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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 16. März Nr. 11 2012

I n h a l t : 40 Kreisausschusssitzung am 22.03.2012 41 Kreistagssitzung am 28.03.2012

42 Bekanntmachung der Stichwahl des Oberbürgermeisters in der Stadt Eichstätt am 25.03.2012

43 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Oberbürger- meisters am 11.03.2012

Bekanntmachungen des Landratsamtes

40 Kreisausschusssitzung am 22.03.2012

Am Donnerstag, 22. März 2012, 14.00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Eichstätt, Zi.-Nr. 204, Residenzpl. 1, 85072 Eichstätt, eine Kreisausschusssitzung mit folgender Tages- ordnung statt:

I. Öffentlicher Teil

1. Natur- und Umweltprogramm 2012

2. Beratung des Haushaltsplans 2012 und des Finanzplans bis 2015 des Landkreises Eichstätt sowie der Wirtschaftspläne für das Sondervermögen

3. Jahresrechnungen 2008 und 2009 des Landkreises Eichstätt;

Empfehlung an den Kreistag zur Feststellung und Entlastung 4. Jahresabschlüsse bis 2009 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt; Empfehlung an den Kreistag zur Fest- stellung und Entlastung

5. Beitritt des Landkreises Eichstätt zur ARGE Papiervermark- tung mit den Landkreisen Kelheim, Pfaffenhofen und der Stadt Ingolstadt

6. Teilnahmeerklärung des Landkreises Eichstätt am erweiter- ten Probebetrieb des Digitalfunk der Behörden und Organi- sationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)

7. Antrag der Kreisrätin Manuela Knipp-Lillich auf Unterstüt- zung und Aufrechterhaltung eines Beratungsangebots für suchtgefährdete/suchtkranke Jugendliche im Landkreis Eichstätt

8. Verschiedenes

Die Sitzung wird mit dem nichtöffentlichen Teil fortgesetzt.

41 Kreistagssitzung am 28.03.2012

Am Mittwoch, 28. März 2012, 17:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Eichstätt, Zi.-Nr. 101, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt, eine öffentliche Kreistagssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

TOP 1 Natur- und Umweltprogramm 2012

TOP 2 Beratung des Haushaltsplans 2012 und des Finanzplans bis 2015 des Landkreises Eichstätt sowie der Wirt- schaftspläne für das Sondervermögen

TOP 3 Jahresrechnungen 2008 und 2009 des Landkreises Eichstätt; Feststellung und Entlastung

TOP 4 Jahresabschlüsse bis 2009 über das Sondervermögen des Landkreises Eichstätt; Feststellung und Entlastung TOP 5 Teilnahmeerklärung des Landkreises Eichstätt am erwei-

terten Probebetrieb des Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)

TOP 6 Antrag der Kreisrätin Manuela Knipp-Lillich auf Unter- stützung und Aufrechterhaltung eines Beratungsange- bots für suchtgefährdete/suchtkranke Jugendliche im Landkreis Eichstätt

TOP 7 Verschiedenes

Bekanntmachungen der Stadt Eichstätt

42 Bekanntmachung der Stichwahl des Oberbürgermeisters in der Stadt Eichstätt am 25.03.2012

Bei der am 11.03.2012 durchgeführten Wahl hat keine der sich bewerbenden Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und deshalb findet am Sonntag, dem 25.03.2012, eine Stichwahl zwischen den folgenden beiden Personen, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt:

Ordnungs- zahl Nr.

Kennwort des Wahlvorschlags- trägers

Familienname, Vorname, akad. Grade, Beruf oder Stand, Anschrift

gültige Stimmen

6 FW

Steppberger Andreas, Rechtsanwalt,

Kirchweg 5, 85116 Egweil

2.944

1 CSU

Eisenhart Walter, Lehrer,

Schottenau 41, 85072 Eichstätt

1.898

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat; ohne Bedeutung ist, ob er an der ersten Wahl teilgenommen hat oder nicht (Art. 46 Abs. 3 GLKrWG).

Ausübung des Stimmrechts

Den Abstimmenden wurden mit der Wahlbenachrichtigungskarte für die erste Wahl der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum be- kannt gegeben. Dort können sie auch zu dieser Stichwahl ihre Stimme abgeben.

A M T S B L A T T

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 11 vom 16. März 2012 Seite: 2

Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstim- mung mitzubringen.

Die abstimmende Person muss den Stimmzettel allein in der Wahlzelle kennzeichnen. Eine behinderte stimmberechtigte Person kann sich bei der Stimmabgabe einer Person ihres Vertrauens bedie- nen.

Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Ab- stimmungsergebnisses sind öffentlich. Hierzu hat jeder Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist.

Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der Stadt auf Antrag folgende Unterlagen:

1. einen Stimmzettel zur oben genannten Stichwahl 2. einen Wahlschein

3. einen Wahlumschlag für den Stimmzettel

4. einen Briefwahlumschlag für den Wahlschein und den Wahl- umschlag

5. ein Merkblatt zur Briefwahl

Wer bereits einen Wahlschein besitzt, kann den Stimmzettel und die Briefwahlunterlagen auch nachträglich erhalten.

Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, erge- ben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.

Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und den Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Behörde einsenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Er kann dort auch abgeben werden.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergeb- nisses am 25.03.2012 um 18.00 Uhr in folgenden Auszählungsräumen zusammen:

Briefwahl- vorstand 31

Volksschule Am Graben,

Am Graben 11, Hauptgebäude, Zi.-Nr. E 15 Briefwahl-

vorstand 32

Volksschule Am Graben,

Am Graben 11, Hauptgebäude, Zi.-Nr. E 16 Briefwahl-

vorstand 33

Volksschule Am Graben,

Am Graben 11, Hauptgebäude, Zi.-Nr. E 17 Briefwahl-

vorstand 34

Volksschule Am Graben,

Am Graben 11, Hauptgebäude, Zi.-Nr. 111 (1.

Stock) Briefwahl-

vorstand 35

Volksschule St. Walburg, Walburgiberg 4, Zi.-Nr. 1/1. Stock Briefwahl-

vorstand 36

Volksschule St. Walburg, Walburgiberg 4, Zi.-Nr. 2/1. Stock

Bereits um 15.30 Uhr treffen sich dort die Briefwahlvorstände zur Durchführung von vorbereitenden Arbeiten.

Kennzeichnung der Stimmzettel

Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf dem anschlie- ßend abgedruckten Stimmzettel ist erläutert, wie der Stimmzettel zu kennzeichnen ist.

Der gekennzeichnete Stimmzettel ist mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist.

Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Sind sie des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage, ihr Stimmrecht auszu- üben, können sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedie- nen.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits- strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches).

Eichstätt, 13.03.2012 Der Gemeindewahlleiter:

gez. Arnulf N e u m e y e r , Oberbürgermeister

43 Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Ober- bürgermeisters am 11.03.2012

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2012 folgendes Ergebnis der Wahl des Oberbürgermeisters festgestellt:

1. die Zahl der Stimmberechtigten 10.554

Die Zahl der Personen, die gewählt haben: 6.851 Die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen: 6.817 Die Zahl der insgesamt abgegebenen ungültigen Stimmzettel: 34 Dabei entfielen auf die einzelnen sich bewerbenden Personen:

Ord- nungs- zahl

Name des Wahl- vorschlags- trägers (Kennwort)

Familienname, Vorname, akad. Grade, Beruf oder Stand, Anschrift

Gesamtzahl der gültigen Stimmen

01 CSU Eisenhart, Walter, Lehrer, Schottenau 41,

85072 Eichstätt 1.898

02 SPD Pfuhler, Max, Verwaltungsamtmann,

Hindenburgstraße 22, 85072 Eichstätt 1.013

04 GRÜNE

Knipp-Lillich, Manuela, Diplom-Journa- listin, Dr.-Hans-Hutter-Straße 47, 85072 Eichstätt

560

06 FW Steppberger, Andreas, Rechtsanwalt,

Kirchweg 5, 85116 Egweil 2.944

07 WBH Hueber, Beate, Oberstudienrätin, Westen-

straße 124, 85072 Eichstätt 402

2. Der Wahlausschuss hat festgestellt, dass

keine Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stim- men erhalten aht und deshalb am 25.03.2012 (zweiter Sonntag nach dem Wahltag) eine Stichwahl stattfindet.

Die Stichwahl findet zwischen den beiden folgenden Personen statt:

Ord- nungs- zahl

Name des Wahl- vorschlags- trägers (Kennwort)

Familienname, Vorname, akad. Grade, Beruf oder Stand, Anschrift

Gesamtzahl der gültigen Stimmen

06 FW Steppberger Andreas, Rechtsanwalt,

Kirchweg 5, 85116 Egweil 2.944

01 CSU Eisenhart Walter, Lehrer, Schottenau 41,

85072 Eichstätt 1.898

Eichstätt, 13.03.2012

gez. Arnulf N e u m e y e r , Oberbürgermeister

Referenzen

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