• Keine Ergebnisse gefunden

Vergütungstarifvertrag. Arbeitgebervereinigung energiewirtschaftlicher Unternehmen e. V., Hannover,

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vergütungstarifvertrag. Arbeitgebervereinigung energiewirtschaftlicher Unternehmen e. V., Hannover,"

Copied!
9
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Zwischen der

Arbeitgebervereinigung energiewirtschaftlicher Unternehmen e. V., Hannover,

-einerseits- und

der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg -andererseits-

wird für die HanseGM Gebäudemanagement GmbH folgender Vergütungstarifvertrag ver- einbart:

(2)

Inhaltsverzeichnis

Präambel Abschnitt 1

§ 1 Geltungsbereich

Abschnitt II Die Bestandteile der Tabellenvergütung

§ 2 Vergütungstabelle

§ 3 Basisvergütung

§ 4 Erfahrungskomponente

§ 5 Leistungskomponenten

Abschnitt III Die Eingruppierung

§ 6 Eingruppierungsgrundsätze

§ 7 Tätigkeitsbeispiele und Analogien

§ 8 Höhergruppierungen

§ 9 Besitzstand / Überleitungskomponente Abschnitt IV Schlussregelungen

§ 10 Laufzeit

Anlage 1 zum Vergütungstarifvertrag - Monatstabellenbezüge

3

3

3 3 3 4

5 6 6 6

7

(3)

Präambel

Dieser Tarifvertrag stellt einen eigenständigen Tarifvertrag für die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter der HanseGM Gebäudemanagement GmbH dar und bildet zugleich ein für alle Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter einheitlich geltendes Vergütungssystem.

Abschnitt 1

§1

Geltungsbereich

Dieser Vergütungstarifvertrag gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildenden - im Folgenden Arbeitnehmer genannt -, die in einem Arbeitsverhältnis mit der HanseGM Gebäudemanagement GmbH stehen und unter den Rahmentarifvertrag der HanseGM Ge- bäudemanagement GmbH fallen.

Sofern in diesem Tarifvertrag Arbeitnehmer oder Mitarbeiter benannt sind, umfasst die For- mulierung sowohl weibliche, männliche als auch diverse Arbeitnehmer oder Mitarbeiter. Aus Vereinfachungsgründen wird ausschließlich die männliche Form verwendet.

Abschnitt II

Die Bestandteile der Tabellenvergütung

§2

Vergütungstabelle

Die Vergütungstabelle ist als Anlage I zu diesem Vergütungstarifvertrag geregelt. Als Tabel- lenvergütung gilt die Summe der in §§ 3,4 und 5 genannten Beträge.

§3 Basisvergütung

Jeder Vergütungsgruppe ist - als für die gesamte Vergütung grundlegender Bestandteil - eine Basisvergütung zugeordnet, die in der Vergütungstabelle ausgewiesen wird.

§4

Erfahrungskomponente 1. Die Erfahrungskomponente wird in folgender Höhe gewährt:

nach 3 Jahren

nach 6 Jahren weitere

10,25 % 3%

(Erfahrungskomponente 1) (Erfahrungskomponente 2)

2. Bemessungsgrundlage für die Erfahrungskomponente 1 ist die jeweilige Basisvergütung.

(4)

3. Bemessungsgrundlage für die Erfahrungskomponente 2 ist die jeweilige Basisvergütung plus Erfahrungskomponente 1.

4. Für den Zeitablauf nach Nr. 1 Satz 1 wird die Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses zu Grunde gelegt. Ein früheres Arbeitsverhältnis wird berücksichtigt, wenn der Arbeitneh- mer aufgrund eines gesetzlichen oder tarifvertraglichen Anspruchs wiedereingestellt wor- den ist. Weiterhin wird die Erfahrungskomponente 1 bei einschlägiger Berufserfahrung (auch außerhalb der HanseGM) gewährt. Die Erfahrungskomponente 2 wird nach 6jähri- ger Betriebszugehörigkeit bei der HanseGM gewährt.

