Nr. 20/2020
Potsdam, 11.09.2020
Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
in unserem Mitgliederrundschreiben informieren wir Sie über:
1. - Podcast Zahnarztpraxis
2.1. - Änderung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte zum 01.01.2021
2.4. - Vergütungsverhandlungen mit der AOK Nordost für die Jahre 2020 und 2021 - Vergütungsverhandlungen mit der IKK Brandenburg für die Jahre 2020 und 2021 2.5. - Vergütungsverhandlungen mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek)
einschließlich TK für die Jahre 2020 und 2021
4. - Sitzungstermine des Zulassungsausschusses für Zahnärzte Land Brandenburg 2021
9. - Neu: e-Fortbildungspunkte erwerben
Anlagen
- Punktwertübersicht Land Brandenburg ab 01.01.2020 - Telefonverzeichnis KZVLB - So erreichen Sie uns
Freundliche Grüße Ihr Vorstand der KZVLB
Dr. Eberhard Steglich Rainer Linke Dr. Heike Lucht-Geuther Vorsitzender des Vorstandes Stellv. Vorsitzender des Vorstandes Mitglied des Vorstandes
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Vorstand:
Dr. Eberhard Steglich, Vorsitzender Rainer Linke, Stellvertretender Vorsitzender Dr. Heike Lucht-Geuther, Mitglied Hausanschrift:
Helene-Lange-Straße 4 - 5 14469 Potsdam Tel.: 0331 2977-0, Fax: 0331 2977-318 Internet: www.kzvlb.de E-Mail: info@kzvlb.de Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG Kto-Nr.: 0 003 072 606, BLZ:30060601 IK: 210 500 766
IBAN: DE50 3006 0601 0003 0726 06 BIC: DAAEDEDDXXX
VORSTANDSINFORMATION
Amtliches Mitgliederrundschreiben gemäß § 27 der Satzung der KZVLB
An die
Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Brandenburg
20 2020
September 2020
BERUFSPOLITIK
1.
PODCAST ZAHNARZTPRAXIS
Hohe Alltagsbelastung und wenig Zeit führen dazu, dass schriftliche Mitgliederinformatio- nen im Vorstandsrundschreiben und im Zahnärzteblatt in der zahnärztlichen Öffentlichkeit häufig nicht wahrgenommen werden.
Deshalb bietet die KZVLB ein neues Format an: den monatlichen Podcast „Was ist wichtig in diesem Monat?“.
Darin spricht das Mitglied des Vorstandes der KZVLB, Dr. Heike Lucht-Geuther, über neue Regelungen, die sich unmittelbar auf die Praxis auswirken.
Der aktuelle Podcast widmet sich die Themen:
• Neue Festzuschussregelung
• Corona-Sonderregelung zu Heil- und Kostenplänen
• Neue Bema-Leistungen
Der Podcast kann auf dem Internetportal der KZVLB unter https://www.kzvlb.de/ abgerufen werden.
Ihre Fragen und Anregungen sind willkommen: oeffentlichkeit(at)kzvlb.de Dr. Heike Lucht-Geuther, Mitglied des Vorstandes, Telefon: 0331 2977-354, dr.lucht-geuther@kzvlb.de
20 2020
September 2020
GESETZE UND VERORDNUNGEN
2.1.
ÄNDERUNG DER HEILMITTEL-RICHTLINIE ZAHNÄRZTE ZUM 01.01.2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) hat die Anpassung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte an das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. In den Verhandlungen im GB-A konnte die KZBV erreichen, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt wer- den und das Versorgungsgeschehen für Zahnärzte, Therapeuten und Patienten zugleich bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird.
So wird u. a. die bisherige Regelfallsystematik künftig durch eine orientierende Behand- lungsmenge abgelöst, das notwendige Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außer- halb des Regelfalls entfällt und der Beginn der Heilmittelbehandlung wird von 14 auf 28 Tage verlängert. Zudem wird es ein neues Formular zur zahnärztlichen Heilmittelverordnung (Vorduck 9) geben.
