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Dienstag (Nachmittag), 11. Juni 2013

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Sitzungstitel7 2011.1848 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Nachmittag), 11. Juni 2013

Erziehungsdirektion

68 2011.1848 Gesetz

Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) (Änderung)

Beilage Nr. 20 1. Lesung

Eintretensdebatte

Präsident. Damit können wir das Pensionskassengesetz verlassen und kommen zu dem bereits mehrfach angesprochenen Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte, der Änderung des LAG. Der Kommissionspräsident wird nun hier vorne seinen Platz einnehmen. Dann beginnen wir mit der Ein- tretensdebatte, bei der er zuerst die Vorlage präsentiert. – Laufen Sie bitte nicht alle davon.

Vizepräsidentin Béatrice Struchen übernimmt den Vorsitz.

Blaise Kropf, Bern (Grüne), Kommissionspräsident. Wir kommen nun nach dem Pensionskassen- gesetz mit der Revision des Lehreranstellungsgesetzes (LAG) inklusive den indirekten Änderungen im Personalgesetz (PG) zum zweiten grossen, personalpolitischen Brocken in dieser Session, oder in diesem Jahr, oder in diesem Jahrzehnt, wie man auch sagen könnte. Auch dies wäre wohl noch nicht vermessen. Bereits bei der Debatte zum Pensionskassengesetz (PKG) wurde darauf hinge- wiesen, dass zwischen diesen beiden Vorlagen zwar kein rechtlicher Zusammenhang besteht, dass die beiden Gesetze jedoch die anstellungsrechtliche Situation des Personals determinieren. In die- sem Sinne besteht daher ein politischer Zusammenhang zwischen LAG und PKG.

Die Revision des LAG und des Personalgesetzes umfasst, grob gesagt, zwei Teile. Der erste Teil besteht aus den seit längerer Zeit zur Diskussion stehenden und oft auch versprochenen Verbesse- rungen des kantonalen Gehaltsystems. Sie sollen im Lehreranstellungsgesetz verankert und von dort dann im Sinne einer indirekten Änderung auch in das Personalgesetz übertragen werden. Als zweiter Teil umfasst die Revision des LAG einige Änderungen, die nur die Lehrerschaft betreffen.

Dabei geht es unter anderem um Fragen zu befristeten und unbefristeten Anstellungen sowie um Präzisierungen im Bereich der Unterrichtsberechtigungen. Sie haben dies ja alles gesehen.

Die vorberatende Kommission hat sich an insgesamt zwei Sitzungen mit dieser Vorlage auseinan- dergesetzt und ihre Anträge erarbeitet. Wichtig ist mir hier der Hinweis, dass diese Kommissionssit- zungen mittlerweile ziemlich weit zurückliegen. Geplant war ursprünglich, die Revision des Leh- reranstellungsgesetzes und des Personalgesetzes bereits in der Märzsession zu beraten. An ihrer zweiten Sitzung im Januar beschloss die Kommission, der Präsidentinnen- und Präsidentenkonfe- renz eine Verschiebung dieser LAG-PG-Revision in die Junisession zu beantragen. «Die Beratung der Vorlage sollte zudem erst in der Junisession erfolgen, damit sie – gemeinsam mit der Pensions- kassenvorlage, mit welcher sie zusammenhängt – debattiert werden kann». So wurde dieser Wunsch, ich glaube von einem bürgerlichen Kommissionsmitglied, auf Verschiebung von der März- auf die Junisession in der Kommission begründet.

Mit diesem Hinweis möchte ich unterstreichen, dass die Kommissionsberatung zum Lehreranstel- lungsgesetz längst abgeschlossen war, als die Kommission zum Pensionskassengesetz ihre Arbeit aufnahm. Die Kommission zum Lehreranstellungsgesetz hat dann darauf verzichtet, nach Ab- schluss der Kommissionsarbeit zum Pensionskassengesetz eine neue Sitzung zu machen, um noch allfällige Anpassungen vornehmen zu können. Das Argument dafür war, dass nach der ersten Le-

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sungen und Kompromisse sehr wohl noch eingebaut werden können.

Ich möchte Ihnen nun kurz einen Überblick über die beiden grossen Blöcke dieser Lehreranstel- lungsgesetz- und Personalgesetz-Revision geben. Dabei möchte ich mit den Änderungen beginnen, die nur die Lehrerschaft betreffen. Die Kommission hat diese Änderungen an der ersten Kommissi- onssitzung beraten. Sie unterstützt sämtliche Anliegen ohne weitere Anträge zu einzelnen Sachver- halten. Dort wo es Anträge gibt, werde ich im Verlauf dieser Debatte noch dazu Stellung nehmen.

Der zweite grosse Block betrifft Veränderungen beim Lohnsystem. Hierzu haben wir in der Kommis- sion ausführliche Debatten geführt und uns von der Verwaltung ausführlich informieren lassen. Die- se Informationen möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Hierzu gebe ich Ihnen einen kurzen Über- blick.

Das Lohnsystem des Kantons Bern wurde 1997 geschaffen. Es setzt voraus, dass jährlich im Durchschnitt rund 1,5 Prozent der Lohnsumme für individuelle Lohnaufstiege bereitgestellt werden.

Das heisst nicht – und ich glaube, dies ist ein ganz wichtiger Hinweis – dass jede Person jedes Jahr einen Anspruch auf einen Lohnanstieg von 1,5 Prozent haben soll. Es ist durchaus möglich, dass in einem Jahr, bei unterdurchschnittlicher Leistung, 0 Prozent zur Verfügung stehen und in einem an- dern Jahr, bei überdurchschnittlicher Leistung, wesentlich mehr. Dieses Lohnsystem korrekt umzu- setzen bedeutet, dass pro Jahr im Durchschnitt 1,5 Prozent für individuelle Stufenaufstiege zur Ver- fügung gestellt werden. Genau dies war in den letzten Jahren jedoch nicht der Fall und zwar in ei- nem ganz klaren Ausmass nicht. So ist bei der individuellen Lohnentwicklung in den letzten Jahren ein Lohnrückstand von rund zehn Prozent entstanden. In diesem Zusammenhang hat sich dann auch der Begriff der Lohndelle eingebürgert. Dabei gibt es keine substantiellen Unterschiede zwi- schen der Lehrerschaft und dem übrigen Kantonspersonal.

Was heisst dies nun überhaupt – diese Lohndelle? Das Bild der Lohndelle drückt aus, dass die Ein- stiegslöhne im Kanton Bern im Vergleich mit dem Konkurrenzumfeld durchaus in Ordnung sind. Das ist also nicht das Problem, das wir mit den Löhnen haben. Die Einstiegslöhne sind auch im Konkur- renzvergleich durchaus okay. Dasselbe gilt auch für den theoretisch erzielbaren Maximallohn in unserem kantonalen Lohnsystem. Der theoretisch erreichbare Maximallohn würde durchaus dem entsprechen, was in anderen Kantonen oder bei anderen vergleichbaren Arbeitgebern erzielt wer- den könnte. Das Problem besteht vielmehr darin, dass der Pfad von diesem Einstiegslohn bis zum theoretisch möglichen Maximallohn in keiner Art und Weise mehr dem Pfad der Konkurrenz ent- spricht. In andern Worten, er entspricht nicht mehr dem Weg von dem, was man am Anfang ver- dient, bis zu dem, was man zehn, zwanzig oder dreissig Jahre später verdient. Dort ist ein Problem entstanden. Während das Konkurrenzumfeld einen kontinuierlichen Anstieg verzeichnet, entsteht im Kanton Bern die erwähnte Delle. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieser Sachverhalt alle Funktionen betrifft, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer. Die Kommission hat sich von der Finanz- direktion ausführlich informieren lassen, dass genau dieselbe Problematik auch bei Funktionen in der Zentralverwaltung besteht, egal ob bei der Administration, bei Steuerexpertinnen und -experten, beim Tiefbau oder wo auch immer. Dies hat uns die Finanzdirektion ausführlich dargelegt und mit Faktenblättern untermauert, die sie bereits in der Finanzkommission während der letzten Jahre ver- schiedentlich präsentiert hatte.

