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1038 09.05.2018

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18. Wahlperiode

Drucksache 18/

1038

09.05.2018

Antrag

der Fraktion der CDU

Beauftragte für das Bürgerschaftliche Engagement für Berlin

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den Bezirken Beauftragte für das Bürgerschaftliche Engagement mit Befugnissen und Kompetenzen eingesetzt werden. Mittel für jeweils ein Vollzeitäquivalent sind aus dem Landeshaushalt bereitzustellen.

Die Beauftragten sollen als Ansprechpartner für die lokalen und regionalen Aktivitäten zur Verfügung stehen und insbesondere folgende Tätigkeiten in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stel- len:

- Kontakt und Koordination mit und für die bezirkliche Freiwilligenagentur bzw. mit und für das Ehrenamtsbüro,

- bezirksübergreifende Koordinierung von ehrenamtlichen Aktivitäten, - Beratung und Unterstützung der Ehrenamtlichen und deren Institutionen,

- Beratung und Unterstützung der Verwaltungsmitarbeiter, die im Bereich des Ehrenam- tes tätig sind sowie

- die regelmäßige Berichterstattung an die für das Ehrenamt zuständige Staatssekretärin/

den für das Ehrenamt zuständigen Staatssekretär.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.08.2018 zu berichten.

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Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode

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Begründung:

Die Anlaufstellen für Ehrenamtliche sowie für Institutionen, die Engagierte beschäftigen, sind die Freiwilligenagenturen und Ehrenamtsbüros. Neben den klassischen Informations- und Beratungsangeboten werben die Freiwilligenagenturen und Ehrenamtsbüros öffentlichkeits- wirksam für das Bürgerschaftliche Engagement, organisieren Netzwerktreffen und unterstüt- zen Organisationen bei der Rekrutierung, Koordination und Ausbildung der Ehrenamtlichen.

Aufgrund dieser wichtigen Aufgaben gilt es, diese bezirklichen Institutionen angemessen zu stärken.

Allein eine monetäre Aufwertung der bezirklichen Rahmenbedingungen kann jedoch die an- stehenden Herausforderungen in der Freiwilligenarbeit nicht bewältigen. Es muss eine struk- turelle Weiterentwicklung der engagementfördernden Infrastruktur erfolgen. Daher ist die Einsetzung von eigenständigen Beauftragen für das Bürgerschaftliche Engagement in den Bezirken notwendig.

Ebenso wie in anderen Bereichen, beispielsweise der Arbeit mit Menschen mit Behinderung, soll ein Beauftragter für das Bürgerschaftliche Engagement zum Wohle der im Bezirk leben- den Engagierten arbeiten. Die vielfältig vorhandenen lokalen Aktivitäten sollen an einer zent- ralen Stelle gebündelt werden. Eine eigens für das Bürgerschaftliche Engagement beauftragte Person soll in engem Kontakt zu den regionalen Initiativen stehen. Sie ist ständiger An- sprechpartner für Belange rund um das Ehrenamt und damit Koordinator aller Maßnahmen der bezirklichen Freiwilligenagentur bzw. des Ehrenamtsbüros. Derzeit sind die Agenturen an unterschiedlichen Stellen mit dem Bezirksamt verbunden. Während in einigen Bezirken das Ressort Soziales die Mitverantwortung trägt, liegt die Zuständigkeit anderswo bei der Be- zirksbürgermeisterin bzw. dem Bezirksbürgermeister. Ein bezirksübergreifender Austausch findet nicht zuletzt aus diesem Grund nur selten statt. Daher muss die Ansiedlung der Beauf- tragten für das Bürgerschaftliche Engagement in Form einer eigenen Stelle beim Bezirksbür- germeister erfolgen.