Die geänderte HeilM-RL ZÄ tritt im Interesse der einheitlichen Anwendung der orientie- renden Behandlungsmenge im ärztlichen und im zahnärztlichen Bereich nicht wie bislang vorgesehen am 01.10.2020, sondern voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft.
Über Details der Neuregelungen zur Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte werden wir Sie selbstverständlich ausführlich informieren.
Annett Klinder, Telefon: 0331 2977-304, annett.klinder@kzvlb.de
20 2020
VERTRAGSHINWEISE ZU DEN KRANKENKASSEN
2.4.
September 2020
VERGÜTUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER AOK NORDOST FÜR DIE JAHRE 2020 UND 2021
Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für die Jahre 2020 und 2021 auf ein Ver- handlungsergebnis einigen können.
Mit der AOK Nordost wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2020 vereinbart:
IP/FU 01.01.2020 – 31.03.2020 1,1402 €
01.04.2020 – 31.12.2020 1,1819 €
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Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU) 01.01.2020 – 31.12.2020 1,1223 € __________________________________________________________________
Bema Teil 3 01.01.2020 – 31.12.2020 0,9984 € __________________________________________________________________
Gutachterpunktwert 01.01.2020 – 31.12.2020 1,1223 € __________________________________________________________________
VERGÜTUNGSVERHANDLUNGEN MIT DER IKK BRANDENBURG FÜR DIE JAHRE 2020 UND 2021
Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für die Jahre 2020 und 2021 auf ein Ver- handlungsergebnis einigen können.
Mit der IKK Brandenburg und Berlin wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2020 verein- bart:
IP/FU 01.01.2020 – 30.06.2020 1,1805 €
01.07.2020 – 31.12.2020 1,2232 €
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Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU) 01.01.2020 – 31.03.2020 1,0789 €
01.04.2020 – 31.12.2020 1,1089 €
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Bema Teil 3 01.01.2020 – 30.06.2020 0,9718 €
01.07.2020 – 31.12.2020 0,9988 €
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Gutachterpunktwert 01.01.2020 – 31.03.2020 1,0789 €
01.04.2020 – 31.12.2020 1,1089 €
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Obwohl die Verträge noch nicht unterzeichnet sind, hat die AOK Nordost und die IKK der Vor- abveröffentlichung zugestimmt.
Die Punktwerte können sofort angesetzt werden, stehen allerdings – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.
Betrachten Sie diese Veröffentlichung bitte als Vorabinformation. Weitere Einzelheiten in Be- zug auf das Jahr 2021 erfolgen zeitnah.
Rainer Linke, stellv. Vorsitzender des Vorstandes,Telefon: 0331 2977-311, rainer.linke@kzvlb.de
20 2020
September 2020
VERTRAGSHINWEISE ZU DEN ERSATZKASSEN
2.5.
VERGÜTUNGSVERHANDLUNGEN MIT DEM VERBAND DER ERSATZKASSEN (VDEK) EINSCHLIESSLICH TK FÜR DIE JAHRE 2020 UND 2021
Die Vertragspartner haben sich erfreulicherweise für die Jahre 2020 und 2021 auf ein Verhandlungsergebnis einigen können.
Mit dem vdek wurden folgende Punktwerte für das Jahr 2020 vereinbart:
IP/FU 01.01.2020 – 31.03.2020 1,1207 €
01.04.2020 – 31.12.2020 1,1519 €
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Bema-Teile 1, 2 und 4 (ohne IP, FU) 01.01.2020 – 31.03.2020 1,0765 €
01.04.2020 – 31.12.2020 1,1071 €
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Bema Teil 3 01.01.2020 – 31.03.2020 0,9387 €
01.04.2020 – 31.12.2020 0,9653 €
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Gutachterpunktwert 01.01.2020 – 31.03.2020 1,0765 €
01.04.2020 – 31.12.2020 1,1071 €
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Die Punktwerte können sofort angesetzt werden, stehen allerdings – wie immer – unter dem Vorbehalt des Beanstandungsrechts der Aufsichtsbehörde.