Was kann nun gegen diese Delle getan werden? In der Kommission hat sich die Diskussion insbe- sondere um zwei unterschiedliche Lösungsansätze gedreht. Erstens besteht die Möglichkeit, das Lohnsystem so zu adaptieren, dass künftig genügend Mittel in den individuellen Lohnaufstieg flies- sen. Damit wird dieser Lohnrückstand, beziehungsweise diese Delle, nicht noch grösser. Der Lohn- rückstand würde zwar weiterhin bestehen bleiben, doch es könnte immerhin sichergestellt werden, dass der Lohnrückstand nicht noch grösser wird, respektive dass die Delle nicht immer noch bau- chiger wird. Diese Variante entspricht dem Antrag des Regierungsrats. Es handelt sich also nicht einfach um eine Korrektur dieser Delle, sondern um ein Sicherstellen, dass dieser Lohnrückstand künftig nicht mehr grösser wird.

Zweitens wäre es möglich, dass alle Personen, die jetzt in dieser Delle und nicht auf der eigentli- chen Sollkurve sind, auf die Sollkurve heraufgehoben werden und man dadurch diese Delle gewis- sermassen ausbeult. Damit wäre der Lohnrückstand beim Kanton Bern auf den Stichtag X ver- schwunden. Wir hätten alle Leute wieder auf der richtigen Kurve. Wenn wir jedoch nicht gleichzeitig die erste Korrektur auch machen, wird vom Stichtag X an wieder Schritt für Schritt ein Lohnrück- stand entstehen, wie dies in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren bereits geschehen ist. Das Prob- lem bleibt also weiterhin bestehen, wenn es nicht gelingt, es auch strukturell zu lösen.

Ideal wäre es, diese beiden Ansätze miteinander zu verbinden. Einerseits die Korrektur auf die Soll- kurve und anderseits ein gleichzeitiges Sicherstellen, dass diese Situation nicht mehr eintreten

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kann. Angesichts der heutigen finanziellen Verhältnisse ist dies wohl eher Wunschdenken.

Der Antrag des Regierungsrates sieht nun vor, dass jährlich insgesamt diejenigen Mittel zur Verfü- gung gestellt werden sollen, die für den Lohnentwicklungspfad auch notwendig sind. Es ist mir wich- tig zu unterstreichen, dass damit kein individueller Anspruch auf eine Stufenerhöhung entsteht. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Lohninitiative der Personalverbände, die wir in der September- session dann auch noch behandeln werden. Die Revision des Lehreranstellungsgesetzes und des Personalgesetzes ist im Übrigen als eigentlicher Gegenvorschlag zu dieser Lohninitiative konzipiert.

Auch dies scheint mir ein wichtiger Hinweis Die Vorlage wird dann auch noch in diesem Zusam- menhang diskutiert werden müssen.

Der Antrag des Regierungsrats sieht vor, dass der Grosse Rat bei ausserordentlichen Finanzlagen die Mittel für einen individuellen Gehaltsaufstieg soweit reduzieren könnte, dass nur noch die jährli- chen Rotationsgewinne – ein Wert im Bereich von 0,8 Prozent – zur Verfügung stehen könnten. Der Regierungsrat schafft in diesem Sinne auch keinen Automatismus, weder für die individuellen Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter – wie ich vorhin ausgeführt habe – noch für den Kanton als solchen.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, in schwierigen Finanzlagen gezielt zu reagieren.

Die Kommission hat all diese Fragen ausführlich diskutiert. Am Schluss war für eine Mehrheit der Kommission zum Zeitpunkt der Beratung im Januar klar, dass sie nicht bereit ist, eine Form von Vorreservation von finanziellen Mitteln für Lohnmassnahmen vorzunehmen. Die Mehrheit der Kom- mission argumentierte, dass jeder Anschein von Versprechungen gegenüber dem Personal in der jetzigen finanziellen Situation verhindert werden muss. Wie gesagt, dies widerspiegelt die Situation der Beratungen im Januar. Ich kann mir gut vorstellen – und ich hoffe es persönlich auch – dass in der Zwischenzeit und insbesondere auch jetzt nach Abschluss der Beratungen zum Pensionskas- sengesetz etwas Bewegung in diese Haltung gekommen ist oder noch kommen könnte. Im Namen der Kommission empfehle ich Ihnen auf jeden Fall, auf diese Revision des Lehreranstellungs- und Personalgesetzes einzutreten, und danke Ihnen dafür.

Corinne Schmidhauser, Unterseen (FDP). Die FDP-Fraktion ist an sich positiv auf die LAG- Revision eingestiegen und es geht hier primär um das LAG. Wir hofften, es kämen Vorschläge, die Lehrern eine zeitgemässe Anstellung bieten würden – neue Ansätze. Zum Beispiel, dass den wirk- lich geforderten Reallehrern, welche die 7. bis 9. Klasse unterrichten, etwas geholfen wird. Sie un- terrichten nicht diejenigen, welche in das Gymnasium wollen und ohnehin motiviert sind, sondern diejenigen, die dann vielleicht mit Ach und Krach, mit Schwierigkeiten und viel Unterstützung eines guten Lehrers eine Attestlehre schaffen, diejenigen, die viel Unterstützung brauchen. Wir haben uns auch gefreut auf die Revision, welche die wirklich engagierten Lehrkräfte belohnt und bestärkt, in- dem endlich eine Leistungskomponente beim Lehrerlohn eingeführt würde. Etwas, das mittlerweile in zehn Schweizer Kantonen möglich ist – offenbar geht es. In Bern scheint es gar nicht gehen zu wollen.

Doch, was für eine Revision des LAG wird uns vorgelegt? Ich meine, es ist eine mutlose und – par- don – auch eine unehrliche Vorlage. Mutlos, weil ausgerechnet jetzt der gesicherte Lohnaufstieg wieder eingeführt werden soll, etwas was das Volk – und nicht das Parlament – 2005 bereits sehr deutlich abgelehnt hat. Mutlos auch, weil genau dieser gesicherte Lohnaufstieg durchaus berechtig- te Fragen bei gewissen Berufsjahren nicht löst, und ebenfalls wegen der Kombination von Forde- rungen, mit welcher LEBE zum Beispiel immer wieder den Vergleich mit der Privatwirtschaft be- müht. Die Privatwirtschaft hat solche nie, nie und nirgends.