5. Für die Gewährung der Erfahrungskomponente 2 gilt folgendes zwischen den Betriebs- parteien vereinbarte Verfahren für ein begründetes Widerspruchsrecht:

Wenn Mitarbeiter/-innen wiederholt negativ auffallen kann der Arbeitgeber den Betriebsrat mit einem Vorlauf von zwei Monaten vor Erreichen des 6ten Beschäftigungsjahres infor- mieren, dass eine begründete Nicht-Gewährung der Erfahrungskomponente 2 in Betracht gezogen wird. Der Betriebsrat erhält so die Möglichkeit der Intervention. Sollten auch nach der Intervention des Betriebsrats keine Verbesserung eintreten ist der Veto-Grund erfüllt.

Die Betriebspartien sind sich darüber einig, dass ein Veto eine Verschiebung der Gewäh- rung der Erfahrungskomponente trotz Erreichen des 6ten Jahres bedeutet. Die Gründe für die Nicht-Gewährung der Erfahrungsstufe werden jährlich zwischen den Betriebsparteien überprüft. Das oben beschriebene Verfahren mit den entsprechenden Fristen greift dann erneut.

Folgende Gründe für eine Nicht-Gewährung der Erfahrungskomponente 2:

• Abmahnung oder Ermahnungen aufgrund von wiederholtem personenbedingtem Fehlverhalten (Sozialverhalten, Betriebsfrieden, wiederholte technische Fehler);

• Nachweisliches wiederholtes bewusstes Nicht-Einhalten von Prozessen, Arbeits- anweisungen.

6. Ruhenszeiten durch Bundesfreiwilligendienst, freiwilligem sozialen oder ökologischen Jahr zählen im vollen Umfang zur Dauer des Arbeitsverhältnisses nach Satz 1. Die Aner- kennung von Ruhenszeiten durch Elternzeiten kann zwischen den Betriebsparteien im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung vereinbart werden.

§5

Leistungskomponenten

1. Die Leistungskomponente I und II werden mit Erreichen eines erhöhten Leistungsniveaus anhand entsprechender Zusatzqualifikationen nach Anlage 1 vergeben.

2. Bemessungsgrundlage für die Leistungskomponente I ist die Basisvergütung zuzüglich der Erfahrungskomponente 1 (Additiver Ansatz). Die Leistungskomponente I beträgt 3 % dieser Summe.

3. Bemessungsgrundlage für die Leistungskomponente II ist die Basisvergütung zuzüglich der Erfahrungskomponente 1. Die Leistungskomponente II beträgt 3 % dieser Summe plus die Leistungskomponente 1 (Additiver Ansatz).

4. Sofern sich für Tätigkeiten bei der HanseGM die Notwendigkeit eines Führerscheins auf Grundlage der jeweiligen Tätigkeitsbeschreibung ergibt, gilt folgende Regelung:

(5)

Bei selbstverschuldetem temporären oder permanenten Führerscheinverlust kann die Leistungskomponente für den Zeitraum des Fahrverbotes gestrichen werden. Es besteht die Möglichkeit Urlaub und oder AZK zu nehmen um den Verlust der Leistungskompo- nente zu kompensieren. (Bsp.: 3 Monate Fahrverbot

1 Monat Urlaub und AZK nehmen und damit nur Verlust von Leistungskomponente im Umfang von 2 Monaten.)

5. Die Vergabe der Leistungskomponenten I und II erfolgt im Rahmen eines jährlichen, be- trieblich ausgestalteten Vergabeprozesses auf Basis von in der Anlage 1 zu diesem Ver- gütungstarifvertrag beschriebenen Zusatzqualifikationen.

Abschnitt III Die Eingruppierung

§6

Eingruppierungsgrundsätze

1. Die Zuordnung der Tätigkeit zu einer Vergütungsgruppe (Eingruppierung) bestimmt sich auf der Grundlage der auszuübenden Tätigkeit nach den

a) abstrakten Kurzbeschreibungen (Definitionen) und betrieblichen Tätigkeitsbeispielen der Vergütungsgruppen in Anlage 1 dieses Tarifvertrages.