Betrachten Sie diese Veröffentlichung bitte als Vorabinformation. Weitere Einzelheiten in Bezug auf das Jahr 2021 erfolgen zeitnah.
Rainer Linke, stellv. Vorsitzender des Vorstandes,Telefon: 0331 2977-311, rainer.linke@kzvlb.de
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September 2020
SATZUNGSVEREINBARUNGEN
(Vorstand, Vertreterversammlung, Ausschüsse)
4.
SITZUNGSTERMINE DES ZULASSUNGSAUSSCHUSSES FÜR ZAHNÄRZTE LAND BRANDENBURG 2021
Gerne informieren wir Sie über die nächsten Termine des Zulassungsausschusses:
11. März 2021 (Annahmestopp von Anträgen: 05. Februar 2021) 03. Juni 2021 (Annahmestopp von Anträgen: 30. April 2021) 09. September 2021 (Annahmestopp von Anträgen: 06. August 2021) 02. Dezember 2021 (Annahmestopp von Anträgen: 29. Oktober 2021)
Bitte reichen Sie Ihre Anträge an den Zulassungsausschuss vollständig und fristgerecht bis zum Annahmestopp bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Land Branden- burg, Helene-Lange-Str. 4-5, 14469 Potsdam ein. Anderenfalls können die Anträge dem Zu- lassungsausschuss nicht zur Entscheidung vorgelegt werden. Gleiches gilt bei nichtgezahlter Verfahrensgebühr (§ 46 Abs. 1 Zahnärzte-Zulassungsverordnung) von gebührenpflichtigen Anträgen. Sollte Ihr Antrag ein polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) vorsehen, emp- fehlen wir, dieses frühzeitig zu beantragen, da es am Sitzungstag unbedingt vorliegen muss.
Der Verzicht auf die Zulassung als Vertragszahnarzt sollte möglichst mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung folgenden Kalendervierteljahres erfolgen.
Anträge auf Bildung von Berufsausübungsgemeinschaften werden prinzipiell zum Quartalsbeginn genehmigt.
Praxissitzverlegungen sind genehmigungspflichtig. Der Zulassungsausschuss darf die Ge- nehmigung nur für die Zukunft erteilen, da die Verlegungsgenehmigung statusrelevant ist.
Planen Sie eine Praxissitzverlegung, beantragen Sie bitte frühzeitig (formlos unter Angabe von Gründen) die Genehmigung der Verlegung beim Zulassungsausschuss für Zahnärzte.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Land Branden- burg gerne zur Verfügung.
Christiane Ariza, Ass. iur, Telefon: 0331 2977-334, zulassung@kzvlb.de
20 2020
September 2020
FORTBILDUNGS- UND SCHULUNGSWESEN
9.
NEU: E-FORTBILDUNGSPUNKTE ERWERBEN
Bedingt durch die Corona-Pandemie mussten in den vergangenen Monaten zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen der KZVLB abgesagt werden.
Deshalb veröffentlicht das Zahnärzteblatt beginnend mit der Ausgabe 4/2020 einen Fortbil- dungsbeitrag mit einem zugehörigem Fragebogen zur Lernerfolgskontrolle.
Nach Beantwortung der Fragen senden Sie den Fragebogen bitte per E-Mail an die Fortbil- dungsreferentin der KZVLB, Haike Walter (haike.walter@kzvlb.de) zur Prüfung.
Bei erfolgreicher Teilnahme werden Ihnen entsprechend Fortbildungspunkte erteilt. Das Zertifikat erhalten Sie per E-Mail.
Den Fragebogen finden Sie auf der Homepage der KZVLB unter der Rubrik Publikationen/
Zahnärzteblatt/e-Fortbildung.
Haike Walter, 0331-2977-340, haike.walter@kzvlb.de