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Beschluss der Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt am 04.02.2019

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Beirat Mitte

Beirat Östliche Vorstadt

4. Februar 2019

Gemeinsamer Beschlussvorlage für beide Beiräte

Offene Jugendarbeit in Mitte und Östliche Vorstadt

Die Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt wissen um die hohe Bedeutung der Ange- bote der offenen Jugendarbeit in den Stadtteilen. Offene Jugendarbeit greift dort, wo die klassischen Angebote, aber auch die Möglichkeiten von Familien nicht pass- genau genug sind, jungen Menschen ausreichend Teilhabemöglichkeiten zu bie- ten. Nicht zuletzt leistet die offene Jugendarbeit einen wertvollen Beitrag zur In- tegration von jungen Menschen.

Die Beiräte sprechen den Trägerinstitutionen und ihren Mitwirkenden ihren Dank und ihre Anerkennung für die Vielfalt der Angebote und die hohe Akzeptanz der Angebote der offenen Jugendarbeit bei Jugendlichen aus.

Die Beiräte haben bereits in der Vergangenheit eine angemessene Ausstattung der offenen Jugendarbeit mit öffentlichen Mitteln eingefordert. Die Beiräte begrüßen daher, dass es in den vergangenen Haushaltsjahren zu einer moderaten Erhöhung der Haushaltsansätze gekommen ist.

Die Beiräte stellen jedoch fest, dass es im gemeinsamen Controllingausschuss für Mitte und Östliche Vorstadt weiterhin nicht möglich ist, die Anträge der sieben Trä- gerinstitutionen aus den vorhandenen Budgets auskömmlich zu bewilligen. Viele von den Trägerinstitutionen angeregte Angebote können daher nicht vorgehalten werden. Für neue Angebote und zusätzliche Trägerinstitutionen gibt es keinen an- gemessenen Spielraum. Die Beiräte können daher der von der Leitung des Sozial- zentrums vorgeschlagenen Budgetierung für das Jahr 2019 nicht zustimmen, son- dern enthalten sich ihrer Stimme.

Die Beiräte appellieren daher an Senat und Stadtbürgerschaft, der Arbeit der offe- nen Jugendarbeit in den Stadtteilen bei zukünftigen Haushaltsaufstellungen eine angemessene Wertschätzung entgegenzubringen und die öffentlichen Mittel deut- lich zu erhöhen.

Die Beiräte fordern vom Senat eine die Trägerinstitutionen finanziell und organisa- torisch entlastende Regelung hinsichtlich der baulichen Bedarfe der von der Stadt für die offene Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Liegenschaften.

Die Beiräte regen an, der über den Stadtteilbezug und das Aufgabenspektrum der offenen Jugendarbeit mittlerweile weit hinausgehenden Relevanz der Angebote des Sportgarten e.V. durch einen eigenen Haushaltstitel Rechnung zu tragen.

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