Die Tätigkeitsbeispiele in Anlage 1 verdeutlichen und konkretisieren als Richtbeispiele die allgemeinen Definitionen der Vergütungsgruppen.

2. Die in den Definitionen und Tätigkeitsbeispielen der Vergütungsgruppen genannten Aus- bildungsabschlüsse und Qualifikationen beschreiben das Anforderungsniveau der jeweili- gen Vergütungsgruppe.

3. Treffen auf eine Tätigkeit Definitionen und Tätigkeitsbeispiele unterschiedlicher Vergü- tungsgruppen zu, wird die Vergütungsgruppe vergeben, die sich aus einer Gesamtwürdi- gung als Schwerpunkt der Tätigkeit ergibt.

4. Sollte im Zusammenhang mit der Überführung der Arbeitnehmer in das neue Vergütungs- system zwischen den Betriebsparteien Uneinigkeit über die Auslegung der abstrakten Kurzbeschreibungen und/oder der für die Gewährung der Leistungskomponenten erfor- derlichen Zusatzqualifikationen gemäß Anlage 1 bestehen, sind Arbeitgeber und Betriebs- rat berechtigt, die Anlage 1 durch Betriebsvereinbarungen zu konkretisieren. Die Tarifver- tragsparteien sind sich einig, dass insoweit das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zur Anwendung gelangt. Die Betriebsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung der Tarifvertragsparteien. Für den Fall, dass die innerbetriebli- chen Verhandlungen zur Ausgestaltung einer Betriebsvereinbarung zur Konkretisierung der Anlage 1 des Vergütungstarifvertrags im Kalenderjahr 2022 scheitern, wird eine Eini- gungsstelle mit zwei Beisitzern pro Seite und Herrn Christian Reinhard (Vorsitzender Rich- ter, Arbeitsgericht Hamburg) als Vorsitzenden eingesetzt.

(6)

§7

Tätigkeitsbeispiele und Analogien

1. Liegt für die auszuübende Tätigkeit kein tarifvertragliches Tätigkeitsbeispiel vor, wird die Eingruppierung auf der Grundlage der allgemeinen Definitionen der Vergütungsgruppen und im Rahmen der Analogie zu bestehenden Tätigkeitsbeispielen durchgeführt.

2. Der Katalog tarifvertraglicher Tätigkeitsbeispiele kann aktualisiert oder geändert werden, soweit von den Betriebsparteien einvernehmlich derartige Aktualisierungen angeregt wer- den und die Tarifvertragsparteien diesen zustimmen.

§8

Höhergruppierungen

1. Die Eingruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe setzt voraus, dass der Arbeitnehmer eine höherwertige Tätigkeit ausübt, die den Eingruppierungsvoraussetzungen der höhe- ren Vergütungsgruppe entspricht.

2. Bei Höhergruppierungen werden die Leistungskomponenten nicht automatisch weiterge- führt, sondern individuell im Rahmen der Vergütungserhöhung neu bewertet.

3. Bei einer Höhergruppierung bleibt die Erfahrungskomponente auf der Grundlage der neuen Basisvergütung bestehen. Der erforderliche Zeitablauf bis zum Erreichen der nächsthöheren Erfahrungskomponente wird nicht verändert.

§9

Besitzstand/ Überleitungskomponente

Für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2021 in einem Arbeitsverhältnis zur HanseGM ge- standen haben, finden die nachfolgenden Übergangsregelungen Anwendung:

(1) Beschäftigungszeit

Für Beschäftigte, die vor Begründung eines dieser Arbeitsverhältnisse in einem Arbeits- verhältnis zur HanseGM gestanden haben, zählen die in diesen vorherigen Arbeitsver- hältnissen verbrachten Zeiten als Beschäftigungszeit nach § 3 Rahmentarifvertrag Han- seGM.

