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Archiv "Biografische Anamnese" (27.11.2009)

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Academic year: 2022

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A 2432 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 48

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27. November 2009 gute Kooperation mit der Feuerwehr

dahin gehend zu intensivieren, dass man sich auf den Ernstfall bestmög- lich vorbereitet. Dabei bieten die Diakonie-Kliniken – ein nach dem neuesten Stand des Brandschutzes konzipiertes Haus von 2007 – die virtuelle Kulisse für erste Gehversu- che in Richtung realitätsnah pro- grammierter Brandsimulation. Un- ter Federführung des Lehrstuhls für Technische Informatik der Universi- tät Kassel entstand das Projekt

„KATIE – Katastrophensimulation, Avatare, Training In Echtzeitsimu- lation“. Es entwickelt Konzepte und benutzt Technologien von Compu- terspielen, etwa in Form von Seri - ous Games à la „Second Live“ bis hin zur Virtual Reality. Ein speziel- ler Workflow soll der kosteneffekti- ven Erstellung von virtuellen Men- schen dienen, denn bisher kostet die Schaffung eines Avataren, also eines grafischen Stellvertreters, immer noch bis zu 30 000 Euro.

Im Kern handelt es sich bei der Computerkulisse um ein detailge- treues, begehbares 3-D-Kranken- hausmodell mit Patientenzimmern, Operationssälen und Intensivberei- chen. Dabei agieren in simulierten Brandmodellen, zum Beispiel bei einem Zimmerbrand, Avatare stell- vertretend für Ärzte, Pflegekräfte, Feuerwehrleute und Patienten. Ein Ergebnis ist ein E-Learning-Kurs, der von einzelnen Teilnehmern oder Gruppen spielerisch, jederzeit und

an jedem PC absolviert werden kann und der per Zertifikat die er- folgreiche Teilnahme bestätigt – was nicht nur den Mitarbeiter moti- viert, sondern auch als Nachweis gegenüber Gesetzgeber und Brand- schutzversicherung dienen kann.

Der elektronische „Durchlauf“ soll- te aber keinesfalls praktisch überle- bensnotwendige Übungen wie zum Beispiel am Feuerlöscher ersetzen.

Wichtig war den Entwicklern, die Bereitschaft beim Klinikträger

wie beim Personal zu erhöhen, sich effizient und kostengünstig mit dem Thema auseinanderzusetzen. End- ausbaustufe des Projekts ist ein Krankenhaus mit einem künstlich einfach zu erzeugenden Querschnitt der Bevölkerung, visualisierten Brandabschnitten, funktionierenden Feuerlöschern und Brandmeldern, Brandschutztüren und Rauch- und Wärmeabzügen zu erschaffen.

Mitarbeitern wird es somit er- möglicht, aktiven Brandschutz zu üben, und die Feuerwehr kann die unterschiedlichsten Einsatzszena- rien durchspielen. Krankenhausar- chitekten und -planer könnten auf diese Weise die von ihnen geplante Klinikkonstruktion auf Sollbruch- stellen beim Thema Brandschutz kritisch durchleuchten. Was für die Entwicklung von Flugzeugen und das Training von Piloten gilt, sollte auch für Krankenhäuser gelten – besser ein Training im Simulator als ein Totalverlust. ■

Dr. med. Andreas Fiehn MBA Susanne Bullien, Diakonie-Kliniken Kassel, Dirk Ehrlich, Berufsfeuerwehr Kassel, Prof. Dr. Ing Dieter Wloka,Universität Kassel

Das E-Learning-Zertifikat dient als Nachweis gegenüber dem Gesetzgeber und der Brandschutzversicherung.

Biografische Anamnese

Für die Durchführung einer Psychotherapie ist – unabhängig vom Verfahren oder Krankheits- bild – die Kenntnis der Lebensgeschichte des Patienten von essenzieller Bedeutung. Nicht zu Unrecht ist daher die Position Nr. 860 der Ge- bührenordnung für Ärzte (GOÄ) „Erhebung ei- ner biographischen Anamnese unter neuro- senpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen“ mit einer ver- gleichsweise hohen Punktzahl ausgestattet:

Die Bewertung spiegelt die potenzielle Bedeu- tung für die Behandlung und deren Erfolg wi- der. Der Text der Leistungslegende bezieht sich zwar auf die Einleitung und Indikationsstellung zu einer tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapie, doch kann die Nr. 860 GOÄ auch für die Erhebung der bio- grafischen Anamnese und Lerngeschichte im Rahmen einer verhaltenstherapeutischen Be- handlung in analoger Weise angesetzt werden.

Die Abrechnungsbestimmung zur Nr. 860 GOÄ sieht vor, dass sie im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig ist. Der Begriff des Be- handlungsfalls bezieht sich hier nicht – wie in Abschnitt B I – auf den Zeitraum eines Monats, sondern auf die jeweils vorliegende Erkrankung oder Krankheitsepisode. Der Ausdruck Behand- lungsfall ist daher mit Bezug auf Nr. 860 GOÄ als Krankheitsfall zu verstehen. Eine erneute Be- rechnung der Nr. 860 GOÄ in derselben Krank- heitsepisode ist somit in der Regel nicht mög- lich, sondern erst, wenn deren Behandlung ab- geschlossen ist und sich im Intervall bei erneuter oder wesentlich veränderter Symptomatik wie- derum eine Therapiebedürftigkeit ergibt.

Die biografische Anamnese kann sowohl im Rahmen eines Besprechungstermins als auch, wie in der Leistungslegende vermerkt, in mehre- ren Sitzungen erhoben werden. Der Leistungs - inhalt ist erst dann erfüllt, wenn die biografische Anamnese vollständig erhoben und die Befra- gung zur Vorgeschichte der Erkrankung oder Krankheitsepisode somit abgeschlossen ist.

Die vergleichsweise hohe Bewertung dieser Gebührenposition sollte sich dabei – auch im

Erleben des Patienten – in einer hierfür tat- sächlich aufgewandten angemessenen Zeit- dauer widerspiegeln. Wenn beispielsweise eine Behandlung nach ein oder zwei psychothera- peutischen Sitzungen abgebrochen wird und die jeweiligen Patientenkontakte dabei kaum länger als die jeweilige Dauer der – abgerech- neten – Behandlungssitzungen waren, sind daher Liquidationsstreitigkeiten programmiert, wenn zusätzlich die Nr. 860 für im Zusammen- hang damit nebenbei erörterte biografische Fragestellungen angesetzt wird.

Andere ausführliche Anamnesen, etwa im Rahmen von internistischen Erkrankungen, müssen über Gebührenpositionen im Kapitel B, Grundleistungen und allgemeine Leistungen, zum Beispiel über die Nrn. 1, 3 oder 34 GOÄ abgerechnet werden.

Für eine biografische psychiatrische Ana - mnese bei Kindern oder Jugendlichen ist die korrespondierende Gebührenordnungsposition Nr. 807 GOÄ anzusetzen. Diese sieht in der Leistungslegende als obligaten Bestandteil auch die Befragung von Bezugs- und Kontakt- personen vor. Dr. med. Hermann Wetzel M. Sc.

GOÄ-RATGEBER

S T A T U S

Referenzen

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