• Keine Ergebnisse gefunden

BT-Drs. 6379 v. 14.10.2015

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "BT-Drs. 6379 v. 14.10.2015"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ 6379

18. Wahlperiode

14.10.2015

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

Antrag der Abgeordneten Harald Petzold (Havelland), Sigrid Hupach, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

– Drucksache 18/5205 –

Ehe für gleichgeschlechtliche Paare – Der Entschließung des Bundesrates folgen

A. Problem

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vor- zulegen, mit dem eine bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare beendet und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe bei gleich- und verschie- dengeschlechtlichen Paaren im gesamten Bundesgebiet hergestellt werden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags auf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN.

C. Alternativen Annahme des Antrags.

D. Weitere Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

(2)

Drucksache 18/ 6379

– 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/5205 abzulehnen.

Berlin, den 14. Oktober 2015

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Renate Künast Vorsitzende

Dr. Sabine Sütterlin-Waack Berichterstatterin

Dr. Karl-Heinz Brunner Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland) Berichterstatter

Katja Keul Berichterstatterin

(3)

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 –

Drucksache 18/ 6379

Bericht der Abgeordneten Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Dr. Karl-Heinz Brunner, Ha- rald Petzold (Havelland) und Katja Keul

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/5205 in seiner 112. Sitzung am 18. Juni 2015 beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Ausschuss für Menschenrechte und humani- täre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/5205 in seiner 55. Sitzung am 30. September 2015 be- raten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage auf Drucksache 18/5205 in seiner 45. Sitzung am 14. Oktober 2015 beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Frakti- onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 18/5205 in seiner 41. Sitzung am 29. September 2015 beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/5205 in seiner 65. Sitzung am 23. September 2015 anberaten und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die er in seiner 68. Sitzung am 28. September 2015 durchgeführt hat. An dieser Anhörung haben folgende Sachverständige teil- genommen:

Prof. Dr. Jörg Benedict Universität Rostock, Juristische Fakultät,

Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. Leibniz Universität Hannover, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Sozialrecht, Öf- fentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissen- schaft

Manfred Bruns Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a. D., Karlsruhe Prof. Dr. Jörn Ipsen Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaf-

ten, Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswis- senschaften

Katharina Jestaedt Kommissariat der Deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin, Stellvertreterin des Leiters

Wolfgang Schwackenberg Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin, Ausschuss Familienrecht

(4)

Drucksache 18/ 6379

– 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

PD Dr. Friederike Wapler Goethe-Universität Frankfurt am Main, Fachbereich Rechtswissenschaft

Entlastungsprofessur für Öffentliches Recht.

Auf die Unterlagen der 68. Sitzung am 28. September 2015 wird verwiesen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/5205 in seiner 71. Sitzung am 14. Oktober 2015 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.

Die Fraktion DIE LINKE. erinnerte daran, dass der Bundesrat in diesem Jahr bereits zweimal die Bundesregie- rung aufgefordert habe, einen eigenen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vorzu- legen. Die bisher in diesem Themenbereich vorgelegten Gesetzentwürfe der Bundesregierung entsprächen diesem Antrag nicht, so dass mit dem vorliegenden Antrag erneut aufgefordert werden solle, der Entschließung des Bun- desrates zu folgen. Die rechtliche und symbolische Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland solle beendet werden.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, in der öffentlichen Anhörung zu diesem Thema sei von der Mehrzahl der Sachverständigen klargestellt worden, dass den Forderungen der Entschließung des Bundesrates nicht durch eine einfachgesetzliche Regelung, sondern nur durch eine Änderung der Verfassung entsprochen werden könne. Unter anderem aus diesem Grund könne sie dem Antrag nicht zustimmen.

Die Fraktion der SPD hielt zwar die Intention des Antrags, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, für richtig. Der konkrete Antrag als solcher sei jedoch überflüssig, da der Bundesrat inzwischen selbst einen Ge- setzentwurf beschlossen habe. Dieser stehe nun neben den ebenfalls noch im Beratungsverfahren befindlichen Gesetzentwürfen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ein weiterer gleichlaufender Gesetzentwurf sei insofern entbehrlich. In der öffentlichen Anhörung sei deutlich geworden, dass die Argumente ausgetauscht seien und nunmehr Zeit zu entscheiden sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN widersprach, es komme nicht auf die Zahl der Gesetzentwürfe an, sondern darauf, ob sie mit Mehrheit angenommen würden. Solange eine solche Mehrheit im Deutschen Bundestag nicht vorhanden sei, würden entsprechende Anträge weiterhin gestellt.

Berlin, den 14. Oktober 2015

Dr. Sabine Sütterlin-Waack Berichterstatterin

Dr. Karl-Heinz Brunner Berichterstatter

Harald Petzold (Havelland) Berichterstatter

Katja Keul Berichterstatterin

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

September 2016, mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.. empfohlen,

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/14334 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegendie Stimmen der Frak- tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung

April 2021 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und DIE

(2) Teilzeitbeschäftigte erhalten die Corona-Sonderzahlung entsprechend dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit. Bei begrenzt Dienstfähigen ist die Höhe

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/12090 mit den Stimmen der Frak- tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion

Insbesondere dass Baugeld nur speziell für die Baumaßnahme verwendet werden darf, für die das Geld tatsächlich gezahlt wurde, bedeutet für diese Bauunternehmen eine

dass bei der Ausgestaltung der Maßnahmen dem in Zeiten der Globalisierung verstärkt feststellbaren Wunsch des Verbrauchers nach regionaler Identifikation auch mit einer