Die Vorlage ist jedoch auch unehrlich, nach meiner Meinung und nach derjenigen der FDP. Unehr- lich, weil sie vorgibt, dass die Berner Lehrkräfte völlig unterbezahlt sind. Dies ist jedoch, soweit mir bekannt, einfach nicht so. Es ist falsch im Vergleich mit den Privaten und es ist falsch im interkanto- nalen Vergleich. Ich gebe Ihnen gerne ein Beispiel: Kürzlich kam eine Kollegin aus Basel zu mir und sagte, sie komme jetzt neu in den Kanton Bern unterrichten. Dies erstaunte mich sehr und ich fragte sie, weshalb sie ausgerechnet nach Bern komme. Das sei doch angeblich der Kanton, der am we- nigsten bezahle. Darauf erklärte sie mir, sie habe einmal die Gesamtrechnung mit allen Lohnneben- leistungen gemacht und dann sehe es eben für sie ganz gut aus. Darauf sah ich genauer hin und informierte mich, nicht zuletzt auch auf der Webseite der EDK. Dabei stellte ich ein paar erstaunli- che Dinge fest. Ich fand keinen Kanton, der seinen Lehrkräften drei Altersentlastungslektionen be- zahlt. Eine Lektion, zwei Lektionen, drei – wie beim Kanton Bern – fand ich nirgends. Ich stellte fest, dass der Kanton Bern seinen Gymnasiallehrern 23 Pflichtlektionen zumutet. Im Kanton Aargau bei- spielsweise sind es 27 Lektionen. Soviel anspruchsvoller sind Berner Gymnasiastinnen und Gym- nasiasten wohl auch nicht. Und ich stellte fest, dass der Kanton Bern in der Volksschule 28 Pflicht-

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lektionen vorsieht. Kein Kanton hat eine tiefere Zahl. Andere Kantone haben auch 28. Der Durch- schnitt in der Schweiz liegt bei 29. Das Wallis, mit dem wir uns auch vergleichen und das in diesen Kantonsvergleichen auch immer angeführt wird, hat 23 Pflichtlektionen. Ich finde es etwas schwie- rig, diese Dinge miteinander zu vergleichen. Ich finde es auch schwierig zu vergleichen, wenn man weiss, dass der Kanton Bern mit gut 18 Schülern einen Klassenschnitt hat, der ebenfalls deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Nach meinem Wissensstand ist er im Moment schweizweit auf 19,5.

Und um noch auf meine Basler Kollegin zurückzukommen. Sie sagte mir dann noch, dass bei ihnen in Basel – und wie ich inzwischen auch herausgefunden habe beispielsweise in Freiburg – eine Lek- tion 50 Minuten dauern würde. Ja, natürlich kann man sagen: naja, wegen diesen 5 Minuten ...

Doch es ist ein Unterschied, ob man 45 oder 50 Minuten vor der Klasse steht, wobei ich hoffe, es seien die ganzen 50 Minuten. Es sind, wenn man es in Prozent rechnet, mehr als 10 Prozent.

Doch von all dem lese ich in der ganzen Vorlage nichts. Ich höre nur immer – pardon, den Ausdruck – marktschreierisch von der unglaublichen Delle, die unsere Lehrkräfte genau nach diesen 11 Jah- ren haben. Wir haben vorhin gerade gehört, dass die Einstiegslöhne nicht so falsch seien. Und wenn wir hinten hinaus schauen, so sagt der Herr Regierungsrat ehrlicherweise selber, dass ältere Lehrkräfte im Kanton Bern gut, anständig, wenn nicht sehr gut bezahlt sind. Ich habe sicher nicht alle Eckdaten und Lohnnebenleistungen korrekt erfasst, das weiss ich. Doch ich muss Ihnen sagen, dass mein Vertrauen in die beigezogenen Vergleiche gegen Null gesunken ist.

Bestärkt werde ich und wird auch die FDP in ihren Zweifeln, wenn ich einfach feststellen muss, dass – entgegen allen schwierigen Behauptungen – weder eine grosse Abwanderung in andere Kantone stattfindet, noch die unglaubliche Lehrerlücke aufgetaucht ist. Hierzu noch etwas zum Schluss.

Kürzlich war ich an einer Veranstaltung der LEBE mit weit über 1000 Lehrkräften. Es gab ein Podi- umsgespräch mit rund acht oder neun Leuten mit verschiedenen politischen Meinungen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich bin etwas erschrocken, als ich feststellen musste, dass Lehrkräfte, viele Lehrkräfte, bürgerliche Politiker, die ihre Meinung nicht teilen, mit einem Pfeifkonzert bedachten. Ich weiss nicht, was Sie davon halten. Das sind Lehrkräfte, die Ihre Kinder, meine Kinder, vielleicht so- gar Ihre Grosskinder lehren, mit Menschen umzugehen und die Meinungsäusserungsfreiheit zu respektieren. Ich habe ehrlich gesagt das Gefühl, die Baustellen bei den Lehrkräften liegen noch an einem andern Ort. Verstehen wir uns recht: Ich bin der Meinung, dass Handlungsbedarf bei den Berner Schulen besteht. Doch mit der gegenwärtigen Vorlage muss noch einiges geschehen, damit das eintrifft, was wir wohl alle wollen: motivierte, gute Lehrkräfte, mit einem angemessenen, aber auch mit einem vergleichbaren Lohn. Die FDP ist für Eintreten.

Daniel Kast, Bern (CVP). Auf das vorangehende Votum gäbe es sicher einiges zu sagen, doch ich halte mich jetzt an mein Skript. Dass die Lohnentwicklung bei den Lehrpersonen und beim Staats- personal nicht mehr konkurrenzfähig ist, ist mittlerweile anerkannt und bei den Betroffenen bekannt.

Ich konnte selber beobachten und war erstaunt, wie gross die Differenzen zu den Nachbarkantonen sind. Dies wird sich durchaus auf den Stellenmarkt auswirken. Es ist nicht möglich, in die Zukunft zu sehen, doch wenn der Kanton Bern mittelfristig in einen akuten Lehrermangel hineingerät, wird dies niemanden überraschen, der sich seriös und ernsthaft mit den Anstellungsbedingungen der Lehr- personen auseinandersetzt.

Die glp-CVP-Fraktion macht eine enge Verbindung zwischen dem LAG und dem PKG. Unser Ziel ist, dass das Personal im Kanton Bern gleich lange Spiesse hat wie in andern Kantonen und in der Privatwirtschaft. Deshalb fahren wir mit der Pensionskasse, in der das Staatspersonal relativ gut dasteht, eine verhältnismässig harte Linie. Beim Lohn hingegen, bei dem eben Rückstände da sind, vor allem bei der Lohnentwicklung, da verhalten wir uns personalfreundlich. Es ist durchaus ge- rechtfertigt, Abstriche in der Pensionskasse zu machen, wenn danach beim Lohn nachgezogen wird. Konkret: Der Kompromiss, den wir mit dem Zuger Modell eben beschlossen haben, ist nur dann redlich, wenn zumindest die Rotationsgewinne nicht mehr abgeschöpft werden. Sonst bezahlt nämlich das Personal die Arbeitnehmerbeiträge zur Sanierung, und durch unfreiwilligen Lohnver- zicht zugleich auch noch die Arbeitgeberbeiträge, also die Beiträge des Kantons. Und dies ist ja wohl nicht die Idee des Zuger Modells.

