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Auswirkungen der Konkretisierung der EBV auf die Brutto/Netto-Abrechnung

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Academic year: 2022

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Dok.-Nr.: 1004537

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Letzte Aktualisierung: 25.05.2022

Relevant für:

Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact

Auswirkungen der Konkretisierung der EBV auf die Brutto/Netto-Abrechnung

Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Hintergrund

3 Betroffene und neue Lohnarten 4 Buchung der neuen Lohnarten

5 Neue Lohnarten für Mandanten übertragen 6 Weitere Informationen

Aktuelle Änderungen

25.05.2022 Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

1 Über dieses Dokument

Folgende Nebenbezüge werden durch neue Netto-Bezüge ersetzt:

 Fahrtkosten Auswärtstätigkeit (st-/sv-frei)

 Fahrtkosten (st-/sv-frei)

 Kilometergeld (st-/sv-frei)

 Doppelte Haushaltsführung

 Verpflegungszuschuss (st-/sv-frei)

 Reisekosten, Doppelte Haushaltsführung

(2)

 Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen

 Übernachtungsmehraufwendungen (st-/sv-frei)

 Verpflegungszuschuss (st-/sv-frei)

2 Hintergrund

In der betrieblichen Praxis traten bei der Auslegung des Begriffs „geldwerte Vorteile“ Schwierigkeiten auf. Aus diesem Grund wurde der Begriff in „Nebenbezüge“ geändert. Damit konkretisiert sich, welche Werte sich unter

„Nebenbezüge“ erhöhend auf das Gesamtbruttoentgelt auswirken.

§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b der EBV fasst folgende Werte und Beispiele für „Nebenbezüge“:

 Geldwerter Vorteil

 Sachbezüge

 Steuerpflichtige Bestandteile von sonstigen Lohnnebenkosten - zum Beispiel Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgelder

Im Umkehrschluss folgt daraus, dass sich steuerfreie Bestandteile von sonstigen Lohnnebenkosten nicht erhöhend auf das Gesamtbruttoentgelt auswirken.

Die Änderung des § 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b hat zur Folge, dass bestimmte Werte nicht mehr bei den Brutto- Bezügen aufgeführt werden können. Da sie das Gesamtbruttoentgelt nicht erhöhen sollen, dürfen sie auch nicht mehr als Brutto-Lohnart ausgewiesen werden. Ab 01.01.2019 werden die betroffenen Lohnarten nicht mehr bei den Brutto-Bezügen, sondern bei den Netto-Bezügen aufgeführt.

Die geänderte Darstellung des Bruttobereichs hat keinen Einfluss auf den Auszahlungsbetrag.

Bisherige Ansicht in Lohn und Gehalt:

(3)

Ansicht der Brutto/Netto-Abrechnung ab 01.01.2019 in Lohn und Gehalt

(4)

3 Betroffene und neue Lohnarten

Alt Brutto-Bezüge Neu Netto-Bezüge

2930 Fahrtk. Auswärtstätigk, st-/sv-frei 9600 Fahrtk. Auswärtstätigkeit

2956 Fahrtkosten, st- und SV-frei 9610 Fahrtkosten

Für die steuerfreien Reisekosten muss ab 01/2019 die Lohnart 9610 verwendet und über die Bewegungsdaten erfasst werden.“

2957 Kilometergeld, st- und SV-frei 9620 Kilometergeld

3200 Doppelte Haushaltsführung 9630 Doppelte Haushaltsführung 3220 Verpflegungszuschuss, stfr. 9650 Verpflegungszuschuss 3280 Reisek., Dopp. Haushaltsf. 9640 Reisekosten, Dopp. Hausalsf.

3290 Reisek., Verpfleg.mehrauf. 9660 Reisekosten, Verpfleg.mehraufw.

(5)

3920 Verpflegungszuschuss, stfr., k.LStB 9670 Verpflegungszuschuss., k.LStB

4 Buchung der neuen Lohnarten

Bei der Vorbelegung der FIBU-Konten der Lohnarten hat sich nicht geändert:

Alt Neu Konto Buchungstext

2930 9600 6090 Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte 2956 9610 6090 Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte 2957 9620 6668 Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte 3200 9630 6650 Reiskosten Arbeitnehmer

3220 9650 6664 Reiskosten AN Verpfleg.mehraufwand 3280 9640 6650 Reiskosten Arbeitnehmer

3290 9660 6650 Reiskosten Arbeitnehmer 3910 9680 6650 Reiskosten Arbeitnehmer 3920 9670 6650 Reiskosten Arbeitnehmer

Hinweismeldung in der Brutto/Netto-Abrechnung

Vielreisenden Arbeitnehmern z. B. kann die veränderte Darstellung (statt Brutto-Bezüge, Netto- Bezüge) auffallen. Für diesen Fall können Sie ggf. die betroffenen Arbeitnehmer über die Hintergründe der veränderten Darstellungen mit folgendem Hinweistext auf der Brutto/Netto- Abrechnung informieren:

****Information zur veränderten Darstellung der Brutto-Bezüge

**** www.datev.de/ebv

Dort werden die betroffenen Arbeitnehmer über die veränderte Darstellung informiert.

5 Neue Lohnarten für Mandanten übertragen

Lohnarten übertragen

Voraussetzung:

(6)

Kanzlei | Assistent Lohnarten Kanzlei wählen. Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:

 Lohnarten von Kanzlei zum Mandanten übertragen

 Lohnarten vom Mandanten zum Mandanten übertragen

 Alle oder einzelne nicht zugeordnete und nicht abgerechnete Lohnarten löschen

1

Vorgehen:

Kanzlei | Assistent Lohnarten Kanzlei und die gewünschte Funktion wählen. Schaltfläche Weiter klicken.

2 Um die DATEV-Standardlohnarten in einen Mandanten zu übertragen, die gewünschten Lohnarten wählen und Schaltfläche Weiter klicken.

3 Den gewünschten Mandanten wählen und Schaltfläche Weiter klicken.

4 Die Auswahl Ihrer Lohnarten anhand der Zusammenfassung prüfen und Schaltfläche Fertigstellen klicken.

6 Weitere Informationen

Informationen zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen der EBV und deren Auswirkungen auf die Brutto/Netto- Abrechnung erhalten Sie im Dokument Konkretisierung des Begriffs „geldwerte Vorteile“ in der

Entgeltbescheinigungsverordnung (Dok.-Nr. 1004111).

Copyright © DATEV eG

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