Dok.-Nr.: 1004537
DATEV-Serviceinformation Anleitung
Letzte Aktualisierung: 25.05.2022
Relevant für:
Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact
Auswirkungen der Konkretisierung der EBV auf die Brutto/Netto-Abrechnung
Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Hintergrund
3 Betroffene und neue Lohnarten 4 Buchung der neuen Lohnarten
5 Neue Lohnarten für Mandanten übertragen 6 Weitere Informationen
Aktuelle Änderungen
25.05.2022 Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.
1 Über dieses Dokument
Folgende Nebenbezüge werden durch neue Netto-Bezüge ersetzt:
Fahrtkosten Auswärtstätigkeit (st-/sv-frei)
Fahrtkosten (st-/sv-frei)
Kilometergeld (st-/sv-frei)
Doppelte Haushaltsführung
Verpflegungszuschuss (st-/sv-frei)
Reisekosten, Doppelte Haushaltsführung
Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen
Übernachtungsmehraufwendungen (st-/sv-frei)
Verpflegungszuschuss (st-/sv-frei)
2 Hintergrund
In der betrieblichen Praxis traten bei der Auslegung des Begriffs „geldwerte Vorteile“ Schwierigkeiten auf. Aus diesem Grund wurde der Begriff in „Nebenbezüge“ geändert. Damit konkretisiert sich, welche Werte sich unter
„Nebenbezüge“ erhöhend auf das Gesamtbruttoentgelt auswirken.
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b der EBV fasst folgende Werte und Beispiele für „Nebenbezüge“:
Geldwerter Vorteil
Sachbezüge
Steuerpflichtige Bestandteile von sonstigen Lohnnebenkosten - zum Beispiel Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgelder
Im Umkehrschluss folgt daraus, dass sich steuerfreie Bestandteile von sonstigen Lohnnebenkosten nicht erhöhend auf das Gesamtbruttoentgelt auswirken.
Die Änderung des § 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b hat zur Folge, dass bestimmte Werte nicht mehr bei den Brutto- Bezügen aufgeführt werden können. Da sie das Gesamtbruttoentgelt nicht erhöhen sollen, dürfen sie auch nicht mehr als Brutto-Lohnart ausgewiesen werden. Ab 01.01.2019 werden die betroffenen Lohnarten nicht mehr bei den Brutto-Bezügen, sondern bei den Netto-Bezügen aufgeführt.
Die geänderte Darstellung des Bruttobereichs hat keinen Einfluss auf den Auszahlungsbetrag.
Bisherige Ansicht in Lohn und Gehalt:
Ansicht der Brutto/Netto-Abrechnung ab 01.01.2019 in Lohn und Gehalt
3 Betroffene und neue Lohnarten
Alt Brutto-Bezüge Neu Netto-Bezüge
2930 Fahrtk. Auswärtstätigk, st-/sv-frei 9600 Fahrtk. Auswärtstätigkeit
2956 Fahrtkosten, st- und SV-frei 9610 Fahrtkosten
Für die steuerfreien Reisekosten muss ab 01/2019 die Lohnart 9610 verwendet und über die Bewegungsdaten erfasst werden.“
2957 Kilometergeld, st- und SV-frei 9620 Kilometergeld
3200 Doppelte Haushaltsführung 9630 Doppelte Haushaltsführung 3220 Verpflegungszuschuss, stfr. 9650 Verpflegungszuschuss 3280 Reisek., Dopp. Haushaltsf. 9640 Reisekosten, Dopp. Hausalsf.
3290 Reisek., Verpfleg.mehrauf. 9660 Reisekosten, Verpfleg.mehraufw.
3920 Verpflegungszuschuss, stfr., k.LStB 9670 Verpflegungszuschuss., k.LStB
4 Buchung der neuen Lohnarten
Bei der Vorbelegung der FIBU-Konten der Lohnarten hat sich nicht geändert:
Alt Neu Konto Buchungstext
2930 9600 6090 Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte 2956 9610 6090 Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte 2957 9620 6668 Fahrtkostenerstatt. Whg./Arbeitsstätte 3200 9630 6650 Reiskosten Arbeitnehmer
3220 9650 6664 Reiskosten AN Verpfleg.mehraufwand 3280 9640 6650 Reiskosten Arbeitnehmer
3290 9660 6650 Reiskosten Arbeitnehmer 3910 9680 6650 Reiskosten Arbeitnehmer 3920 9670 6650 Reiskosten Arbeitnehmer
Hinweismeldung in der Brutto/Netto-Abrechnung
Vielreisenden Arbeitnehmern z. B. kann die veränderte Darstellung (statt Brutto-Bezüge, Netto- Bezüge) auffallen. Für diesen Fall können Sie ggf. die betroffenen Arbeitnehmer über die Hintergründe der veränderten Darstellungen mit folgendem Hinweistext auf der Brutto/Netto- Abrechnung informieren:
****Information zur veränderten Darstellung der Brutto-Bezüge
**** www.datev.de/ebv
Dort werden die betroffenen Arbeitnehmer über die veränderte Darstellung informiert.
5 Neue Lohnarten für Mandanten übertragen
Lohnarten übertragen
Voraussetzung:
Kanzlei | Assistent Lohnarten Kanzlei wählen. Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:
Lohnarten von Kanzlei zum Mandanten übertragen
Lohnarten vom Mandanten zum Mandanten übertragen
Alle oder einzelne nicht zugeordnete und nicht abgerechnete Lohnarten löschen
1
Vorgehen:
Kanzlei | Assistent Lohnarten Kanzlei und die gewünschte Funktion wählen. Schaltfläche Weiter klicken.
2 Um die DATEV-Standardlohnarten in einen Mandanten zu übertragen, die gewünschten Lohnarten wählen und Schaltfläche Weiter klicken.
3 Den gewünschten Mandanten wählen und Schaltfläche Weiter klicken.
4 Die Auswahl Ihrer Lohnarten anhand der Zusammenfassung prüfen und Schaltfläche Fertigstellen klicken.
6 Weitere Informationen
Informationen zu den aktuellen gesetzlichen Neuerungen der EBV und deren Auswirkungen auf die Brutto/Netto- Abrechnung erhalten Sie im Dokument Konkretisierung des Begriffs „geldwerte Vorteile“ in der
Entgeltbescheinigungsverordnung (Dok.-Nr. 1004111).
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