Die LAG-Revision zeigt auf, wie die Lohnentwicklung von Lehrpersonen und Staatspersonal ideal- erweise erfolgen würde, wenn eine optimale finanzielle Situation im Kanton herrschen würde. Sie legt weiter fest, wie viel Geld für die Lohnentwicklung des Personals im Minimum zur Verfügung stehen muss. Das LAG ist kein Schönwettergesetz. Es zwingt den Kanton nicht, mehr Geld für das Personal aufzuwenden, als er es bisher tut. Aber es verhindert, dass die Rotationsgewinne abge-

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schöpft und für andere Zwecke gebraucht werden können, so wie dies in der Vergangenheit oft ge- schehen ist. Die Lohnentwicklung wird auch mit dieser revidierten Fassung, so, wie sie jetzt von der Regierung vorgelegt wird, nur mittelprächtig sein. Da müssen wir realistisch sein. Das Maximum innerhalb einer Berufslaufbahn wird realistischerweise nicht erreicht, doch diese Leute werden im- merhin in den oberen Teil der Erfahrungsskala kommen. Unsere Fraktion unterstützt das LAG wie es von der Regierung ausgestaltet ist. Weil dieses Gesetz der schlechten finanziellen Lage des Kantons Rechnung trägt und dem Personal trotzdem eine minimale Lohnentwicklung ermöglicht.

Jetzt noch zum BDP-Antrag. Dies wird ja ein zentraler Antrag sein. Wir anerkennen, dass die BDP versucht, in der heutigen schwierigen Situation etwas für das Personal zu tun. Wir können uns des- halb vorstellen, den BDP-Antrag auch anzunehmen. Für uns ist beim BDP-Antrag der Umgang mit den Rotationsgewinnen der springende Punkt. Im Gespräch mit Vertretern der BDP erfuhr ich, dass für sie die Rotationsgewinne klar dem Personal gehören. Der BDP-Antrag ist allerdings etwas

«gummig» formuliert. Je nach dessen Auslegung sind wir dafür oder dagegen. Wenn das Ziel nur darin besteht, kurzfristig Geld freizuschaufeln, um bei gewissen Personalkategorien – so genannten Schlüsselpersonen – etwas zu machen und sich so aus der Affäre zu ziehen, dann sind wir nicht dafür. Es schmeckt ein bisschen danach. Dabei helfen wir nicht. Wir wollen nicht mithelfen, dass mit einer kurzfristigen Effizienzübung die Löhne von einigen Chefbeamten erhöht werden können. Denn wir finden, jetzt braucht es eine Korrektur beim gesamten Personal. Und diese kann auch nicht nur kurzfristig wirksam sein. Sie darf es kurzfristig sein, aber sie muss es auch längerfristig sein. Und dafür ist es unabdingbar, dass die Rotationsgewinne einbezogen werden. Ob diese Rotationsge- winne nun jedoch mittels Gesetz, wie es die Regierung will, oder einfach mittels Übereinkunft der politisch massgebenden Kräfte einbezogen werden, ist für uns zweitrangig. Es spielt keine wesentli- che Rolle. Wichtig ist, dass diese Rotationsgewinne in Zukunft nicht abgeschöpft werden. Hier er- warten wir von der BDP klare Aussagen. Wir werden auf diese Vorlage eintreten

Präsident Bernhard Antener übernimmt wieder den Vorsitz.

Bettina Keller, Bern (Grüne). Wir Grünen begrüssen die Revision des Lehreranstellungsgesetzes LAG und sind für Eintreten. Im Vortrag zu dieser Gesetzesänderung ist genau dargestellt und er- klärt, welches die Ausgangslage ist und warum heute der Handlungsbedarf so gross ist. Erstens sind die Lehrerlöhne im Kanton Bern in den letzten Jahren gesunken. Dies nicht nur, weil sie zu wenig angestiegen sind, sondern auch absolut. Sie können mit entsprechenden Löhnen in unsern Nachbarkantonen, aber auch mit Löhnen in Berufen mit ähnlichen Voraussetzungen, mit ähnlich anspruchsvollen Ausbildungen, nicht mehr mithalten. Dies betrifft vor allem die Altersgruppe der 30- bis 45-Jährigen. Das sind Leute wie ich, die mitten in der Berufszeit stehen, aber gleichzeitig auch in der intensiven und teuren Familienzeit. Zweitens sanieren die Lehrerinnen und Lehrer seit 2005 mit saftigen Beiträgen ihre Pensionskasse, und dies bis auf weiteres und wahrscheinlich noch mit grösseren Beiträgen, obwohl sie es nicht selbst verschuldet haben. Drittens haben die Lehrerinnen und Lehrer, aber auch alle andern Kantonsangestellten, zusammen in den vergangenen 15 Jahren mit über 3 Mrd. Franken geholfen, die Kantonsfinanzen zu sanieren, indem eben ihre Löhne zu we- nig angestiegen sind.

Ein konkretes Beispiel. Sie haben vielleicht zum Teil in den letzten Wochen die Broschüre von LE- BE auch erhalten. Eine Lehrperson mit acht Jahren Berufserfahrung, also etwa gut 30-jährig, ver- dient heute im Monat 326 Franken weniger als eine Vergleichsperson vor 17 Jahren. Wird die Teue- rung hinzugerechnet, sind es 1100 Franken. Wenn Sie dies auf ein Jahr umrechnen, kommen sie auf gut 14 000 Franken, die diese Lehrperson heute weniger verdient als vor 17 Jahren. Kennen sie irgendeinen anderen Beruf mit ähnlicher Lohnentwicklung?

Lehrerinnen und Lehrer auf allen Schulstufen arbeiten heute mehr als ihr Pensum, als ihre Jahres- arbeitszeit umfasst. Corinne Schärer behauptet heute, aber auch bei anderer Gelegenheit in der Öffentlichkeit, dass die Lehrerschaft 13 Wochen Ferien habe oder andere Dinge. Doch dies ändert nichts an der Tatsache, dass der Lehrerberuf die gleiche Jahresarbeitszeit hat, wie das Kantons- personal: 42 Stunden, 5 Wochen Ferien. Untersuchungen zeigen, dass Lehrerinnen und Lehrer durchschnittlich je nach Schulstufe, zwischen 130 und 160 Stunden Überzeit im Jahr unbezahlt leis- ten. Diese können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Sie werden auch nicht ausbezahlt.

Und dies geschieht mit einer Ausbildung, die ein bis zwei Jahre länger dauert, als noch zu Zeiten des Seminars.