(2) Überleitung

Die Beschäftigten werden entsprechend ihrer Tätigkeit in die neue Vergütungstabelle nach Anlage 1 VTV HanseGM übergeleitet. Für die Zuordnung zu den Erfahrungs- und Leistungskomponenten der Vergütungstabelle wird für die Beschäftigten ein Vergleichs- entgelt auf der Grundlage der durchschnittlich in 2021 erhaltenen Bezüge nach den nachfolgenden Sätzen gebildet. Beschäftigte, deren Tabellenentgelt nach der Überlei- tung niedriger ist als das Vergleichsentgelt, erhalten eine individuelle Zulage in Höhe der Differenz. Die individuelle Zulage nimmt an allgemeinen Vergütungserhöhungen nicht teil. Zugewinne durch Höherstufungen, Höhergruppierungen und aufgrund der Zu- lage nach Betriebszugehörigkeit werden auf die individuelle Zulage angerechnet.

(7)

Abschnitt IV Schlussregelungen

§ 10 Laufzeit

1. Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.1.2022 in Kraft.

2. Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten, erstmals zum 31.12.2027, gekün- digt werden. Die Anlage 1 kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalen- dermonats, frühestens zum 31.12.2022, gekündigt werden.

3. Sollten während der Laufzeit des Vergütungstarifvertrags gesetzliche Regelungen in Kraft treten, die Inhaltsnormen des Vergütungstarifvertrags unmittelbar betreffen, können nach Inkrafttreten beide Parteien von der jeweils anderen die Aufnahme von Gesprächen ver- langen, wenn die Fortführung des Vergütungstarifvertrags für die Dauer der vereinbarten Laufzeit aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht zugemutet werden kann. Die Tarif- vertragsparteien verpflichten sich, auch ohne Kündigung dieses Tarifvertrages in Ver- handlungen einzutreten, falls ein Festhalten an einzelnen Bestimmungen des Vergütungs- tarifvertrags HanseGM für die Dauer der vereinbarten Laufzeit nicht zugemutet werden kann.

4. Kündigungen bedürfen der Schriftform

Hannover, Hamburg, den 08.02.2022

r----~

Arbeitgebervereinigung energiewirtschaft- licher Unternehmen e. V., Hannover

ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerk- schaft, vertreten durch den Landesbe- zirk Hamburg, Landesbezirksleitung

{f&ß ~~

ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerk- schaft, vertreten durch den

Landesbezirk Hamburg Verhandlungsführung

(8)

VGl

VG2

VG3

Tätigkeitsbeschreibung Richtbeispiele HGM

Tätigkeiten, die eine eingehende fachliche I Helfer/ Mitarbeiter in der Anpassungsqualifikation, Bedienen oder betriebliche Einarbeitung erfordern (z. von einfachen Geräten, z. B. Ver-dichtungsmaschinen, B. einfache Bau- und Montagearbeiten oder manuelle Erdarbeiten

Wartung und Pflege von Baumaschinen)

Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern oder durch Qualifzierungsmaßnahmen einer abgeschlossenen Berufsausbildung gleichwertig sind sowie fachlich begrenzte Arbeiten {z.B. Teilleistungen eines technisch oder kaufmännischen Berufsbildes oder angelernter Spezialtätigkeiten).

Tätigkeiten, die eine fachspezifische/

Hausmeister/ Objektbetreuer; Tiefbauer (artfremd);

Baugewerbliche Stufenausbildung Stufe 1; Zählermonteure

{Tief)baufacharbeiter; Elektriker; Fernmeldetechniker; HKL;

einschlägig abgeschlossene Berufsausbildung! Baugewerbliche Stufenausbildung Stufe 2; Baugeräteführer;

erfordern sowie Facharbeiter des jeweiligen I Bürokauffrau/kaufmann technischen oder kaufmännischen

Berufsbildes.

