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Informationen
nach Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Ansprechpartner Landkreis Vorpommern-Greifswald
Der Landrat Feldstraße 85 A 17489 Greifswald www.kreis-vg.de
Jugendamt
Amtsleiter: Herr Hamm Telefon: 03834 8760-2600 E-Mail: gerd.hamm@kreis-vg.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Landkreis Vorpommern-Greifswald Datenschutzbeauftragte
Frau Anke Schröder
Telefon: +49 (0)3834 8760 1017 E-Mail: datenschutz@kreis-vg.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Für die Bearbeitung der Leistungen nach dem UVG müssen personenbezogene Daten erhoben und verar- beitet werden. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 35 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I), §§ 67 bis 85 a Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) und § 6 Abs. 4 UVG verar- beitet. Auf Grund § 6 Abs. 5 und 6 UVG sind auch die nach § 69 SGB X befugten Sozialleistungsträger und andere Stellen, Finanzämter sowie Bundeszentralamt für Steuern zur Auskunft verpflichtet.
Kategorien personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten sind Informationen, die Ihre Person betreffen. Darunter fallen gegebenenfalls Angaben wie Familienname, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Personen- stand, Bankverbindungsdaten, Antragsdaten, Leistungsdaten, Angaben zu Kindern, Geschwistern, Ehe- und Lebenspartnern sowie Kontaktdaten, Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Einkommen des Kindes, Art und Dauer des Bezugs von Sozialleistungen.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe werden personenbezogene Daten auch an Dritte weitergegeben.
Es handelt sich dabei um folgende Empfänger oder Kategorien von Empfängern.
- Unterhaltsverpflichteter Elternteil zur Rückzahlung
- Arbeitgeber des unterhaltsverpflichteten Elternteils, wenn Einkommen ermittelt werden muss - Bereich Haushalt des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Auszahlung der Ansprüche - Bereich Beistandschaft und Vormundschaft des Jugendamtes
- Jobcenter/Bundesagentur für Arbeit - Sozialamt
- Jugendamt oder Amtsgericht bei Titelumschreibung - Verwaltungsgericht bei Klagen
- Amtsgericht ggf. Oberlandesgericht bei Anträgen auf Unterhaltsfestsetzung
- Rechtsanwalt und Vollstreckungsbehörden bei gerichtlichen Rückforderungsmaßnahmen - Finanzamt für Rückforderungen vom Unterhaltsverpflichteten
- Insolvenzgericht - Standesamt
- bei Rückforderungen gegen einen im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen des Bundesamtes für Justiz und Vollzugsbehörden im Ausland, Botschaft
- Staatsanwaltschaft im Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheid - Ausländerbehörde
- Polizei
2 von 2 Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten
Für den Fall, dass die betroffene Person nicht an der Datenerhebung mitgewirkt hat, können für die Bearbei- tung des Antrages auch Daten von Dritten erhoben werden. Es handelt sich dabei um folgende Behörden bzw. andere Stellen und Datenkategorien.
- Einwohnermeldeamt - Standesamt
- Rententräger - Versicherungen
- Jobcenter/Bundeagentur für Arbeit - Sozialamt
- Bereich Beistandschaft und Vormundschaft - Ausländerbehörde
- -Polizei
Geplante Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
☒ nein ☐ ja
Wenn ja, weitere Informationen gem. Art. 13 Abs. 1 lit. f) bzw. Art. 14 Abs. 1 lit. f) DS-GVO
Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer:
10 Jahre gem. Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) 04/2006
Information zu Betroffenenrechten
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbar- keit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DS-GVO.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie haben das Recht Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu erheben.
Postanschrift: Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, Telefon: + 49 (0)385 59494-0 oder E-Mail: info@datenschutz-mv.de.