Der Regierungsrat hat nun eine Vorlage ausgearbeitet, die diese Probleme angeht, ohne irgendwel- che Geschenke zu verteilen und ohne die schwierige finanzielle Situation des Kantons aus den Au-

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gen zu verlieren. Erstens wollte er für den individuellen Lohnanstieg eine ausreichende Summe zur Verfügung stellen, damit das Maximum theoretisch in 27 Berufsjahren erreicht werden kann und er will dies im Gesetz festlegen. Zweitens soll der individuelle Gehaltsanstieg degressiv verlaufen. Das finde ich persönlich ganz wichtig. Am Anfang steigt der Lohn schneller, wenn man noch wenig ver- dient, wenig Erfahrung und deswegen einen sehr grossen Aufwand hat. Dies ist normalerweise auch die Zeit, in der ein Teil der Leute eine Familie gründen. Degressiv ist für mich in diesem Kon- text so etwas wie das Gegenteil von depressiv. Und drittens sollen die Rotationsgewinne, die wir wohl inzwischen alle kennen, wieder zur Verbesserung der Löhne der Lehrer und des übrigen Kan- tonspersonals zur Verfügung stehen. Dies verlangt ja auch das Postulat von Daniel Steiner, das wir im März 2011 angenommen haben. Solches war bis 2004 im Kanton Bern selbstverständlich und ist heute beispielsweise beim Bund immer noch so.

Die Grünen sind mit der geplanten Gesetzesänderung im Grossen und Ganzen einverstanden und zufrieden. Was jetzt allerdings die bürgerliche Mehrheit im Januar in der Kommission gemacht hat, stösst bei uns, aber auch bei der Lehrerschaft und bei interessierten Kreisen auf grosses Unver- ständnis. Sie haben alle lohnrelevanten Punkte ersatzlos gestrichen und sagen einfach, dass der Regierungsrat ja selber das Lohnsummenwachstum festlegen kann. Zitat von dir, Peter Brand, in der Zeitung vom letzten Mittwoch, Zitat von Corinne Schmidhauser am LEBE-Tag vom vorletzten Mittwoch. Wir Grüne finden diese Art, kompromisslos zu politisieren, gefährlich und wir sorgen uns um mehrere Dinge: Welches Signal senden wir hier aus dem Rathaus hinaus in den Kanton? Letz- ten Dienstag haben wir uns den Lohn erhöht. Wir Grüne waren konsequenterweise dagegen, sag- ten dass diese Erhöhung im Moment nicht vertretbar ist, auch wenn wir sie eigentlich verdient hät- ten. Die Reaktionen in den Zeitungen und auf der Strasse haben uns gezeigt, dass die Bevölkerung einfach sprachlos ist und nicht versteht, wie wir dies machen können, wenn gleichzeitig solch mas- sive Sparanstrengungen im Kanton anstehen.

Wir Grüne sorgen uns aber noch mehr, dass junge Lehrerinnen und Lehrer, die hier in Bern an der kantonalen PH studiert haben, sich rechtzeitig orientieren, wo sie eine Stelle annehmen wollen. Es handelt sich um junge, gescheite, gut ausgebildete, flexible, informierte, mobile und motivierte Leute und diese brauchen wir dringend hier. Unsere Kinder oder Ihre Enkelkinder verdienen es, dass wir hier dafür sorgen, dass die guten LehrerInnen im Kanton Bern bleiben wollen. Noch ein Gedanke, liebe SVP-Grossrätinnen und -Grossräte: Ich habe mehrmals gelesen, dass in denjenigen Kanto- nen, die nahe an der Grenze zu Deutschland liegen, immer mehr Lehrerinnen und Lehrer aus Deutschland angestellt werden, weil sich keine Einheimischen mehr finden lassen. Und die Leute aus Deutschland kommen sehr gerne. Ich persönlich habe damit kein Problem, doch es ist gar kei- ne so abstrakte Prognose, dass dies im Kanton Bern dann auch passieren könnte. Man hört, es werde für einen Schulleiter im Oberland, im Emmental, im Jura immer schwieriger und mühseliger, die richtig ausgebildeten Lehrerinnen oder Lehrer für offene Stellen zu finden. Bis jetzt ist jeden Sommer jemand vor den Klassen gestanden. Aber man hört, dass auf eine ausgeschriebene Stelle einfach noch eine Bewerbung eingeht; das heisst, es gibt keine Auswahl. Damit kann Qualität nicht mehr berücksichtigt werden. Die Hauptsache ist einfach, dass am 12. August jemand vor der Klasse steht.

Wie gesagt, die Vorlage des Regierungsrats sieht nichts Grossartiges oder Luxuriöses vor. Wir Grüne begrüssen das LAG in der Version, wie es vor der Kommissionsarbeit ausgesehen hat. Wir danken der Erziehungsdirektion für ihre grosse Arbeit und wir haben bewusst alle Anträge so ge- stellt wie der Regierungsrat. Ich hoffe jetzt, Sie haben gut zugehört und gehen aufmerksam und verantwortungsbewusst mit diesem LAG um.

Präsident. Frau Schmidhauser wurde direkt angesprochen. Anstatt ihr Votum am Schluss nach allen Fraktionssprechenden abzugeben, erhält sie jetzt kurz das Wort, um eine Antwort zu geben.

Dann würden wir weiterfahren mit Frau Stucki für die SP-JUSO-PSA-Fraktion.

Corinne Schmidhauser, Unterseen (FDP). Liebe Bettina Keller, nur zwei Sätze. Erstens, ich kann unterscheiden zwischen freier und unterrichtsfreier Zeit. Ich habe immer von 13 Wochen unterrichts- freier Zeit gesprochen. Als Schulleiterin ist mir dies sehr wohl bewusst. Und zweitens, mein Name wäre Corinne Schmidhauser und nicht Schärer, bitte.

Béatrice Stucki, Bern (SP). Die Lehrkräfte leisten in vielerlei Hinsicht eine wichtige Arbeit. Am An- fang jeder schulischen Karriere müssen sie den Schülerinnen und Schüler das nötige Grundwissen für das ganze Leben vermitteln, aber auch die Freude am Lernen und den «Gwunder» daran. Spä-

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ter bereiten sie sie dann auf den Beruf vor. Der Lehrauftrag hat sich aber in den letzten Jahren mehr und mehr gewandelt. Die Lehrkräfte sind heute zunehmend auch FamilienberaterInnen oder Sozial- arbeiterInnen, und sie müssen sensibel sein, wenn es zum Beispiel darum geht, Missbrauch an einem Kind oder gesundheitliche Mängel zu erkennen. Unsere Gesellschaft delegiert heute vieles an die Lehrkräfte. Der Beruf macht aber natürlich auch Freude und gibt Befriedigung, wenn zum Beispiel Fortschritte bei den Schülerinnen oder Schülern festgestellt werden können. Und zwar geht dies vom Kindergarten bis hinauf zur Universität und betrifft nicht nur einzelne Segmente. Den Re- spekt und die Würdigung einer richtigen, wertvollen und gut geleisteten Arbeit drücken wir in unse- rer Gesellschaft auch mit dem Lohn aus. Lange hat dies im Kanton Bern gut funktioniert. Mit dem Verzicht auf den gesicherten Stufenanstieg stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis, also das Ver- hältnis zwischen Lohn und geleisteter Arbeit, nicht mehr. Sie haben in den Medien lesen oder hören können, dass die Lehrer heute in den Kantonen Solothurn oder Fribourg rund 1000 Franken mehr verdienen, auch wenn sie teilweise tiefere Lektionenzahlen haben oder andere Dinge sich unter- scheiden. Doch die pwc-Studie (PricewaterhouseCoopers) aus dem Jahr 2010 hat diese Lohnun- terschiede ganz klar festgestellt und pwc ist nicht gerade als linke Organisation bekannt. SP-JUSO- PSA hat die lohnrelevanten Änderungen der Vernehmlassungsversion deshalb begrüsst.