Basisgehalt ohne Berufserfahrung

2.245,00

2.525,00

2.785,00

Stufen Monatsgehälter (39h-Woche)

Erfahrungskomponenten Leistungskomponenten Zusatzqualifikationen

Gehalt nach Gehalt nach einschlägiger einschlägiger 6jähriger

3jähriger Berufserfahrung bei

Berufserfahrung HanseGM

259,00 343,00

285,00 377,00

Mehrjähriger Berufspraxis (>=3 Mehrjähriger Berufspraxis (>=3 Jahre) Jahre) sowie Fachkenntnisse in sowie Fachkenntnisse in mehreren einem einzelnen technischen technischen bzw. kaufmännischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet Sachgebiet

84,00

92,00

168,001 Fachkenntnisse in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet oder besonderes Maß an

Verantwortung/Qualifikation/Gefahren/Anforderungen (lKl):

z.B. Personalverantwortung, besonderes Maß an Kundenkontakt, vertriebliche Aktivitäten, Hausmeister als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Zählermonteur, Ausführung von fachfremden speziellen Tätigkeiten, besonderes Maß an

Eigenverantwortlichkeit/Selbständigkeit, Berücksichtigung von Spezialkenntnissen.

Fachkenntnisse in mehreren technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten (LK2):

z.B. für mehrere Gewerke Gas, Strom, Wasser, Wärme, Tiefbau, Baumaschinen führen, Baumpfleger o. ä. Berücksichtigung von Spezialkenntnissen, Fachliche Führung von Beschäftigten.

184,001 Fachkenntnisse in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet oder besonderes Maß an

Verantwortung/Qualifikation/Gefahren/Anforderungen (LKl):

z.B. Personalverantwortung, besonderes Maß an Kundenkontakt;

vertriebliche Aktivitäten, Muffenausbildung, Kabelmonteur, Verantwortliche Elektrofachkraft, Schaltberechtigungen, Spezialanlagenkenntnis, EDV Fachkenntnisse, Disposition, Ausführung von fachfremden speziellen Tätigkeiten, besonderes Maß an Eigenverantwortlichkeit /Selbständigkeit, Berücksichtigung von Spezialkenntnissen.

Fachkenntnisse in mehreren technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten (LK2):

z.B. für mehrere Gewerke Gas, Strom, Wasser, Wärme

Tiefbau, Baumaschinen führen, Tiefbau mit Bauaufsicht; Baumpfleger o.ä., Berücksichtigung von Spezialkenntnissen; Fachliche Führung von Beschäftigten,

Schaltberechtigungen, Qualifikation zur verantwortlichen Elektrofachkraft.

(9)

VG4

VGS

Tätigkeitsbeschreibung Richtbeispiele HGM

Tätigkeiten, die eine IObjektleiter (Meister, Techniker oder langjährige fachspezifische/einschlägige abgeschlossene Berufserfahrung); Meister, Fachbereichsleiter (ohne Berufsausbildung erfordern, einschließlich Hochschulabschluss)

Zusatzqualifikation-/ Ausbildung und Führungsaufgaben von kleinen Gruppen auch unter eigener Mitarbeit (Personal);

Tätigkeiten, die eine zusätzlich anerkannte Fachaus-bildung erfordern. selbstständige Ausfühung der Facharbeiten des jeweiligen technischen oder kaufmänischen Berufs- bildes.

Tätigkeiten, die eine {Fachhoch-) Meister mit disziplinarischer Führung; Techniker; Bachelor;

Hochschulausbildung erfordern oder

I

Master; Dipl. ing; Teamleiter; Fachbereichsleiter (mit Ausführen schwieriger Tätigkeiten, für welche Hochschulabschluss); Konzessionsträger; Projektleiter eine abgeschlossene Meisterqualifikation

oder Ausbildung an einer staatlich anerkannten Technikerschule erforderlich ist oder langjährige spezifische Berufserfahrung.

