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Archiv "Transplantationsgesetz: Informationslösung angestrebt" (09.09.1994)

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THEMEN DE IT BERICHTE

Auf einer gemeinsamen Presse- konferenz sprachen sich Bundesge- sundheitsminister Horst Seehofer, der Präsident der Bundesärztekam- mer, Dr. med. Karsten Vilmar, und der Vorsitzende der Arbeitsgemein- schaft Deutscher Transplantations- zentren, Prof. Dr. Friedrich Wil- helm Eigler, einhellig für eine Infor- mationslösung im Transplantations- recht aus. Alle drei forderten eine bundeseinheitliche Regelung von Organtransplantationen.

Seehofer bedauerte, daß viele Bürger durch die Diskussionen der letzten Wochen verunsichert seien.

Die Zustimmung Angehöriger zur Organentnahme bei verstorbenen Verwandten sei von 90 auf 70 Pro- zent zurückgegangen, erklärte der Minister. Er appellierte an die Län- der, der für eine bundeseinheitliche Regelung erforderlichen Grundge- setzänderung im Bundesrat zuzu- stimmen Nur so könne die derzeiti- ge Unsicherheit beseitigt werden.

Seehofer versteht unter der In- formationslösung folgendes: Hat ein Toter zu Lebzeiten der Organ- spende zugestimmt, können die Or- gane entnommen werden. Liegt keine Zustimmung vor, müssen die Angehörigen informiert und über eine beabsichtigte Organentnahme aufgeklärt werden. Widersprechen sie nicht innerhalb einer bestimm- ten Frist, so können Organe ent- nommen werden.

Verhindern will der Minister al- lerdings, daß das Informationsver- fahren zu einem Automatismus führt. Die Angehörigen müßten die Möglichkeit haben, auch eine län- gere Bedenkzeit zu erbitten, um zum Beispiel noch mit anderen Ver- wandten über die Organspende sprechen zu können. Eine klare Ab- sage erteilte der Minister den Be- fürwortern einer Widerspruchslö- sung: „Wir können die Daten eines Menschen doch nicht besser schüt-

zen als seine inneren Organe." Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Karsten Vilmar, trat aller Kritik am Hirntod als Kriterium für den Tod eines Menschen entgegen.

Der Hirntod sei nicht für die Or- ganspende erfunden worden. Er sei ein verläßliches Kriterium für den Tod. Vilmar erklärte zudem: „Für chronisch Kranke gibt es zur Trans- plantation oft nur eine einzige Al- ternative: der vorzeitige Tod."

Prof. Dr. Eigler, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Transplantationszen- tren, verwies darauf, daß Trans- plantationen zum Teil preiswerter seien als eine dauerhafte Behand- lung der Kranken. Bei 5000 von den 800 000 bis 900 000 Todesfäl- len in Deutschland käme eine Organspende in Frage. Damit kön- ne der Bedarf an Spenderorganen leicht gedeckt werden. Zur Zeit sei Deutschland im Verbund von Eu- rotransplant ein Importland.

Durch eine verstärkte Aufklärung müsse die Bereitschaft zur Organ- spende erhöht werden.

Vilmar und Eigler forderten au- ßerdem, die Politik müsse Rechtssi- cherheit schaffen und endlich re- geln, was gängige Praxis sei. cm

Transplantationsgesetz

Informationslösung angestrebt

Rückgang der Organspenden

Das umstrittene rheinland-pfälzische Transplantationsgesetz ist vom Mainzer Landtag jetzt auch formal zurückgenommen worden. Das Ge- setz, das Ende Juni von der SPD/I-VP-Koalition verabschiedet worden war, war gar nicht erst in Kraft getreten, weil 34 CDU-Abgeordnete er- folgreich die Aussetzung um zwei Monate verlangt hatten (dazu Deut- sches Ärzteblatt, Heft 30/1994).

Das Gesetz war unter anderem deshalb bemängelt worden, weil tm- ter bestimmten Bedingungen auch Minderjährige und geistig Behinderte als Lebendspender für nahe Verwandte herangezogen werden durften.

Außerdem wich das rheinland-pfälzische Transplantationsgesetz vom Länder- und vom Regierungsentwurf ab, worin die Informationslösung bevorzugt wird. Nach dem Mainzer Entwurf sollten Organentnahmen dann erlaubt sein, wenn der Verstorbene dem nicht ausdrücklich wider- sprochen hatte.

Die Ärzte halten ein bundeseinheitliches Transplantationsgesetz für unumgänglich. So forderte der Hamburger Ärztekammerpräsident, Dr.

med. Rolf Bialas, daß durch eine entsprechende Grundgesetzänderung dem Bundesgesundheitsminister endlich die notwendige Kompetenz zu- gesprochen werden müsse, um die seit Jahren immer wieder geänderten Entwürfe für Transplantationsgesetze in den Ländern zu einem einheitli- chen Bundesgesetz zusammenzuführen. In Hamburg soll jetzt eine Son- deraktion für niedergelassene Ärzte anlaufen, „um Informationsmateri- al und Ausweise in die Praxen zu bringen", Darüber hinaus sollen ver- stärkt Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte zum Thema „Organtrans- plantationen" angeboten werden.

Notwendig seien diese Aktionen wegen des Rückgangs der Bereit- schaft zur Organspende. So berichteten Prof. Dr. med. Christoph Broelsch und Prof. Dr. med. Hartwig Huland vom Universitätskranken- haus Eppendorf, daß die Wartelisten für Transplantationen von mensch- lichen Lebern, Herzen und Nieren immer länger würden. In der Urolo- gischen Klinik des Universitätskrankenhauses konnten seit Anfang die- ses Jahres erst 62 Nieren transplantiert werden, die erreichbare Kapa- zität liege aber bei 120 bis 140 pro Jahr. Um Spenderorgane müßten sie regelrecht betteln, teilten die Ärzte mit. Kli

A-2310 (30) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 36, 9. September 1994

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