Mit dem Vorschlag in der grauen Fassung wurden wir eher enttäuscht. Die grösste Ernüchterung geschah jedoch in der Beratung der Kommission. Die Anträge der Kommission sind aus unserer Sicht ein personalpolitisches Desaster für die Lehrkräfte, wie auch für das kantonale Personal.

Rund 20 000 Angestellte werden hier vor den Kopf gestossen. Der Antrag der BDP ist aus unserer Sicht keine Rettung. Dazu später beim Antrag mehr. Letzte Woche hat mich ein Mitarbeiter der Staatskanzlei angesprochen. Wenn Sie uns jetzt im Regen stehen lassen, nächste Woche, jetzt wo Sie Ihren Lohn erhöht haben, dann kündige ich sofort; auch wenn ich keine neue Stelle habe. Ich habe ihm keine Hoffnung gemacht, im Gegenteil. Angesichts der Anträge aus den Kommissionen zum Pensionskassengesetz, das wir ja jetzt verabschiedet haben, und zum LAG. So wie er sind viele Mitarbeiter und Lehrkräfte vom Kanton Bern enttäuscht, sind wütend und demotiviert. Das Aufgabenheft wächst, der Lohn nicht. Ganz im Gegenteil, real gesehen ist er gesunken. FIKO und OAK wurden bereits mehrmals und gut über die Lohnrückstände des kantonalen Personals und der Lehrkräfte dokumentiert. Immer hiess es anschliessend von bürgerlicher Seite, ja, jetzt müssen wir wohl schon etwas machen.

Der Regierungsrat hat uns mit der Kompromissvariante in Artikel 14, Absatz 4 eine gangbare Lö- sung vorgeschlagen – massvoll, und finanzierbar. Finanziert wird sie einerseits durch die Rotations- gewinne, mit Mitteln, die in der Finanzplanung bereits eingestellt sind. Anderseits, Kolleginnen und Kollegen, ist das Personal nicht gratis zu haben, was bereits vom Kommissionspräsidenten ausge- führt wurde. Und Qualität gibt es nicht zu Dumpingpreisen. Wer von seinen Mitarbeitenden etwas verlangt, muss auch etwas zurückgeben. Schöne Worte alleine genügen jedoch hier nicht, auch nicht die Aussage, es gehe eben jetzt gerade nicht, weil ... Es geht, davon sind wir überzeugt. Es muss gerade jetzt ganz besonders gehen, wo wir unsere eigenen Entschädigungen erhöht haben, weil sie scheinbar nicht mehr angemessen sind. Jetzt, wo wir eine Million Subventionsbeiträge für die Landwirtschaft gesprochen haben. Und jetzt, da wir mit der Abschaffung oder zumindest der Reduktion der Handänderungssteuer offensichtlich auf Einnahmen verzichten können. Ich appellie- re hier an Ihre Verantwortung, aber auch an Ihre Loyalität gegenüber den Lehrkräften und den kan- tonalen Angestellten. Bei den lohnrelevanten Anpassungen im LAG und im PG geht es um Men- schen, um Frauen und Männer, die mit dem Lohn für die von ihnen geleistete Arbeit entschädigt werden, damit ihren Lebensunterhalt bestreiten und auch Steuern bezahlen. Steuereinnahmen auf die der Kanton Bern ganz dringend angewiesen ist. Hier darf es nicht um ein politisches Machtspiel gehen, um der rot-grünen Regierung zu schaden. Auch die Finanzen ziehen nicht mehr als Gegen- argument, weil das Personal seinen Beitrag an die Sanierung der Kantonsfinanzen längst geleistet hat, mit den 3,6 Milliarden Lohnrückständen. Dies wurde auch gestern bereits gesagt. Die SP- JUSO-PSA-Fraktion ist für Eintreten. Es geht ja letztlich auch noch um andere anstellungsspezifi- sche Änderungen. Doch so viel schon jetzt: Eine LAG-PG-Änderung ohne eine effektive Verbesse- rung der Lohnsituation wird für uns nicht in Frage kommen.

Daniel Steiner-Brütsch, Langenthal (EVP). Die EVP begrüsst das Anliegen des Regierungsrats, den Lehrkräften und dem Kantonspersonal gesicherte Lohnperspektiven zu geben. Wir sind auch der Meinung, dass im Bereich der Löhne, gerade bei den Lehrkräften, konkrete Schritte unternom- men werden müssen, damit die Konkurrenzfähigkeit speziell gegenüber unseren Nachbarkantonen verbessert wird. Als Ausbildner für Lehrkräfte liegt mir diese Vorlage besonders nahe. Es darf näm-

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lich nicht sein, dass der Kanton Bern zwar Lehrkräfte ausbildet an der PH Bern, diese dann aber an andere Kantone oder sogar an die Privatwirtschaft verliert. Das ist nicht effizient und im Hinblick auf den drohenden Lehrermangel schon gar nicht zielführend. Aus meinem persönlichen Umfeld sind mir mehrere Fälle bekannt, wo junge Menschen die Ausbildung an der PH Bern absolviert haben und dann in einen anderen Kanton unterrichten gingen und weiterhin dort unterrichten. Gerade in einer Randregion wie es der Oberaargau ist, verlockt diese Option. Weshalb sollte man nicht an einer Volksschule in einem grenznahen Ort arbeiten gehen, wenn diese Orte problemlos aus dem Oberaargau erreichbar sind und erst noch viel bessere Bedingungen anbieten, gerade im finanziel- len Bereich. Es wurde bereits gesagt, der Lohnrückstand ist im Vergleich mit Nachbarkantonen enorm. Nach elf Berufsjahren erhält beispielsweise ein Primarlehrer im Kanton Solothurn monatlich 2000 Franken mehr, im Kanton Fribourg sind es 1000 Franken mehr. Und es ist nicht so, wie Gross- rätin Schmidhauser gesagt hat, dass uns die Leute nicht davon laufen. Doch, sie laufen uns davon.

Ich kann dir persönlich mehrere Beispiele aus meinem näheren Bekanntenkreis sagen, bei denen dies schon der Fall gewesen ist.

Deshalb ist es für die EVP klar, dass den Lehrkräften mit gezielten Massnahmen wieder mehr fi- nanzielle Sicherheit und Perspektiven geboten werden müssen. Es besteht ein klarer Handlungsbe- darf, den Rückstand der Löhne zur interkantonalen Konkurrenz zu korrigieren. Uns ist jedoch auch klar, dass dies vor dem Hintergrund der kantonalen Finanzen schwierig, ja herausfordernd ist. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Vorschläge des Regierungsrats grundsätzlich einen ausgezeich- neten Mittelweg zwischen wünschbarem, möglichem und notwendigem darstellen. Der Vorschlag, Rotationsgewinn und Budgetmittel zur Korrektur der Lohnrückstände zu verwenden, erscheint uns finanzpolitisch vertretbar, sogar elegant. Finanzpolitisch vertretbar ist er, weil er bereits budgetierte Staatsmittel verwendet, und elegant ist er, weil er die Verwendung der Rotationsgewinne zur Si- cherstellung des Gehaltsaufstiegs vorsieht. Die EVP hat bereits 2010 einen entsprechenden Vor- stoss zur Verwendung des Rotationsgewinns für Gehaltsmassnahmen bei Lehrpersonen einge- bracht und ist jetzt glücklich, dass der Regierungsrat zumindest dieses Anliegen umsetzen möchte.

