30.09.2015
Bareinzahlungsbeleg reicht zukünftig als Spendennachweis aus – Ludwigshafen richtet Sonderkonto für Geldspenden zur Unterstützung von Flüchtlingen ein
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat für Geldspenden zugunsten von Flüchtlingen und Asylsuchenden ein Sonderkonto bei der Sparkasse Vorderpfalz eingerichtet. Die
Stadtverwaltung bittet, ab sofort nur noch dieses Konto für die Überweisung von Spendengeldern zu nutzen. Die Kontoverbindung lautet wie folgt:
Sparkasse Vorderpfalz
Sonderkonto: Spenden Flüchtlinge IBAN: DE 83 5455 0010 0193 1665 43 BIC: LUHSDE6A
Die Errichtung des Sonderkontos erfolgte wegen der geänderten Rechtslage, die den Nachweis von Spenden zur Förderung der Flüchtlingshilfe für die spendenden Bürgerinnen und Bürger vereinfacht.
Mit Schreiben vom 22. September 2015 hat das Bundesministerium für Finanzen für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege einschließlich ihrer Mitgliedsorganisationen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge eingerichtet wurden, den vereinfachten Zuwendungsnachweis ohne betragsmäßige Beschränkung zugelassen. Nach Paragraf 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a)
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) genügt in diesen Fällen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung (zum Beispiel der Kontoauszug) eines
Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Nach Paragraf 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b) Satz 1 EStDV gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis auch, soweit bis zur Errichtung eines Sonderkontos Zuwendungen auf ein anderes Konto der genannten Zuwendungsempfänger geleistet wurden.