Ein regelmäßiger Austausch zwischen den Beteiligten der verschiedenen Bezirke sowie eine zielgerichtete Kooperation würden sich auf alle Bereiche der Ehrenamtsarbeit positiv auswir- ken. Zum einen könnten Fortbildungsangebote quantitativ und qualitativ weiterentwickelt werden, indem passgenaue Weiterbildungsformate entwickelt und angeboten werden. Zum anderen könnte der Erfahrungsaustausch beispielsweise zur Übernahme von Strategien und Programmen dienen.

Eine Verknüpfung des Wissens- und Erfahrungsschatzes der jeweiligen Freiwilligenagenturen und Ehrenamtsbüros ermöglicht die Organisation zielgerichteter Maßnahmen zur Ehrenamts- gewinnung. Hier wären gemeinsame bezirksübergreifende Werbeaktionen insbesondere zur Gewinnung neuer Engagierter denkbar und vielversprechend. Auch über den bezirksübergrei- fenden Einsatz der Engagierten sollte nachgedacht werden. Unter gewissen Umständen könn- ten so Defizite ausgeglichen werden und sich möglicherweise auch die Attraktivität für be- stimmte Tätigkeiten zum Positiven verändern.

Neben den zur ehrenamtlichen Tätigkeit bereiten Menschen komplettieren finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen und vorhandene Räumlichkeiten die Grundpfeiler der Enga- gementpolitik. Den Beauftragten für Bürgerschaftliches Engagement sollten deshalb auch

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Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode

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wichtige aufklärende Aufgaben zukommen, indem sie sowohl Engagierte als auch Institutio- nen, die mit Ehrenamtlichen zusammenarbeiten, umfassend informieren. Neben den finanziel- len Fördermöglichkeiten spielen dabei insbesondere rechtliche und versicherungstechnische Belange eine Rolle. Die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten ist unabdingbarer Bestandteil ei- ner stabilen engagementfördernden Infrastruktur. Die Beauftragten sollen dafür Sorge tragen, die verfügbaren Einrichtungen im Bezirk zu identifizieren und deren Raumangebote an die Institutionen zu publizieren. Hier kommt ihnen außerdem eine Unterstützungsfunktion bei der Reservierung der jeweiligen Räume zu.

Eine weitere Aufgabe der Beauftragten für Bürgerschaftliches Engagement wäre auch die Zusammenführung von Migrantenorganisationen und der im Bezirk vorhandenen überregio- nal tätigen Freiwilligenagenturen der Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas und AWO).

Mit diesem Antrag setzt sich die CDU-Fraktion für die flächendeckende hauptamtliche Bün- delung von bezirklichen Ehrenamtsstrukturen ein. Diese Professionalisierung ist dringend notwendig, um das Bürgerschaftliche Engagement auch in Zukunft für viele Menschen attrak- tiv gestalten zu können. Die Finanzierung eines Vollzeitäquivalentes zur Einsetzung eines Beauftragten für Bürgerschaftliches Engagement für jeden Bezirk ist durch den Landeshaus- halt abzusichern.

Beauftragte sind immer ansprechbar und haben direkten Kontakt zu den lokalen Initiativen vor Ort. Sie sollen auch als Berater in die Verwaltung hinein agieren. Vor diesem Hintergrund sollen die Beauftragten für Bürgerschaftliches Engagement auch als wichtige Impulsgeber jährlich Berichte an die Senatskanzlei und das Berliner Abgeordnetenhaus liefern. Darin müs- sen Stärken und Schwächen, Chancen und Potenziale sowie Entwicklungstrends erkennbar sein und Handlungsempfehlungen abgegeben werden. Ein weiterer Vorteil der flächende- ckenden Verfügbarkeit von Beauftragten wäre die Beratung und Unterstützung von Mitarbei- tern im Öffentlichen Dienst im Bereich Ehrenamt sowie die wichtige Vernetzung von Ehren- und Hauptamt.

Berlin, 08. Mai 2018

Graf Friederici Demirbüken-Wegner und die übrigen Mitglieder

Der Fraktion der CDU

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