Die Rotationsgewinne stammen aus den Lohnsummen der Lehrkräfte und gehören auch wieder dorthin. Es ist nichts als logisch und fair, dass Rotationsgewinne nicht mehr einfach in der allgemei- nen Staatskasse verschwinden, sondern verbindlich für das Personal eingesetzt werden und die- sem zugutekommen.

Für den Fall, dass die verbindlicheren Vorschläge des Regierungsrats keine Mehrheit finden sollten, hat die EVP zwei Anträge gestellt, um wenigstens die Verwendung der Rotationsgewinne für den Gehaltsaufstieg oder zur Aufhebung von Gehaltsrückständen verbindlich im Gesetz zu verankern.

Dies im Sinne eines Kompromisses zwischen den Haltungen des Regierungsrats, der einen gesi- cherten Lohnaufstieg verankern möchte, und der Mehrheit der Kommission, welche die Kompetenz für die Mittel zugunsten von Lohnmassnahmen dem Regierungsrat übertragen möchte.

Die EVP unterstützt auch einen Grossteil der anderen vorgeschlagenen Massnahmen im LAG, wie Honorierung von Weiterbildungen, Massnahmen für Berufseinsteigende, Änderungen im Bereich von unbefristeten Anstellungen. Lediglich bei der Altersgrenze von 70 Jahren haben wir kritische Einwände, und wir haben dort auch einen entsprechenden Antrag auch eingereicht. Besonders er- freut ist die EVP auch, dass der Entzug der Unterrichtsberechtigung im Gesetz ausführlich be- schrieben wird, sodass wirklich griffige Massnahmen gegen dubiose Lehrer ergriffen werden kön- nen.

Ich fasse zusammen: Aus Sicht der EVP ist die Vorlage des Regierungsrats bereits ein Kompromiss vor dem Hintergrund der Kantonsfinanzen. Der bestehende finanzielle Handlungsbedarf im Bereich der Löhne wird erkannt und soll endlich angegangen werden. Dies soll zielgerichtet aber auch fi- nanziell behutsam geschehen, indem Rotationsgewinne und Budgetmittel vorgesehen werden. Die EVP unterstützt verbindliche, gesetzlich festgeschriebene Massnahmen zur Verbesserung der Lohnsituation der Lehrkräfte und des Kantonspersonals. Dies im Sinne des Regierungsrats, aber auch im Sinne unserer Vorschläge, die wenigstens die Verwendung der Rotationsgewinne für Ge- haltmassnahmen im Gesetz festschreiben wollen. In diesem Sinne ist die EVP für Eintreten.

Stefan Oester, Belp (EDU). Vor uns liegt das LAG, das Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte.

Mit der Version 5 der Abänderungsanträge sehen wir, dass das Thema wohl interessant ist. Zwar stehen nur drei oder vier Artikel zur Diskussion, doch diese haben Fleisch und Knochen. Ein Haupt- grund der genannt wird, ist der ungleiche Lohn im interkantonalen Vergleich bei Lehrpersonen und Schulleitungen. Auch soll die ungleiche Behandlung unter den kantonalen Angestellten beseitigt werden. Alle anderen Änderungen geben kaum zu reden. Eine grosse Herausforderung wird jetzt

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sein, einerseits die Anliegen der Lehrpersonen und anderseits die schwierigen kantonalen Finanzen unter einen Hut zu bringen. Die EDU ist ganz klar für Eintreten und ist der Meinung, dass die Sache jetzt angegangen werden muss. Die EDU war nicht in der Kommission vertreten, doch unsere Mei- nung geht im Groben und Ganzen in die Richtung der Kommission.

Noch ein paar Bemerkungen zu folgenden Stichworten: Ungleiche Löhne im interkantonalen Ver- gleich. Dies ist sicher bei einer gewissen Gruppe von Lehrpersonen Tatsache. Hier müssen wir et- was unternehmen, das haben wir gehört. Hier besteht Handlungsbedarf. Doch wie diese Lösung aussieht, da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein sicherer, fester Gehaltsaufstieg ist für die EDU kein Thema. Der Regierungsrat hat hier die Kompetenz, eine individuelle Lösung einzubringen.

Aber auch Arbeitszeit und Klassengrössen stehen zur Diskussion und müssen angeschaut werden.

In der vergangenen Zeit haben wir alle verschiedentlich Informationen und Briefe von verschiede- nen Schulen und Kollegien erhalten, welche die Situation beschreiben. Zwei Befragungen, die ich persönlich gemacht habe, möchte ich hier wiedergeben.

Eine Schulleitungsperson hat gesagt, sie sei absolut zufrieden mit ihrem Gehalt. Eine weitere Lehr- person hat Folgendes formuliert: «Jammere uf höchem Niveau». Wieder andere finden, es sei eine Total ungenügende Situation, und wir müssten jetzt versuchen, dies zu lösen. Im interkantonalen Vergleich müssen auch die regionalen Bedingungen angeschaut werden. Auch der Lebensunter- halt, die Wohnkosten sind ungleich. Also müssen wir den Vergleich auch ganz genau durchführen.

Gemäss Personalbefragungen sind etwa zwei Drittel der Lehrpersonen mit den Arbeitsbedingungen gut oder sehr gut zufrieden. Das ist ein schönes Bekenntnis und an dieser Stelle möchte ich mich bedanken für die Arbeit, die Sie leisten. In der Befragung zum Gehalt allerdings, ist eine gewisse Unzufriedenheit festzustellen. Doch wer von uns würde da schon eine andere Antwort geben? Ein weiterer Diskussionsgrund sind auch die Rotationsgewinne, die wir anschauen werden.

Kurz zusammengefasst: Die EDU ist klar für Eintreten.

Präsident. Reicht Ihnen die Zeit noch, Herr Siegenthaler? Es sind sechs Minuten – das Wort hat Herr Siegenthaler, die Zeit muss reichen!

Heinz Siegenthaler, Rüti b. Büren (BDP). Der Titel LAG ist eigentlich ein bisschen verwirrlich:

Lehreranstellungsgesetz-Änderungen. Es geht überhaupt nicht um Anstellungsbedingungen für Lehrer, oder nur ganz nebenbei. Und um es vorweg zu nehmen: Diese sind bei uns in der BDP völ- lig unbestritten. Es geht eigentlich um Lohnerhöhungsmassnahmen für alle. Jetzt haben hier im Rat alle meine Vorrednerinnen und Vorredner immer von der Problematik bei der Lehrerentlohnung ge- sprochen. So sind wir auch in die Kommission eingestiegen und in der Kommission wurde ich ge- prügelt, weil ich immer nur von den Lohnrückständen der Lehrer gesprochen habe. Nachher hat man noch mit einem 50-seitigen Dokument bewiesen, dass das Problem beim gesamten Personal besteht, also muss man für das gesamte Personal lohnrelevante Massnahmen treffen. Und dies macht man dann einfach so elegant in einer Übergangsbestimmung. Das ist mir schon sauer aufge- stossen. Und dann hat es eben auch finanzielle Konsequenzen, weil wir ja einen grösseren Perso- nal- als Lehrkräftebestand haben. Daher kann man schon sagen, diese Massnahmen, welche die Lehrerinnen und Lehrer betreffen, kosten gar nicht viel. Doch weil nun das ganze Personal einbe- zogen wird, kostet es eben doch viel und ist eben doch wichtig. Und deshalb geht es bei dieser Ge- setzesänderung eigentlich um reine Lohnmassnahmen.