Ausbildungsvergütungen 1. Ausbildungsjahr: 825 Euro 2. Ausbildungsjahr: 950 Euro 3. Ausbildungsjahr: 1.100 Euro

Basisgehalt ohne Berufserfahrung

3.450,00

3.850,00

Stufen Monatsgehälter (39h-Woche) Erfahrungskomponenten

Gehalt nach Gehalt nach einschlägiger

3jähriger Berufserfahrung

354,00

395,00

einschlägiger Gjähriger Berufserfahrung bei HanseGM

468,00

522,00

Leistungskomponenten Zusatzqualifikationen

Mehrjähriger Berufspraxis {>=3 Mehrjilhriger Berufspraxis {>=3 Jahre) Jahre) sowie Fachkenntnisse in sowie Fachkenntnisse in ~ einem einzelnen technischen technischen bzw. kaufmännischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet Sachgebiet

114,00

127,00

228,001 Fachkenntnisse in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet oder besonderes Maß an

Verantwortung/Qualifikation/Gefahren/Anforderungen (LKl):

z.B. Verantwortliche Elektrofachkraft, Schaltberechtigungen, Spezialanlagenkenntnis, EDV Fachkenntnisse, Budgetplanung- und Verantwortung, Ausführung von fachfremden speziellen Tätigkeiten, Bedienung Spezialkenntnisse der HGM-M-Soft, Bauleiterschulung, Berücksichtigung von Spezialkenntnissen.

Fachkenntnisse in mehreren technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten (LK2):

z.B. Berücksichtigung von Spezialkenntnissen, fachliche Führung von Beschäftigten.

254,001 Fachkenntnisse in einem einzelnen technischen bzw. kaufmännischen Sachgebiet oder besonderes Maß an

Verantwortung/Qualifikation/Gefahren/Anforderungen (LKl):

z.B. Personalverantwortung, vertriebtiche Aktivitäten, Verantwortliche Elektrofachkraft, Schaltberechtigungen, Spezialanlagenkenntnis, EDV Spezialkenntnisse, Ausführung von fachfremden speziellen Tätigkeiten, Bauleitung, Budgetplanung- und Verantwortung, Abnahme von Anlagenkomponenten, Berücksichtigung von Spezialkenntnissen.

Fachkenntnisse in mehreren technischen bzw. kaufmännischen Sachgebieten (LK2):

z.B. Fachübergreifende Zusatzqualifikation (Meister in zwei Fächern), Berücksichtigung von Spezialkenntnissen, fachliche Führung von Beschäftigten.

•Vorarbeitererhalten zusätzlich zu ihrem Tabellenentgelt eine Zulage i. H. v. 0,85 €/Stunde. Alle schriftlich bestellten Vorarbeiter bekommen diese Zulage dauerhaft. Alle temporär als Vorarbeiter eingesetzten Arbeitnehmer bekommen diese für den Zeitraum der Vorarbeitertätigkeit.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

All dies kann sie besonders gut tun, wenn die Teamleitung über folgende Fähigkei- ten und Kompetenzen verfügt: Sie kennt ihre eigenen Interessen, Stärken und Schwächen sowie

Im Berichtsjahr liegen die Erlöse über dem Plan, weil hier zum einen ein pauschaler Coro- na-Mehrkostenzuschlag (255 T €) sowie ein Zuschlag zum Ausgleich der Kosten für

Von einigen Beschäftigten wurde darauf hingewiesen, dass gerade die überhandnehmenden direkt übertragenen Zusatzaufgaben und das sehr enge Kontrollverhältnis dazu führen,

Über Gewinnschecks durften sich das institut für Werk- stoffkunde und Schweißtechnik, das institut für Baustatik, das Dekanat der fakultät für Elektrotechnik und informations-

Regel, dass die ersten 90 Tage darüber ent- scheiden, ob die Zusammenarbeit mit ei- ner neuen Mitarbeiterin oder einem neuen Mitarbeiter funktioniert oder nicht, hat sich auch

Sofern eine Bezahlung von Fehlzeiten des Arbeitnehmers etwa wegen Erkrankung eines Kindes, akuter Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger, wegen Hochzeit, Umzug oder

Für verschiedene Grundschulen im Stadtgebiet sucht die Stadt neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der ersten bis vierten

Beispielsweise nutzen wir in der Energieforschung sowohl Höchstleistungsrechnen für ein virtuelles Materialdesign als auch Beschichtungs- und Prozes- sierungssysteme für