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Kreistag des Landkreises Karlsruhe - Nachrückerin für die verstorbene Kreisrätin Dorothea Seufert-Dittes (Bündnis 90/Die Grünen) - Verpflichtung der Nachrückerin nach § 26 Abs. 1 Landkreisordnung

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Academic year: 2022

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Büro des Landrats

Az.: 10.11001; 10.2-012.133-6347553

Sitzungsvorlage KT/16/2021

Kreistag des Landkreises Karlsruhe

- Nachrückerin für die verstorbene Kreisrätin Dorothea Seufert-Dittes (Bündnis 90/Die Grünen)

- Verpflichtung der Nachrückerin nach § 26 Abs. 1 Landkreisordnung

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

2 Kreistag 06.05.2021 öffentlich

1 Anlage Text § 24 Landkreisordnung (LKrO)

Beschlussvorschlag

Der Kreistag stellt fest, dass bei Frau Ute Wiegel (Bündnis 90/Die Grünen) aus Eggen- stein-Leopoldshafen kein Hinderungsgrund nach § 24 Landkreisordnung vorliegt.

I.Sachverhalt

Der Verwaltungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 15. April 2021 darüber infor- miert, dass Kreisrätin Dorothea Seufert-Dittes (Bündnis 90/Die Grünen) aus gesund- heitlichen Gründen um Ihr Ausscheiden aus dem Kreistag gebeten hatte. Kurz darauf, am 21. April 2021, ist Kreisrätin Dorothea Seufert-Dittes verstorben.

Nach dem amtlichen Wahlergebnis der Kreistagswahl vom 26. Mai 2019 ist Frau Ute Wiegel aus Eggenstein-Leopoldshafen die Nachrückerin. Sie besitzt die Wählbarkeit nach § 23 LKrO und hat zwischenzeitlich die Annahme der Wahl schriftlich erklärt. Dem Landratsamt sind keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO (siehe Anlage) bekannt. Zur Klarstellung der Verhältnisse trifft der Kreistag die Feststellung, ob ein Hinderungs- grund gegeben ist.

Die Verpflichtung von Frau Wiegel nach § 26 Abs. 1 Satz 2 LKrO ist in dieser Kreis- tagssitzung (6. Mai 2021) vorgesehen.

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Az.: 10.11001; 10.2 - 012.133 - 6347553

Seite 2 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Vorliegend ist die Zuständigkeit des Kreistags gegeben (§ 24 Abs. 2 LKrO).

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