Dort sind für mich zwei Punkte wichtig. Erstens ist es für die BDP wesentlich, dass der Regierungs- rat für Personalfragen zuständig ist. Der Regierungsrat ist der oberste Personalchef. Er urteilt über Personalfragen wie Anstellung, Entlohnung, Beurteilung und so weiter. Diese Gesetzesänderung will nun einen Kulturwechsel. Sie will jetzt den Grossen Rat als Gesetzgeber zwingen, Personal- massnahmen zu treffen. Der Grosse Rat soll also im Gesetz festschreiben, wie gross der Lohnan- stieg ist und unter welchen Bedingungen man ihn bekommt. Zudem soll er dann auch die gebunde- nen Mittel bestimmen, wie es im Vortrag auf Seite 35 heisst. Dies wären dann gebundene Ausga- ben. Dabei können wir einfach nicht mithelfen. Wir wollen nicht Regierungsrat spielen, als Grossrä- tinnen und Grossräte. Das ist nicht unsere Aufgabe. Es ist auch in einer Gemeinde nicht die Aufga- be der Gemeindeversammlung, über die Anstellungsbedingungen des Gemeindeschreibers im De- tail zu bestimmen. Dies wäre von mir aus gesehen völlig falsch.

Der zweite Punkt ist, dass wir auch etwas gegen Automatismen oder gebundene Mittel haben, bei welchen im Budget einfach gesagt wird: die sind tabu, da könnt ihr nichts mehr machen. Ich persön- lich bin geschädigt von einer solchen Gesetzgebung. Am Anfang meiner politischen Karriere hier im Grossen Rat hat es sich ergeben, dass die Regierung als Sparmassnahme beschloss, den Lohnan-

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stieg zu kürzen. Die Personalverbände haben ihr Recht eingefordert – zu Recht – und der Kanton Bern hat vor Bundesgericht verloren. Er hat über 100 Millionen Lohn nachzahlen müssen, in einer Zeit, in der auch schon über Sparmassnahmen gesprochen wurde. Das ist bitter und einen solchen Fehler in der Gesetzesarbeit werden wir nicht mehr machen, das kann ich Ihnen sagen. Wir sind auch nicht bereit, einfach eine Lohnerhöhung ohne Leistungskomponente zu gewähren. Wir haben auf die Beurteilung, auf die Leistungskomponente bei den Lehrerinnen und Lehrern verzichtet. Das war ein erster Schritt unseres Entgegenkommens.

Nicht die fehlenden gesetzlichen Massnahmen sind das Problem, sondern die fehlenden finanziel- len Mittel. Lohnmassnahmen müssen durch den Regierungsrat im Budgetprozess beschlossen werden. Und jetzt komme ich zu diesen ominösen Rotationsgewinnen, die alle immer wieder zitiert haben. Rotationsgewinne – meinetwegen schreibt das doch ins Gesetz – sind ist keine relevanten oder fixen Grössen. Sie können von Jahr zu Jahr ändern. Theoretisch ist es möglich, dass sogar Rotationsverluste entstehen, und die Rotationsgewinne sind dann doch sehr unterschiedlich. Bei den Lehrerinnen und Lehrern sind sie viel höher als beim übrigen Personal. Jetzt weiss ich nicht, ob Sie mit den Rotationsgewinnen der Lehrerinnen und Lehrer das übrige Personal besser stellen wol- len, oder wie das geht. Dies ist für mich nicht klar.

Die Lösung, die jetzt von der Regierung kommt, können wir so nicht unterstützen. Wir haben mitge- holfen, den Kommissionsantrag so zu formulieren, dass eine Kann-Formulierung enthalten ist. Der Regierungsrat kann und muss das auch. Es ist in der Verantwortung und Aufgabe der Regierung, Lohn und Personalmassnahmen zu bestimmen.

Und noch einmal zu den Rotationsgewinnen. Diese hat nicht die bürgerliche Parlamentsmehrheit herausgestrichen. Es war die Mehrheit der rot-grünen Regierung, die sie herausgestrichen hat. Aber es war auch die Mehrheit der rot-grünen Regierung, die sie jetzt wieder eingestellt hat. Also um die- se Rotationsgewinne müssen wir gar nicht mehr «stürme». Die sind nämlich schon in den Planzah- len enthalten. Und diese hat niemand von uns je einmal bekämpft. Kein einziger Parlamentarier hat je gesagt, dass sie wieder herausgestrichen werden müssen. Also ist es eigentlich unnötig, dass wir jetzt noch über sie «stürme».

Wir erkennen die Problematik dieser Lohnrückstände. Daher haben wir auch versucht, noch einmal all diese lohnrelevanten Bestimmungen in die Kommission zurückzugeben, um dort zu diskutieren, wie die Problematik gelöst werden könnte. Denn wir sind überzeugt, dass wir hier im Grossen Rat, heute oder morgen, wenn wir dann abstimmen, keine fixfertige, pfannenfertige Lösung haben wer- den. Das Hauptproblem ist für mich eigentlich der Personalzuwachs. In den Jahren, in welchen die- se Rückstände bei den Lohnmassnahmen entstanden sind, haben wir gemäss Tabelle des Perso- nalamts vom Jahr 2004 bis 2011 einen Zuwachs von 13 000 auf 17 000 100-Prozent-Stellen ge- habt; also 4000 Stellen mehr. Ich weiss, etwas mehr als 2000 Stellen sind aufgrund der Kantonali- sierungen entstanden. Doch es gibt immer noch einen Stellenzuwachs von gegen 2000 Stellen.

Dies sind weit mehr als zwölf Prozent. Wir sind für Eintreten. Wir wollen eine faire Diskussion, und Folgendes muss ich noch gesagt haben, bevor ich aufhöre: Wenn wir schon bereit sind, auch an Podien teilzunehmen und wenn wir dann dort ausgepfiffen werden, fördert dies den Dialog nicht.

Hiermit spreche ich das LEBE-Podium an, an dem Kolleginnen von mir teilgenommen haben. Wir sind für Eintreten.

Präsident. Jetzt habe ich noch Herrn Brand für die SVP als Fraktionssprecher gemeldet. Gibt es weitere Fraktionssprecher? – Ich habe nachher Herrn Amstutz als Einzelsprecher vorgesehen. Gibt es weitere Einzelsprecher zum Eintreten? – Dann unterbrechen wir jetzt hier und fahren pünktlich um 17 Uhr fort.

Hier wird die Beratung unterbrochen.

Schluss der Sitzung um 16.31 Uhr.

Die Redaktorinnen:

Sonja Riser (d)

Catherine Graf Lutz (f)

Referenzen

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