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Arbeitsrechtsregelung über die Anwendung der AVR Diakonie Deutschland gemäß § 3 Absatz 4 Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG)1# – Petristift Pflege gGmbH mit Sitz in Bielefeld

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Academic year: 2022

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Arbeitsrechtsregelung

über die Anwendung der AVR Diakonie Deutschland gemäß § 3 Absatz 4 Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG)

1

– Petristift Pflege gGmbH mit Sitz in Bielefeld

Vom 12. Juni 2019 (KABl. 2019 S. 126)

§ 1

Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe bestimmt, dass die Petri- stift Pflege gGmbH mit Sitz in Bielefeld, als Mitglied des Diakonisches Werk Rheinland- Westfalen-Lippe e. V. – Diakonie RWL, die von der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland beschlossenen Arbeitsrechtsregelung unbefristet anwendet.

§ 2 Inkrafttreten Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 12. Juni 2019 in Kraft.

1Nr. 1000.

ARR AVR Diakonie Deutschland

ARRDiaDeu-13 1670-13

07.02.2022 EKvW 1

(2)

1670-13 ARRDiaDeu-13

ARR AVR Diakonie Deutschland

2 07.02.2022 EKvW

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