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Archiv "„Ethik-Charta„: Achtung vor der Würde des Menschen" (24.08.1998)

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(1990) und damit auf 164 Prozent und bis 1995 auf 2 407 und damit auf 341 Prozent zugenommen hat. Wer soll diese Zahlen verstehen, ohne sie (im Sinne der Autoren?) mißzuverstehen?

Vorschläge für die vierte Auflage

Alles in allem: Wir brauchen ei- nen Krebsatlas für die epidemiologi- sche Forschung, und wir brauchen ein Instrument, das Verantwortungs- trägern zuverlässige Informationen nachvollziehbar bereithält, um Ent- wicklung und zukünftigen Bedarf des Gesundheitswesens Deutschlands leidlich korrekt abschätzen zu können (hier leisten die Krebsregister einen leider nur unzureichenden Beitrag, weil sie nicht repräsentativ sind oder nur eingeschränkt tätig werden kön- nen; hier wird das bundesweite Krebs- register abzuwarten sein).

Verbesserungsvorschläge für die vierte Auflage lauten:

Zusammenstellen der Daten ohne Wertung unter Berücksichti- gung verschiedener Standardbevölke- rungen für den Wissenschaftler und Arzt – nicht für den Laien. Wenn der Laie angesprochen werden soll, dann

Änderung beziehungsweise Erweiterung der Standardisierung bei gleichzeitiger konsequenter Gegen- überstellung der errechneten Werte mit den beobachteten Zahlen;

Erstellung von Studien, die erhebungsbedingte Fehler der Morta- litätsstatistik erfassen;

Anlage (sogenanntes Design) der Studien jeweils unterschiedlich für einzelne Tumorlokalisationen. Es leuchtet ein, daß die diagnostischen Voraussetzungen für den Lippenkrebs andere sind als für den Leberkrebs;

der Begleittext ist zu korrigie- ren und zu straffen und von jeweiligen Fachleuten zu verfassen. Hier sollten sich die Autoren an der Kultur der Ver- mittlung wissenschaftlicher Ergebnisse für Laien in den USA orientieren.

Anschrift des Verfassers Prof. Dr. med. Dr. h. c.

Wilhelm-Wolfgang Höpker

Allgemeines Krankenhaus Barmbek Pathologische Abteilung

Rübenkamp 148, 22291 Hamburg

A-2019 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 34–35, 24. August 1998 (31)

T H E M E N D E R Z E I T DAS BESONDERE BUCH/BERICHTE

enschliches Leben dürfe we- der am Anfang noch am Ende eingeschränkt werden, fordern die Verfasser einer im Juni veröffentlichten „Ethik-Charta“. Die Schrift, eine Reaktion auf das „Men- schenrechtsübereinkommen zur Bio- medizin“ des Europarats, ist gleichzei- tig auch als „Entwurf für die Charta ei- ner erstrebten übernationalen Vereini- gung“ gedacht. Sie wurde von einer

„Arbeitsgruppe ,Ethik-Charta‘ “ unter der Federführung von Dr. Paolo Bava- stro, Filderstadt-Bonlanden, erarbeitet.

Zahlreiche Unterzeichner und Verbände unterstützen die Charta, die nach Angaben der Verfasser „eine Haltung beschreibt, die die Würde des Menschen schützen soll“. Denn jeder einzelne Mensch sei als Angehöriger der Gattung Mensch und als Geschöpf Gottes Träger von Menschenwürde und Menschenrechten. Bavastro weist darauf hin, daß der Text nicht als „end- gültig, ein für allemal verabschiedet“

gelte; vielmehr sei die Arbeitsgruppe bereit, Anregungen und Verbesse- rungsvorschläge zu berücksichtigen.

Die „Ethik-Charta“ nimmt unter anderem Stellung zu folgenden medi- zinethischen Themen:

Transplantationen:Ein Recht auf Organe gebe es ebensowenig wie die Pflicht, Organe zu spenden. Da be- gründete Zweifel an der Gleichset- zung des Hirntodes mit dem Tod des Menschen bestünden, sei das irreversi- ble Hirnversagen lediglich als der Zeitpunkt zu sehen, von dem ab ge- spendete Organe einem Sterbenden entnommen werden dürften.

Umgang mit Sterbenden: Die Einmaligkeit des menschlichen Le- bens verbietet es nach Auffassung der Arbeitsgruppe, Leben gezielt zu been-

den. Niemand könne über den Le- benswert eines anderen entscheiden.

Das Recht auf Selbstbestimmung sei zu hinterfragen; eine Patientenverfü- gung diene lediglich der Orientierung.

Alle Mutmaßungen über einen nicht geäußerten Willen seien als Entschei- dungsgrundlagen ungeeignet.

Schwangerschaftsabbruch und pränatale Diagnostik: Vom Moment der Befruchtung an handele es sich um schutzwürdiges Leben, so die Charta.

Deshalb müsse eine Beratung in Hin- blick auf einen möglichen Schwanger- schaftsabbruch berücksichtigen, daß dabei menschliches Leben getötet wird.

Genetische Diagnostik dürfe weder eli- minierende noch selektierende, noch diskriminierende Wirkung auf den be- troffenen – ob geborenen oder ungebo- renen – Menschen haben. Da die selek- tive pränatale Diagnostik nicht wertfrei sei, müsse sie aus der routinemäßigen Versorgung herausgenommen werden.

Es gebe weder Anspruch auf ein Kind noch Anspruch auf ein gesundes Kind.

Forschung am Menschen: For- schung am Menschen sei nach voraus- gegangener umfassender Information an die freie Einwilligung des Betroffe- nen gebunden. Fremdnützige For- schung an Menschen lehnt die Ethik- Charta ab. Der Heilversuch an Nicht- einwilligungsfähigen müsse an die Zu- stimmung des Betreuers, Vormundes oder Sorgeberechtigten gebunden werden. Dieser dürfe nur im Sinne und zum Wohl des Betroffenen ent- scheiden.

Kontaktadresse: Dr. Paolo Bava- stro, Filderklinik, Im Haberschlai 7, 70794 Filderstadt, Fax 07 11/

77 03 42 79. Spendenkonto: Ulmer Volksbank, Konto 6 321 020, BLZ 630 901 00. Gisela Klinkhammer

„Ethik-Charta“

Achtung vor der Würde des Menschen

Die Verfasser eines vor kurzem veröffentlichten

Positionspapiers setzen sich dafür ein, das Recht auf Leben in jeder Phase seiner Existenz zu schützen.

M

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