparenz der Datenverarbeitung - Nachvollziehbarkeit aller Zugriffe und Verarbeitungstätigkeiten

Entstehen einer weiteren Gruppe von betroffenen Personen

Vermeidung von Vorrichtungen, die eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ermöglichen - Dateminimierung, Mitbestimmungserfordernis

Fokus Sicherheit

umfassende Protokollierung - Möglichkeit zur Aufdeckung von Problemen sowie Abschreckung

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Handlungsfelder bei der Protokollierung von Datenzugriffen

Betrieblich

Bewusste Ausgestaltung von Protokollierungen statt Hinnahme von teilweise unzureichenden oder nutzlosen Voreinstellungen des Herstellers

Einforderung von Privacy by Design/Default bei der Produktbeschaffung Speziell: Beschäftigtenvertretung

Sensibilität im Umgang mit Protokollierungsfunktionen - stärkere Berücksichtigung bei der Ausübung der Mitbestimmung

System-Hersteller

Privacy by Design/Default - Berücksichtigung von Datenschutzprinzipien bei der Produktentwicklung (gerne im vorauseilenden Gehorsam)

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Fazit

Würdigung ethischer Aspekte im Krankenhaus im Spannungsfeld

zwischen Informationssicherheit, Datenschutz und den Interessen der Einrichtung bzw. der Beschäftigten

Das Anwenden von Paragraphen führt alleine meist zu keinem wertehaltigen Interessenausgleich.

Das Nicht-Anwenden auch nicht.

Es bedarf:

der Schaffung von Awareness auf allen Ebenen,

des Raums für Diskurse zu Werten, nicht nur zu Ergebnissen,

der Stärkung des klassischen Instrumentariums für betrieblichen Interessenausgleich: Mitbestimmung.

Ziel:

(14)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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