• Keine Ergebnisse gefunden

Antrag Vom 18. August 2021 Nr. RG 0131/2021

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Antrag Vom 18. August 2021 Nr. RG 0131/2021"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kantonsrat

Parlamentsdienste

Finanzkommission

Antrag

Vom 18. August 2021

Nr. RG 0131/2021

Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2022

§ 6 Abs. 1

Die Buchstaben a), b), c), und d) sollen gestrichen werden.

Im Übrigen Zustimmung zum Beschlussesentwurf des Regierungsrats.

Für die Finanzkommission:

Präsident: Aktuarin:

Matthias Borner Beatrice Steinbrunner

Sprecher/in der Kommission: Matthias Borner

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 24. August 2021 an seinem Antrag fest- gehalten (Erwägungen siehe Rückseite).

(2)

2

Erwägungen

Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 18. August 2021 die obengenannte Vorlage des Regierungsrates (RRB Nr. 2021/959 vom 28. Juni 2021) behandelt. Der Änderungsantrag der Fi- nanzkommission lautet:

§ 6 Abs. 1

Die Buchstaben a), b), c) und d) sollen gestrichen werden.

Zum Antrag der Finanzkommission nehmen wir wie folgt Stellung:

Bei Zustimmung zum Antrag FIKO würden die Grundbeiträge (Dotationen) für das Jahr 2022 je- nen des Vorjahres entsprechen, nämlich im geografisch-topografischen Lastenausgleich 10 Milli- onen Franken und im soziodemografischen Lastenausgleich wie bisher 9 Millionen Fran-ken statt wie von uns beantragt neu 11 Millionen Franken respektive neu 10 Millionen Franken. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die überblickmässige Darstellung unter Ziffer 2.6 auf Seite 12 unserer Botschaft.

Zur Begründung unseres Antrags verweisen wir auf Ziffer 2.4 auf Seite 10 in unserer Botschaft.

In diesem Zusammenhang präzisieren wir, dass von den 76 Gemeinden, welche in diesen beiden Ge-fässen von den zusätzlichen 2 Millionen Franken profitieren, deren 50 über einen Steuerfuss ver-fügen, der über dem Kantonsmittelwert von aktuell 116.9 % (Natürliche Personen) liegt. Bei 32 Gemeinden macht dieser zusätzliche Ausgleich zwischen einem halben bis über 3 Steuerfuss- punk-te aus. Wie bereits in der Botschaft ausgeführt, können die zusätzlich beantragten Mittel aus dem laufenden ordentlichen Staatsbeitrag von 38.5 Millionen Franken gedeckt werden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Verordnung 3 zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (CorGeV 3) wird genehmigt. Für die Sozial-

Die Änderung der Verordnung über die Unterstellung von Schutzeinrichtungen vor Gastrono- miebetrieben unter § 4 der Kantonalen Bauverordnung (KBV; BGS 711.61) infolge der

Die Änderung der Verordnung über Massnahmen des Kantons Solothurn zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (V Covid-19) wird genehmigt. Für die Sozial-

Die Teilrevision der Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammen- hang mit Covid-19 (Härtefallverordnung-SO) wird genehmigt. Für die Umwelt-, Bau-

Der Ratssekretär erhält seine Aufträge vom Kantonsratspräsidium und, nach dessen Weisung, von den Kommissionen. Im Übrigen zustimmende Kenntnisnahme zum Beschlussesentwurf 1 und 2

Die Teilrevision der Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammen- hang mit Covid-19 (Härtefallverordnung-SO) wird genehmigt. Für die Umwelt-, Bau-

§ 60 bis soll neu als § 59 bis geführt werden, damit diese Bestimmung unter dem passenden Titel 2.1 Grundsätze statt unter Titel 2.2 Freiwilliges Engagement geführt wird. Im

Änderung des Sozialgesetzes; freiwilliges Engagement, Selbsthilfe, Budget- und Schul- denberatung, Stärkung und Befähigung von Eltern. Zustimmung zum Beschlussesentwurf